Der Online-Broker Comdirect hat seinen Kunden Zeitungsberichten zufolge untersagt, bonusberechtigte Aktien aus dem dritten Börsengang der Deutschen Telekom am ersten Handelstag über das Internet zu verkaufen.
In einem dem"Handelsblatt" vorliegenden Schreiben der Online-Bank an ihre Kunden heißt es, dass Comdirect aus einer geschäftspolitischen Entscheidung heraus ihre"Kunden vor einem ungewollten Verkauf der bonusberechtigten Telekom-Aktien schützen wollte". Inzwischen hat sich auch das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) eingeschaltet."Uns ist der Fall bekannt",
erklärte eine Sprecherin.
Die Bank begründete ihre Haltung zunächst mit technischen Problemen. In einer zweiten schriftlichen Stellungnahme erklärte die Commerzbank-Tochter hingegen, dass der Aktieninhaber mit der Veräußerung der Telekom-Aktien aus der Frühzeichnerphase die Bonus-Berechtigung laut Emissionsbedingungen der Deutschen
Telekom verloren hätte. Die Anteile hätten deshalb nur über das Call-Center verkauft werden können, das uneingeschränkt erreichbar gewesen sei.
Aktien, die nicht dem Frühzeichnerprogramm unterliegen würden, könnten hingegen"jederzeit über das Internet verkauft werden, da hier mit dem Verkauf kein Verlust der Berechtigung für den Kunden entstehen konnte", heißt es in der Stellungnahme.
© dpa
http://www.ftd.de/ub/fi/FTD5ZOQEBCC.html?nv=hpm
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