spieler
05.04.2002, 15:17 |
Frage zur Spekulationssteuer Thread gesperrt |
Angenommen ich kaufe im Januar 1000 Aktien zu 5 Euro, die bis März auf 10 Euro steigen. Nun kaufe ich 501 Aktien ins gleiche Depot dazu, die Aktie steigt weiter auf 11 Euro. Wenn ich jetzt 501 Aktien wieder verkaufe, auf welchen Gewinnbetrag fällt dann die Spekusteuer an?
Auf 501*1 Euro oder aber nach dem First-in-First-out Prinzip auf 501*6 Euro?
Spieler
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Toby0909
05.04.2002, 15:23
@ spieler
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braucht man ein programm und das finanzamt checkt es auch nicht mehr ab. |
Also soweit ich das mitbekommen habe, geht das nach dem gewogenen Durchschnittskurs - bei mehreren Käufen und Verkäufen benötigt man ein zugelassenes Programm zur Ermittlung des zu versteuernden Betrages....... Soweit ich weiss, haben die Finanzämter am wenigsten Ahnung davon und können das eh nicht mehr überprüfen...........
So meinten es zumindest die Herren Wirtschaftsprüfer und Steuerberater zu mir.
Toby
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ManfredF
05.04.2002, 15:37
@ spieler
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FiFo (owT) |
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Tombstone
05.04.2002, 17:07
@ spieler
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Re: Frage zur Spekulationssteuer |
Du mußt den Durchschnittskurs bilden.
War vor kurzem in Euro am Sonntag ausführlich beschrieben.
Wenn ich den Artikel noch finde, stelle ich ihn heute Abend rein
Tombstone
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JüKü
05.04.2002, 17:14
@ Tombstone
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Re: Frage zur Spekulationssteuer / Schweinerei, wenn da stimmt! oT |
>Du mußt den Durchschnittskurs bilden.
>War vor kurzem in Euro am Sonntag ausführlich beschrieben.
>Wenn ich den Artikel noch finde, stelle ich ihn heute Abend rein
>Tombstone
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LenzHannover
05.04.2002, 17:32
@ Toby0909
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Das Finanzamt checkt es auch nicht! Stimmt, aber |
bei mir verbeissen se sich grade an meiner 1998´er Erklärung und fortfolgend. So bis 2000 hoffen die auf reichlich Einnahmen und werden dann irgendwann mal genauer nachschauen.
Zu Steuerkram:
Lt. www.aktive-Trader.de Zeitschrift (von Consors für bessere Kunden)
Das BGH Urteil XR 49 / 90 und XR 157/90 kippte das alte LiFo Prinzip
und für alles kleiner 12 Monate gibt es nun einen Durchschnittskurs.
Abhilfe: getrennte Depots!
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ManfredF
05.04.2002, 17:57
@ JüKü
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Schweinerei, wenn da stimmt! / ich fass es nicht...kopfschüttel (owT) |
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Tombstone
05.04.2002, 20:50
@ spieler
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Hier die ultimative Antwort (Auszug aus Euro am Sonntag) |
Beispiel für die Berechnung von Spekugewinnen:
Aktienkäufe:
10.08.00 600 250 Euro/Aktie
10.10.00 800 206,25 Euro/Aktie
Aktienverkäufe
14.09.01 700 250 Euro/Aktie
15.11.01 700 300 Euro/Aktie
Für den Verkauf am 14.9. ergibt sich folgende Rechnung:
(600x250) + (800x206,25): 1.400 = 225 Euro
Anschaffungskosten also 700x225 = 157.500 Euro
Spekugewinn: Verkaufserlös (175.000) - Anschaffungskosten (157.500) = 17.500 Euro
Der Anleger hat nach dem Verkauf noch 700 Aktien im Depot. Diese sind nach gängiger Ansicht anteilig auf die Käufe am 10.10. und 11.12. aufzuteilen. (Oberfinanzdirektion Frankfurt, Az: S 2256 A-1- St II 27)
Grund: Beide Termine liegen zum Zeitpunkt des ersten Verkaufes noch in der Spekufrist.
Danach entfallen 300 Aktien auf den Kauf vom 10.10. (600:1400x700) und 400 Aktien auf den Kauf vom 11.12. (800:1400x700)
Für den Verkauf am 15.11.ergibt sich folgende Rechnung:
300 Aktien aus dem Kauf vom 10.10. fallen nicht unter die Spekufrist.
Für die restlichen 400 werden hier die Anschaffungskosten aus den Daten des dritten Kaufes ermittelt:
Also 400x206,25 = 82500 Euro macht 120.000 - 82.500 = 38.500 Euro Spekugewinn.
Unter www.steuerkompasswp.de gibt es dazu ein Rechenproramm.
Tja, ist doch ganz einfach, vor allem, wenn man nur 200-300 Trades im Jahr hat...
Tombstone
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Tombstone
05.04.2002, 20:55
@ Tombstone
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natürlich 37.500 Spekugewinn beim 2. Verkauf |
>Aktienkäufe:
>10.08.00 600 250 Euro/Aktie
>10.10.00 800 206,25 Euro/Aktie
>Aktienverkäufe
>14.09.01 700 250 Euro/Aktie
>15.11.01 700 300 Euro/Aktie
>Für den Verkauf am 14.9. ergibt sich folgende Rechnung:
>(600x250) + (800x206,25): 1.400 = 225 Euro
>Anschaffungskosten also 700x225 = 157.500 Euro
>Spekugewinn: Verkaufserlös (175.000) - Anschaffungskosten (157.500) = 17.500 Euro
>
>Der Anleger hat nach dem Verkauf noch 700 Aktien im Depot. Diese sind nach gängiger Ansicht anteilig auf die Käufe am 10.10. und 11.12. aufzuteilen. (Oberfinanzdirektion Frankfurt, Az: S 2256 A-1- St II 27)
>Grund: Beide Termine liegen zum Zeitpunkt des ersten Verkaufes noch in der Spekufrist.
>Danach entfallen 300 Aktien auf den Kauf vom 10.10. (600:1400x700) und 400 Aktien auf den Kauf vom 11.12. (800:1400x700)
>Für den Verkauf am 15.11.ergibt sich folgende Rechnung:
>300 Aktien aus dem Kauf vom 10.10. fallen nicht unter die Spekufrist.
>Für die restlichen 400 werden hier die Anschaffungskosten aus den Daten des dritten Kaufes ermittelt:
>Also 400x206,25 = 82500 Euro macht 120.000 - 82.500 = 38.500 Euro Spekugewinn.
>Unter www.steuerkompasswp.de gibt es dazu ein Rechenproramm.
>
>Tja, ist doch ganz einfach, vor allem, wenn man nur 200-300 Trades im Jahr hat...
>
>Tombstone
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JüKü
05.04.2002, 21:37
@ Tombstone
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Re: Spekusteuer: Neuer Fall............. |
Wie wäre denn der Fall:
Kauf am 2.1.00: 500 Stück Aktie A zu 100
Kauf am 2.7.00: 500 Stück Aktie A zu 110
Verkauf am 3.1.01: 500 Stück Aktie A (oder weniger als 500) zu 150
Verkauf am 3.7.01: 500 Stück Aktie A (oder mehr als 500) zu 200 (Durban ;-)
Wenn in diesem Fall Spekusteuer anfällt, ist das mehr als Sauerei. Nach der Durchschnittsmethode wäre es beim ersten Verkauf so.
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Tombstone
06.04.2002, 08:47
@ JüKü
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Nö, hier nicht die Durchschnittsmethode |
>Kauf am 2.1.00: 500 Stück Aktie A zu 100
>Kauf am 2.7.00: 500 Stück Aktie A zu 110
>Verkauf am 3.1.01: 500 Stück Aktie A (oder weniger als 500) zu 150
>Verkauf am 3.7.01: 500 Stück Aktie A (oder mehr als 500) zu 200 (Durban ;-)
>Wenn in diesem Fall Spekusteuer anfällt, ist das mehr als Sauerei. Nach der Durchschnittsmethode wäre es beim ersten Verkauf so.
Laut Bundesfinanzhof stellt sich hier die Frage: Welche Aktien fallen nicht unter die Spekufrist?
Die vom ersten Kauf beim ersten Verkauf.
Also hier keine Spekusteuer. BFH Az. X R 49/90
Beim zweiten Verkauf analog, da sind ja die ersten Aktien schon weg.
Insofern auch keine Spekusteuer.
Im Prinzip sind die Regelungen nicht ungerecht, aber für z.B. Daytrader etc.
ausreichend für einen Zweitjob als Buchhalter.
Tombstone
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spieler
06.04.2002, 11:30
@ Tombstone
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Herzlichen Dank für Eure Mühe und Hilfe!!!! ( owT) |
>Aktienkäufe:
>10.08.00 600 250 Euro/Aktie
>10.10.00 800 206,25 Euro/Aktie
>Aktienverkäufe
>14.09.01 700 250 Euro/Aktie
>15.11.01 700 300 Euro/Aktie
>Für den Verkauf am 14.9. ergibt sich folgende Rechnung:
>(600x250) + (800x206,25): 1.400 = 225 Euro
>Anschaffungskosten also 700x225 = 157.500 Euro
>Spekugewinn: Verkaufserlös (175.000) - Anschaffungskosten (157.500) = 17.500 Euro
>
>Der Anleger hat nach dem Verkauf noch 700 Aktien im Depot. Diese sind nach gängiger Ansicht anteilig auf die Käufe am 10.10. und 11.12. aufzuteilen. (Oberfinanzdirektion Frankfurt, Az: S 2256 A-1- St II 27)
>Grund: Beide Termine liegen zum Zeitpunkt des ersten Verkaufes noch in der Spekufrist.
>Danach entfallen 300 Aktien auf den Kauf vom 10.10. (600:1400x700) und 400 Aktien auf den Kauf vom 11.12. (800:1400x700)
>Für den Verkauf am 15.11.ergibt sich folgende Rechnung:
>300 Aktien aus dem Kauf vom 10.10. fallen nicht unter die Spekufrist.
>Für die restlichen 400 werden hier die Anschaffungskosten aus den Daten des dritten Kaufes ermittelt:
>Also 400x206,25 = 82500 Euro macht 120.000 - 82.500 = 38.500 Euro Spekugewinn.
>Unter www.steuerkompasswp.de gibt es dazu ein Rechenproramm.
>
>Tja, ist doch ganz einfach, vor allem, wenn man nur 200-300 Trades im Jahr hat...
>
>Tombstone
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