Tierfreund
02.12.2002, 12:32 |
Am Arbeitsgericht: Nicht korrekte Meinung - 22750 € Abfindung für Mohamad H. Thread gesperrt |
-->Quelle: Nürnberger Zeitung vom 30.11.02:
Kündigung nicht korrekt
Schlappe für das Nürnberger Klinikum
Einem gekündigten Mitarbeiter, der nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 angeblich nicht die „korrekte“ Meinung vertreten hatte, muss das Nürnberger Klinikum eine Abfindung von 22 750 Euro bezahlt werden. Außerdem hat es drei Viertel der Gerichtskosten zu tragen.13 Jahre lang war Mohamad H. beim Transportdienst des Klinikums beschäftigt, ohne dass irgendetwas vorgefallen wäre. Nach den Terroranschlägen von New York und Washington äußerte der 45-jährige gebürtige Libanese dann im Kollegenkreis Kritik an der amerikanischen Außenpolitik anstatt sein Mitgefühl für die Opfer zum Ausdruck zu bringen.Der Vorfall wurde der Klinikumsleitung hintertragen, die dann befand, ein Mitarbeiter, „der die USA und Israel als seine Feinde ansieht, ist absolut untragbar“. Dem fünffachen Familienvater wurde fristlos gekündigt.„Die vorgetragenen Gründe können die fristlose Kündigung nicht rechtfertigen“, heißt es in dem gestern von Arbeitsrichter Wolfgang Bär gefällten Urteil. Für H. dennoch kein voller Erfolg: Das Klinikum muss ihn nicht weiter beschäftigen. Das, so der Richter, sei „unzumutbar“.
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MC Muffin
02.12.2002, 13:22
@ Tierfreund
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manchmal verliert man auch wenn man gewinnt! (owT) |
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Wal Buchenberg
02.12.2002, 17:13
@ Tierfreund
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Re: Am Arbeitsgericht. Danke Tierfreund! Das nehme ich in meine Sammlung auf (owT) |
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Tierfreund
02.12.2002, 18:51
@ Wal Buchenberg
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Bitte gern geschehen und Grüße.........................:-)) (owT) |
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LenzHannover
03.12.2002, 23:22
@ Wal Buchenberg
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Bitte in die Abteilung: Unfähige, speichellekende Arbeitgeber! |
-->die hatten doch mit Sicherheit nur Angst, daß am nächsten Tag in der Bild steht:
Ami / Jude (oder anderer) muß sich von Anhänger von Osma Bin Landen durch Krankenhaus schieben lassen, Herzinfarkt, TOT!
Erfahrung in Hannover: Vergewaltiger bekamen"im Haus" eine neue Chance!
Diese Personalabteilungen haben einfach einen Knall. Wo bleibt die fristlose Kü des Sachbearbeiters wg. völliger Unfähigkeit (bzw. Überbezahlung)?
Ich kenne das von mir, diese Hirnis (ähnlicher AG) war der Meinung:
fristlose Kündigung durch mich = Verzicht auf Resturlaub usw.
Die Richterin war nett:
Ich habe das im BAT noch nicht gelesen, wo steht das?!?!?
PS: Die schönste Beschreibung ist für mich noch immer:
AN & AG sind Vertragspartner, nicht mehr und nicht weniger.
In keiner Geschäftsbeziehung würde jemand sein gegenüber unfair behandeln, wenn er mit diesem weiterhin Geschäfte machen muß / will.
Jeder Arbeitgeber hat eine Hemmschwelle ANs zu entlassen, weil jeder neues Geld kostet (Einarbeitung, war"Er/Sie" die richtige Entscheidung usw.)
Fast wie eine Investition in eine Maschine.
Von daher: selbst bei Kü-Zeit Null, wär jeder AG bei Kündigungen vorsichtig oder er ist unfähig, und dann wär der Arbeitsplatz eh nicht sicher [img][/img]
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