Wal Buchenberg
28.11.2002, 08:32 |
Am Arbeitsgericht: Arbeitszeitkündigung Thread gesperrt |
-->Am Arbeitsgericht: Arbeitszeitkündigung
Vor Gericht sind erschienen ein junger Karosseriebauer Anfang Zwanzig mit Rechtsanwalt als Kläger und der Geschäftsführer einer Autowerkstatt mit Rechtsanwalt als Beklagter.
Der Karosseriebauer klagt gegen eine Änderungskündigung, die seine Arbeitszeit verschlechtert.
Bislang hatte er in Teilzeit mit 24,5 Stunden in der Woche gearbeitet und zwar jeweils einen Tag nachmittags von 12 bis 17.15 Uhr und am nächsten Vormittag von 7 bis 12.15, Samstag war frei.
Mit der Änderungskündigung wollte die Werkstatt erreichen, dass er nur noch in Spätschicht von 14 bis 19.15 Uhr und dazu Samstags arbeitet.
Die Autowerkstatt beschäftigte noch zwei weitere Karosseriebauer, die meist in Tagschicht und nur ausnahmsweise in Spätschicht arbeiteten. Mit dem neuen Zeitplan hätte die Werkstatt erreicht, dass samstags häufiger zwei Karosseriebauer im Einsatz sind, und die täglichen Betriebs- und Reparaturzeiten hätten insgesamt zwölf Stunden statt bisher 10 Stunden betragen.
Der Lohnarbeiter in Teilzeit hat dagegen das Interesse, dass seine reduzierte Wochenstunden möglichst gebündelt bleiben, damit seine Freizeit nicht zerstückelt wird, und dass seine Arbeit nicht jeden Tag in die Abendstunden geht. Der Karosseriebauer hatte eine bettlägerige Mutter zu pflegen.
Er führte aus, dass die Arbeitszeitveränderungen nur ihn allein betreffen und er allein Nachteile in Kauf nehmen müsse, obwohl noch zwei andere Kollegen die gleiche Arbeit machten wie er. Mit Samstagsarbeit sei er - im Gegensatz zu seine bisherigen Haltung - einverstanden, wenn er nicht häufiger Samstags arbeiten müsse als seine Kollegen, die sich 14tägig abwechseln. Würde er in die Samstagsarbeit gleichberechtigt einbezogen, dann müsste jeder Kollege nur alle drei Wochen Samstags kommen.
Der Geschäftsführer erwiderte: Die anderen beiden würden volle Stundenzahl oder noch mehr arbeiten. Die drei Arbeiter seien also in Bezug auf ihre Arbeitszeit nicht vergleichbar.
Der Richter überging die Forderung des Karosseriebauers nach Gleichbehandlung mit seinen Kollegen und meinte, seine Klage richte sich ja dagegen, dass er ständig in Spätschicht arbeiten müsse. Was wäre denn, wenn er wöchentlich zwischen Früh- und Spätschicht wechselte? Der Richter drückte dem Geschäftsführer gleich ein leeres Papier in die Hand und forderte in auf, einen solchen Zeitplan zu erstellen.
Beide Parteien zogen sich zu längeren Beratungen zurück.
Der Streit endete damit, dass die Autowerkstatt dem Karosseriebauer betriebsbedingt und fristgerecht kündigte mit einer Abfindung von einem Monatslohn von 1800.- Euro.
Die Autowerkstatt wollte nicht auf verlängerte Betriebszeiten verzichten und der junge Karosseriebauer schätzte offenbar seine Chancen, bei einer anderen Werkstatt Arbeit zu finden, so gut ein, dass er den Zumutungen der Änderungskündigung nicht nachgeben musste.
Wal Buchenberg, 26.11.2002.
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Miesespeter
28.11.2002, 10:04
@ Wal Buchenberg
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Und die Moral von der Geschicht'? |
-->Was willst Du uns damit sagen??? Wie degeneriert eine Gesellschaft ist, in der zwei Rechtsanwaelte und ein komplettes Gerichtteam sich damit befassen muessen, ob ein Individuum vormittags oder nachmittags arbeiten soll? [img][/img]
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Medizinmann
28.11.2002, 11:21
@ Miesespeter
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Und die Moral von der Geschicht? Vom Arbeitgeber verarschen laß ich mich nicht! |
-->Hallo,
und das ist gut so.
Dem war eben seine Freiheit wichtiger, und da er die Wahl hatte (oder gehabt zu haben glaubte), wählte er eben so. Der wollte sich einfach die Zeit nicht dümmlich zerstückeln lassen und am Wochenende schon gar nicht. Man kann nämlich auch halbtags folgendermaßen arbeiten:
8:00 bis 9:00
12:00 bis 13:00
14:00 bis 15:00
17:00 bis 18:00
Sind ja nur 4 Stunden!:-)
Dieses Kriechertum nur um ja jeden Preis irgendeine Arbeit zu haben um nur ja den ach so wichtigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten macht inzwischen das Arbeitsleben zur Hölle und die Arbeitnehmer zu servilem, auswechselbarem Verschleißmaterial.
Aber da selbst ohne Beachtung (!!!) der wichtigsten Probleme - ergo Zins und Überschuldung - in Zukunft nur noch 1/3 der derzeit Vollbeschäftigten gebraucht werden (!!!), erledigt sich das alles eh von selbst.
Dann können alle nach Arbeit jammern. Jammer, jammer. Ach wie gehts uns schlecht! Nehme jede Arbeit an! Sollen die einen dann Graben ausheben und die anderen wieder zuschütten?!?! Ginge doch, aber die Leute sind so spitzfindig, die würden das nicht begreifen und aufmotzen, die faulen Schweine! DAbei tun sie doch jetzt zum Großteil nichts anderes, nur eben verdeckt:-) (Schrott konsumieren und SChrott produzieren, Schrott ersetzen).
Ohne komplette grundlegende umfassende massive (etc.) Systemänderung geht überhaupt nichts in naher Zukunft.
mfG
Medizinmann
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Wal Buchenberg
28.11.2002, 13:11
@ Miesespeter
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Einem fehlte das Urteil, dir fehlt die *Moral* - Moralisiere und urteile selbst! (owT) |
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MC Muffin
28.11.2002, 13:48
@ Wal Buchenberg
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Re: Einem fehlte das Urteil, dir fehlt die *Moral* - Moralisiere und urteile selbst! (owT) |
-->Man kann aus allem was besonderes machen,aber eigendlich ist es ganz einfach. Zwei Parteien mit verschiedenen Interessen stellten fest, das sie nicht zu einander passen ( Eine Geschäftsbeziehung macht nur so lange Sin, so lange BEIDE Seiten daraus einen Vorteil ziehen ). Also haben sie diese Geschäftsbeziehung aufgegeben.
Also nichts passiert!
MFG
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frogge
28.11.2002, 14:19
@ MC Muffin
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Re: Einem fehlte das Urteil, dir fehlt die *Moral* - Moralisiere und urteile selbst! (owT) |
-->>Man kann aus allem was besonderes machen,aber eigendlich ist es ganz einfach. Zwei Parteien mit verschiedenen Interessen stellten fest, das sie nicht zu einander passen ( Eine Geschäftsbeziehung macht nur so lange Sin, so lange BEIDE Seiten daraus einen Vorteil ziehen ). Also haben sie diese Geschäftsbeziehung aufgegeben.
>Also nichts passiert!
>MFG
eben nicht - für die aufgabe der gesch#äftsbeziehung gibt es regeln, die regelmäßig dem rechteinhaber abgekauft werden. betonung liegt ohne moraliche wertung auf regelmäßig
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MC Muffin
28.11.2002, 14:33
@ frogge
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Re: Einem fehlte das Urteil, dir fehlt die *Moral* - Moralisiere und urteile selbst! (owT) |
-->>>Man kann aus allem was besonderes machen,aber eigendlich ist es ganz einfach. Zwei Parteien mit verschiedenen Interessen stellten fest, das sie nicht zu einander passen ( Eine Geschäftsbeziehung macht nur so lange Sin, so lange BEIDE Seiten daraus einen Vorteil ziehen ). Also haben sie diese Geschäftsbeziehung aufgegeben.
>>Also nichts passiert!
>>MFG
>eben nicht - für die aufgabe der gesch#äftsbeziehung gibt es regeln, die regelmäßig dem rechteinhaber abgekauft werden. betonung liegt ohne moraliche wertung auf regelmäßig
Tut mir Leid so wie du es schreibst kann ich da keinen Zusammenhang erkennen.
Sorry
( vielleicht etwas genauer das auch ich das Verstehe )?!?
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