Frank1
24.08.2000, 00:55 |
Das neue Schweizer Bankenhemmnis Thread gesperrt |
Um das Bankgeheimnis zu retten, werden Schweizer Banken ab nächstem Jahr zu Gehilfen der US-Steuerbehörden. Die Schweizer Banken verraten keine Namen amerikanischer Steuerhinterzieher, kassieren von ihnen aber für Washington massive Strafsteuern. Die EU wird sich von diesem Modell inspirieren lassen.
Ginge es nach der US-Administration, müssten die Schweizer Banken alle Daten ihrer amerikanischen Kunden der US-Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) übermitteln. Denn wer Amerikaner ist, hat sein Einkommen in den USA zu deklarieren, gleich, ob er in der Schweiz oder anderswo lebt. Auch Schweizer im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung gelten als amerikanische Steuersubjekte, wie auch Personen, die länger als 186 Tage im Jahr in den USA verweilen. Das Schweizer Bankgeheimnis verunmöglicht jedoch, dass diese Kundenbeziehungen offen gelegt werden.
Nach zähen zweijährigen Verhandlungen mit den Amerikanern haben die Schweizer Banken aber zähneknirschend eingewilligt, ab nächstem Jahr amerikanische Steuerhinterzieher zu sanktionieren. Konkret: Kunden von Schweizer Banken, die US-Steuersubjekt sind, müssen ihre Identität den US-Steuerbehörden offen legen, wenn sie in US-Wertpapieren investieren. Wollen sie das nicht, muss die Schweizer Bank sie mit einer 31-Prozent-Steuer auf Zinseinnahmen, Dividenden und Verkäufen von US-Wertpapieren bestrafen. Diese Gelder sind Washington abzuliefern.
Damit wollen die Amerikaner verhindern, dass US-Steuerhinterzieher ihr Schwarzgeld im Ausland unbehelligt in US-Wertpapiere anlegen können. Dank dem Schweizer Bankgeheimnis war dies bis anhin problemlos möglich. Ob die Schweizer Banken diese Strafsteuer auch tatsächlich anwenden, kann die amerikanische Steuerbehörde mit schweizerischen Buchprüfungsgesellschaften abklären lassen. Sie werden dann als Delegierte fremder Richter tätig.
Die Frage liegt auf der Hand: Wie kommen die Schweizer Banken dazu, im Falle ihrer amerikanischen Klientel das Schweizer Bankgeheimnis materiell so massiv zu unterhöhlen? «Sie hatten keine andere Wahl», sagt Andreas Hubschmid, der von der Schweizerischen Bankiervereinigung an diesen Verhandlungen partizipierte. Mit Zuckerbrot und Peitsche machten die Amerikaner die Schweizer Banken willig: Eine Bank, die fortan als anerkannte Händlerin von US-Wertpapieren aktiv sein will, muss sich nämlich den IRS-Normen unterziehen. Also keine lukrativen Geschäfte ohne entsprechende Pflichten. Das Zuckerbrot: Eine Schweizer Bank, die IRS-Normen akzeptiert, kann künftig ihrer nicht amerikanischen Auslandkundschaft 100 Prozent der Dividenden und Zinsen auf US-Wertschriften ausschütten. Heute werden in der Regel 30 Prozent zurückbehalten, wenn die Identität des Berechtigten den Amerikanern nicht bekannt gegeben wird. Die Amerikaner sind also einerseits gnadenlose Jäger und anderseits auch Anstifter zu Steuerhinterziehung, wenn es sich um Nichtamerikaner handelt. In Anbetracht der Anzahl nicht amerikanischer Auslandkunden konnten die Schweizer Banken aus Konkurrenzgründen nicht auf dieses Angebot verzichten.
Für Steuerrechtsprofessor Robert Waldburger, den Delegierten des Bundesrates für internationale Steuerverträge, wird die amerikanische Strafsteuer in der Praxis weitgehend Theorie bleiben. «Bankkunden, die als US-Personen gelten, werden sich bei ihren Anlagen neu orientieren. Sie werden bis Ende Jahr ihre nicht deklarierten US-Papiere verkaufen.»
Formell bleibt das Bankgeheimnis intakt, materiell erfährt es allerdings für die US-Steuersubjekte einen empfindlichen Riss. Die amerikanischen Steuerhinterzieher werden trotz Bankgeheimnis bei US-Papieren handlungsunfähig, wenn sie nicht die horrende «inneramerikanische Sicherungssteuer» abliefern wollen.
Droht nun auch bald den Kunden von Schweizer Banken aus dem EU-Raum eine entsprechende Beschneidung ihres Handlungsspielraumes? Die Antwort aus Brüssel ist klar: Die EU arbeite darauf hin, dass die Schweiz bei Steuerhinterziehung Rechtshilfe (Informationen über Bankbeziehungen, Beschlagnahmung usw.) gewährt, heisst es im Amt von Steuerkommissär Frits Bolkenstein. Das bedeutet die Preisgabe des Bankgeheimnisses, was für den Bundesrat ebenso wenig in Frage kommt wie für die Schweizer Banken. Am EU-Gipfel in Brüssel haben sich nun die Mitgliedstaaten darauf geeinigt, dass die Steuerflucht innerhalb der Gemeinschaft mit Informationsaustausch zwischen Steuerämtern und Banken bekämpft werden soll. Staaten, die vorläufig noch am Bankgeheimnis festhalten wollen (Luxemburg und Ã-sterreich), müssen während einer Übergangsfrist eine Quellensteuer einführen. Sobald der Informationsaustausch EU-intern funktioniert, soll die Schweiz in das System eingebunden werden.
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dottore
24.08.2000, 09:00
@ Frank1
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Re: Das neue Schweizer Bankenhemmnis |
Ich kenne genug US-Bürger, die es ganz anders machen:
1. Firma auf Curacao, Bermudas, Cayman Islands, Panama, usw.
2. Firma hat alle die Papiere, um die es geht.
3. Firma hat eine Holding in Liechtenstein (wer ganz sicher gehen will, eine Stiftung mit Blanko-Zession).
4. Die Konten werden in der Schweiz geführt.
Worin also liegt da das Problem? Alles Augenwischerei.
d.
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Frank1
24.08.2000, 09:20
@ dottore
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Re: Das neue Schweizer Bankenhemmnis |
Alles Augenwischerei! Ganz genau. Ich würde sogar so weit gehen und sagen: Gesetze sind da um sie zu umgehen!
Geld regiert die Welt.
Gruss
Frank
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few
24.08.2000, 09:53
@ dottore
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D-Bürger |
>
>Ich kenne genug US-Bürger, die es ganz anders machen:
>1. Firma auf Curacao, Bermudas, Cayman Islands, Panama, usw.
>2. Firma hat alle die Papiere, um die es geht.
>3. Firma hat eine Holding in Liechtenstein (wer ganz sicher gehen will, eine Stiftung mit Blanko-Zession).
>4. Die Konten werden in der Schweiz geführt.
>Worin also liegt da das Problem? Alles Augenwischerei.
>d.
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und wie machen es die"D-Bürger"...? -(rein interesse halber)
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Baldur der Ketzer
24.08.2000, 16:34
@ dottore
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Re: Das neue Schweizer Bankenhemmnis |
Hallo, dottore,
das Problem besteht darin, daß die CH- oder FL-Bank darauf besteht, den wirtschaftlich Berechtigten zu kennen.
Treuhand-Konten werden nicht mehr geführt, der Eigentümer muß aufgelegt werden.
Bei Stiftungen sind es halt die Begünstigten.
Freilich kann man jemand behaupten, das sei ein Panama-Anwalt Ramon Sowieso, nur, im Streitfall ist der dann der einzig Berechtigte und düst mit der Kohle ab, er gilt als verfügungsberechtigt UND als Eigentümer.
Außerdem muß der dann plausibel machen, woher das Kapital stammt.
Die Anforderungen sind hoch, ein lokaler Treuhänder muß für die Richtigkeit der Angaben bürgen, und die Rechtssicherheit ist futsch, wenn ein Strohmann dazwischenhängt.
Deswegen war ja das Bankgeheimnis so wertvoll und waren die Asset-Companies in der Schweiz für Amis so beliebt, der Eigentümer konnte intern offen bekannt sein und war somit nachweisbar berechtigt.
Über wirklich anonyme Holdings ist der direkte Zugriff auf die Werte nicht mehr gewährleistet, und nicht jeder Treuhänder interpretiert den Begriff der Treue hinreichend verläßlich.
Wenn man also nicht selbst aufscheint, lehnt die Bank die Kontoführung schlicht ab.
Der Griff zu den kurzen gekräuselten Haaren war also durchaus erfolgreich.
Man hört aus gut unterrichteter Quelle, daß Amis konsequenterweise ihre US-Papiere abstoßen und wegen des günstigen Eurokurses Euro-Titel kaufen wollen, zumindest halt ein paar von denen, die diese Schiene früher gefahren sind.
Dann bleibt zwar nicht alles beim Alten (denn die Chs haben ihre Unschuld längst verloren, Amtshilfe statt Rechtshilfe ggü. USA gilt schon länger), aber für die Amis ist das NOCH ein gangbarer Weg.
Wir werden sehen, was man sich noch so alles einfallen läßt.
Beste Grüße aus dem Ketzerland, und bei dieser Gelegenheit nochmals herzlichen Dank für die laufenden fundierten Geschichts-Infos, die sind unbezahlbar!!!
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