>>Ich bleibe im Zweifelsfall eine Geldsumme schuldig, und keine Geldmenge. Mit Zweifelsfall meine ich: Ein Vertrag, abgeschlossen über was auch immer, wird nicht erfüllt. Die Strafe auf Vertragserfüllung lautet dann auf Geld, was dann klar wird, wenn die Leistung gar nicht mehr erbracht werden kann (die Mona Lisa geht beim Transport kaputt, Obst verdirbt beim Transport). Und vor allem: Die Strafe lautet dann auf eine Geldsumme, ob das in 10 Euro - Scheine gestückelt wird, ist völlig egal, was wiederum beweist, daß die Geldmenge immer nur eine Summe sein kann, und daraus folgt, der Geldschein ist kein Geld, er ist nur ein Zertifikat, daß Geld (umlauffähig gemachte Schuld) ausdrückt.
>Ja, Jochen, es es fast alles richtig, bis auf Deinen letzten Satz, der muesste naemlich so lauten:
>...was wiederum beweist, daß die Geldmenge immer nur eine Summe sein kann, die mit einer Schuld auf Leistung in Hoehe dieser Summe hinterlegt ist, weil naemlich echtes Geld nur als umlauffaehig gemachte Schuld emittiert ist, und daraus folgt, der Geldschein ist Geld, er ist ein Zertifikat, das Geld (umlauffähig gemachte Schuld - EBEN, EBEN!!! Hinter Schuld steckt immer eine bestimmte Menge an Leistung, das hat dottore der Einfachheit halber weggelassen) ausdrückt.
Da bin ich nicht mit einverstanden, denn: Einmal ist der Geldschein Geld, und im gleichen Satz ist der Geldschein ein Zertifikat, das Geld ausdrückt. Also zwei verschiedene Dinge.
Ich meine, das ist das gleiche Problem wie der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum. Der Geldschein steht eben für ein Anrecht auf Leistung/Eigentum, auf Erfüllung einer Schuld, wie auch immer. Also ist ein Geldschein ein Zertifikat, ähnlich einer Urkunde über Grundeigentum o.ä.
Die gemünzte Goldmünze transporiert noch einen Materialwert mit sich herum, der nicht unerheblich ist. Der Geldschein erfüllt im Grunde besser die Geldeigenschaften, da sein stofflicher Wert gegen Null geht.
So sehe ich das.
>Happy Easter
>Tassie Devil
Auch dir schöne Ostern.
Jochen
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