Hallo,
neulich kam die Frage auf, wie kann man steuerlich besser wegkommen durch Wegzug ins Ausland - hierzu möchte ich mal ein paar Zeilen reinstellen aus dem Winteer-Buch, die einen Überblick geben.
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Man kann es sich sehr leicht machen, ein Buch über Steueroasen zu schreiben: Fakten aneinanderreihen, ohne diese zu erklären, seitenlang Gesetze zitieren, um Platz zu füllen, und alles schön mit Fachausdrücken verbrämen.
Wenn dann noch Wissenschaftlichkeit durch ellenlange Schachtelsätze dokumentiert wird, dann würden Sie wahrscheinlich genau dasselbe tun wie ich: das Buch gelangweilt weglegen, denn dann ist es eigentlich nur noch geeignet für den kleinen Kreis der Steueroasen-Experten, die es sowieso wissen müßten.
Ich habe deshalb versucht, dieses Buch interessant zu schreiben, ohne daß darunter die Genauigkeit leidet. Es wendet sich an Privatpersonen und Unternehmer sowie an die Finanz-, Unternehmens-, Rechts- und Steuerberater, die zwar ihre Klienten hervorragend bei nationalem Recht und Steuerfragen beraten können, aber einfach überfordert sein müssen, wenn es das Gebiet der internationalen Steueroasen betrifft. Die Befürchtung mancher Berater, ihren Klienten durch den an sich wichtigen Hinweis über Steueroasen zu schaden, weil es sie in den Ruch der lllegalität bringen würde, ist unbegründet. Steueroasen unter Ausnutzung aller legalen Wege des nationalen Steuerrechts zu benutzen, ist absolut legitim. Nur sie zur Steuerhinterziehung zu nutzen, ist illegal. Es gibt unter dem deutschen Außensteuergesetz und Oasenerlaß immer noch Möglichkeiten, die unbestreitbaren Vorteile von Steueroasen legal auszunutzen.
Deshalb ist es wichtig, einmal klar zu machen, wozu der bundesdeutsche Bürger berechtigt ist und wozu nicht:
a) Nach dem Grundgesetz kann der Bürger seinen Wohnsitz frei wählen, das heißt also, sowohl im In- als auch im Ausland.
b) Wenn er seinen Wohnsitz im Inland, also in der Bundesrepublik Deutschland hat, so ist er unbeschränkt steuerpflichtig, das heißt, sein weltweites Einkommen wird in Deutschland versteuert.
c) Wenn er seinen Wohnsitz im Ausland hat, so ist er in der Bundesrepublik Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig, das heißt, in der Bundesrepublik Deutschland wird nur der Teil des Einkommens versteuert, den er aus Deutschland erzielt.
Da die meisten Staaten - mit Ausnahme der Steueroasen oder der Länder, die nach dem Territorialprinzip vorgehen - das Welteinkommen ihrer Bürger versteuern, kann es zu einer doppelten Besteuerung kommen.
Um diese Doppelbesteuerung zu vermeiden, haben die meisten Hochsteuer- und einige Niedrigsteuerländer miteinander Abkommen, die /Doppelbesteuerungsabkommen/, abgeschlossen. Diese Doppelbesteuerungsabkommen sind supranationales Recht, stehen also über dem nationalen Steuerrecht.
Wenn Sie als ein in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtiger Bürger Einkünfte aus einem anderen Land haben, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, dann muß das deutsche Steuerrecht dieses Abkommen beachten und Sie von der Doppelbesteuerung verschonen.
Umgekehrt gilt: Wenn Sie als Deutscher in einem anderen Land leben und in der Bundesrepublik Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig sind, so dürfen - sofern Doppelbesteuerungsabkommen bestehen - Ihre Einkünfte aus Deutschland auch nicht doppelt besteuert werden, sondern müssen - je nach Abkommen - entweder in Ihrem jetzigen Wohnsitzland oder in der Bundesrepublik Deutschland von der Steuer befreit werden. Falls Sie als Deutscher Gewinne über eine Steueroase abschöpfen oder gar von Deutschland weg- und in ein Niedrig- oder Nullsteuerland ziehen, so möchte Sie das deutsche Steuerrecht so behandeln, als wären Sie in Deutschland geblieben oder als hätten Sie Ihren inländischen Besitz mit Gewinn verkauft.
Hierfür wurde das /Außensteuergesetz/ erlassen (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 1972). Der /Oasenerlaß/ von 1965 und alle nachfolgenden Gesetze und Erlasse versuchen dabei, den Begriff einer /Steuerflucht/ zu etablieren und danach Strafnormen zu setzen. Die /Reichsflucht-Steuer/ ist jedoch eine Effindung der Nazis. (Anmerkung vom Baldur: dies scheint mir nicht ganz zutreffend zu sein, galt das doch schon in der Weimarer Chaosrepublik - Adolf hat es dann nur voll zur Anwendung gebracht). Die Demokraten haben sie zwar kopiert, doch gibt es glücklicherweise in der bundesdeutschen Demokratie wesentliche Rechtsnormen, die Sie als Bürger schützen:
1. Im Rahmen der Gesetze dürfen Sie Ihre Geschäfte so einrichten, daß für Sie die günstigste Besteuerung anfällt.
2. Die Erlasse sind nur eine Art Gebrauchsanweisung an die Finanzämter. Sie binden zwar die Finanzbeamten, doch die Bürger brauchen sich nicht danach zu richten, sofern sie nach dem Gesetz handeln.
Der Begriff der /Steueroase/ für Länder, die weniger Steuern erheben als die Bundesrepublik Deutschland, wurde von der deutschen Finanzverwaltung mit ihrem Oasenerlaß von 1965 geprägt. Demgegenüber wird die Bundesrepublik Deutschland oft, etwas klischeehaft, als /Steuerwüste/ bezeichnet. Doch es ist nicht nur eine Steuerwüste, sondern auch ein Steuerdschungel, in dem der Bürger ohnmächtig inmitten wuchernder Steuergesetze sitzt. Und wenn er ausbrechen will, wird er als Steuerflüchtling gebrandmarkt. Doch den Steuerdschungel kann man überwinden oder gar roden, und dabei soll Ihnen dieses Buch nun in der 5., überarbeiteten Auflage - helfen. Neu ist der Anhang, der ausführlich Kapitalanlagemöglichkeiten in der Schweiz und in Liechtenstein behandelt.
Ihr E.-U. W.
Soweit der Einleitungstext (Stand 1992, aber i.W. noch brauchbar)
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Eine der Fragen, die Sie sich vielleicht stellen, wenn Sie an eine Steueroasengesellschaft denken: Ist es eigentlich moralisch zu vertreten, im eigenen Lande weniger Steuern zu zahlen?
Dazu muß ich noch einmal sagen, daß hier nicht der Steuerhinterziehung das Wort geredet wird, sondern den legalen Möglichkeiten, über eine Steueroase Steuern zu sparen.
Im übrigen ändert sich auch die Besteuerungsmoral im Laufe der Zeit.
Vor dem ersten Weltkrieg waren die Steuersätze immerhin so gering, daß sie kaum lästig waren und allgemein als Verpflichtung des Bürgers gegenüber seinem Staat anerkannt wurden.
Das gleiche geschah in Kriegszeiten, als es zwar höhere Steuem gab, aber als eine patriotische Pflicht angesehen wurde, sich diesen Steuern nicht zu entziehen.
Durch die nach dem zweiten Weltkrieg in allen hochindustrialisierten Ländern steil ansteigenden progressiven Steuerraten ist dann jedoch der Punkt gekommen, an dem es zum Teil eine Überlebensfrage für manche Unternehmen und Unternehmer ist, alle legalen Möglichkeiten auszuschöpfen, um nicht so viel Steuern zu zahlen.
Und wenn schon die Frage der Moral bei der Benutzung von Steueroasen angeschnitten wird, dann sollten Sie daran denken, daß selbst Kirchen Steueroasen benutzen.
So hat zum Beispiel die Großbritanniens römisch-katholische Kirche im Steuerparadies Guernsey eine eigene Versicherungsgesellschaft errichtet, um steuergünstig ihr Kircheneigentum in Großbritannien zu versichern.
Warum Interesse an Steueroasen?
**Es gibt Leute, die halten den Untemehmer für einen räudigen Wolf, den man totschlagen müsse; die anderen meinen, der Untemehmer sei eine Kuh, die man ununterbrochen melken könne; nur wenige sehen in ihm ein Pferd, das den Karren zieht.**
Winston Churchill
Der Druck auf den Unternehmer und Freiberufler ist also nichts Neues, sondem mindestens 50 Jahre alt. Doch in den letzten Jahren wird das Interesse an sicheren - und in gewisser Weise anonymen - Plätzen für Geldanlagen immer größer. Und zwar nicht nur bei Firmen, die in Steueroasenländem Töchter gründen, sondern auch bei Privatinvestoren. Dafür gibt es hauptsächlich vier Gründe:
1. Eine geographische Diversifikation Ihrer Vermögenswerte bedeutet Sicherheit. Denn bisher hat eine multinationale Streuung die Vemmögenswerte noch am besten vor regionalen Kriegen oder Umwälzungen bewahrt. Auch vor der Gefahr, plötzlich in einem defizitär werdenden Land durch Devisenrestriktionen SIC! überrascht zu werden, schützt eine rechtzeitige Verlagerung in eine Steueroase.
Dieses wäre alleine natürlich noch kein Grund, in eine Steueroase auszuweichen, denn selbstverständlich könnte man auch über verschiedene Hochsteuerländer anlegen.
Hinzu kommt deshalb
2. die Inflation.
Denn Inflation, gekoppelt mit einer hohen Steuerbelastung, führt zwangsläufig dazu, daß normale Erträge bestenfalls die Substanz erhalten, in den meisten Fällen aber nicht einmal dazu ausreichen.
Bei 5 Prozent Inflation und 60 Prozent Steuerbelastung bleibt von einer 12prozentigen Rendite nichts übrig. Und welche konservativen Wertpapier- oder Festgeldanlagen bieten schon konstant 12 Prozent? Bei einer *normalen* 8-prozentigen Rendite bleibt Ihnen nach 60 Prozent Steuern und 5 Prozent Inflation nicht nur nichts übrig, sondern jedes Jahr ein realer Vermögensverlust von fast 2 Prozent. Und selbst bei 3 Prozent Inflation sind Sie nur auf plus/minus null.
3. Der Trend in vielen westeuropäischen Industriegesellschaften geht dahin, Gewinne als etwas Sündiges anzusehen und eine Umverteilung des Vermögens anzustreben . Der dadurch immer stärker werdende Druck führt viele gutverdienende Freiberufler und Unternehmer dazu, Wege zu suchen, um ihr Kapital vor dieser Umverteilung zu bewahren.
In die gleiche Richtung geht der
4. Grund:
Das Eindringen in die Privatsphäre oder, besser gesagt, in die finanzielle Privatsphäre.
Der Wunsch nach finanzieller Anonymität wird oft ausgelegt als der Beweis dafür, daß man Illegales mit seinem Geld vorhat. Das geradezu an Orwells *1984* erinnernde Eindringen in die Privatsphäre ist gerade in den USA besonders ausgeprägt.
In den USA ist die Computerisierung nicht nur weiter vorangetrieben, sondern die Explosion des *Plastik-Geldes*, das heißt, der Kreditkarten, hat auch dazu geführt, daß eine unglaubliche Anzahl von finanziellen Informationen über den US-Bürger gespeichert ist. Hinzu kommt eine Gesetzgebung, die auch für uns als Menetekel dienen kann:
a) Alle Schecks ab 100 Dollar werden von den Banken kopiert zur Benutzung durch US-Bundesstellen.
b) Alle persönlichen oder firmengebundenen Überweisungen von 10 000 Dollar oder mehr werden automatisch von den Banken an das US-Schatzamt gemeldet.
c) Alle Ein- und Ausfuhren von mehr als 10 000 Dollar müssen angegeben werden.
d) Alle ausländischen Bankkonten und Trusts müssen deklariert werden.
e) Der Steuerzahler kann bei Nichtbeantwortung von Fragen über ausländische Vermögensanlagen (Steuerformular 1040) bestraft werden.
Doch man braucht gar nicht einmal in die USA zu blicken, um sich über die Einbrüche in die finanzielle Privatsphäre aufzuregen.
Schweden war in Europa und insbesondere auch für die Bundesrepublik Deutschland schon immer eine Art *Vorturner*.
Schweden machte den Anfang zum totalen Wohlfahrtsstaat, und Schweden bietet auch auf dem Steuersektor ein Modell, von dem die Finanzbeamten in allen Hochsteuerländern nur träumen können. Dabei ist das *schwedische Modell* gar kein Modell mehr, sondern wird in Schweden angewandt. Es bedeutet, daß alle Bankkonten dort direkt auf den Zentralcomputer des schwedischen Finanzamts überspielt werden können.
Ein Orwellscher Alptraum.
Die schwedischen Eingriffe in die Konten seiner Bürger gehen sogar noch viel weiter. Verwarnungen und Bußgelder, beispielsweise für Parkstrafen, werden automatisch und ohne Einspruchsmöglichkeit des Kontoinhabers von dessen Konto abgebucht.
Steueroasen kommen diesen vier Beweggründen entgegen: Über Steueroasen in den verschiedensten Ländern kann regional und währungsmäßig weit gestreut werden; wegen ihrer Steuervorteile lassen sie trotz der Inflation noch etwas von einem Ertrag übrig; und schließlich schützt die Anonymität, die in vielen Steueroasen zu erreichen ist, sehr wirksam vor einem Eindringen in die finanzielle Privatsphäre.
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