Tiffany
09.11.2002, 01:49 |
Frage an die Auswanderer / zukuenfitge Auswanderer Thread gesperrt |
-->Habt Ihr eine Idee, wie man die sogenannte erweiterte beschraenkte Steuerpflicht 'handhaben' kann, wenn man emigriert.
Wenn ich es recht verstehe, kassiert Eichel noch 10 Jahre lang mit.
<ul> ~ http://www.afu-net.de/steuern/tip/ebstpfl.htm</ul>
|
Turon
09.11.2002, 02:05
@ Tiffany
|
Lege die deutsche Staatsangehörigkeit nieder |
-->1) aus welchem Grund auch immer nieder.
2) Du darfst von jetzt an weder Eigentum in Deutschland besitzen;
3) noch Immobilien, Firmenanteile, etc.
4) Dein Auto darf auch nicht deutsche Kennzeichen tragen;
Gründe gibt es genug - pärfide gesagt:
da Deutschland keine bedingungslose Unterstützung gegen den Irakkrieg
hinnehmen will, findest Du es einfach nur noch beschämend, da es für Dich bereits seit dem 11.09 unerhörter Vorgang ist.
Noch darfst Du ja Familie in Deutschland haben, das war es aber schon.
Gruß
|
Baldur der Ketzer
09.11.2002, 02:22
@ Tiffany
|
Re: Frage an die Auswanderer / zukuenfitge Auswanderer |
-->Hallo, Tiffany,
Turo hat es Dir schon beantwortet: wenn Du konsequent auswanderst, kann Dir die erweitert beschränkte StPfl. egal sein, die treifft Dich nicht.
Wohnst Du in ABS und beziehst dort Einkünfte, bist Du UNbeschränkt steuerpflichtig.
Wohnst Du nicht mehr in ABS, bekommst dort aber noch Einkünfte her, werden die sowieso unbegrenzt lange voll versteuert.
Wohnst Du nicht mehr in ABS, beziehst von dort auch keine Einkünfte mehr, aber beziehst Du Einkünfte, die nach der Definition der Superschlauen Bürokraten keine ausländischen Einkünfte sein sollen, dann werden die als inländsiche umqualifiziert.
Und werden damit steuerpflichtig. Irgendwelche Zinserträge z.B. oder geschäftliche Erfolge, die nicht einer ausländischen Betriebsstätte zuzuordnen sind, das steht irgendwo hinten im EStG.
Das ist ein riesiges Brimborium mit fast keinem Gehalt im konkreten Fall.
Verkaufe alles in ABS, melde alles ab, lasse alles zurück und baue alles am neuen Wohnort neu auf, dann können sie besteuern wollen, soviel sie sich zusammenhirnen können ------> es greift nicht mehr..
Kannst Du das nicht und kannst Einkünfte aus ABS nicht ganz vermeiden, mußt Du die halt versteuern.
Aber weder Dein ausländisches Einkommen noch sonst irgendwas, das nicht mehr in ABS liegt.
beste Grüße vom Baldur
|
Trixx
09.11.2002, 09:34
@ Turon
|
Mit der Staatsangehörigkeit hat das überhaupt nichts zu tun, die würde ich auf |
-->jeden Fall behalten. Das garantiert eine mögliche Rückkehr nach Deutschland. Auch wenn das im Moment unwahrscheinlich klingt, aber wenn es dir mal im Ausland richtig dreckig geht, kannst du nach Deutschland zurück und den Sozialstaat in Anspruch nehmen.
|
Tiffany
09.11.2002, 09:40
@ Trixx
|
Re: Mit der Staatsangehörigkeit hat das überhaupt nichts zu tun, die würde ich auf |
-->Das sehe ich auch so. Konsens im Board war wohl auch, dass Alternativen-Aufbau besser ist als ultimative Entscheidungen.
|
Tiffany
09.11.2002, 09:52
@ Baldur der Ketzer
|
Re: Frage an die Auswanderer / zukuenfitge Auswanderer |
-->Danke Baldur, ist mir aber noch nicht ganz klar.
Du schreibst:
>Wohnst Du nicht mehr in ABS, beziehst von dort auch keine Einkünfte mehr, aber beziehst Du Einkünfte, die nach der Definition der Superschlauen Bürokraten keine ausländischen Einkünfte sein sollen, dann werden die als inländsiche umqualifiziert.
Und werden damit steuerpflichtig. Irgendwelche Zinserträge z.B. oder geschäftliche Erfolge, die nicht einer ausländischen Betriebsstätte zuzuordnen sind, das steht irgendwo hinten im EStG.
Wenn man auswandert ohne endgueltig hier die Tuer zuzuschlagen, also ohne die dt. Staatsbuergerschaft niederzulegen, sich mehr als 50% des Jahres im Emigrations-Land befindet, dort auch seine Guthaben hat, sind -so wie ich das ASTG verstehe- die Zinseinkuenfte doch 10 Jahre in D steuerpflichtig, weil es bei unbeschraenkter Steuerpflicht (KONJUNKTIV!) ebenfalls steuerpflichtig waere.
Ich hoffe, ich habe darin einen Denkfehler?
|
Euklid
09.11.2002, 11:34
@ Trixx
|
Re: Mit der Staatsangehörigkeit hat das überhaupt nichts zu tun, die würde ich auf |
-->>jeden Fall behalten. Das garantiert eine mögliche Rückkehr nach Deutschland. Auch wenn das im Moment unwahrscheinlich klingt, aber wenn es dir mal im Ausland richtig dreckig geht, kannst du nach Deutschland zurück und den Sozialstaat in Anspruch nehmen.
Übertriebenes Sicherheitsdenken meine ich.
Gibt es nicht genügend Leute die jeden Tag wegen der herrlichen Sozialgesetzgebung nach Deutschland kommen?
Haben diejenigen die deutsche Staatsbürgerschaft?
Läßt man diese verhungern?
Kriegen die etwa keine Rente?
Dürfen die nicht als Privatpatient zum Arzt?
Im Moment ist die eher hinderlich denn wer sie hat darf dafür zahlen.
Es ist geradezu zum Privileg geworden die deutsche Staatsbürgerschaft nicht mehr haben zu müssen;-)
Ich hoffe Du wolltest mich nicht veräppeln;-)
So wie sich das ganze andeutet in der politischen Weltschau wird es vielleicht gerade erst zum Muß die deutsche Staatsbürgerschaft abzulegen um noch vernünftige Bedingungen zu haben.
Da ich aber nur immer der Zahlemann bin hat dieses System für mich jetzt die Grenze des Erträglichen überschritten.
Gruß EUKLID
|
Baldur der Ketzer
09.11.2002, 13:45
@ Tiffany
|
Re: zum Außensteuergesetz |
-->Hallo, Tiffany,
ich habe leider gerade kein EStG zur Hand.
Zum Außensteuerrecht gibt es einen mittlerweile vierbändigen Kommentar, der sich so liest, als wäre man entweder mit einem negativen IQ bedacht worden oder irgendjemand wäre durchgedreht.
MAn liest es 10 mal und hat es immer noch nicht verstanden - was ja Sinn und Zweck der Sache ist. Ich fasse mal den roten Faden zusammen, der sich im AStG aber auffasert bis zum gehtnichtmehr
Im AStG sind etliche Dinge miteinander verwurschtet, die man trennen muß.
1) was ist, wenn ich in Deutschland wohne und im Ausland eine steuergünstige Firma unterhalte
--------> die Gewinne, die diese Firma macht, werden mir als Einkommen zugerechnet, ich muß sie versteuern, selbst dann, wenn ich sie nicht an mich ausschütte, sondern draußen lasse in der Firma (thesauriere) (Hinzurechnungsbesteuerung)
Ausnahme: es ist eine Firma, die im Ausland über eigenes Personal verfügt und dort aktive Einkünfte hat
2) was ist, wenn ich selber ins steuergünstige Ausland ziehe und noch Einkünfte aus Absurdistan habe?
------------> dann muß ich die ganz normal als beschränkt steuerpflichtiger versteuern, dafür braucht es gar kein AStG
Gemeint sind insbesondere Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus Beteiligungen (EK aus KapVerm.), aus Land- und Forstwirtschaft, aus Vermietung und Verpachtung.
3) was ist, wenn ich diese unter 2. genannten nicht habe, aber Einkünfte, die nicht ausländische Einkünfte im Sinne des Paragraphen 5x EStG sind?
-----------> die wären ohne AStG steuerfrei, mit AStG werden die aber steuerpflichtig, weil es sich nicht automatisch um inländische Einkünfte handelt, bloß, weil es keine ausländischen sind (schwachsinnige Wortklauberei).
4) was ist, wenn ich im Inland weiterhin eine Firma habe und trotzdem wegziehe?
---------->dann muß ich den Wert meiner Firmenanteile versteuern, obwohl ich sie gar nicht verkauft habe (Wegzugsteuer)
Wie Du siehst, kann man die Unklarheiten des AStG relativ leicht vermeiden, indem man diese Fälle anders gestaltet.
Es wäre ohnehin dumm, ins steuerfreie Ausland zu ziehen, aber seine Firma in Deutschland weiterlaufen zu lassen, weil ja durch die Kapitalertragssteuer bei der Ausschüttung ins Ausland nochmal soviel von den Dividenden weggefressen wird (Quellensteuer), daß man den Laden lieber dichtmacht und abreißt oder halt echt verkauft.
>Wenn man auswandert ohne endgueltig hier die Tuer zuzuschlagen, also ohne die dt. Staatsbuergerschaft niederzulegen,
NEIN! Obacht! Steuerpflicht hat mit Staatsbürgerschaft nichts zu tun! Du kannst Deine SBS behalten, ohne damit zu dokumentieren, daß Du wieder zurückkommst, das gesetz macht an Wohnung bzw. Aufenthalt fest.
Andersherum kannste die SBS aufgeben und wirst a la BummBUmmBobbele trotzdem wieder steuerpflichtig.
>>sich mehr als 50% des Jahres im Emigrations-Land befindet,
NEIN! Auch darauf kommt es NICHT an!
Es kommt nur darauf an, daß Du im Inland keine Wohnung mehr hast UND Dich dort nicht ständig aufhältst (Hotel), wobei 180 Tage keineswegs Sicherheit geben, ab dann wirds nur festgenagelt.
Du kannst ohne weiteres in St.Moritz Deinen Wohnsitz haben, aber trotzdem 3 Monate in Kanada verbringen, 2 Monate in Ã-sterreich, drei Monate in Mallorca, 2 Monate in Ungarn.
Es kommt nur darauf an, daß Du nicht in ABS bist. Wo Du statt dessen bist, ist insoweit egal. Nur nachweisbar weg und ohne Wohnung in ABS.
>>dort auch seine Guthaben hat,
auch das ist egal, wo die Guthaben liegen! Wenn Du in der Schweiz wohnst und Du hast Dein Konto in Kanada, dann sind die Zinsen in der Schweiz steuerpflichtig (abgesehen von der Quellensteuer in CAN).
>>sind -so wie ich das ASTG verstehe- die Zinseinkuenfte doch 10 Jahre in D steuerpflichtig,
Zinseinkünfte aus Deutschland!
Also dürfen die Zinsen weder in Deutschland anfallen noch von dort fließen........dürfte nicht so schwer lösbar sein, das Geld im Ausland anlegen, oder falls durch inländischen Schuldner nicht anders lösbar, andere Rechtsperson einsetzen (ist durchaus legal machbar, verkaufe Deine Forderung an einen Dritten, der sie Dir ablöst)
>>>weil es bei unbeschraenkter Steuerpflicht (KONJUNKTIV!) ebenfalls steuerpflichtig waere.
Tja, ist doch toll formuliert, oder?
>Ich hoffe, ich habe darin einen Denkfehler?
Jein, wenn Du einen Sachverhalt lösen mußt, bei dem das AStG eingreifen könnte, brauchst Du sowieso gründliche beratung eines Fachmanns, das läßt sich auf die Schnelle nicht erschöpfend beantworten.
Das Grundgerüst aber mußt Du selber vorplanen, und dazu muß man ungefähr wissen, wohin man gestaltungstechnisch will, und was man vermeiden muß.
Ich hoffe, es wurde ein klein wenig klarer - falls nicht, einfach nochmal nachhaken.
Beherzige den Grundsatz, nach dem Wegzug nicht mal mehr ein Girokonto in ABS zu unterhalten, dann vermeidest Du Kollisionen.
beste Grüße vom Baldur
|
Turon
09.11.2002, 13:56
@ Trixx
|
Sach mal |
-->das soll jetzt nur ein kleiner Scherz sein:
das ganze Deutschland regt sich wegen Scheindeutsche auf, die hier aufgrund
der sozialen Bedingungen herkommen. Jetzt sag mir bloß nicht, ihr würdet es genauso machen.:LOL
-------------------------------------------------------------------------
Eine ernste Frage:
wie lange glaubst Du wird es noch dauern, daß die Bundesrepublik Sozialhilfe austeilt? Und gleich Frage zwei nachgeschossen: wenn ich im Ausland - mal angenommen - deutlich niedriegere Kosten zum Überleben brauche als in Deutschland - was nützt mir Sozialhilfe, mit der ich sowieso nicht auskomme,
wenn jedweder Job einen Teil meines Existenzminimums sichert, und die andere
Hälfte erwirtschafte ich in Eigenleistung?
Beispiel: halbes Hektar Land in Polen kostet keine 300€.
Was glaubst Du wie die Russen leben? Die in der Stadt doch von gar nichts - oder vom Liebe. Da war die Frau auf Heizkörper gelegt, aufgewärmt, und Mittag fertig. In dem Dorf in Rußland dagegen haben die zwar kein Geld, aber zu schnabullieren reicht es allemal.
Ich habe meine Staatsbürgerschaft niedergelegt.
Gruß.
|
Euklid
09.11.2002, 14:26
@ Baldur der Ketzer
|
Re: zum Außensteuergesetz |
-->>Hallo, Tiffany,
>ich habe leider gerade kein EStG zur Hand.
>Zum Außensteuerrecht gibt es einen mittlerweile vierbändigen Kommentar, der sich so liest, als wäre man entweder mit einem negativen IQ bedacht worden oder irgendjemand wäre durchgedreht.
>MAn liest es 10 mal und hat es immer noch nicht verstanden - was ja Sinn und Zweck der Sache ist. Ich fasse mal den roten Faden zusammen, der sich im AStG aber auffasert bis zum gehtnichtmehr
>Im AStG sind etliche Dinge miteinander verwurschtet, die man trennen muß.
>1) was ist, wenn ich in Deutschland wohne und im Ausland eine steuergünstige Firma unterhalte
>--------> die Gewinne, die diese Firma macht, werden mir als Einkommen zugerechnet, ich muß sie versteuern, selbst dann, wenn ich sie nicht an mich ausschütte, sondern draußen lasse in der Firma (thesauriere) (Hinzurechnungsbesteuerung)
>Ausnahme: es ist eine Firma, die im Ausland über eigenes Personal verfügt und dort aktive Einkünfte hat
>2) was ist, wenn ich selber ins steuergünstige Ausland ziehe und noch Einkünfte aus Absurdistan habe?
>------------> dann muß ich die ganz normal als beschränkt steuerpflichtiger versteuern, dafür braucht es gar kein AStG
>Gemeint sind insbesondere Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus Beteiligungen (EK aus KapVerm.), aus Land- und Forstwirtschaft, aus Vermietung und Verpachtung.
>3) was ist, wenn ich diese unter 2. genannten nicht habe, aber Einkünfte, die nicht ausländische Einkünfte im Sinne des Paragraphen 5x EStG sind?
>-----------> die wären ohne AStG steuerfrei, mit AStG werden die aber steuerpflichtig, weil es sich nicht automatisch um inländische Einkünfte handelt, bloß, weil es keine ausländischen sind (schwachsinnige Wortklauberei).
>4) was ist, wenn ich im Inland weiterhin eine Firma habe und trotzdem wegziehe?
>---------->dann muß ich den Wert meiner Firmenanteile versteuern, obwohl ich sie gar nicht verkauft habe (Wegzugsteuer)
>Wie Du siehst, kann man die Unklarheiten des AStG relativ leicht vermeiden, indem man diese Fälle anders gestaltet.
>Es wäre ohnehin dumm, ins steuerfreie Ausland zu ziehen, aber seine Firma in Deutschland weiterlaufen zu lassen, weil ja durch die Kapitalertragssteuer bei der Ausschüttung ins Ausland nochmal soviel von den Dividenden weggefressen wird (Quellensteuer), daß man den Laden lieber dichtmacht und abreißt oder halt echt verkauft.
>
>>Wenn man auswandert ohne endgueltig hier die Tuer zuzuschlagen, also ohne die dt. Staatsbuergerschaft niederzulegen,
>NEIN! Obacht! Steuerpflicht hat mit Staatsbürgerschaft nichts zu tun! Du kannst Deine SBS behalten, ohne damit zu dokumentieren, daß Du wieder zurückkommst, das gesetz macht an Wohnung bzw. Aufenthalt fest.
>Andersherum kannste die SBS aufgeben und wirst a la BummBUmmBobbele trotzdem wieder steuerpflichtig.
>>>sich mehr als 50% des Jahres im Emigrations-Land befindet,
>NEIN! Auch darauf kommt es NICHT an!
>Es kommt nur darauf an, daß Du im Inland keine Wohnung mehr hast UND Dich dort nicht ständig aufhältst (Hotel), wobei 180 Tage keineswegs Sicherheit geben, ab dann wirds nur festgenagelt.
>Du kannst ohne weiteres in St.Moritz Deinen Wohnsitz haben, aber trotzdem 3 Monate in Kanada verbringen, 2 Monate in Ã-sterreich, drei Monate in Mallorca, 2 Monate in Ungarn.
>Es kommt nur darauf an, daß Du nicht in ABS bist. Wo Du statt dessen bist, ist insoweit egal. Nur nachweisbar weg und ohne Wohnung in ABS.
>
>>>dort auch seine Guthaben hat,
>
>auch das ist egal, wo die Guthaben liegen! Wenn Du in der Schweiz wohnst und Du hast Dein Konto in Kanada, dann sind die Zinsen in der Schweiz steuerpflichtig (abgesehen von der Quellensteuer in CAN).
>>>sind -so wie ich das ASTG verstehe- die Zinseinkuenfte doch 10 Jahre in D steuerpflichtig,
>Zinseinkünfte aus Deutschland!
>Also dürfen die Zinsen weder in Deutschland anfallen noch von dort fließen........dürfte nicht so schwer lösbar sein, das Geld im Ausland anlegen, oder falls durch inländischen Schuldner nicht anders lösbar, andere Rechtsperson einsetzen (ist durchaus legal machbar, verkaufe Deine Forderung an einen Dritten, der sie Dir ablöst)
>
>>>>weil es bei unbeschraenkter Steuerpflicht (KONJUNKTIV!) ebenfalls steuerpflichtig waere.
>Tja, ist doch toll formuliert, oder?
>>Ich hoffe, ich habe darin einen Denkfehler?
>Jein, wenn Du einen Sachverhalt lösen mußt, bei dem das AStG eingreifen könnte, brauchst Du sowieso gründliche beratung eines Fachmanns, das läßt sich auf die Schnelle nicht erschöpfend beantworten.
>Das Grundgerüst aber mußt Du selber vorplanen, und dazu muß man ungefähr wissen, wohin man gestaltungstechnisch will, und was man vermeiden muß.
>Ich hoffe, es wurde ein klein wenig klarer - falls nicht, einfach nochmal nachhaken.
>Beherzige den Grundsatz, nach dem Wegzug nicht mal mehr ein Girokonto in ABS zu unterhalten, dann vermeidest Du Kollisionen.
>beste Grüße vom Baldur
Hallo Baldur
Da Sascha im nächsten jahr seine Diplom-Abschlußprüfung macht habe ich ihm ganz uneigennützig;-)))) sein Diplom-Thema vorgegeben das lautet:Steueroptimierung von Freiberuflern durch Umzug in EU-Staaten.
Er meinte das wäre sehr schwierig und hat die Augenbrauen hochgezogen.
Tut ers tatsächlich werde ich Dir die neuesten Errungenschaften zukommen lassen.
Aber ich denke bis Sascha im Spätjahr fertig ist haben wir durch 10 Brüningsche Notverordnungen schon wieder die Aktualität engebüßt weil die Reichsfluchtsteuer eingeführt wurde.
Gruß EUKLID
|
Baldur der Ketzer
09.11.2002, 14:41
@ Euklid
|
Re: zum Außensteuergesetz |
-->Hallo, Euklid,
Augenbrauen hochgezogen ist, gut ;-).
Ich wollte mal schreiben: *Erweiterte Mitwirkungspflichtvon Steuerpflichtigen bei Auslandsbeziehungen* nach der Abgabenordnung.
Der Proff. hielt die Luft an, wurde blaß, und dann mußte ich mir eine Standpauke anhören, wonach alleine die Hinterfragung eines einzigen Halbsatzes von 160 AO fünf Diplomarbeiten benötigen würde.
Und ich wollte das ganze Thema erschlagen - vergessen Sie´s, der nächste bitte.
Ich war dann heilfroh, daß ich dieses Thema nicht genommen habe, zuviel Zeit für ein zu kleinkariertes Unterfangen (eben steuerrechtliches Klabüstern).
Man muß das im Ganzen kreativ sehen und nicht untersuchen, was passiert, wenn Fall X eintritt, sondern nach dem Fall Y suchen, bei dem gar nichts eintritt.
Das Pferd also von der anderen Seite aufzäumen.
Wir haben Dienstleistungsfreiheit, ein Freiberufler kann seine Leistung grenzüberschreitend anbieten.
In analoger Anwendung des Montageerlasses kannst Du aber bei einer lokal gebundenen Tätigkeit von mehr als 6 Monaten (= Bauvorhaben) eine gewerbesteuerliche Betriebstätte bekommen, also aufpassen.
Und wenn Du die mal hast, ist die Frage, Abzugssteuer? durch leistungsempfänger von ausländischen Leistungen, umsatzsteuerliche Behandlung, usw.
Wenn Du in einem DBA-Staat ansässig bist, wird sich das meiste im DBA wiederfinden, bloß bei der aktuellen Problematik bei Bauleistungen mußt Du sehr aufpassen, daß sich dort nichts überlagert (vgl. Arbeitnehmerentsendedingens usw.).
Beste Grüße vom Baldur
|
Tiffany
09.11.2002, 17:46
@ Baldur der Ketzer
|
@Baldur: 1000 Dank, die Antwort war sehr informativ (owT) |
-->
|