-->DAS NEUE EINWANDERUNGSGESETZ
Immigration Act 2002 (Nr.13 aus 2002)
Immigration Regulations (25. 11. 2002)
VORWORT
Wie bereits in unserem Nachschlagewerk „Investitionsziel Südafrika - Chancen und Risiken im 21. Jahrhundert“ angekündigt, ist am 31. Mai 2002 das neue Einwanderungsgesetz, der sogenannte „Immigration Act“, vom südafrikanischen Parlament verabschiedet worden.
Wie erwartet, enthält das Gesetz neue Arten von Arbeitsgenehmigungen sowie eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung speziell für Rentner, die auch für den saisonalen Aufenthalt - also Pendler - erteilt werden kann. Mit dem Intra-Company Transfer Permit und dem Corporate Permit soll es größeren und / oder international operierenden Unternehmen möglich werden, Fachpersonal mit geringerem Verwaltungsaufwand und kürzerer Wartezeit zu rekrutieren. Mit der Quoten-Arbeitsgenehmigung gibt es für Fachleute in bestimmten als förderungswürdig erachteten Industriezweigen oder mit bestimmten Fähigkeiten eine zusätzliche Möglichkeit, mit weniger Aufwand eine Genehmigung zu erhalten. In vielen Fällen ist der Nachweis über die Erfüllung einer Anforderung durch schriftliche Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers zu erbringen.
Eine größere Überraschung waren die im Dezember veröffentlichten Durchführungsvorschriften (Regulations), in denen die gesetzlichen Vorgaben im Detail festgelegt sowie Formulare enthalten und Gebühren und Mindestbeträge festgesetzt sind. Die Vorschriften sollen ab 12. März 2003 in Kraft treten.
Im folgenden stellt IBN nun einige wichtige Änderungen dar und beabsichtigt damit auch Klarheit in die sich in den Medien befindlichen widersprüchlichen Aussagen zu bringen. Es handelt sich hierbei lediglich um eine grobe Zusammenfassung. Sie ist nicht erschöpfend und ersetzt daher nicht die Beratung im Einzelfall.
A. ZEITLICH BEFRISTETE GENEHMIGUNGEN
1 Aufenthalt
Der bisher meist unkompliziert bei Einreise erhältliche Stempel für den reinen Aufenthalt soll nun in allen Fällen auf drei Monate beschränkt sein und gilt für die folgenden Zwecke
touristisch
geschäftlich
Ausbildung in irgendeiner Form (maximal 3 Monate)
medizinische Behandlung (maximal 3 Monate) Familienbesuch (maximal 3 Monate)
Arbeit (maximal 3 Monate und nur aufgrund eines ausländischen Arbeitsvertrags, aus dem Ausland vergütet und teilweise im
Ausland erfĂĽllt)
Verlängerungen für jeweils 3 Monate sind gegen Leistung einer Gebühr und mit Begründung möglich. Genehmigungen für
einen längeren Zeitraum (3 Monate bis zu 3 Jahren) können im Heimatland beantragt werden.
2 Tätigkeit als Angestellter
2.1 Das im bisherigen Gesetz vorgesehene work permit wird in einer ähnlichen Form weiter existieren. Viele der Voraussetzungen müssen nunmehr von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt werden und sind so nicht mehr zeitaufwendig von der Behörde selbst zu prüfen. Von der Ausschreibung der Stelle in Tageszeitungen sind einige Kategorien ausgenommen, wie z.B. Schlüsselpositionen auf Managementebene, qualifizierte Köche, Ärzte und Praktiker im medizinischen Bereich sowie diverse Experten im Filmbereich auf saisonaler Basis.
2.2 Ein neuer Typ von Genehmigung ist mit dem „Quoten-permit“ eingeführt worden, das an eine bestimmte Zahl von Antragstellern vergeben wird, die in von der Behörde zu bestimmenden Bereichen tätig sind. In ihrem Fall muss nicht vom Arbeitgeber motiviert und bewiesen werden, dass er die Position nicht mit einem Südafrikaner besetzen kann. Allerdings hat der Arbeitgeber eine sogenannte „Ausbildungsgebühr“ von 2% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers an die Einwanderungsbehörde zu leisten. Von dieser Gebühr kann er unter bestimmten Bedingungen freigestellt werden.
2.3 Auch Antragstellern mit bestimmten Kenntnissen und / oder Qualifikationen in von der Behörde zu bestimmenden Bereichen kann ein „Quoten-permit“ erteilt werden. Dies sogar dann, wenn der Antragsteller noch kein Stellenangebot vorweisen kann.
2.4 Personen mit außerordentlichen Kenntnissen (unabhängig von den oben genannten Kategorien) kann eine Arbeitsgenehmigung allein aufgrund dieser Fähigkeiten oder Qualifikationen erteilt werden.
2.5 Des weiteren gibt es neuerdings gesonderte Arbeitsgenehmigungen im Falle von Entsendung oder Versetzung von Arbeitnehmern zwischen Firmen im In- und Ausland.
2.6 Firmen selbst können unter bestimmten Voraussetzungen eine Genehmigung erhalten, eine bestimmte Anzahl an Ausländern für bestimmte Positionen einstellen zu dürfen („Corporate Permit“). Sie müssen begründen, warum sie Bedarf an ausländischen Arbeitskräften haben. In Bezug auf die Ausbildungsgebühr gilt das oben Gesagte. Die Genehmigung für einen bestimmten Arbeitnehmer ist bei Vollständigkeit der Unterlagen innerhalb von 15 Tagen zu erteilen.
3 Unternehmerische Tätigkeit
Das bisher als „own business permit“ bekannte „business permit“ wird für jeweils 24 Monate ausgestellt und ist unbeschränkt verlängerbar. Ein Wirtschaftsprüfer muss die Erfüllung zweier von sieben Kriterien bestätigen:
Investition von R 2,5 Millionen, wobei dieser Betrag als Vermögen der Firma erscheinen muss.
Unternehmerische Erfahrung
Verteilung der wirtschaftlichen Aktivität des Unternehmens innerhalb Südafrikas
Schaffung von 5 Arbeitsplätzen für Südafrikaner oder Inhaber einer Daueraufenthaltsgenehmigung
Unternehmensinhalt einer der folgenden Kategorien zuzuordnen:
o Informations- & Kommunikationstechnologie
o Kleidung & Textilien
o Chemie & Biotechnologie
o Verarbeitung von landwirtschaftlichen Produkten
o Metalle & Mineralien
o Automobil & Transport
o Tourismus, oder
o Handwerk
Exportpotential des Unternehmens - Technologietransfer notwendig oder vorgesehen
Soweit bisher ersichtlich muss eine der nachgewiesenen Voraussetzungen dabei die Mindestinvestition von R 2,5 Millionen sein.
Dieser Mindestinvestitionsbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen herabgesetzt werden. Nähere Informationen hierzu können im Einzelfall mit IBN besprochen werden.
4 Aufenthaltserlaubnis fĂĽr Rentner
Während unter dem bisherigen Gesetz für Rentner und Pensionäre nur eine Daueraufenthaltsgenehmigung existierte, ist mit der Gesetzesänderung auch für diesen Fall eine befristete Aufenthaltsgenehmigung eingeführt worden.
Das „Rentner-permit“ kann für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren ausgestellt und unbegrenzt um jeweils weitere 4 Jahre verlängert werden. Der Inhaber dieser Genehmigung darf sich dauerhaft oder saisonal in Südafrika aufhalten.
Der Mindestaufenthalt von 183 Tagen im Jahr ist also hier nicht Pflicht.
Dem Antragsteller kann es erlaubt werden zu arbeiten, wenn er nachweist, dass kein Staatsbürger oder Inhaber einer Daueraufenthaltsgenehmigung die Stelle zu füllen bereit, willens und fähig ist.
Der Antragsteller muss folgende finanzielle Mittel nachweisen:
Entweder ein monatliches Renteneinkommen von R 25 000 ODER Vermögen im Wert von R 15 Millionen
B. ZEITLICH UNBEFRISTETE GENEHMIGUNGEN
1 Direkte Daueraufenthaltserlaubnis
1.1 Ein Antragsteller, der über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren Inhaber einer Arbeitsgenehmigung gemäß dem neuen Gesetz war, kann eine Daueraufenthaltsgenehmigung erhalten, wenn ihm ein unbefristetes Arbeitsangebot gemacht wird. Diese erstreckt sich auf den Ehe- oder Lebenspartner und wirtschaftlich vom Antragsteller abhängige Kinder unter 21 Jahren.
1.2 Eine direkte Daueraufenthaltsgenehmigung wird ebenso Ehe- oder Lebenspartnern von SĂĽdafrikanern oder Inhabern einer Daueraufenthaltsgenehmigung erteilt, ohne dass weitere Anforderungen erfĂĽllt sein mĂĽssen.
2.1 Einem Antragsteller, dem ein unbefristetes Arbeitsangebot gemacht worden ist ohne bisher eine entsprechende Genehmigung gehabt zu haben, kann eine Daueraufenthaltsgenehmigung erteilt werden, wenn er unter anderem nachweist, dass
2 Daueraufenthaltserlaubnis aus anderen Gründen sich der Arbeitgeber (ähnlich wie bisher) erfolglos um einen geeigneten Südafrikaner bemüht hat
das Arbeitsministerium bescheinigt, dass die vertraglichen Bedingungen nicht schlechter sind als fĂĽr einen vergleichbaren SĂĽdafrikaner
die jährliche Anzahl an Genehmigungen in der entsprechenden Berufssparte noch nicht erreicht ist
2.2 Einem Antragsteller mit außerordentlichen Fähigkeiten (s.o. unter befristeter Arbeitsgenehmigung) kann eine Daueraufenthaltsgenehmigung erteilt werden.
2.3 Einem Antragsteller, der beabsichtigt, ein Unternehmen aufzubauen, der Inhaber einer temporären business permit ist, oder
der in ein Unternehmen investieren will, kann die Daueraufenthaltsgenehmigung erteilt werden, wenn der zu investierende Mindestbetrag von R 2,5 Millionen durch den Buchwert dieses Unternehmens wiedergegeben wird. Der Mindestbetrag kann von der Behörde unter bestimmten Voraussetzungen verringert oder gestrichen werden.
2.4 Einem Rentner oder Pensionär, der sich in Südafrika zur Ruhe setzen will, kann eine Daueraufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn er den Nachweis der folgenden finanziellen Mittel erbringt:
Entweder ein monatliches Renteneinkommen von R 25 000, ODER (UND?) Vermögen im Wert von R 15 Millionen
2.5 Einem Antragesteller, der Vermögen im Wert von mindestens R 20 Millionen nachweist und eine einmalige Gebühr von R100 000 an die Behörde zahlt.
Alle Daueraufenthaltsgenehmigungen erstrecken sich auf Ehe- bzw. Lebenspartner und Kinder unter 21 Jahre, d.h. die genannten Beträge gelten für die Familieneinheit.
EXISTIERENDE GENEHMIGUNGEN
Alle unter dem bisherigen Gesetz erteilten Daueraufenthaltsgenehmigungen behalten ihre GĂĽltigkeit und werden behandelt, als seien sie unter dem neuen Gesetz erteilt worden.
Alle anderen unter dem bisherigen Gesetz erteilten Genehmigungen behalten ihre Gültigkeit, können aber nach Ablauf nur gemäss dem neuen Gesetz verlängert oder erneuert werden.
Die Behörde kann davon absehen, einen neuen Antrag zu fordern, oder eine Verlängerung oder Erneuerung unter dem alten Gesetz erlauben, wenn gute Gründe hierfür vorliegen.
LAUFENDE ANTRÄGE
Für Anträge, die bei Inkrafttreten des neuen Gesetzes noch nicht entschieden sind, gelten die folgenden Grundsätze:
Sie werden gemäss dem neuen Gesetz entschieden.
Der Antrag kann zurĂĽckgezogen und innerhalb von 7 Tagen in an das neue Gesetz angepasster Form neu eingereicht werden.
Ergänzungen und Änderungen zur Erfüllung der Anforderungen des neuen Gesetzes können nachgereicht werden.
Der Antragsteller kann beantragen, dass sein Antrag gemäss dem alten Gesetz entschieden wird.
Die Behörde kann von sich aus den Antrag gemäss dem alten Gesetz entscheiden, wenn dadurch das neue Gesetz nicht verletzt wird.
Für den Fall, dass ein Antrag nach dem alten Gesetz bewilligt worden wäre, darf er nicht abgelehnt werden, bevor nicht auf die Möglichkeit der Ergänzung oder Änderung hingewiesen und eine Frist von 30 Tagen hierfür gegeben worden ist.
Wenn keine Ergänzungen oder Änderungen gemacht werden, wird der Antrag gemäss dem neuen Gesetz entschieden.
GENERELL
Die Einwanderungsbehörde hat bemüht zu sein, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt eines vollständigen Antrags über Daueraufenthaltsgenehmigungen zu entscheiden.
Die Antragsgebühren sind zunächst weitgehend unverändert geblieben. Eine entscheidende Änderung ist allerdings bei der Daueraufenthaltsgenehmigung zu erkennen. Während die Gebühr bisher R 13 282 betrug, sind ab dem 12. März nur noch
DAS NEUE EINWANDERUNGSGESETZ
Immigration Act 2002 (Nr.13 aus 2002)
Immigration Regulations (25. 11. 2002)
VORWORT
Wie bereits in unserem Nachschlagewerk „Investitionsziel Südafrika - Chancen und Risiken im 21. Jahrhundert“ angekündigt, ist am 31. Mai 2002 das neue Einwanderungsgesetz, der sogenannte „Immigration Act“, vom südafrikanischen Parlament verabschiedet worden.
Wie erwartet, enthält das Gesetz neue Arten von Arbeitsgenehmigungen sowie eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung speziell für Rentner, die auch für den saisonalen Aufenthalt - also Pendler - erteilt werden kann. Mit dem Intra-Company Transfer Permit und dem Corporate Permit soll es größeren und / oder international operierenden Unternehmen möglich werden, Fachpersonal mit geringerem Verwaltungsaufwand und kürzerer Wartezeit zu rekrutieren. Mit der Quoten-Arbeitsgenehmigung gibt es für Fachleute in bestimmten als förderungswürdig erachteten Industriezweigen oder mit bestimmten Fähigkeiten eine zusätzliche Möglichkeit, mit weniger Aufwand eine Genehmigung zu erhalten. In vielen Fällen ist der Nachweis über die Erfüllung einer Anforderung durch schriftliche Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers zu erbringen.
Eine größere Überraschung waren die im Dezember veröffentlichten Durchführungsvorschriften (Regulations), in denen die gesetzlichen Vorgaben im Detail festgelegt sowie Formulare enthalten und Gebühren und Mindestbeträge festgesetzt sind. Die Vorschriften sollen ab 12. März 2003 in Kraft treten.
Im folgenden stellt IBN nun einige wichtige Änderungen dar und beabsichtigt damit auch Klarheit in die sich in den Medien befindlichen widersprüchlichen Aussagen zu bringen. Es handelt sich hierbei lediglich um eine grobe Zusammenfassung. Sie ist nicht erschöpfend und ersetzt daher nicht die Beratung im Einzelfall.
A. ZEITLICH BEFRISTETE GENEHMIGUNGEN
1 Aufenthalt
Der bisher meist unkompliziert bei Einreise erhältliche Stempel für den reinen Aufenthalt soll nun in allen Fällen auf drei Monate beschränkt sein und gilt für die folgenden Zwecke
touristisch
geschäftlich
Ausbildung in irgendeiner Form (maximal 3 Monate)
medizinische Behandlung (maximal 3 Monate) Familienbesuch (maximal 3 Monate)
Arbeit (maximal 3 Monate und nur aufgrund eines ausländischen Arbeitsvertrags, aus dem Ausland vergütet und teilweise im
Ausland erfĂĽllt)
Verlängerungen für jeweils 3 Monate sind gegen Leistung einer Gebühr und mit Begründung möglich. Genehmigungen für
einen längeren Zeitraum (3 Monate bis zu 3 Jahren) können im Heimatland beantragt werden.
2 Tätigkeit als Angestellter
2.1 Das im bisherigen Gesetz vorgesehene work permit wird in einer ähnlichen Form weiter existieren. Viele der Voraussetzungen müssen nunmehr von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt werden und sind so nicht mehr zeitaufwendig von der Behörde selbst zu prüfen. Von der Ausschreibung der Stelle in Tageszeitungen sind einige Kategorien ausgenommen, wie z.B. Schlüsselpositionen auf Managementebene, qualifizierte Köche, Ärzte und Praktiker im medizinischen Bereich sowie diverse Experten im Filmbereich auf saisonaler Basis.
2.2 Ein neuer Typ von Genehmigung ist mit dem „Quoten-permit“ eingeführt worden, das an eine bestimmte Zahl von Antragstellern vergeben wird, die in von der Behörde zu bestimmenden Bereichen tätig sind. In ihrem Fall muss nicht vom Arbeitgeber motiviert und bewiesen werden, dass er die Position nicht mit einem Südafrikaner besetzen kann. Allerdings hat der Arbeitgeber eine sogenannte „Ausbildungsgebühr“ von 2% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers an die Einwanderungsbehörde zu leisten. Von dieser Gebühr kann er unter bestimmten Bedingungen freigestellt werden.
2.3 Auch Antragstellern mit bestimmten Kenntnissen und / oder Qualifikationen in von der Behörde zu bestimmenden Bereichen kann ein „Quoten-permit“ erteilt werden. Dies sogar dann, wenn der Antragsteller noch kein Stellenangebot vorweisen kann.
2.4 Personen mit außerordentlichen Kenntnissen (unabhängig von den oben genannten Kategorien) kann eine Arbeitsgenehmigung allein aufgrund dieser Fähigkeiten oder Qualifikationen erteilt werden.
2.5 Des weiteren gibt es neuerdings gesonderte Arbeitsgenehmigungen im Falle von Entsendung oder Versetzung von Arbeitnehmern zwischen Firmen im In- und Ausland.
2.6 Firmen selbst können unter bestimmten Voraussetzungen eine Genehmigung erhalten, eine bestimmte Anzahl an Ausländern für bestimmte Positionen einstellen zu dürfen („Corporate Permit“). Sie müssen begründen, warum sie Bedarf an ausländischen Arbeitskräften haben. In Bezug auf die Ausbildungsgebühr gilt das oben Gesagte. Die Genehmigung für einen bestimmten Arbeitnehmer ist bei Vollständigkeit der Unterlagen innerhalb von 15 Tagen zu erteilen.
3 Unternehmerische Tätigkeit
Das bisher als „own business permit“ bekannte „business permit“ wird für jeweils 24 Monate ausgestellt und ist unbeschränkt verlängerbar. Ein Wirtschaftsprüfer muss die Erfüllung zweier von sieben Kriterien bestätigen:
Investition von R 2,5 Millionen, wobei dieser Betrag als Vermögen der Firma erscheinen muss.
Unternehmerische Erfahrung
Verteilung der wirtschaftlichen Aktivität des Unternehmens innerhalb Südafrikas
Schaffung von 5 Arbeitsplätzen für Südafrikaner oder Inhaber einer Daueraufenthaltsgenehmigung
Unternehmensinhalt einer der folgenden Kategorien zuzuordnen:
o Informations- & Kommunikationstechnologie
o Kleidung & Textilien
o Chemie & Biotechnologie
o Verarbeitung von landwirtschaftlichen Produkten
o Metalle & Mineralien
o Automobil & Transport
o Tourismus, oder
o Handwerk
Exportpotential des Unternehmens - Technologietransfer notwendig oder vorgesehen
Soweit bisher ersichtlich muss eine der nachgewiesenen Voraussetzungen dabei die Mindestinvestition von R 2,5 Millionen sein.
Dieser Mindestinvestitionsbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen herabgesetzt werden. Nähere Informationen hierzu können im Einzelfall mit IBN besprochen werden.
4 Aufenthaltserlaubnis fĂĽr Rentner
Während unter dem bisherigen Gesetz für Rentner und Pensionäre nur eine Daueraufenthaltsgenehmigung existierte, ist mit der Gesetzesänderung auch für diesen Fall eine befristete Aufenthaltsgenehmigung eingeführt worden.
Das „Rentner-permit“ kann für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren ausgestellt und unbegrenzt um jeweils weitere 4 Jahre verlängert werden. Der Inhaber dieser Genehmigung darf sich dauerhaft oder saisonal in Südafrika aufhalten.
Der Mindestaufenthalt von 183 Tagen im Jahr ist also hier nicht Pflicht.
Dem Antragsteller kann es erlaubt werden zu arbeiten, wenn er nachweist, dass kein Staatsbürger oder Inhaber einer Daueraufenthaltsgenehmigung die Stelle zu füllen bereit, willens und fähig ist.
Der Antragsteller muss folgende finanzielle Mittel nachweisen:
Entweder ein monatliches Renteneinkommen von R 25 000 ODER Vermögen im Wert von R 15 Millionen
B. ZEITLICH UNBEFRISTETE GENEHMIGUNGEN
1 Direkte Daueraufenthaltserlaubnis
1.1 Ein Antragsteller, der über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren Inhaber einer Arbeitsgenehmigung gemäß dem neuen Gesetz war, kann eine Daueraufenthaltsgenehmigung erhalten, wenn ihm ein unbefristetes Arbeitsangebot gemacht wird. Diese erstreckt sich auf den Ehe- oder Lebenspartner und wirtschaftlich vom Antragsteller abhängige Kinder unter 21 Jahren.
1.2 Eine direkte Daueraufenthaltsgenehmigung wird ebenso Ehe- oder Lebenspartnern von SĂĽdafrikanern oder Inhabern einer Daueraufenthaltsgenehmigung erteilt, ohne dass weitere Anforderungen erfĂĽllt sein mĂĽssen.
2.1 Einem Antragsteller, dem ein unbefristetes Arbeitsangebot gemacht worden ist ohne bisher eine entsprechende Genehmigung gehabt zu haben, kann eine Daueraufenthaltsgenehmigung erteilt werden, wenn er unter anderem nachweist, dass
2 Daueraufenthaltserlaubnis aus anderen Gründen sich der Arbeitgeber (ähnlich wie bisher) erfolglos um einen geeigneten Südafrikaner bemüht hat
das Arbeitsministerium bescheinigt, dass die vertraglichen Bedingungen nicht schlechter sind als fĂĽr einen vergleichbaren SĂĽdafrikaner
die jährliche Anzahl an Genehmigungen in der entsprechenden Berufssparte noch nicht erreicht ist
2.2 Einem Antragsteller mit außerordentlichen Fähigkeiten (s.o. unter befristeter Arbeitsgenehmigung) kann eine Daueraufenthaltsgenehmigung erteilt werden.
2.3 Einem Antragsteller, der beabsichtigt, ein Unternehmen aufzubauen, der Inhaber einer temporären business permit ist, oder
der in ein Unternehmen investieren will, kann die Daueraufenthaltsgenehmigung erteilt werden, wenn der zu investierende Mindestbetrag von R 2,5 Millionen durch den Buchwert dieses Unternehmens wiedergegeben wird. Der Mindestbetrag kann von der Behörde unter bestimmten Voraussetzungen verringert oder gestrichen werden.
2.4 Einem Rentner oder Pensionär, der sich in Südafrika zur Ruhe setzen will, kann eine Daueraufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn er den Nachweis der folgenden finanziellen Mittel erbringt:
Entweder ein monatliches Renteneinkommen von R 25 000, ODER (UND?) Vermögen im Wert von R 15 Millionen
2.5 Einem Antragesteller, der Vermögen im Wert von mindestens R 20 Millionen nachweist und eine einmalige Gebühr von R100 000 an die Behörde zahlt.
Alle Daueraufenthaltsgenehmigungen erstrecken sich auf Ehe- bzw. Lebenspartner und Kinder unter 21 Jahre, d.h. die genannten Beträge gelten für die Familieneinheit.
EXISTIERENDE GENEHMIGUNGEN
Alle unter dem bisherigen Gesetz erteilten Daueraufenthaltsgenehmigungen behalten ihre GĂĽltigkeit und werden behandelt, als seien sie unter dem neuen Gesetz erteilt worden.
Alle anderen unter dem bisherigen Gesetz erteilten Genehmigungen behalten ihre Gültigkeit, können aber nach Ablauf nur gemäss dem neuen Gesetz verlängert oder erneuert werden.
Die Behörde kann davon absehen, einen neuen Antrag zu fordern, oder eine Verlängerung oder Erneuerung unter dem alten Gesetz erlauben, wenn gute Gründe hierfür vorliegen.
LAUFENDE ANTRÄGE
Für Anträge, die bei Inkrafttreten des neuen Gesetzes noch nicht entschieden sind, gelten die folgenden Grundsätze:
Sie werden gemäss dem neuen Gesetz entschieden.
Der Antrag kann zurĂĽckgezogen und innerhalb von 7 Tagen in an das neue Gesetz angepasster Form neu eingereicht werden.
Ergänzungen und Änderungen zur Erfüllung der Anforderungen des neuen Gesetzes können nachgereicht werden.
Der Antragsteller kann beantragen, dass sein Antrag gemäss dem alten Gesetz entschieden wird.
Die Behörde kann von sich aus den Antrag gemäss dem alten Gesetz entscheiden, wenn dadurch das neue Gesetz nicht verletzt wird.
Für den Fall, dass ein Antrag nach dem alten Gesetz bewilligt worden wäre, darf er nicht abgelehnt werden, bevor nicht auf die Möglichkeit der Ergänzung oder Änderung hingewiesen und eine Frist von 30 Tagen hierfür gegeben worden ist.
Wenn keine Ergänzungen oder Änderungen gemacht werden, wird der Antrag gemäss dem neuen Gesetz entschieden.
GENERELL
Die Einwanderungsbehörde hat bemüht zu sein, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt eines vollständigen Antrags über Daueraufenthaltsgenehmigungen zu entscheiden.
Die Antragsgebühren sind zunächst weitgehend unverändert geblieben. Eine entscheidende Änderung ist allerdings bei der Daueraufenthaltsgenehmigung zu erkennen. Während die Gebühr bisher R 13 282 betrug, sind ab dem 12. März nur noch
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