Euklid
19.02.2002, 20:21 |
Der kürzeste Artikel im Grundgesetz?????? Thread gesperrt |
Lösung:Der Artikel 14: Eigentum verpflichtet
Ja das ist kurz und bündig!!!!!!!
Baldige Anwendung ist zu erwarten.
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silvereagle
19.02.2002, 20:40
@ Euklid
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Re: Der kürzeste Artikel im Grundgesetz?????? |
>Lösung:Der Artikel 14: Eigentum verpflichtet
>Ja das ist kurz und bündig!!!!!!!
>Baldige Anwendung ist zu erwarten.
Gott sei Dank steht aber nichts, ZU WAS es verpflichtet. Könnte ja auch die profitorientierte, maximale Vermehrung desselben sein. ;-)
Ich meine, Du bist (relativ) sicher, was den Art. 14 anbelangt.
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Euklid
19.02.2002, 20:48
@ silvereagle
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Re: Der kürzeste Artikel im Grundgesetz?????? |
>>Lösung:Der Artikel 14: Eigentum verpflichtet
>>Ja das ist kurz und bündig!!!!!!!
>>Baldige Anwendung ist zu erwarten.
>Gott sei Dank steht aber nichts, ZU WAS es verpflichtet. Könnte ja auch die profitorientierte, maximale Vermehrung desselben sein. ;-)
>Ich meine, Du bist (relativ) sicher, was den Art. 14 anbelangt.
Dazu bedarf es nur einer pur pur roten Regierung die Dir die Interpretation gibt.Dies ist der Zauberpassus für den Lastenausgleich.
Gruß EUKLID
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