XERXES 20.02.2002, 09:11 |
Wir schauen Dir auf die Finger, Ernst!![]() |
Gemäß Art. 107 des Maastricht-Vertrages darf weder die EZB noch eine nationale Zentralbank noch ein Mitglied ihrer Beschlußorgane bei der Wahrnehmung der ihr übertragenen Befugnisse, Aufgaben und Pflichten Weisungen von Organen oder Einrichtungen der Gemeinschaft, von Regierungen der Mitgliedstaaten oder von anderen Stellen einholen oder entgegennehmen. |