Euklid
11.04.2002, 10:07 |
Erfassung im Warenkorb? Thread gesperrt |
Wie wird eine Steigerung der Bemessungsgrenze der Krankenversicherung im Warenkorb erfaßt?
Wahrscheinlich überhaupt nicht da die Krankenversicherung ja bei den Nettolöhnen sich auswirkt.
Der Reallohnrückgang im Verdienstbereich zwischen 6500 und 8700 DM wäre beträchtlich.
Bei einem Verdiener mit 8700 DM wären das monalich ca 280 DM mit dem Arbeitgeberanteil!
Also der Eigenanteil wäre ca 140 DM mal 12 Monate ca 1700 DM im Jahr.
Klaro ist daß ein Single in diesem Bereich schon längst in die Privatversicherung übergewechselt ist.
Genauso klar ist daß die Familienväter mit etwas besserem Verdienst wieder bluten müssen da sie ja nicht die Möglichkeit der Privatversicherung haben mit 2 Kindern.
Also die Kindergelderhöhung die Schröder ankündigt wird von dem Personenkreis der sie erhält mehr als gegenfinanziert.
Die einzigen denen es zugute kommt sind die Sozialämter der Kommunen da ja der Bund das Kindergeld übernimmt.
Und natürlich erhöht sich wieder einmal das gesamte Sozialhilfeniveau da in diesem Bereich die Krankenversicherung ja nichts kostet für die Sozialhilfeempfänger.
Ein Vater der heute noch arbeitet muß tatsächlich inzwischen bescheuert sein.
Soweit haben wir es tatsächlich gebracht.
Niedrig verdienende Singles im Bereich unter 6500 DM brutto werden dann nicht zur Kasse gebeten.
Für sie ändert sich nichts obwohl der Familienvater mit 8700 DM bestimmt schlechter dran ist als ein Single mit 6500 DM.
Aber was solls der Wahnsinn hat Methode!
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Koenigin
11.04.2002, 10:21
@ Euklid
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tja Wahnsinn ja --- aber Methode oder doch eher Pisa?????? (owT) |
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Hans Castorp
11.04.2002, 11:01
@ Euklid
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Re: Erfassung im Warenkorb? |
Na ja, ganz so schlimm isses nicht, sofern deine Frau arbeitet und daher in der gesetzlichen KV bleiben kann (Frauen sind halt leider extrem"teuer" in der PKV).
Bei einem Einkommen von 3600 Euro monatlich spart man fast 100 Euro pro Monat (auch mit zwei kleinen Kindern), wenn man nicht gerade den Luxustarif nimmt.
Ich stehe nämlich aufgrund dieser absurden Planungen, die Beitragsbemessungsgrenzen zu erhöhen, vor genau dieser Entscheidung ;-)
Gruss, H.C.
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