happy few
25.06.2002, 11:21 |
unterliegt ein Fond An- und Verkauf der Spekulationssteuer? Thread gesperrt |
unterliegt Beispielsweise der DWS Biotech Type O
ebenfalls der 12monatigen Spekulationssteuer?
<center>
<HR>
</center> |
futzi
25.06.2002, 11:46
@ happy few
|
jawoll, unterliegt der spekusteuer! (owT) |
<center>
<HR>
</center>
|
Toby0909
25.06.2002, 12:13
@ happy few
|
KENNT SICH HIER JEMAND MIT DEM HALBEINKÜNFTVERFAHREN AUS??? |
Halli Hallo.
Klar, der Fonds unterliegt der Spekulationsfrist.
Aber weiss hier irgendjemand wie das mit dem Halbeinkünfteverfahren ist?!
Ich bin ja in der Branchen und sollte es wissen, aber ich habe hier"Auswertungen" unserer tollen Steuergesetze von:
1. einigen Investmentgesellschaften
2. Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern
3. sonstige"Beiträge" und Erläuterungen
4. Mein Studienwerk von der Uni dazu
--> also ingesamt vielleicht 10 verschiedene Schriften - UND IN JEDER IST ALLES GANZ ANDERS!!!!
Mal heisst es, daß Spekulationsgewinne gar nicht zum Halbeinkünfteverfahren gehören, also nur die Kapitalerträge hierfür berechnet werden, dann heisst es bei deutschen KAG´s schon, bei ausländischen aber nicht, dann daß es bei ausländischen schon länger gilt und bei deutschen erst ab diesem Jahr, dann daß Spekulationseinkünfte zwar dazugehören, aber bei Fonds wieder nicht uswuswusw...... dazu noch das gewogene Durchschnittsverfahren bei mehreren Ein- und Verkäufen..... DA KENNT SICH DOCH KEINE ALTE SAU MEHR AUS!??!?!!?
Auch von den Finanzbeamten hört man unterschiedliches. Der eine so, der andere so. Der nächste sagt, da soll man noch warten mit einer Stellungnahme.......nur das Jahr geht nach den SOmmerferien ganz schnell dem Ende zu und man weiss nicht, was man mit Gewinnen tun soll, damit die Steuer nicht so zuschlägt, wenn man verkaufen will oder muss.....
Oder einfach irgendwas angeben, eine halbwegs tragbare Aufstellung dazu und fertig? Weil die Finanzbeamten das sowieso niemals mehr nachrechnen können?
Zumindest war das in der Vergangenheit immer so. Meine Kunden haben eine Orderliste bekommen, eine (zertifizierte) Aufstellung über Gewinn und Verluste und die haben die dann oben auf den Schuhkarton mit den Abrechnungen draufgeklebt und bei ALLEN Kunden kamen die Schuhkartons binnen kürzester Zeit zurück. Ist das in Zukunft auch so zu erwarten? Nur gibts jetzt keine zertifizierten Aufstellungen mehr?!?!!??!?!?!?!
Danke
Toby
<center>
<HR>
</center> |
Socrates
25.06.2002, 13:02
@ Toby0909
|
Re: Kein Problem - schau einfach beim Chef nach! |
>Halli Hallo.
>Klar, der Fonds unterliegt der Spekulationsfrist.
>Aber weiss hier irgendjemand wie das mit dem Halbeinkünfteverfahren ist?!
>Ich bin ja in der Branchen und sollte es wissen, aber ich habe hier"Auswertungen" unserer tollen Steuergesetze von:
>1. einigen Investmentgesellschaften
>2. Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern
>3. sonstige"Beiträge" und Erläuterungen
>4. Mein Studienwerk von der Uni dazu
>--> also ingesamt vielleicht 10 verschiedene Schriften - UND IN JEDER IST ALLES GANZ ANDERS!!!!
>Mal heisst es, daß Spekulationsgewinne gar nicht zum Halbeinkünfteverfahren gehören, also nur die Kapitalerträge hierfür berechnet werden, dann heisst es bei deutschen KAG´s schon, bei ausländischen aber nicht, dann daß es bei ausländischen schon länger gilt und bei deutschen erst ab diesem Jahr, dann daß Spekulationseinkünfte zwar dazugehören, aber bei Fonds wieder nicht uswuswusw...... dazu noch das gewogene Durchschnittsverfahren bei mehreren Ein- und Verkäufen..... DA KENNT SICH DOCH KEINE ALTE SAU MEHR AUS!??!?!!?
>Auch von den Finanzbeamten hört man unterschiedliches. Der eine so, der andere so. Der nächste sagt, da soll man noch warten mit einer Stellungnahme.......nur das Jahr geht nach den SOmmerferien ganz schnell dem Ende zu und man weiss nicht, was man mit Gewinnen tun soll, damit die Steuer nicht so zuschlägt, wenn man verkaufen will oder muss.....
>Oder einfach irgendwas angeben, eine halbwegs tragbare Aufstellung dazu und fertig? Weil die Finanzbeamten das sowieso niemals mehr nachrechnen können?
>Zumindest war das in der Vergangenheit immer so. Meine Kunden haben eine Orderliste bekommen, eine (zertifizierte) Aufstellung über Gewinn und Verluste und die haben die dann oben auf den Schuhkarton mit den Abrechnungen draufgeklebt und bei ALLEN Kunden kamen die Schuhkartons binnen kürzester Zeit zurück. Ist das in Zukunft auch so zu erwarten? Nur gibts jetzt keine zertifizierten Aufstellungen mehr?!?!!??!?!?!?!
>
>Danke
>
>Toby
<ul> ~ http://www.bundesregierung.de/frameset/index.jsp</ul>
<center>
<HR>
</center> |
MC Muffin
25.06.2002, 14:32
@ Socrates
|
Re: Kein Problem - schau einfach beim Chef nach! |
Also so weit ich das weiß gehören Speku Gewinne zum Halbeinkünfte... ausgenommen Gewinne mit Optionen also Termingeschäfte.
Zu den, ich nenne sie mal normalen Speku Gewinnen ist zu sagen, dass es eigendlich auch logisch ist,das sie dazu gehören ( welche denn sonst? )alles was über ein Jahr ist ist eh Steuerfrei.
Das bei der ganzen Sache keiner durchsieht kenne ich auch. Ein Bekannter hat letztes Jahr Spekugewinne beim Finanzam angemeldet, erziehlt mit einem Fond.
Diese wurden auch nach Prüfung und Einspruch des Bekannten nicht anerkannt. Gut für meinen Bekannten allerdings weiss ich jetzt auch nicht mehr ob die nun Steuerpflichtig sind oder nicht, da er ja so ein Theater gemacht hat und die Sache angeblich genau geprüft wurde müsste man annehmen das nicht.
aber ich weiss nichts.
<center>
<HR>
</center> |