Dieter
02.07.2002, 21:59 |
Frage an Steuerexperten wg. Wohnsitz Thread gesperrt |
Hallo,
z.Zt. frage ich mich, wo mein Wohnsitz, Wohnsitzfinanzamt, zuständiges EG-Land wäre, wenn ich meinen 1. Wohnsitz in ein Wohnmobil verlege, mit dem ich mehr als 6 Monate im Jahr in Europa unterwegs bin. - und im Sommer in Deutschland in meinem Haus als 2. Wohnsitz.
Geht das eigentlich, seinen Wohnsitz (hauptsächliche Wohnort) in ein Wohnmobil zu verlegen?
Gruß Dieter
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yatri
02.07.2002, 22:19
@ Dieter
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Re: Frage an Steuerexperten wg. Wohnsitz |
>Hallo,
>z.Zt. frage ich mich, wo mein Wohnsitz, Wohnsitzfinanzamt, zuständiges EG-Land wäre, wenn ich meinen 1. Wohnsitz in ein Wohnmobil verlege, mit dem ich mehr als 6 Monate im Jahr in Europa unterwegs bin. - und im Sommer in Deutschland in meinem Haus als 2. Wohnsitz.
>Geht das eigentlich, seinen Wohnsitz (hauptsächliche Wohnort) in ein Wohnmobil zu verlegen?
>Gruß Dieter
ich denke, dass du nur dann in deutschland einen 2. Wohnsitz beantragen kannst, wenn du irgendwo anders einen 1. Wohnsitz nachweisen kannst (dort wirst du dann vermutlich auch besteuert).
Wie du einem hiesigen Amt klarmachst, dass dein Wohnmobil dein 1. Wohnsitz ist, bleibt dir überlassen - wenn's geht, hast du dich vermutlich schon mit Hilfe des Beamten darauf festgelegt, in welcher Strasse der Stadt, in der du gerade vorsprichst, das Fahrzeug normaler steht - et voila!...
Oder du sagst, dass du dauernd reisest: - dann landest du wieder bei Punkt 1. Ergo...
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ufi
02.07.2002, 22:29
@ yatri
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Ein Wohnsitz in deutschland MUSS IMMER ein Erstwohnsitz sein..... |
Deswegen habe ich auch 2"Erste Wohsitze" in Deutschland und in Tschechien, obwohl das auch wieder nicht möglich ist. Das wird aber toleriert.
Gruß
ufi
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Mat72
02.07.2002, 22:30
@ yatri
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Berlin Mitte. einmal googlen wg."ohne wohnsitz" (owT) |
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Baldur der Ketzer
02.07.2002, 22:59
@ yatri
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Re: Frage wg. Wohnsitz - NEEEIIINNN ganz falsch |
Hallo, yatri,
was Du da anschneidest, ist der sogenannte PERMANENT TRAVELLER, der 10 Jahre tatsächlich steuerfrei durchkommt, bis er dann seinen Paß verlängern lassen muß.........
Aber einen Erstwohnsitz und einen Zweitwohnsitz GIBT ES NICHT!!!!!
Wenn Du einen Wohnsitz innehast, das kann ein Wohnklo sein, eine Absteige, vielleicht sogar ein Wohnwagenstellplatz in Affistan, dann bist Du dort steuerpflichtig, grundsätzlich, in voller Höhe betreffend Dein gesamtes Welteinkommen!
Du kannst nicht sagen, Leute, halt, mein Hauptwohnsitz ist ja ganz woanders. ***
Wenn Du einen Wohnsitz in Perversien hast, dann wirst Du dort veranlagt.
Jetzt kommts: wenn du aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens Dein Einkommen nur im Lande Deines weiteren Wohnsitzes zu versteuern hast, DANN ist Deutschland außen vor.
Das geht aber naturgemäß nicht, wenn Du diesen privilegierten Wohnsitz nicht hast, da mobil.
Also: ein Sofa bei Deiner Omma, und Du versteuerst alles volle Kanne bei Hans Eichel.
Hast Du keinen Wohnsitz und schlüpfst bei einer Freundin in Affistan unter, gilt das gleiche, nur unter gewöhnlichem Aufenthalt.
Du hast es erst hinter Dir, wenn Du einen dicken Schlußstrich ziehst und Du rein gar nichts mehr leeres in Absurdistan hast (Miteigentumsanteil an vermieteter Wohnung geht)
Beste Grüße vom Baldur
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Baldur der Ketzer
02.07.2002, 23:07
@ Dieter
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Re: Frage an Steuerexperten wg. Wohnsitz |
Hallo, Dieter,
die Kurtz´sche Eröffnung ;-)).
Du bist nicht gezwungen, einen Wohnsitz zu haben. Gut, für versicherungen und so brauchst Du eine Anschrift, aber für Zwecke der Steuer kannst Du Deinen StB als Bevollmächtigten ernennen.
merke: wenn Du in Deutschland noch ein Haus hast, bist Du hier festgenagelt. Du zahlst voll Steuer.
Angenommen, Du hast ab 2004 in Zug einen Wohnsitz und beziehst nur Einkommen aus Deiner Tätigkeit in Zug, dann greift ggf. mit Verzögerung das DBA D-CH und stellt diese schweizerischen Einkünfte frei, selbst wenn Du noch ein Haus in Dtl. hast - dort darfst Du dann aber nichts verdienen, und wenn doch, mußt Du diesen Teil in der BRDDR versteuern.
Mit einem Wohnmobil, oder oft Boot in internationalen Gewässern, umgehst Du die Wohnsitzfrage, hast nur noch die Aufenthaltsfrage.
Aber indem Du diese Frage umgehst, kannst Du nicht von den Vorteilen eines Doppelbesteuerungsabkommens profitieren.
Und wenn Du kein DBA auf Deiner Seite hast, und Du 364 Tage in Deinem Wohnmobil außerhalb Affistans umherreist, und noch ein Haus in Absurdistan hast - dann löhnst Du volle Kanne auf Dein gesamtes Welteinkommen.
Beste Grüße von Baldur
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Dieter
03.07.2002, 00:18
@ Baldur der Ketzer
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Re: Frage an Steuerexperten wg. Wohnsitz |
Hallo Baldur,
Besten Dank für Deine Erläuterungen, wobei ich bislang davon ausgegangen bin, daß ich in meinem Beispiel in Deutschland beschränkt steuerpflichtig wäre mit meinen Inlandseinkünften lt. §1 EstG.
Die unbeschränkte Steuerpflicht aus Welteinkommen konnte ich dem EstG bislang nicht entnehmen, da hier als Voraussetzung der Wohnort oder Aufenthalt herangezogen wird. Kannst Du mir sagen, wo ich detaillierte Infos zu Deiner Ansicht dazu nachlesen kann?
Gruß Dieter
>Hallo, Dieter,
>die Kurtz´sche Eröffnung ;-)).
>Du bist nicht gezwungen, einen Wohnsitz zu haben. Gut, für versicherungen und so brauchst Du eine Anschrift, aber für Zwecke der Steuer kannst Du Deinen StB als Bevollmächtigten ernennen.
>merke: wenn Du in Deutschland noch ein Haus hast, bist Du hier festgenagelt. Du zahlst voll Steuer.
>Angenommen, Du hast ab 2004 in Zug einen Wohnsitz und beziehst nur Einkommen aus Deiner Tätigkeit in Zug, dann greift ggf. mit Verzögerung das DBA D-CH und stellt diese schweizerischen Einkünfte frei, selbst wenn Du noch ein Haus in Dtl. hast - dort darfst Du dann aber nichts verdienen, und wenn doch, mußt Du diesen Teil in der BRDDR versteuern.
>Mit einem Wohnmobil, oder oft Boot in internationalen Gewässern, umgehst Du die Wohnsitzfrage, hast nur noch die Aufenthaltsfrage.
>Aber indem Du diese Frage umgehst, kannst Du nicht von den Vorteilen eines Doppelbesteuerungsabkommens profitieren.
>Und wenn Du kein DBA auf Deiner Seite hast, und Du 364 Tage in Deinem Wohnmobil außerhalb Affistans umherreist, und noch ein Haus in Absurdistan hast - dann löhnst Du volle Kanne auf Dein gesamtes Welteinkommen.
>Beste Grüße von Baldur
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Dieter
03.07.2002, 00:19
@ Baldur der Ketzer
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Re: Frage an Steuerexperten wg. Wohnsitz |
Hallo Baldur,
Besten Dank für Deine Erläuterungen, wobei ich bislang davon ausgegangen bin, daß ich in meinem Beispiel in Deutschland beschränkt steuerpflichtig wäre mit meinen Inlandseinkünften lt. §1 EstG.
Die unbeschränkte Steuerpflicht aus Welteinkommen konnte ich dem EstG bislang nicht entnehmen, da hier als Voraussetzung der Wohnort oder Aufenthalt herangezogen wird. Kannst Du mir sagen, wo ich detaillierte Infos zu Deiner Ansicht dazu nachlesen kann?
Gruß Dieter
>Hallo, Dieter,
>die Kurtz´sche Eröffnung ;-)).
>Du bist nicht gezwungen, einen Wohnsitz zu haben. Gut, für versicherungen und so brauchst Du eine Anschrift, aber für Zwecke der Steuer kannst Du Deinen StB als Bevollmächtigten ernennen.
>merke: wenn Du in Deutschland noch ein Haus hast, bist Du hier festgenagelt. Du zahlst voll Steuer.
>Angenommen, Du hast ab 2004 in Zug einen Wohnsitz und beziehst nur Einkommen aus Deiner Tätigkeit in Zug, dann greift ggf. mit Verzögerung das DBA D-CH und stellt diese schweizerischen Einkünfte frei, selbst wenn Du noch ein Haus in Dtl. hast - dort darfst Du dann aber nichts verdienen, und wenn doch, mußt Du diesen Teil in der BRDDR versteuern.
>Mit einem Wohnmobil, oder oft Boot in internationalen Gewässern, umgehst Du die Wohnsitzfrage, hast nur noch die Aufenthaltsfrage.
>Aber indem Du diese Frage umgehst, kannst Du nicht von den Vorteilen eines Doppelbesteuerungsabkommens profitieren.
>Und wenn Du kein DBA auf Deiner Seite hast, und Du 364 Tage in Deinem Wohnmobil außerhalb Affistans umherreist, und noch ein Haus in Absurdistan hast - dann löhnst Du volle Kanne auf Dein gesamtes Welteinkommen.
>Beste Grüße von Baldur
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LenzHannover
03.07.2002, 00:37
@ Baldur der Ketzer
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Noch einer, ich war bisher der Meinung, wesentlich ist, wo man mind. 6 Monate |
Jahr lebt. D.h. 4,5 Monate Spanien, 2 Monate Italien und 4,5 Monate die hiesige Banaenrepublik und man wär zumindest in B. eindeutig nicht steuerpflichtig.
Steß gibt es dann expliziet mit dem in den jeweiligen Ländern verdienter Kohle.
Mal Konkret an Baldur (Theorie):
Ich und"mein Wein" leben in der Schweiz, Sie arbeitet in Dt. lebt in der Schweiz und hat zur Not bei Vatern einen Briefkastenan der Tür .
Zahlt Sie dann nix?!
Wo ich meine Software schreibe, weiß ich ggf. ja auch nicht genau,
vielleicht auf dem Boot meines Bekannten in Ã-sterreich...
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Baldur der Ketzer
03.07.2002, 00:46
@ Dieter
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Re: Frage an Steuerexperten wg. Wohnsitz |
Hallo, Dieter,
so lange EIN Wohnsitz im Affenland besteht, ob Aldi-Liege, Brücke, Caritas-Wärestube oder eigenes Haus, solange bist Du unbeschränkt steuerpflichtig.
Ob es der von Dir aus erste, der vierte, der siebzehnte ist, ist egal. Du hast EINEN Wohnsitz im Chaotenland.
Wenn Du einen Wohnsitz hast (irgendeinen), dann bist Du unbeschränkt steuerpflichtig.
ERST, wenn Du in Bescheuertstan gar nichts mehr hast, WEDER Wohnistz NOCH gewöhnlichen Aufenthalt, ERST DANN kommt es überhaupt zur beschräkten Steuerpflicht (was für ein Unwort, wie Dialysepflicht).
Solange was da ist, greifen sie Dich an den Eiern (sorry).
Beschränkt ist erst dann, wenn unbeschränkt ausgeschlossn werden kann, also doppelt gemoppelt.
Frag ruhig weiter, die Dinge bringe ich noch bei 5,5 Promille in der Kurve auf die Reihe ;-((((((((
beste Grüße vom Baldur
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Baldur der Ketzer
03.07.2002, 00:52
@ Dieter
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Re: Frage an Steuerexperten wg. Wohnsitz |
Hallo, Dieter, nochmal,
wenn Du etwas innehast, das man als Wohnsitz in Adolf-Erich-Land bezeichnen kann, insbesondere ein eigenes Haus, dann bist Du voll steuerpflichtig kraft Wohnsitz. Punkt.
Wenn Du nie da bist, ist Dein Problem. Trotzdem zahlenz.
(Es sei denn, DBA, dann dort zahlenz).
Solange was im INland ist, nix beschränkt, sondern UNbeschränkt, volle Kanne. Nur durch ggf. DBA gemäßigt.
Merke: brücken völllig abbrechen, Haus langfristig vollvermieten oder verkaufen. Sonst greifen die Drecksbrüder ans intime.
beste Grüße vom Baldur (nix habenz in Affenland)
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Baldur der Ketzer
03.07.2002, 01:04
@ LenzHannover
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Re: Hoi, Lenz |
Hallo, Lenz,
nochmals vom Anfang an:
wenn Du irgendeinen Wohnsitz in der BRDDR hast, dann zahlst Du immer volle Kanne, es sein denn, Du erzielst Deine Einkünfte im Ausland UND ein Doppelbesteuerungsabkommen schützt Dich.
Definition: Wohnsitz.
Absteige, Dachkammer, Kellerloch, Garagenplatz, Pennerbank. Was auch immer. Wenn es als Wohnsitz gesehen werden kann, z.B. beibehaltene Wohnung eines langjährigen Saudi-Arabien-Monteurs: VOLLE Steuerpflicht im Affenland, denn er hat ja nachweislich die Absicht, zurückzukommen, somit isser nie gegangen.
Du zahlst immer voll, manchmal sogar doppelt, wenn es kein DBA gibt.
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Du hast keine Wohnung, kein Haus mehr. Dann ist die Frage, hast Du noch Einkünfte aus dem Stasistaat. Wenn ja, dann beschränkte Steuerpflicht, also nur Inlandseinkommen hier versteuern, aber zum Grenzsteuersatz des Progressionsvorbehalts auf Welteinkommen.
Hast Du kein Haus, keine ETW im Inland, aber bist Du im Hotel, im Sanatorium, bei der Freundin (via Handy), dann ditto., aber nicht kraft Wohnsitz, sondern kraft ständigen Aufenthalts (>180 Tage).
Solange Du irgendetwas im Inland hast, daß Du durch einen eigenen Schlüssel selber nutzen könntest, oder solange Du mehr als 180 Tage im Inland bist, solange haben Sie Dich am Sack. Und wenn Du im Knast sitzt für 10 Jahre in irgendeinem Drittweltland, aber Deine Wohnungsadresse gilt noch, das ist dem Pack egal. Sie greifen Dich ab.
Helfen kann nur, A L L E S im Inland zu verkaufen und K EI N E R L E I Vermögen mehr im alten Land zu lassen, keine Einkünfte mehr daraus zu beziehen.
ERST DANN bist Du ein halbwegs freier Mensch.
Ich grüße Dich als einer, der es getan hat
Herzlichst Baldur
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LenzHannover
03.07.2002, 01:43
@ Baldur der Ketzer
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@Baldur, auf ein Bier äh Telefonat?! rufe auch zurück:-) (owT) |
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kingsolomon
03.07.2002, 10:42
@ Dieter
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Re: Gottsche, Wohnsitzverlagerung natürlicher Personen ins Ausland |
und Förster, Praxis der Besteuerung von Ausslandsbeziehungen.
sind für die zugrundeliegende Fragestellungen relevant.
Vergiss die Wohnwagen-Konstruktion. Darüber lacht der Eichel bloss.
Ich würde solche Fragen nur mit Hilfe eines Spezialisten, der auf
deutsches(!) internationales Steuerrecht geeicht ist, angehen.
Meine Erfahrung: wenn du nicht Becker oder Schumacher heisst, kneifen
die den Schwanz ein ( aus Furcht vor Sanktionen).
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kingsolomon
03.07.2002, 10:51
@ Baldur der Ketzer
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Re: @Baldur, jmdm, der sich mit der Thematik ausgiebig befasst hat, spricht |
Deine Wortwahl voll aus der Seele!! Und ich füge hinzu: Mafia, Raubrittertum,
Wegelagerer.
Je mehr man sich darin vertieft, desto mehr drängt sich der Eindruck auf, die
oberste (ungeschriebene) Regel ist: der Staat gewinnt immer.
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SchlauFuchs
03.07.2002, 11:10
@ ufi
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Re: Ein Wohnsitz in deutschland MUSS IMMER ein Erstwohnsitz sein..... |
>Deswegen habe ich auch 2"Erste Wohsitze" in Deutschland und in Tschechien, obwohl das auch wieder nicht möglich ist. Das wird aber toleriert.
>Gruß
>ufi
Und ich mache mich schlau über das Verduften nach NZ. Spitzensteuersatz 39%. Aber da kommt man nicht einfach rein.
Was ich mal fragen wollte, was macht der Nachwuchs?
ciao!
SF
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Baldur der Ketzer
03.07.2002, 11:20
@ kingsolomon
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Re: Wohnsitzverlagerung und Repression |
Hallo, kingsolomon,
danke für die Infos!
Ich weiß nicht, ob sie den Schwanz einkneifen. Vielmehr fürchte ich, die Sache verlegt sich von der öffentlichen bzw. offenen Konfrontation auf die subtile Ebene der Wadlbeißereien.
Also z.B. Kontrollmitteilungen, die nach dem Gießkannenprinzip ergehen, und die man, da kein selbständiger verwaltungsakt, kaum angreifen kann.
Inhaltlich bewußt flau formuliert oder auch vorsätzlich falsch, aber Hauptsache, man hat dem Oberschlauberger eines drübergezunden, vielleicht kriegt er ja Ärger........
Ich denke immer noch an die Story Schreinemakers zurück, ist meines Wissens nach alles zu ihren Gunsten abgegangen, aber das hilft der guten Frau nicht mehr, ihre Karriere ist futsch.
Ein Bekannter hatte nachweislich eine ausländische Wohnung, war dort auch die ganze Zeit über, dennoch hat man ihn mal zwei Wochen in gesiebte Luft gesetzt, man wollte das alles nicht hören. Ob das fünf Jahre später im Wege einer Feststellungsklage für rechtmäßig erklärt wird oder für rechtswidrig, ist dabei völlig egal. Kriegste halt nen Zehner Haftentschädigung.
Aber Dein Magengeschwür bleibt Dir.
Man operiert amtsintern bewußt und nach Vorgabe außerhalb der Demarkationslinie........, so, wie wir das auch von der GeStaPo, dem SD, der Stasi kennen, und von Mauss und Co. - das ist das allerletzte.
beste Grüß vom Baldur
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ufi
03.07.2002, 11:25
@ SchlauFuchs
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Kann jeden Tag kommen. Termin ist der 17. |
Viele Grüße
ufi
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