Wal Buchenberg
04.12.2002, 13:50 |
Am Arbeitsgericht: MASSENENTLASSUNG Thread gesperrt |
-->Vor dem Arbeitsgericht erschienen sind der Personalleiter einer Fabrik für Dosenverschlüsse und Flaschendeckel mit Rechtsanwältin als Beklagte und elf Immigranten-Arbeiter im Alter zwischen 25 und 45 Jahren mit zehn Rechtsanwälten und zwei Dolmetscherinnen als Kläger.
Sie klagen gegen ihre betriebsbedingten Kündigungen vom 22.04.02 bzw. 22.03.02, denen die Anmeldung beim Arbeitsgericht als Massenentlassung und die Erstellung eines Sozialplanes unter Mitwirkung des Betriebsrates vorausgegangen war. Die Entlassenen hatten über den Sozialplan Anspruch auf zum Teil nicht unerhebliche Abfindungen über 30.000 Euro. Trotzdem wollen diese Elf lieber ihren Arbeitsplatz behalten und klagen sowohl gegen die Rechtmäßigkeit der Kündigungen wie für Wiedereinstellung mindestens für die Dauer des Rechtstreits.
Der Richter ruft die Namen der Kläger und ihrer Rechtsanwälte auf. Er gibt sich wenig Mühe, die türkischen und kroatischen Namen auch nur annähernd in verständlicher Aussprache vorzulesen. Die Immigranten-Arbeiter sind das wohl gewohnt und melden sich brav mit „Hier!“.
Normalerweise sitzen vor dem Arbeitsgericht je zwei Vertreter der Kläger- und der Beklagtenseite an einem halbrunden Tisch vor der Brüstung, die den Richter und seine beiden Beisitzer vom einfachen Volk trennt. Wer in den Zuhörerreihen mit ein paar Meter Abstand zum Verhandlungstisch sitzt, hat große Mühe, etwas zu hören.
Einige Prozessteilnehmer beklagen sich, dass sie nichts verstehen. Mit großem Stühlerücken wird ein doppelter Sitzring um den Verhandlungstisch gebildet, damit alle zwei Dutzend Anwesenden der Verhandlung folgen können
Dann wird die beklagte Firma benannt, was Nachfragen und Unmutsäußerungen auslöst. Das örtliche Werk beschäftigt rund 600 Lohnarbeiter in vier Produktionsschichten am Tag und ist Teil eines weltweiten Konzerns, dessen Aktien je zur Hälfte die Allianz AG und e.on hält, und der in jedem der letzten sechs Jahre seine Gewinne steigern konnte. Aber wem genau gehört dieses Werk?
Es gab eine Schmach GmbH (alle Namen geändert), es gab eine Schmach GmbH & Co. KG, es gab eine Schmach-Lübeck AG, es gab eine Anker-White AG. Die GmbH war in eine AG umgewandelt worden, und diese dann in eine GmbH & Co. KG, diese war schließlich an die Anker-White AG verkauft worden.
Welche Firma ist nun der richtige Ansprechpartner in diesem Verfahren? Der Personalchef weiß nur zu berichten, dass die jeweils bestehenden Arbeitsverhältnisse von der Übernahme-Firma mit übernommen worden sind. Der Personalchef und seine Rechtsanwältin haben Vollmachten von der GmbH & Co. KG. Diese ist jedoch, wie sich herausstellt, zwar beim Handelsregister beantragt, aber noch nicht eingetragen. Rechtlich existiert diese Firma also noch nicht. Die Kündigungen sind von der AG ausgesprochen worden.
Der Richter ist etwas verwirrt, beginnt aber erst einmal mit der Verhandlung.
Vorab melden sich zwei Rechtsanwälte, die einen Vergleichsvorschlag für ihren jeweiligen Mandanten haben. Für den einen Kläger wird ausgeführt, dass ihm als älterer Arbeiter die Kündigung nach den vorliegenden Sozialplanregeln zu Unrecht zugemutet worden ist. Seine Rechtsanwältin schlägt als Vergleich vor, dass die Kündigung akzeptiert würde, wenn dieser Arbeiter für den Zeitraum von fünf Jahren bei möglichen Neueinstellung der Firma ein bevorzugtes Wiedereinstellungsrecht hätte. Der Personalchef meint dazu, er wäre allenfalls mit einem Zeitraum von 3 Jahren einverstanden. Der Richter unterbricht dieses zweiseitige Gespräch und schlägt vor, es sollte außerhalb des Verfahrens fortgesetzt werden. Als die Rechtsanwältin dann nach beendigter Verhandlung den Personalchef wieder in der Sache ansprach, ließ er sie kühl abblitzen und verwies sie an die Rechtsabteilung des Unternehmens. Die Rechtsanwältin beschwerte sich, sie fühle sich „vorgeführt“. Was half’s? Der Richter hatte nichts zu Protokoll genommen.
Ein zweiter Rechtsanwalt führt aus, dass sein Mandant innerhalb des Sozialplans auf die Kündigungsliste gekommen sei, weil die Geschäftsleitung wider besseres Wissen an den Betriebsrat falsche Angaben über seine persönlichen Umstände gemacht habe. Als die Personalabteilung im Vorfeld der Kündigungen die Sozialdaten der Beschäftigten erfragte, hatte sein Mandant wahrheitsgemäß angegeben, dass er verheiratet sei und Unterhaltspflichten für eine Tochter habe. Das sei dem Betriebsrat verschwiegen worden.
Der Personalchef erwiderte: „Das stand nicht in der Lohnsteuerkarte. Er hat Steuerklasse I und seine Tochter ist 26 Jahre alt!“ Der Rechtsanwalt erwiderte: Nicht die Lohnsteuerkarte ist entscheidend, entscheidend ist, was den Tatsachen entspricht. Tatsache ist, dass der Mann verheiratet ist, und seine Tochter schwerbehindert.“ Der Betriebsrat sei bewusst falsch informiert worden.
Wieder unterbricht der Richter die zweiseitige Debatte: Das sei alles in den Schriftsätzen „ausführlich und einfühlsam“ dargestellt. Das müsse nicht noch einmal vorgetragen werden.
Er fragt nun die Firmenvertreter nach den Umständen, die zu den betriebsbedingten Kündigungen geführt haben. Und führt selber aus, dass betriebsbedingte Kündigungen dann rechtens sind, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung begründet davon ausgegangen werden kann, dass nach Ablauf der Kündigungsfrist das Arbeitsvolumen so weit reduziert ist, dass ein Beschäftigungsbedürfnis im Ausmaß der erfolgten Kündigungen entfällt.
Damit hatte der Richter der Kapitalseite eine breite goldene Brücke gebaut. Eigentlich hätte der Personalchef nur noch sagen brauchen: Ja, genau so war’s! Zum Zeitpunkt der Kündigung konnten wir davon ausgehen, dass sich das künftige Arbeitsvolumen um 35% reduziert!
Der Personalchef tappst jedoch an der goldenen Brücke des Richters vorbei und verliert sich in die Untiefen der Produktionstechnik des Weißblechdrucks. Er berichtet von reduzierten Ofendurchgängen. Er erklärt, warum an der neuen Hochgeschwindigkeitslinie in der Endfertigung nur manchmal mit Hochgeschwindigkeit und reduzierter Arbeiterzahl gearbeitet wird, meist aber wegen oder trotz moderner Technik Probleme auftreten und dann durch die Nacharbeit höherer Arbeitsbedarf erforderlich wird. Er muss sich gegen den Vorwurf rechtfertigen, warum trotz Massenentlassungen eine Vielzahl von Fremdarbeitern mit Zeitverträgen in seiner Firma arbeiten.
Einer der Rechtsanwälte fasst den allgemeinen Eindruck zusammen: Man könne sich daraus kein klares Bild über die personellen Auswirkungen des neuen Unternehmenskonzepts und der neuen Technik machen.
In welchem Zusammenhang die Kündigungen mit dem Wechsel der Eigentumsformen und Eigentümer standen, wird nicht angesprochen. Niemand fragt nach, ob nicht das Unternehmen leichter und teurer verkauft werden konnte, wenn es bezogen auf den Jahresumsatz weniger Arbeiter beschäftigt und so den Eindruck höherer Produktivität und größerer Profitabilität erwecken kann.
Der Richter schweigt zu allem. Er hatte ja vordem schon seinen Rechtsstandpunkt bekannt gegeben. Danach kommt es nicht auf den wirklichen Arbeitsbedarf an, sondern nur auf eine begründete Prognose der Geschäftsleitung.
Der Richter verschafft sich eine Beratungspause, indem er den Personalchef bittet, Vollmachten von der AG anzufordern, denn die habe die Kündigungen ausgesprochen und sei daher als das beklagte Unternehmen anzusehen.
Die Verhandlung wird unterbrochen, bis die Vollmachten von der Firma zum Arbeitsgericht gefaxt sind.
Nach fünfzehn Minuten geht die Verhandlung weiter. Der Richter ruft jede einzelne der elf Kündigungsklagen auf und erfragt die aktuellen Anträge. Die Klägeranträge lauten: „Es soll festgestellt werden, dass die Kündigung unwirksam ist. Hilfsweise wird beantragt, dass der Kläger bis zur rechtlichen Klärung des Falls zu den alten Bedingungen weiterbeschäftigt wird.“ Elfmal heißt der Gegenantrag der Unternehmensseite: „Die Klage wird abgewiesen!“
Welche Chancen gibt es für die Weiterbeschäftigung bis zur endgültigen Klärung der Klage? Es fällt das Wort „Weiterbeschäftigungsanspruch“. Der Richter wird scharf: „Es gibt keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung!“
Ein Rechtsanwalt wirft ein: „Es gibt aber dazu ein einschlägiges Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 1986!“ Der Richter: „Nicht alle Richter sind mit diesem Urteil glücklich“. Ein Rechtsanwalt antwortet ebenso spitz wie treffend: „Hier geht es nicht um das Glück der Richter!“ Der Richter bekommt rote Flecken im Gesicht und befindet: „Hier sind Sie nicht vor dem Bundesarbeitsgericht! In den zehn Jahren, in denen ich hier den Vorsitz führe, wurde noch nie einem Weiterbeschäftigungsanspruch stattgegeben!“ Es gebe dafür keine gesetzliche Grundlage.
Der schlagfertige Rechtsanwalt antwortet: „Es geht hier nicht darum, Gesetzestexte und Paragrafen zu finden, es geht hier darum, pragmatische Lösungen für Menschenschicksale zu finden! Was die juristische Seite angeht, so hat nach allgemeiner Rechtsansicht auch jeder ungekündigte Lohnarbeiter einen Anspruch auf Beschäftigung, ohne dass es dafür eine gesetzliche Grundlage und einen einschlägigen Paragrafen gibt. Aus dem Fehlen von einschlägigen Paragrafen lässt sich weder der Schluss ziehen, es gebe keinen Beschäftigungsanspruch für ungekündigte Lohnarbeiter noch der Schluss, es gebe keinen Weiterbeschäftigungsanspruch für gekündigte Lohnarbeiter.
Ein solcher Anspruch ergibt sich sowohl aus der Menschenwürde, wie daraus, dass bei einer strittigen Kündigung durch die Entfernung des Lohnarbeiters aus dem Unternehmen Fakten geschaffen werden, die den späteren Urteilsspruch entweder schon vorwegnehmen oder bedeutungslos werden lassen.“
Der Richter äußert sich dazu nicht mehr und gibt weiter Anträge und Gegenanträge zu Protokoll und schließt die Verhandlung mit der Feststellung: „Das Urteil ergeht an die Parteien!“
Wäre im Gerichtssaal über den Streitfall abgestimmt worden, es hätte sich die große Mehrheit gegen die Kündigungen und für Weiterbeschäftigung ausgesprochen. Nur mit Hilfe der einen, aber alles entscheidenden Stimme des Richters kann die Geschäftsleitung ihre Interessen durchsetzen und eine vorläufige Weiterbeschäftigung abweisen.
Kapitalisten machen rund 3 Prozent der bundesdeutschen Bevölkerung aus. Als winzige Minderheit benötigen sie für ihre Interessen absolutistische Machtorgane wie beamtete Richter. Kapitalismus ist unvereinbar mit Mehrheitsentscheidungen und Basisdemokratie.
Wal Buchenberg, 2.12.2002
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H. Thieme
04.12.2002, 14:11
@ Wal Buchenberg
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Art 97 GG spricht anders (owT) |
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Jochen
04.12.2002, 14:35
@ H. Thieme
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Re: Große Ungerechtigkeit entdeckt! |
-->...hier zeigt sich doch eine schreiende Ungerechtigkeit.
Also: Die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist in einem Arbeitsvertrag geregelt.
a) Der Arbeitnehmer kann den Vertrag kündigen, ohne Angabe von Gründen, ohne Rücksicht darauf, ob sich das schlecht auf die Firma auswirkt.
b) Der Arbeitgeber muß Gründe für die Vertragskündigung angeben, muß vor Gericht ziehen usw. Die 3% fiesen, ekelhaften, widerlichen Ausbeuter werden also von Gerichten behindert, unterdrückt, ausgebeutet!!!
Müßten die Arbeitgeber ihre Kündigungen nicht begründen, gäbs auch keine Arbeitsgerichte (jedenfalls nur in erheblich vermindertem Umfang).
Also, da ist doch ein Protestmarsch fällig. Beendet die Ungerechtigkeit gegenüber den Arbeitgebern! Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! Du, Wal und ich, vereint für die Gerechtigkeit!
*Träne aus den Augen wisch*
Schönen Gruß
Jochen
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MC Muffin
04.12.2002, 14:43
@ Jochen
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Re: Große Ungerechtigkeit entdeckt! |
-->>...hier zeigt sich doch eine schreiende Ungerechtigkeit.
>Also: Die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist in einem Arbeitsvertrag geregelt.
>a) Der Arbeitnehmer kann den Vertrag kündigen, ohne Angabe von Gründen, ohne Rücksicht darauf, ob sich das schlecht auf die Firma auswirkt.
>b) Der Arbeitgeber muß Gründe für die Vertragskündigung angeben, muß vor Gericht ziehen usw. Die 3% fiesen, ekelhaften, widerlichen Ausbeuter werden also von Gerichten behindert, unterdrückt, ausgebeutet!!!
>Müßten die Arbeitgeber ihre Kündigungen nicht begründen, gäbs auch keine Arbeitsgerichte (jedenfalls nur in erheblich vermindertem Umfang).
>Also, da ist doch ein Protestmarsch fällig. Beendet die Ungerechtigkeit gegenüber den Arbeitgebern! Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! Du, Wal und ich, vereint für die Gerechtigkeit!
>*Träne aus den Augen wisch*
>Schönen Gruß
>Jochen
Ich komm auch mit, damit diese Propaganda auch nicht um sonst war, oder habe ich dich jetzt falsch verstanden Wal.
Deine Wertungen dieser Texte sind immer wieder erstaunlich für mich.
Kopfschüttel
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rodex
04.12.2002, 15:10
@ Jochen
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Re: Große Ungerechtigkeit entdeckt! |
-->>a) Der Arbeitnehmer kann den Vertrag kündigen, ohne Angabe von Gründen, ohne Rücksicht darauf, ob sich das schlecht auf die Firma auswirkt.
>b) Der Arbeitgeber muß Gründe für die Vertragskündigung angeben, muß vor Gericht ziehen usw.
Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte kennt zwar ein Recht des Menschen auf Arbeit, nicht aber ein Recht des Menschen auf Angestellte. Und das ist auch gut so.
Rodex
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rodex
04.12.2002, 15:13
@ rodex
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Re: Große Ungerechtigkeit entdeckt! |
-->>Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte kennt zwar ein Recht des Menschen auf Arbeit, nicht aber ein Recht des Menschen auf Angestellte.
Konkret:
Artikel 23
(1) Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
(2) Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
(3) Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
(4) Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.
<ul> ~ http://www.uno.de/menschen/menschenrechte/UDHR.htm</ul>
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MC Muffin
04.12.2002, 15:37
@ rodex
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Re: Große Ungerechtigkeit entdeckt! |
-->>>Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte kennt zwar ein Recht des Menschen auf Arbeit, nicht aber ein Recht des Menschen auf Angestellte.
>Konkret:
>Artikel 23
>(1) Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
>(2) Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
>(3) Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
>(4) Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.
schönes bla bla
Der Unternehmer hat die gleichen Rechte, er hat auch das Recht auf Arbeit wenn er nun keinen Arbeit mehr hat für die Jungs, kann von ihn auch das Recht auf Artbeit nicht eingefordert werden, da er ja vorher um sein Recht beschnitten worden ist.
und somit schliest sich der Kreis,es trift wieder den Richtigen, nämlich den aus der Masse den Arbeitnehmer der durch seine Überzahl die Regierung zu verantworten hat, ( die meisten Stimmen ) die die Grundlagen zur Abschaffung von Arbeitsplätzen geschaffen hat.
Übrigens finde ich die Unterscheidung von Unternehmern und Arbeitgebern rasistisch. Du bist heute Arbeitnehmer und morgen machst du dich selbsständig bis du dann nicht mehr der selbe?
Bist du dann einer von den Bösen auf einmal geworden?
Kannst du dann verfplichtet werden das du unfähige Menschen beschäftigen musst?
Der Arbeitnehmer wird ja auch nicht verpflichtet seinen Nachbarn zu bescheftigen.
Recht auf Arbeit heist das es dir keiner verbieten darf zu arbeiten, aber nicht das jemand verpflichtet wird, der dich beschäftigt.
Und sei froh das es so ist, es könnte sonst sein das du verpflichtet wirst Wal einzustellen und der geht mit dir wegen alles zu Gericht und die Gesetze sind von Gewerkschaftlern gemacht worden ( SPD = 75% Gewerkschaftsfunktionäre im Bundestag ) dann kannst du dich warm anziehen oder schnell zu den guten Nichtstuern wechseln, wenn du es noch schaffst, denn einmal eingestufft ist eingstufft[img][/img]
MFG
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silvereagle
04.12.2002, 15:39
@ rodex
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Nur mal angenommen,... |
-->Hallo rodex,
nur mal angenommen, in der"Allumfassend, allgegenwärtig, und immerwährend gültigen Festlegung der allgemeinen Menschenrechte" stünde auch das Folgende:
Artikel 666
"Jeder Mensch hat das Recht auf Befriedigung aller Ansprüche und totales Lebensglück."
Würdest Du es dann auch glauben? ;-) So, wie Du Artikel 23 für voll nimmst?
Gruß, silvereagle
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Hirscherl
04.12.2002, 15:51
@ rodex
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Re: Große Ungerechtigkeit entdeckt! |
-->Dir ist aber schon klar, daß das Recht auf Arbeit nur bedeutet, daß dich niemand daran hindern darf zu arbeiten, wenn du arbeiten willst? Es bedeutet nicht, daß du ein Recht auf einen Arbeitsplatz hast, den ein Dritter bereitstellen muß.
Klarer wird es vielleicht, wenn du dir mal überlegst, was das Recht auf Leben bedeutet: Dir darf keiner das Leben nehmen. Es bedeutet selbstverständlich nicht, daß andere (ich z.B.) alles tun müssen, um dein Leben zu erhalten. Wenn du im Spital liegst und ohne Spenderniere stirbst, und meine wäre die einzig passende, muß ich dir natürlich meine Niere nicht geben, trotz deines Rechts auf Leben.
Grüße,
Tom
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Wal Buchenberg
04.12.2002, 16:15
@ H. Thieme
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Re: Unabhängige Richter sind ohne Zweifel absolutistische Machtorgane |
-->Hören wir dazu Friedrich II. in seinem Politischen Testament von 1768:
“In eigener Person Recht zu sprechen, ist eine Aufgabe, die kein Herrscher übernehmen kann, ein König von Preußen noch weniger als ein anderer.
Ich habe mich entschlossen, niemals in den Lauf des gerichtlichen Verfahrens einzugreifen; denn in den Gerichtshöfen sollen die Gesetze sprechen und der Herrscher soll schweigen.“
Unabhängige, verbeamtete Richter sind in einem doppelten Sinn absolutistische Machtinstrumente.
Erstens, weil es Machtinstrumente sind, die der Absolutismus geschaffen und an den Parlamentarismus vererbt hat, zweitens, weil die Richter in ihren Urteilssprüchen wie Könige und anstelle von Königen entscheiden.
Gruß Wal Buchenberg
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MC Muffin
04.12.2002, 16:19
@ Wal Buchenberg
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Re: Unabhängige Richter sind ohne Zweifel absolutistische Machtorgane |
-->>Hören wir dazu Friedrich II. in seinem Politischen Testament von 1768:
>“In eigener Person Recht zu sprechen, ist eine Aufgabe, die kein Herrscher übernehmen kann, ein König von Preußen noch weniger als ein anderer.
>Ich habe mich entschlossen, niemals in den Lauf des gerichtlichen Verfahrens einzugreifen; denn in den Gerichtshöfen sollen die Gesetze sprechen und der Herrscher soll schweigen.“
>Unabhängige, verbeamtete Richter sind in einem doppelten Sinn absolutistische Machtinstrumente.
>Erstens, weil es Machtinstrumente sind, die der Absolutismus geschaffen und an den Parlamentarismus vererbt hat, zweitens, weil die Richter in ihren Urteilssprüchen wie Könige und anstelle von Königen entscheiden.
>
>Gruß Wal Buchenberg
Das ist wohl so und in jeder Gesellschaft gleich.
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Tierfreund
04.12.2002, 16:29
@ Jochen
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Das erinnert mich an Vermieter und Mieter - der Mieter hat immer recht...;-((( (owT) |
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Tempranillo
04.12.2002, 17:33
@ Wal Buchenberg
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Re: Unabhängige Richter sind Rechtsorgane, oder sollten es zumindest sein |
-->>Hören wir dazu Friedrich II. in seinem Politischen Testament von 1768:
>[i]“In eigener Person Recht zu sprechen, ist eine Aufgabe, die kein Herrscher übernehmen kann, ein König von Preußen noch weniger als ein anderer.
>Ich habe mich entschlossen, niemals in den Lauf des gerichtlichen Verfahrens einzugreifen; denn in den Gerichtshöfen sollen die Gesetze sprechen und der Herrscher soll schweigen.“
>Unabhängige, verbeamtete Richter sind in einem doppelten Sinn absolutistische Machtinstrumente.
Erstens, weil es Machtinstrumente sind, die der Absolutismus geschaffen und an den Parlamentarismus vererbt hat, zweitens, weil die Richter in ihren Urteilssprüchen wie Könige und anstelle von Königen entscheiden.
>Gruß Wal Buchenberg
Hi Wal,
Was einen unabhängigen Richter von einem absolutistischen König unterscheidet, ist nicht die Macht, ein Urteil zu fällen, sondern die Tatsache, dass ein Richter, zumindest sollte das so sein, Recht spricht, und nicht wie ein Monarch nach Gutdünken urteilen kann.
Der Richter ist an das Recht gebunden, wie immer das definiert ist, der absolutistiche Monarch an gar nichts. Wenn mich nicht mein Gedächtnis täuscht, ist der unumschränkte Herrscher"legibus absolutus", von den Gesetzen entbunden, einzig und allein Staatsraison und Macht verpflichtet.
Der Rückgriff auf Friedrich II scheint mir ebenfalls nicht unproblematisch, schließlich hat der Alte Fritz in den oben erwähnten Zeilen ja selbst das wesentlichste Unterscheidungskriterium zwischen Rechtsprechung und Willkürherrschaft erwähnt,"in den Gerichtshöfen sollen die Gesetze sprechen, und der Herrscher soll schweigen". Zumindest würde man sich es so wünschen.
Den Unterschied zwischen Macht und Recht nicht aus den Augen verlieren; auch wenn das Recht zu seiner Durchsetzung der Macht bedarf.
Tempranillo
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Euklid
04.12.2002, 17:46
@ Tempranillo
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Re: Unabhängige Richter sind Rechtsorgane, oder sollten es zumindest sein |
-->Trotz aller Gesetze gilt auch heute und immer wieder ein ungeschriebenes Gesetz.
Ist die Kasse leer hat sogar der Kaiser sein Recht verloren.
Denn niemand hört mehr auf ihn.
Und genauso wird die hochgelobte Demokratie im Morast versinken wenn die Kasse leer ist.
Es gilt dann ein weiteres ungeschriebenes Gesetz.
Rette sich wer kann!!!!
Gruß EUKLID
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Wal Buchenberg
04.12.2002, 18:58
@ MC Muffin
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Dass Kapitalismus mit Basisdemokratie unvereinbar ist, bleibt unwidersprochen (owT) |
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Jochen
04.12.2002, 19:12
@ Wal Buchenberg
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Re: Was ist eigentlich mit Minderheitenschutz? Noch ne Ungerechtigkeit! (owT) |
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Wal Buchenberg
04.12.2002, 19:43
@ Jochen
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Re: Dass Kapitalisten Minderheitenschutz verlangen, wird noch kommen! (owT) |
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Miesespeter
04.12.2002, 22:27
@ Wal Buchenberg
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Kapitalismus IST BASISDEMOKRATIE!! |
-->In einer Marktwirtschaft stimmt jeder einzelne Buerger taeglich unzahlige Male darueber ab, welche Dienstleistungen und Produkte produziert werden sollen. Eine solche demokratische Macht gibt ihm kein anderes System, da man kaum staendig an einem Tag mehrere Abstimmungen abhalten kann.
Im Kapitalismus - der nichts weiter besagt, als dass anstatt manueller Arbeit werkzeuggestuetze Arbeit vorzuziehen ist, und dass Werkzeug (Kapital) die Produktivitaet enorm erhoeht, gibts weder antibasisdemokratisches noch probasisdemokratisches. Kapitalismus ist ein einfacher Fakt.
Anders hingegen bei der Frage, wem das Eigentum an dem Kapital gehoeren moege: Hier haben Staatkapitalimus und Privatkapitalismus sehr unterschiedliche Auffassungen, die sich beide in der Tat mit Basisdemokratie schlecht vertragen, denn beide sind in ihrer Ausrichtung elitistisch.
Mit einer Basisdemokratie muesste daher also ein Basiskapitalismus einhergehen, d.h. die Eigentumsbasis muss auf breite Art erweitert werden, so dass jeder Buerger Kapitalanteile am wirtschaftlich genutzten Werkzeug innehat. Dies koennte zum Beispiel geschehen, wenn Wirtschaftsunternehmen aus Staatshand nicht ueber Boersengaenge zugunsten der Staatskasse verscherbelt wuerden, sondern stattdessen ihr Aktienkapital gerecht an alle Beurger verteilt wuerde.
Ein weiterer Ansatz waere, wenn man schon Vermoegen besteuern will, Aktienbesitz pro Jahr mit 1-2 Prozent zu besteuern, allerdings zahlbar in AKTIEN, und diese wiederrum physisch an die Buerger zu verteilen.
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