<FONT SIZE="3" FACE="Arial, helvetica"><STRONG>EU und Deutschland setzen Schlusspunkt unter Bankenstreit
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Berlin/Brüssel (dpa) - Der jahrelange Wettbewerbsstreit zwischen den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten und den privaten Banken ist nach Einschätzung der Bundesregierung zu Ende. Die jetzt mit EU- Wettbewerbskommissar Mario Monti erreichte Vereinbarung über Förderbanken wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ergänze die Verständigung über die Haftungsfragen für Landesbanken und Sparkassen vom 17. Juli 2001.
Das erklärte der Berliner Finanzstaatssekretär Caio Koch-Weser in Berlin. «Sie setzt damit einen Schlusspunkt in der Wettbewerbsdiskussion über Anstaltslast und Gewährträgerhaftung bei öffentlichen Kreditinstituten.»</P>
Bundesregierung und EU-Kommission hatten sich am Freitagabend mit Vertretern der öffentlichen Banken auf neue Grundlagen für die deutschen Förderbanken geeinigt. Diese müssen künftig ihr noch zu definierendes Wettbewerbsgeschäft auf rechtlich selbstständige Tochtergesellschaften ohne staatliche Hilfen ausgliedern. Ein förmliches EU-Beihilfeverfahren konnte so abgewendet werden.</P>
Auch künftig können die große bundeseigene KfW in Frankfurt/Main sowie die anderen Förderbanken im Staatsauftrag Mittelstandsprogramme sowie Projekte für Infrastruktur und Umweltschutz, Wohnungsförderung und Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern verbilligt finanzieren. Sie dürfen dabei Vorteile aus Haftungsgarantien des Staates nutzen. So ermäßigt die KfW in ihren Förderprogrammen wie die Wohnungs- Modernisierung Ost Zinsen mit Hilfe von Millionen-Subventionen aus dem Bundeshaushalt.</P>
Bei Aufgaben wie der Exportfinanzierung oder andere Bereiche, die im Wettbewerb mit der privaten Kreditwirtschaft stehen, will die Kommission dagegen Vorteile durch Subventionen nicht mehr zulassen. In der Erklärung von Bundesfinanzministerium, KfW-Chef Hans Reich und des Bundesverbandes Ã-ffentlicher Banken (VÃ-B) heißt es: «Tätigkeiten, die nicht unter die beihilferechtlich zulässigen Bereiche fallen, müssen von den Förderinstituten aufgegeben oder auf rechtlich selbstständige Tochterunternehmen ohne staatliche Unterstützung ausgegliedert werden.» Dies muss bis Ende 2007 erfolgt sein.</P>
Bis zum 31. März 2004 ist der Rechtsrahmen für die Förderbanken von Bund und betroffenen Bundesländern gesetzlich zu präzisieren, betonten auch KfW-Sprecher Matthias Fritton in Brüssel und VÃ-B- Sprecher Stephan Rabe in Berlin. «Damit ist der Fortbestand der Haftungsinstitute zur Fortführung der staatlichen Förderaufgaben dauerhaft gesichert», sagte Koch-Weser. Die Ausrichtunng auf Förder- und Wettbewerbs-Aktivitäten sei klar geregelt.</P>
«Im Interesse der Kapitalmärkte wird in der Verständigung klargestellt, dass die Anwendung der allgemeinen Beihilfevorschriften bei einer einzelnen Fördermaßnahme keine Auswirkung auf den Fortbestand der staatlichen Haftungsinstitute als solche hat», heißt es in der gemeinsamen Erklärung. Dieser Zusatz bedeutet laut Rabe, dass ein Förderinstitut im Falle eines einzelnen Subventionsvergehens nicht die gesamte staatliche Haftungsgarantie verliere.</P>
Betroffen sind neben der KfW die Deutsche Ausgleichsbank, die Bremer Aufbaubank, die Hamburger Wohnungsbau-Kreditanstalt, die Investitionsbank Brandenburg, die Landwirtschaftliche Rentenbank, die LFA-Förderbank Bayern und die Thüringer Aufbaubank.</P>
Erst am Donnerstag hatten Monti, Koch-Weser und Finanzminister von Bundesländern letzte Hand an den Kompromiss für Sparkassen und Landesbanken gelegt. Danach wird die von den Privatbanken als grobe Wettbewerbsverzerrung gegeißelte Gewährträgerhaftung von Gemeinden und Ländern als Eigentümer der öffentlich rechtlichen Institute nach einer Übergangsfrist Mitte Juli 2005 fallen. Die Anstaltslast wird als zweite Trägergarantie so geändert, dass Kapitalzuführungen der Länder im Sanierungsfall zuvor von der EU genehmigt werden müssen.</P>
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