Taktiker
16.02.2002, 01:52 |
Löffelabgeben heißt nicht gleich seinen Gläubigern entkommen! Thread gesperrt |
Ich verabschiede mich in die Heia mit folgendem kleinen Bonmot:
<h1>Grabstein pfändbar</h1>
Köln/dpa/TA Auch Grabsteine dürfen gepfändet werden.
Mit dieser Entscheidung hat das Kölner Oberlandesgericht eine Entscheidung des Bonner Landgerichtes aufgehoben, das die Pfändung von Grabsteinen"aus Gründen der Pietät" untersagt hatte. Mit dem verkündeten Beschluß ordneten die Richter den Grabstein dem pfändbaren Besitz der Hinterbliebenen zu
(AZ 4T 362/90/2W 193/90)
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Euklid
16.02.2002, 09:08
@ Taktiker
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Re: Löffelabgeben heißt nicht gleich seinen Gläubigern entkommen! |
><h1>Grabstein pfändbar</h1>
>Köln/dpa/TA Auch Grabsteine dürfen gepfändet werden.
>Mit dieser Entscheidung hat das Kölner Oberlandesgericht eine Entscheidung des Bonner Landgerichtes aufgehoben, das die Pfändung von Grabsteinen"aus Gründen der Pietät" untersagt hatte. Mit dem verkündeten Beschluß ordneten die Richter den Grabstein dem pfändbaren Besitz der Hinterbliebenen zu
>(AZ 4T 362/90/2W 193/90)
Als nächstes kommen dann die Goldzähne dran aber bis zum Schuldturm ist noch viel Luft;-)
Gruß EUKLID
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