Albrecht
21.06.2002, 18:27 |
Frage an die KFZ-Versicherungsexperten Thread gesperrt |
Hallo zusammen,
JüKü bitte nicht böse sein, daß ich hier eine Frage an die Versicherungsexperten stelle.
Kurzschilderung des Sachverhalts:
Mein Vater hat gestern einen Jahreswagen von einem WA gekauft.
Auf dem Weg nach Hause hatte er einen Unfall mit Blechschaden.
Im Kaufvertrag steht, daß im Falle eines Unfalls die entstehenden Mehrkosten durch die Rückstufung des bisherigen Versicherungsnehmers vom Käufer zu tragen sind.
Frage: Muß die Versicherung, bei der das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls angemeldet ist den Schaden tragen, oder die Versicherung des Käufers?
Falls ja, bezieht sich diese Zahlungspflicht nur auf die Haftpflicht oder auch auf die Vollkasko?
Muß der Verkäufer zustimmen, bevor seine Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen wird? Die Mehrkosten, die ihm im Falle einer Rückstufung entstehen werden selbstverständlich vom Käufer gezahlt.
Oder muß die Versicherung zahlen, auf die das Fahrzeug später umgemeldet wird?
Gibt es in solch einem Fall eindeutige Regelungen?
Habe von den Versicherungen unterschiedliche Antworten bekommen.
Wäre für eine Antwort dankbar,
mit freundlichen Grüßen
Albrecht
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JÜKÜ
21.06.2002, 18:52
@ Albrecht
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Re: Frage an die KFZ-Versicherungsexperten / Na los doch..... |
Wer weiß es?
>Hallo zusammen,
>JüKü bitte nicht böse sein, daß ich hier eine Frage an die Versicherungsexperten stelle.
Natürlich nicht, hier werden Sie (hoffentlich) geholfen.
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FRANZ
21.06.2002, 20:42
@ Albrecht
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Re: Frage an die KFZ-Versicherungsexperten |
Hallo Albrecht,
ich bin WA.
1. Grundsätzlich sollte die Fahrzeugübergabe so verlaufen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist und dieses mit dem Kennzeichen des Verkäufers überführt wird:
Der Käufer bringt bei Abholung des Fahrzeuges bereits eine Versicherungsdoppelkarte mit. Im Kaufvertrag wird die Nummer der Doppelkarte eingetragen und auch die genaue Übergabezeit. Im Falle eines Unfalles bezahlt dann bereits die Nachfolgeversicherung, obwohl das Fahrzeug noch auf den vorhergehenden Besitzer zugelassen ist.
Ich kenne jetzt nicht die Schadenshöhe (Blechschaden??), Schuldfrage, Höhe der Selbstbeteiligung usw.
Bei geringer Schadenshöhe und zur Vermeidung von endlosem Papierkrieg würde folgendes versuchen:
Sofort bei deinem Versicherungsagenten Klartext reden und eine Doppelkarte holen und die Ausstellung rückdatieren. Dann mit dem Verkäufer einen neuen Vertrag schreiben nach o. g. Vorgehensweise. Dies gilt natürlich nur für die Haftpflichtversicherung!!!!!, bei Vollkasko wäre das Betrug!!
Somit würde der Verkäufer nicht mehr mit hineingezogen (damit wäre er sicher einverstanden)und dadurch bleibt euch beiden viel Papierkram erspart.
Bei weiteren Fragen bin ich tel. gerne behilflich. Bin noch ca. 1 h zu Hause und noch kurze Zeit online (Tel-Nr. bitte bei JÜKÜ erfragen)
Gruß Franz
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Albrecht
22.06.2002, 11:54
@ FRANZ
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Re: Frage an die KFZ-Versicherungsexperten |
>Hallo Albrecht,
>ich bin WA.
>1. Grundsätzlich sollte die Fahrzeugübergabe so verlaufen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist und dieses mit dem Kennzeichen des Verkäufers überführt wird:
>Der Käufer bringt bei Abholung des Fahrzeuges bereits eine Versicherungsdoppelkarte mit. Im Kaufvertrag wird die Nummer der Doppelkarte eingetragen und auch die genaue Übergabezeit. Im Falle eines Unfalles bezahlt dann bereits die Nachfolgeversicherung, obwohl das Fahrzeug noch auf den vorhergehenden Besitzer zugelassen ist.
>Ich kenne jetzt nicht die Schadenshöhe (Blechschaden??), Schuldfrage, Höhe der Selbstbeteiligung usw.
>Bei geringer Schadenshöhe und zur Vermeidung von endlosem Papierkrieg würde folgendes versuchen:
>Sofort bei deinem Versicherungsagenten Klartext reden und eine Doppelkarte holen und die Ausstellung rückdatieren. Dann mit dem Verkäufer einen neuen Vertrag schreiben nach o. g. Vorgehensweise. Dies gilt natürlich nur für die Haftpflichtversicherung!!!!!, bei Vollkasko wäre das Betrug!!
>Somit würde der Verkäufer nicht mehr mit hineingezogen (damit wäre er sicher einverstanden)und dadurch bleibt euch beiden viel Papierkram erspart.
>Bei weiteren Fragen bin ich tel. gerne behilflich. Bin noch ca. 1 h zu Hause und noch kurze Zeit online (Tel-Nr. bitte bei JÜKÜ erfragen)
>
>Gruß Franz
Hallo Franz,
vielen Dank für Deine Antwort. Mich haben die unterschiedlichen Aussagen der Versicherungen verwirrt.
Gruß
Albrecht
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