Galiani 15.07.2002, 20:20 |
Nochmals: Zum privaten Prägen von Geld - 2 weitere Fundstücke!![]() |
Im Jahre 1591 wurde in Nürnberg der Bürger Bartholomäus Albrecht angeklagt, eigenmächtig Dukaten mit dem Bild von Erzherzog Maximilian von Ã-sterreich geprägt zu haben. Auf den Vorhalt, daß er damit gegen Reichsgesetze verstoßen habe, erwiderte Albrecht, daß die Münzordnung schlecht verfaßt sei und sich niemand danach richten könne. Seiner Ansicht nach sei es jedermann gestattet, Münzen zu prägen, solange diese das gesetzliche Feingewicht aufweisen. Das treffe auf die von ihm gemünzten Dukaten zu. Er habe im übrigen seine Gedanken zu Papier gebracht und wenn man diese Druckschriften durchlese, so werde gewiß jeder von seiner Unschuld überzeugt sein. Es half ihm jedoch alles nichts. Er wurde festgesetzt und zur Bestrafung dem Nürnberger Magistrat übergeben. (F.C.J. Fischer, Geschichte des teutschen Handels, Bd. IV, Hannover 1792; S. 669ff) |