Ricoletto
12.06.2002, 18:51 |
OT: Wie ist die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer geregelt (Frist, Ge Thread gesperrt |
setz, Pragraph)
Danke
Rico
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Ricoletto
12.06.2002, 19:10
@ Ricoletto
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erledischt - gefunden ;-) § 622 BGB (owT) |
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Praxedis
12.06.2002, 19:27
@ Ricoletto
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BGB § 622 Abs. 1 bis 3 |
während der Probezeit (längstens 6 Monate) 2 Wochen
Grundkündigungsfrist 4 Wochen zum 15. des Monats oder zum Monatsende
verlängerte Frist für die Arbeitgeberkündigung, abhängig von der Betriebszuge-hörigkeit des Arbeitnehmers, gerechnet ab dessen 25. Lebensjahr:
ab 2 Jahren Betriebszugehörigkeit       1 Monat zum Monatsende
ab 5 Jahren Betriebszugehörigkeit       2 Monate zum Monatsende
ab 8 Jahren Betriebszugehörigkeit       3 Monate zum Monatsende
ab 10 Jahren Betriebszugehörigkeit      4 Monate zum Monatsende
ab 12 Jahren Betriebszugehörigkeit      5 Monate zum Monatsende
ab 15 Jahren Betriebszugehörigkeit      6 Monate zum Monatsende
ab 20 Jahren Betriebszugehörigkeit      7 Monate zum Monatsende
--- übrigens, wie siehts mit einem Treff in DD aus (evtl. in den nächsten 3 Wochen?)
Gruß Praxedis
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LenzHannover
13.06.2002, 02:07
@ Ricoletto
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Wichtig: kleiner (wohl) 10 keine qualifizierte Auswahl notwendig! (owT) |
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