kingsolomon
29.11.2002, 11:27 |
Vorzeitige Auszahlung von Rentenanspruch? Thread gesperrt |
-->Ich habe mich vor Y2K mit dem Rentenkram befasst und von da kann ich mich
noch vage daran erinnern, dass es unter bestimmten Umständen möglich ist, sich die bisherigen Ansprüche auszahlen zu lassen ( m.W. u.a. nach mehrjährigem
Auslandsaufenthalt).
Weiss einer von euch Näheres?
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futzi
29.11.2002, 11:31
@ kingsolomon
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Re: Vorzeitige Auszahlung von Rentenanspruch? |
-->hallo, mir ist da auch noch etwas in erinnerung. allerdings bezog sich das auf eine"vorzeitige auszahlung" zum zweck des immobilienerwerbes.
futzi
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Tierfreund
29.11.2002, 12:23
@ kingsolomon
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Guter Link für Dich |
-->Hallo Kingsolomon,
mit diesem Thema habe ich mich auch schon mal beschäftigt.
Wenn Du aber mehr als fünf Jahre eingezahlt hast gibt es wohl keine Möglichkeit der Rückerstattung.
Aber was soll's: Ab 65 Jahren ( noch ) gibt es dann eine nette Rente von der BFA.........:-))
Nette Grüße
Tierfreund
<ul> ~ FAQ der BFA</ul>
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Kaddii
29.11.2002, 13:30
@ kingsolomon
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ich habe das probiert.... |
-->Hi
Ich habe dieses Thema hier in Dresden mit der BfA besprochen.
Definitiv geht eine Auszahlung des Rentenanspruches vor Eintritt des Rentenalters nicht, auch nicht wenn man auf Dauer Deutschland verläßt. Im Gegenteil, verläßt man den EU Raum werden von der Rentensumme noch monatlich einiges abgezogen und in der EU ist durch die bi- und trilateralen Abkommen ein Anspruch voll gewährleistet.
Auch sogenannte Gastarbeiter die ja nur zeitweilig in D gearbeitet haben einen Rentenánspruch erworben haben und wieder zurück nach Türkistan sind, bekommen ihre Rente erst mit dem deutschen Rentenalter. Also wenn nun das Rentenalter auf 67 Jahre hochgehoben wird bekommt Ali seine Mäuse auch später.
Ciao
Kaddii
Dresden, sonnig und mild
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Herbi, dem Bremser
29.11.2002, 17:59
@ Tierfreund
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Re: Guter Link für Dich |
-->Hi,
ein Bekannter ist wech aus Olt Gärmänni und hat seine bis dato aufgelaufenen Rentenansprüche in Cash mitbekommen.
Wir hatten das Thema neulich schon mal.
Daher würde ich würde die kenianische Variante auch weiterhin für deutsch-interpretierbar halten:
Auf Antrag ist die Erstattung der von Ihnen getragenen Beiträge zur Rentenversicherung möglich, wenn keine Versicherungspflicht in der deutschen Rentenversicherung mehr vorliegt und keine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in der deutschen Rentenversicherung besteht und seit dem Ausscheiden aus der deutschen Versicherungspflicht mindestens 24 Kalendermonate verstrichen sind.
Die anderen Aussagen im genannten Link berichten zwar die ganze Wahrheit, jedoch nicht die volle Wahrheit. Als Hüter und Wächter der Rente gibt man doch nur das preis, was Zurückgebliebenen - hier: Rentenanwärtern - nicht zum Schaden gereichen wird. Gell?
Gruß
Herbi
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kingsolomon
29.11.2002, 18:21
@ Kaddii
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Re: hab auf der BfA-Seite weitergeforscht |
-->
wie Herbi schon schrieb: zwei Bedingungen müssen erfüllt sein
a) keine Versicherungspflicht
b) keine Möglichkeit der freiwilligen Versicherung
Letzteres ist nicht erfüllt bei Deutschen mit dauerhaftem Wohnsitz im Ausland
Wenn man das zugrundelegt, dann stimmt die Aussage der BfA Dresden.
Nur: niemand kann einen zwingen die deutsche Staatsangehörigkeit gegen
eine andere einzutauschen.... das sollte doch die Lücke öffnen.
ALLERDINGS ein Wermutstropfen: ich habe auch rausgefunden, dass man nur Anspruch auf die Hälfte der regulären Einzahlungen hat.
Nichstdestotrotz werde ich mir diese Option offenhalten, keine Sau und schon
gar kein Politiker wird mir garantieren können, dass ich im Alter mehr
als irgendeine eine Art von Basisrente bekomme, die mir womöglich gar nichts
nützt, weil der Eurotz bis dahin nichts mehr wert ist.
Miserabler als der Staat kann ich mit dem Geld sicher nicht umgehen.
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Euklid
29.11.2002, 18:51
@ kingsolomon
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Re: hab auf der BfA-Seite weitergeforscht |
-->>
>wie Herbi schon schrieb: zwei Bedingungen müssen erfüllt sein
>a) keine Versicherungspflicht
>b) keine Möglichkeit der freiwilligen Versicherung
>Letzteres ist nicht erfüllt bei Deutschen mit dauerhaftem Wohnsitz im Ausland
>Wenn man das zugrundelegt, dann stimmt die Aussage der BfA Dresden.
>Nur: niemand kann einen zwingen die deutsche Staatsangehörigkeit gegen
>eine andere einzutauschen.... das sollte doch die Lücke öffnen.
>
>ALLERDINGS ein Wermutstropfen: ich habe auch rausgefunden, dass man nur Anspruch auf die Hälfte der regulären Einzahlungen hat.
>
>Nichstdestotrotz werde ich mir diese Option offenhalten, keine Sau und schon
>gar kein Politiker wird mir garantieren können, dass ich im Alter mehr
>als irgendeine eine Art von Basisrente bekomme, die mir womöglich gar nichts
>nützt, weil der Eurotz bis dahin nichts mehr wert ist.
>Miserabler als der Staat kann ich mit dem Geld sicher nicht umgehen.
Wie mein Bekannter schon sagte:
Wenn er als Chinese ohne Schlitzaugen hier wieder auftaucht kriegt er die Mindestrente denn die ist ab 1.1.2003 für jeden da,ob er einbezahlt hat oder nicht.Er hat nur geradlinig gedacht.Anstatt sein Vermögen plündern zu lassen wenn er nach Deutschland als Deutscher nach 20 jährigem Aufenthalt in Fern-Ost zurückkehrt bekommt er dann noch etwas dazu.
Diese Narren ruinieren den Staat und ich lade alle über 65 jährigen nach Deutschland ein um sich dieses Gastgeschenk zu sichern.
Für diese undurchdachte verbohrte politische Spielwiese habe ich kein Einsehen mehr.
Ich möchte nicht für diese Experimente geradestehen.
Wer hier noch von Eigenverantwortung redet hat wahrlich nicht alle Tassen im Schrank.Es sei denn man versteht unter Eigenverantwortung schnellstmögliche Flucht aus diesem Absurdistan-Zirkus.
Gruß EUKLID
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