-->IWF stellt Pläne für internationale Insolvenzordnung vor
Washington (vwd) - Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat am Dienstag (Ortszeit) einen ersten detaillierten Plan für eine internationale Insolvenzordnung für Staaten vorgelegt. In dem 76-seitigen Dokument hat der IWF dabei auf ein wesentliches Element seiner früheren Vorschläge verzichtet, das bislang vor allem private Gläubiger irritiert hat: eine 90-tägige Stillhaltefrist im Falle einer angekündigten Länderinsolvenz ähnlich dem US-Insolvenzrecht für Unternehmen nach Chapter 11.
Anne Krueger, die stellvertretende Geschäftsführerin des IWF, sagte bei der Präsentation der Vorschläge, dass das Dokument die Basis für spätere Entwürfe sein werde, die im Laufe des Jahres dem Finanzministerausschuss (IMFC) vorgelegt würden. Bei der IWF-Jahrestagung im vergangenen Herbst in Washington hatte das IMFC den IWF damit beauftragt, konkrete Vorschläge für eine internationale Insolvenzordnung (SDRM, Sovereign Debt Restructuring Mechanism) auszuarbeiten.
Die Notwendigkeit einer solchen Insolvenzordnung war vor allem nach der Schuldenkrise in Argentinien ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Dabei standen am Anfang der Diskussion vor allem zwei Konzepte im Mittelpunkt eine vom IWF favorisierte Insolvenzordnung und ein von der US-Regierung und dem privaten Sektor bevorzugter Mechanismus, der die Schuldenrestrukturierung insolventer Staaten auf Basis von Mehrheitsklauseln in Anleihenkontrakten regelt.
Noch im vergangenen Monat hatte das Institute of International Finance (IIF), das die international tätigen Banken repräsentiert, eine internationale Insolvenzordnung als unnötig und kontraproduktiv bezeichnet Das IIF hatte darauf hingewiesen, dass ein solches System die Anreize für Schuldner, mit ihren Gläubigern zu verhandeln, reduzieren könnte. Dies würde zu einer Austrocknung der Kapitalströme gerade in Schwellenländern führen Der IWF hat mit seinen neuen Vorschlägen diese Kritik nun aufgegriffen.
In dem am Dienstag veröffentlichten Dokument heißt es dazu, der SDRM werde nur dazu verwendet,"Schulden zu restrukturieren, die als nicht mehr tragfähig bewertet werden". Der SDRM werde grundsätzlich die vertraglichen Rechte von Gläubigern und Schuldnern respektieren und bei einem Insolvenzfall für volle Informationstransparenz auf beiden Seiten sorgen.
Dem IWF-Dokument zufolge sollen Regierungen, die ihre Verschuldung als nicht mehr tragfähig einstufen, unilateral einen Insolvenzprozess einleiten können. Dabei sollen sie das noch zu gründende Sovereign Debt Dispute Resolution Forum (SDDRF), das unabhängig vom IWF sein wird, anrufen können Danach ist das entsprechende Land verpflichtet,"alle Informationen hinsichtlich seiner Finanzlage den Gläubigern vorzulegen". Das SDDRF prüft dann über die nächsten 30 Tage die entsprechenden Informationen.
Nach diesem Prozess muss der Schuldner nach Vorschlag des IWF eine Restrukturierungsübereinkunft mit den Gläubigern erzielen. Dabei muss -
gemessen an Hand der Forderungen - eine Mehrheit von 75 Prozent einer Restrukturierung zustimmen. Eine Übereinkunft auf dieser Basis würde dann verpflichtend für die übrigen Gläubiger sein. Dem IWF zufolge sind einzelne Gläubiger jedoch während der Verhandlungen zur Schuldenrestrukturierung berechtigt, individuell Forderungen einzuklagen.
Laut Währungsfonds betrachten die meisten IWF-Direktoren den nun vorgelegten Vorschlag zu einer internationalen Insolvenzordnung als solide Basis für einen endgültigen Entwurf. Dennoch wurde darauf verwiesen, dass die Pläne weit davon entfernt seien, komplett zu sein. Zudem wurde betont dass die Rolle des IWF im Rahmen des SDRM nur begrenzt sei, wenngleich der Mechanismus als Zusatz in die Statuten der Institution aufgenommen werden soll.
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