Plutarch
20.01.2003, 23:09 |
OT: Kündigungsschutz: Sozial gerechtfertigte Kündigung? Thread gesperrt |
-->Ich lese mir gerade die Gesetzestexte zum Kündigungsrecht durch. Als sozial NICHT gerechtfertigte Kündigung steht dort u.a.:
"... dringende betriebliche Erfordernisse wie Auftragsrückgang, Rationalisierung der Produktionsabläufe..."
Weis jemand wie das in der Praxis gehandhabt wird? Kann sich der Arbeitgeber auf diesen Passus immer berufen? D.h. wäre dann eine Kündigung grundsätzlich immer gerechtfertigt?
Grüße,
Plutarch
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- ELLI -
20.01.2003, 23:17
@ Plutarch
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Re: OT: Kündigungsschutz: Sozial gerechtfertigte Kündigung? |
-->>Ich lese mir gerade die Gesetzestexte zum Kündigungsrecht durch. Als sozial NICHT gerechtfertigte Kündigung steht dort u.a.:
>"... dringende betriebliche Erfordernisse wie Auftragsrückgang, Rationalisierung der Produktionsabläufe..."
>Weis jemand wie das in der Praxis gehandhabt wird? Kann sich der Arbeitgeber auf diesen Passus immer berufen? D.h. wäre dann eine Kündigung grundsätzlich immer gerechtfertigt?
>Grüße,
>Plutarch
NICHT gerechtfertigt, steht doch da. Das Unternehmen kann ruhig pleite gehen...
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Chrizzy
20.01.2003, 23:34
@ Plutarch
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Re: OT: Kündigungsschutz: Sozial gerechtfertigte Kündigung? |
-->>Ich lese mir gerade die Gesetzestexte zum Kündigungsrecht durch. Als sozial NICHT gerechtfertigte Kündigung steht dort u.a.:
>"... dringende betriebliche Erfordernisse wie Auftragsrückgang, Rationalisierung der Produktionsabläufe..."
>Weis jemand wie das in der Praxis gehandhabt wird? Kann sich der Arbeitgeber auf diesen Passus immer berufen? D.h. wäre dann eine Kündigung grundsätzlich immer gerechtfertigt?
>Grüße,
>Plutarch
Hi, Plutarch,
wenn gekündigt wird, kannst Du natürlich betriebsbedingte Kündigungsgründe haben, wie oben angeführt.
Hast Du allerdings mehrere Mitarbeiter, dann mußt Du unter diesen denjenigen kündigen, der von der Maßnahme am wenigsten hart betroffen wird. Insofern sozial verträglich.
Du kannst meines Wissens kündigen bei Teibetriebsstillegungen, auch Auftragsrückgängen. Hast allerdings immer die Nachweispflicht.
Anders bei der persönlich bedingten Kündigung. Die muß nicht sozial verträglich sein. Eine pers. bed. Kündigung kann ausgesprochen werden bei zu langer Krankheit (hier müssen schon beträchtliche Fehlzeiten vorliegen!) oder pers. Fehlverhalten. Bei Fehlverhalten muß der entsprechende Kündigungsgrund vorher abgemahnt worden sein. Am Besten 2x schriftlich.
Liebe Grüße,
crissy
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Carpediem
21.01.2003, 00:22
@ Plutarch
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Re: OT: Kündigungsschutz: Sozial gerechtfertigte Kündigung? |
-->Ist nicht sehr fein, aber am ehesten und einfachsten ist es den Mitarbeiter dazu zu bringen selbst zu kündigen.
Das Wort Mobbing soll hier aber nicht erwähnt werden.
Dies ist O-Ton eines Arbeitsrichters!
Alles andere ist fast ungangbar bzw. meist teuer!
MfG
Carpediem
>Ich lese mir gerade die Gesetzestexte zum Kündigungsrecht durch. Als sozial NICHT gerechtfertigte Kündigung steht dort u.a.:
>"... dringende betriebliche Erfordernisse wie Auftragsrückgang, Rationalisierung der Produktionsabläufe..."
>Weis jemand wie das in der Praxis gehandhabt wird? Kann sich der Arbeitgeber auf diesen Passus immer berufen? D.h. wäre dann eine Kündigung grundsätzlich immer gerechtfertigt?
>Grüße,
>Plutarch
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Plutarch
21.01.2003, 15:28
@ - ELLI -
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Falsch zitiert |
-->>>Ich lese mir gerade die Gesetzestexte zum Kündigungsrecht durch. Als sozial NICHT gerechtfertigte Kündigung steht dort u.a.:
Richtig muß es heisen:
"... Ist die Kündigung durch solche Gründe bedingt, so ist sie NICHT sozial UNgerechtfertigt im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes..."
(Sch***s doppelte Verneinung:)
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