JLL
01.12.2002, 12:37 |
Schon mal nachgedacht, warum der feiste Gabriel... Thread gesperrt |
-->... ausgerechnet jetzt, vor den Landtagswahlen die Diskussion um die Vermögensteuer vom Zaun gebrochen hat? Sein Motto ist ja bekanntlich:"Die Wahrheit vor der Wahl, das hätten Sie wohl gerne gehabt."
Vielleicht soll damit das Weihnachtsgeschäft angekurbelt werden. Einige Vermögensbesitzer werden wohl so denken, dass sie sich lieber ein paar hochwertige Konsumgüter kaufen, bevor sie sich das Geld von den Sozis zu Umverteilungszwecken aus der Tasche ziehen lassen. Und einige werden Ihre Kontostände auch vor dem Inkrafttreten der Kontrollmitteilungen lieber ein bißchen runterfahren. Die jüngsten Einzelhandelszahlen scheinen auch eine"gewachsene Konsumfreude" zu bestätigen, was angesichts der Wirtschaftslage auf den ersten Blick etwas verwunderlich scheint.
Einzig, so viel Fintenreichtum traut man dem feisten Gabriel nicht wirklich zu.
Schönen Sonntag
JLL
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Herbi, dem Bremser
01.12.2002, 14:04
@ JLL
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Re: Schon mal nachgedacht, warum der feiste Gabriel... |
-->>Einzig, so viel Fintenreichtum traut man dem..Gabriel nicht wirklich zu.
Moin JLL,
eine gute Basis für einen - nächsten - Kanzler bildeten in der bisherigen Geschichte der BRD z. B. die Posten der Präsidenten von Ministern - kurz unsere MPs.
S. Gabriel schaut schlauer um die Augen als mittlerweile rundlicher.
Gruß
Herbi
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Tierfreund
01.12.2002, 15:37
@ JLL
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Die SPD hat noch mehr in der Schublade: Vermögensabgabe - Scharping Papier |
-->Hier alte SPD Planstudien der sogenannten Arbeitsgruppe"Lastenausgleich".
Bestimmt können sich viele noch an das alte Geschrei von Scharping erinnern:
" Wir forddern soziale Gereschtischkeiiiit"
Er ging dann zwar im gräflichen Pool unter - aber seine Pläne?
Zur Erinnerung:
Die SPD will zur Finanzierung des Aufbaus in Ostdeutschland eine Abgabe auf große Vermögen erheben. Die Arbeitsgruppe"Lastenausgleich" der SPD unter Leitung des stellvertretenden Parteivorsitzenden Rudolf Scharping schlägt vor, Nettovermögen ab einer Million Mark zusätzlich mit Steuern zu belegen.
Das"vorläufige Ergebnispapier" der SPD-Arbeitsgruppe, das der Berliner Zeitung vorliegt, soll am Montag im SPD-Parteivorstand beraten werden. Dann wird Parteichef Lafontaine auch das Konzept einer Einkommensteuerreform präsentieren.
Scharpings Arbeitsgruppe schlägt eine nach Vermögenshöhe gestaffelte Abgabe vor. Ab einer Million Mark netto soll ein Prozent, ab zehn Millionen zwei Prozent und ab 50 Millionen Mark drei Prozent erhoben werden. Nach Schätzungen der Arbeitsgruppe würde die Vermögensabgabe rund 950 000 Haushalte in der Bundesrepublik mit einem Vermögen von insgesamt knapp drei Billionen Mark treffen.
Die Arbeitsgruppe rechtfertigt die Erhebung einer Vermögensabgabe mit einer"staatlichen Ausnahmelage":"Angesichts des Haushaltsnotstandes ist es unmöglich, die notwendigen Kosten für die Unterstützung des Ostens weiter wie bisher einfach dem Haushalt zu entnehmen", heißt es. Es sei"logisch, sinnvoll und notwendig, große private Vermögen für einen befristeten Zeitraum zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben in Ostdeutschland heranzuziehen." Im Papier heißt es, die Vermögensabgabe solle so lange erhoben werden, bis sich die Lebensverhältnisse im Osten und Westen angeglichen hätten.
Die SPD-Arbeitsgruppe kritisiert, daß die Besitzer großer privater Vermögen"gegenwärtig gar nichts mehr zur Finanzierung der Einheitskosten beitragen". Vermögende hätten in den letzten Jahren wegen der Abschreibungsmöglichkeiten im Osten in großem Umfang Steuern gespart. So seien die privaten Geldvermögen von 1991 bis 1995 um 34 Prozent auf 4,6 Billionen Mark gestiegen. Die Transfers von bisher 770 Milliarden Mark in den Osten seien hauptsächlich durch neue Schulden und höhere Sozialbeiträge finanziert worden. Das habe vor allem Arbeitnehmer getroffen, schreibt die Arbeitsgruppe.
In dem Papier wird als Variante auch die Wiedererhebung der Vermögensteuer diskutiert. Das sei verfassungsrechtlich möglich, wenn im Zuge einer Steuerreform der Spitzensteuersatz sänke. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Vermögensteuergesetz zum 1. Januar 1997 außer Kraft gesetzt. Wichtigste Begründung war, daß durch die Kombination von Einkommen-und Vermögensteuer manchen Steuerzahlern mehr als die Hälfte ihres Einkommens entzogen werde.
Zur Bewertung der Vermögen für die Vermögensabgabe sollen die gleichen Maßstäbe wie bei der Erhebung der Erbschaftssteuer angewendet werden. Wenn das Vermögen die alleinige Altersversorgung eines Bürgers darstellt, ist ein Altersfreibetrag vorgesehen.
Quelle: Berliner Zeitung 23.Mai 1997
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Baldur der Ketzer
01.12.2002, 15:52
@ Tierfreund
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dazu paßt eine Fundsache zum *Onkel Herbert* |
-->Nun kam die Wahrheit über Herbert Wehner ans Licht
Am Mittwoch vorletzter Woche lief in der ARD ein Dokumentarfilm des Westdeutschen Rundfunks (WDR), in dem der langjährige SPD-Vorsitzende Herbert Wehner als finsterer Denunziant entlarvt wurde, der dem sowjetischen Geheimdienst KGB mit willfährigen Berichten zahlreiche Genossen ans Messer geliefert haben soll. Um die eigene Haut zu retten oder sogar, um Konkurrenten beseitigen zu lassen, soll Wehner danach dem KGB detaillierte Listen deutscher Kommunisten in der UdSSR, die er als offensichtlich unzuverlässig oder antisowjetisch brandmarkte, gegeben und damit deren Schicksal besiegelt haben. Die Geschichte der SPD mit und unter Wehner wird jetzt in manchen Grundzügen neu zu verfassen sein!
Der Film basierte auf den Recherchen des in dieser Hinsicht gewiß völlig „unverdächtigen“ Historikers Reinhard Müller. Müller ist Mitarbeiter des Hamburger Reemtsma-Instituts, das zuletzt mit seiner „verunglückten“ Anti-Wehrmachtsausstellung von sich reden machte...
Fast wäre es nach einem Bericht des Medien-Informationsdienstes „rundy“ übrigens gar nicht erst zur Ausstrahlung gekommen: Nach Vorab-Vorführung und anschließender Debatte unter Journalisten war ein zentrales Dokument plötzlich verschwunden. Schnell stellte sich heraus, daß ein Korrespondent der „Frankfurter Rundschau“ (FR), Karl-Heinz Baum, es an sich genommen hatte - „offenbar weil für die Ideologie des linken Mannes nicht wahr sein kann, was nicht wahr sein darf“. Erst nachdem sowohl der WDR als auch das Reemtsma-Institut schweres juristisches Geschütz gegen die FR in Stellung gebracht hatten, ließ Baum sich dazu bewegen, die Unterlagen wieder herauszugeben
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monopoly
01.12.2002, 16:12
@ JLL
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Re: Es gibt doch BVerfG Urteile gegen die Vermögenssteuer??!! |
-->>... ausgerechnet jetzt, vor den Landtagswahlen die Diskussion um die Vermögensteuer vom Zaun gebrochen hat? Sein Motto ist ja bekanntlich:"Die Wahrheit vor der Wahl, das hätten Sie wohl gerne gehabt."
>Vielleicht soll damit das Weihnachtsgeschäft angekurbelt werden. Einige Vermögensbesitzer werden wohl so denken, dass sie sich lieber ein paar hochwertige Konsumgüter kaufen, bevor sie sich das Geld von den Sozis zu Umverteilungszwecken aus der Tasche ziehen lassen. Und einige werden Ihre Kontostände auch vor dem Inkrafttreten der Kontrollmitteilungen lieber ein bißchen runterfahren. Die jüngsten Einzelhandelszahlen scheinen auch eine"gewachsene Konsumfreude" zu bestätigen, was angesichts der Wirtschaftslage auf den ersten Blick etwas verwunderlich scheint.
>Einzig, so viel Fintenreichtum traut man dem feisten Gabriel nicht wirklich zu.
>Schönen Sonntag
JLL
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Die Vermögenssteuer ist doch unrechtmäßig(Verstoß gg. Art14 Eigentum) lt. Bundesverfassungsgericht seit 1996, sagte doch erst kürzlich SachsensMP-Milbradt.
Ist das denn alles nur ein populistisches Geplänkel der SPD oder würde das BVERFG jetzt anders entscheiden, da es mit mehr SPD-Leuten besetzt ist?
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Tierfreund
01.12.2002, 16:31
@ monopoly
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Das sehen SPD Politiker so |
-->Zur Diskussion über die Wiedererhebung der Vermögenssteuer erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD- Bundestagsfraktion, Joachim Poß:
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 22. Juni 1995 steht einer Wiedererhebung der Vermögenssteuer nicht entgegen. Das Gericht hat die seinerzeitige Fassung des Vermögenssteuergesetzes wegen einer steuerlich nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung zwischen den verschiedenen Vermögensarten für verfassungswidrig erklärt.
Der so genannte Halbteilungsgrundsatz gehört hingegen nicht zu den tragenden Gründen der Entscheidung, auch wenn das immer wieder von interessierter Seite behauptet wird. Das Bundesfinanzministerium hat unter seinem damaligen Minister Waigel nach Abstimmung mit den Verfassungsressorts in einer schriftlichen Stellungnahme vom 7. Oktober 1996 dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages (Ausschuss-Drucksache Nr. 259) auf die Frage von SPD-Abgeordneten mitgeteilt, dass die 50-Prozentgrenze derzeit grundsätzlich kein Hindernis gegen die Aufrechterhaltung einer Vermögenssteuer darstellt.
Auch das Bundesverfassungsgericht wies in seiner Entscheidung ausdrücklich darauf hin, dass das Konzept der geltenden Vermögenssteuer den Voraussetzungen für die Erhebung einer Vermögenssteuer entspricht. Diese Aussage hat das Gericht bei Geltung eines Spitzensatzes bei der Einkommenssteuer von 53 Prozent getroffen. Umso mehr gibt es ausreichenden verfassungsrechtlichen Spielraum für die Wiederbelebung der Vermögenssteuer in Ansehung der von der Regierungskoalition beschlossenen stetigen Tarifsenkungen bis hin zu einem Einkommensteuerspitzensatz von 42 Prozent im Jahr 2005.
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Euklid
01.12.2002, 16:38
@ monopoly
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Re: Es gibt doch BVerfG Urteile gegen die Vermögenssteuer??!! |
-->Wenn die Kassenlage derart marode ist daß die Beamtengehälter in Gefahr geraten sollten wir hier nicht darüber nachdenken welche Partei hier den Löwenanteil der Richter stellt.
Die Richter werden selbstverständlich aus Eigennutz so entscheiden daß ihrem obersten Dienstherrn der Säckel gefüllt wird damit die Gehälter der Beamtenschaft auch gesichert sind.
Wie wird dann das Urteil wohl aussehen?
Darüber braucht überhaupt nicht geraten zu werden.
Auskünfte erteilt das Zentralkommitee der ehemaligen SED-Zentrale;-)
Gruß EUKLID
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Tassie Devil
01.12.2002, 17:17
@ Euklid
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Re: Schaetzung |
-->>Wenn die Kassenlage derart marode ist daß die Beamtengehälter in Gefahr geraten sollten wir hier nicht darüber nachdenken welche Partei hier den Löwenanteil der Richter stellt.
>Die Richter werden selbstverständlich aus Eigennutz so entscheiden daß ihrem obersten Dienstherrn der Säckel gefüllt wird damit die Gehälter der Beamtenschaft auch gesichert sind.
>Wie wird dann das Urteil wohl aussehen?
>Darüber braucht überhaupt nicht geraten zu werden.
>Auskünfte erteilt das Zentralkommitee der ehemaligen SED-Zentrale;-)
>Gruß EUKLID
Wie fast immer schaetze ich auch hierbei Deinen Pragmatismus sehr! [img][/img]
Gruss
TD
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monopoly
01.12.2002, 17:54
@ Tassie Devil
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Re: Schaetzung |
-->>>Wenn die Kassenlage derart marode ist daß die Beamtengehälter in Gefahr geraten sollten wir hier nicht darüber nachdenken welche Partei hier den Löwenanteil der Richter stellt.
>>Die Richter werden selbstverständlich aus Eigennutz so entscheiden daß ihrem obersten Dienstherrn der Säckel gefüllt wird damit die Gehälter der Beamtenschaft auch gesichert sind.
>>Wie wird dann das Urteil wohl aussehen?
>>Darüber braucht überhaupt nicht geraten zu werden.
>>Auskünfte erteilt das Zentralkommitee der ehemaligen SED-Zentrale;-)
Aber in Argentinien haben die Gerichte trotz höchster wirtschaftlicher Not auch geurteilt, daß die Sperrung der Konten rechtswidrig war. Vielleicht war das mit der Not auch nur Propaganda wie auf den Argentinien-Anleihen Forum von b-wiebel.de gemutmaßt wird, um IWF und ausl. Gläubiger weichzukochen.
Das mit dem Bundesverfassungsgericht wird auch erst richtig interessant, falls es eines fernen Tages zu etwas wie einem Verbot von privatem Goldbesitz und einer ersatzlosen Konfiszierung kommen sollte, wie 33 in den USA.
Wurden damals auch Diamanten eingezogen? Hat in den USA nie einer dagegen geklagt? Fragen über Fragen.
>>Gruß EUKLID
>Wie fast immer schaetze ich auch hierbei Deinen Pragmatismus sehr! [img][/img]
>Gruss
>TD
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Luigi
01.12.2002, 20:39
@ Tierfreund
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Re: Das sehen SPD Politiker so Die reiten heute auf der Halbteilung herum, nur |
-->bringt das überhaupt nichts.
>"Das Gericht hat die seinerzeitige Fassung des Vermögenssteuergesetzes wegen >einer steuerlich nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung zwischen den >verschiedenen Vermögensarten für verfassungswidrig erklärt."
Und was schlagen die SPD-BONZEN vor?
Bemessungsgrundlagen: 100% bei Geldvermögen, 80% bei Immos, 20% bei Landwirtschaftlichen Immos
Dann 300000€ frei für Alleinstehende. Nur bei Privatvermögen!
Aber 2,5 MIO.€ frei bei Betriebsvermögen!
Ist das keine EXTREME Ungleichbehandlung?
z.B. ein Herr monopoly hat ein Mietshaus und viel Cash! Cash ist höher als Wert des Mietshaus!
Warum soll Herr Monopoly keine GmbH gründen?
Hauptzweck: Vermietung von Immos!
Natürlich gehört die GmbH mit viel Eigenkapital ausgestattet. Insgesamt wird die GmbH mit weniger als 2,5 Mio€ Vermögenswert ausgestattet!
Das Geld wird z.B. in Renten angelegt!
Herr Monopoly macht eigentlich das Gleiche wie vorher!
Nur mit einer GmbH muß Herr Monopoly keine Vermögenssteuer zahlen.
Nein, ihm bleiben auch noch die Vermögenssteuerfreibeträge als Privatmann!
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LenzHannover
03.12.2002, 01:58
@ Tassie Devil
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Karlsruhe zur VSt: |
-->(Meine Meinung)
Im Jahr 2006,
es war diesmal anders rechtswidrig,
aber da der Staat keine Geld hat, muß er das Gesetz ab 2008 anpassen.
Keine Rückzahlung
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