-->Hallo an alle,
nach dem Studieren der Kommentare u Ausführungsbestimmungen mit Hilfe eines
befreundeten Juristen sehe ich jetzt doch eine Möglichkeit, die 18 000 EURO in Grund
u Boden, bzw. in landwirtschaftlichen Flächen “““MÜNDELSICHER “““anlegen
zu können, anstatt gem. Wunsch des Vormundschaftsgerichts sog. Bundesschatzbriefe
11 Jahre lang anlegen zu müssen, denn wer investiert schon gerne langfristig in
die Schulden unseres Staates. Denn das KursRisiko bei demnächst stark steigenden
Zinsen wäre erheblich u da ich auch dem EURO keine 11 Jahre bei demnächst irgendwann
anstehenden Staatsbankrott zutraue, wären mir auch sog. Zero-Bonds, bzw. Festgeld zu unsicher.
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, daß es den EURO in 11 Jahren mit der heutigen
Kaufkraft noch geben könnte.
Eine Anlage in Grundstücken in absoluter WohnortNähe hatte ich sowieso im Sinne,
denn dies dürfte doch LETZTENDLICH das einzige sein, das unser fürsorglicher
PleiteStaat nicht kaputtmachen kann.
Nach den Kommentaren kann die Anlage ausnahmsweise auch in Grundstücken
erfolgen wenn das Mündel (mein Kind) schon Grundstücke besitzt, bzw. solche
später einmal sowieso ERBEN wird und das GANZE dann einen wirtschaftlichen
Sinn ergibt. Diese Voraussetzung kann ich erfüllen, denn meine 70jährige Mutter
besitzt zwei Hektar Ackerland (verpachtet) u wäre bereit, den Acker später auch
meinem Kind zu vererben, speziell zu diesem Zwecke.!!!!!
Die Anlage soll Zinsen erbringen u soll sicher sein, wobei Sicherheit ggü dem
Zinsertrag gem. Kommentar eindeutig VORRANG hat.
Da landw. Felder nur wenig Zins (Pacht) erbringen, kann dem trotzdem zugestimmt
werden, wenn ich dafür (zum Ausgleich) bereit bin, einen höheren Betrag, z.B.
freiwillig 23 000 EURO anstatt der geforderten 18000 EURO anzulegen - ich wäre
dazu bereit.
Außerdem müßte es doch Möglichkeiten geben, den “““Pachtvertrag““““ etwas
zu frisieren, daß also optisch auf dem Papier mehr Pacht-Zins herausschaut, wenn
ich mit dem Pächter ein gesondertes Zusatzgeschäft vereinbare, z.B. könnte ich dem
Pächter die 2 hek Acker meiner Mutter mehr oder weniger für ein Butterbrot zur
Bewirtschaftung ZUSÄTZLICH überlassen -
-- braucht ja das Vormundschaftsgericht nicht zu wissen.
Die WertAnlage muß bis zur Volljährigkeit des Mündels, also 11 Jahre lang beibehalten
werden - auch damit hätte ich keine Probleme.
Außerdem fällt mir gerade ein, mein Kind sagt doch immer, daß sie später
einmal “““Gärtnerin““““ werden wolle!!!!!!!!!!! --- na hoffentlich bleibt
es dabei - schmunzel.
In einigen Monaten soll laut Angaben meiner Bank in meiner unmittelbaren
Ortsnähe 3,5 hek. landw.Felder versteigert werden - ich versuche, am Ball zu
bleiben.
Ich sehe also wieder Licht am Ende des Tunnels.
Das einzige ““Bausteinchen“““, das mir jetzt noch in meiner Begründungs-Konstruktion
ggü dem Vormundschaftsgericht noch fehlt, ist, ich muß DEUTLICH darlegen
können, daß eine Anlage in Grund u Boden auch SICHERER IST,
als Bundesschatzbriefe!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Dazu muß ich ein ÜBERZEUGENDES Begründungsschreiben
einreichen.
Landw. Grund u Boden ist so ziemlich das einzige AnlageObjekt, das
während der letzten 40 Jahre im Wert gleichgeblieben oder sogar
deutlich gesunken ist, also keinesfalls „überspekuliert“ ist.
Außerdem, falls irgendwann in den kommenden Jahren, der EURO
und der US-Dollar auf ihren ursprünglichen Papierwert gesunken sind,
u somit aus der Steckdose kein Strom mehr kommt, u kein Wasser aus
dem Wasserhahn mehr kommt u es bei ALDI, CO-OP u EDEKA nichts
mehr für wertlose EUROs zu kaufen gibt, was soll dann noch wertvoller
sein, als landw. Grund u Boden, auf dem die Kartoffeln wachsen, die dann
den hungrigen Magen füllen u möglicherweise die Basis für eine
kommende “““““KartoffelWährung“““““ bilden.!!!!!!!!!!!!!!!!??
Also, ich muß jetzt nur noch überzeugend, einem BeamtenDeppen ggü
begründen, warum landw. Felder SICHERER sind, als Bundesschatzbriefe.!!!
Wie mache ich das????
Hier im Forum wurden 1000 überzeugende Beiträge dazu geschrieben,
aber meistens in einer Sprache u Ausdrucksweise, bzw. Terminologie,
die einem „““““VormundschaftsGericht““““, bzw. BEAMTEN
nicht zugemutet werden können, ohne daß dieser VERRAT u Revolution
zu erkennen glauben muß.
Ich bräuchte Artikel, aus StaatsArchiven, aus anerkannten Zeitungen
oder Veröfffentlichungen des Staates oder deren Politikern, die Zweifel
an der langfristigen Sicherheit v Bundesschatzbriefen sehr sehr
deutlich machen!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ihr wißt schon, was ich meine!!!!!!!!!!!!!!!
Wer kann mir dabei helfen???
Ihr alle habt irgendwann HIER entsprechende Beiträge reingestellt,
aber wie soll ICH die jetzt auf die Schnelle finden, zumal ich beruflich
eine 55-Stunden-Woche habe, mich um den Verkauf der Immobilie u um
mein Kind nebenbei zu kümmern habe, u außerdem, wie sollte es anderst
sein, mein PC momentan offensichtlich überlastet bzw. gestört ist.
Ich habe wahnsinnig langsame Ladezeiten, manchmal spinnt er total,
ich sehe mich außerstande, unter diesen Bedingungen u Zeitmangel
das reichlich gesammelte Jü-Kü-Material zu diesem Thema, zum
irgendwann demnächst anstehenden STAATSBANKROTT zu
durchforsten.!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
um diesem Beamten die Unsicherheit der Bundesschatzbriefe
verständlich darzulegen.
Diese „Jungs“, diese Beamte, sind ja im Prinzip „gut-gewillt“,
sie sind aber „brain-washed“, unterinformiert, einseitig gebildet,
u bedürfen lediglich einer logischen u überzeugenden Argumentation,
um mein Anliegen positiv entscheiden ZU KÃ-NNEN.
Wer hilft mir dabei, wer weiß noch, wann er entsprechenden
sinnvollen Beitrag HIERZU gepostet hatte, der den Inahlt innehat,
auch einen verkorksten Staatsbeamten an der Sicherheit von
Bundesschatzbriefen ggü Gund u Boden ZWEIFELN zu lassen.
Ich bedanke mich im Voraus für EURE HILFE
Und hoffe,
daß mir auch einige dabei helfen,
denn mir wird momentan, einfach alles zu viel, dazu noch der
Hintergrund mit dem anstehenden Irak-Krieg - wer weiß, ob nicht
während der Geldüberweisung meines Immo-Verkaufes, gerade die
Banken schließen, u ich kann mir dann die Kugel geben, bzw. auf
Sozialhilfe machen.
In meiner zeitlichen u kapazitätsmäßigen Not bin ich sogar bereit,
Euros für sinnvolle Hilfe zu bezahlen.
Hoffnungsvoller u fast schon verzweifelter Gruß von
OOO
Der schon immer zuwenig Zeit hatte, hier
sinnvolle Beiträge zu schreiben, aber schon immer
fleißig mitgelesen hatte ---- schäm schäm

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
zu meiner ursprünglichen Frage:
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Ihr Eintrag
FRAGE an den geballten Sachverstand des Forums - i.S. VormundschaftGericht
Geschrieben von 000 am 08. Februar 2003 12:38:20:
Hallo, Frage an alle,
Ich bin momentan dabei, mein 35jähriges Mietshaus zu verkaufen,
da ich zuviel Geld für Renovierungskosten (neue Fenster, neue
Heizung, Wärmedämmung, etc. etc. ) aufbringen müßte, Geld
das ich nicht habe, bzw. das ich lieber als Vorsorge für offen-
sichtlich anstehende schlechte Zeiten gebrauchen möchte.
Nächste Woche soll der Notar-Termin anberaumt werden.
Ich bin alleinstehender Witwer, 47 Jahre, mit einem
7jährigen Kind u habe somit das alleinige Sorgerecht.
Das Haus erwarb ich vor 12 Jahren zu Lebzeiten meiner
Frau, die vor 4 Jahren an Krebs verstarb.
Sie hinterließ kein Testament u wir lebten in üblicher
gesetzlicher Zugewinngemeinschaft, so daß meiner 7jährigen
Tochter ein Achtel des Verkaufserlöses als gesetzlicher Pflicht-
teil zusteht. Dagegen habe ich auch gar nichts - alles okay!!!
Aber jetzt kommt das Amtsgericht, Abteilung Vormundschafts-
Gericht u erklärt, zum Schutz der Rechte meines Kindes
bedürfe mein Verkauf VERMUTLICH einer
sog. “““““““““familienrichterlichen Genehmigung““““““““““““
Dies hat für mich sehr teure u problematische Konsequenzen.
1.)
Ich muß den Pflichtteil meiner Tochter (1:8), ca. 20 000 EURO
„“““““mündelsicher anlegen““““““““““, bis meine Tochter
18 Jahrte alt ist, also sage u schreibe 11 Jahre lang, u das in unserer
heutigen total unsicheren Zeit. Ich solle das Geld beispielsweise
in Schuldverschreibungen des Bundes, Bundesschatzbriefe etc.
11 Jahre lang anlegen, also auf deutsch gesagt, ich soll langfristig
in den Schuldenberg unseres Schuldenstaates INVESTIEREN!!!
Und das zum staatlich verordneten Wohl meines Kindes.!!!!!!
Wahnsinn!!!!!!!!!!!!!!!!
2.)
Damit ich mein Kind bzgl. des VERKAUFSPREISES der Immobilie
nicht betrügen kann, soll ich ein GUTACHTEN über den Wert
des Hauses, bzw. zumindest ein „ausführliches u glaubhaftes
WERTERMITTLUNGSVERFAHREN über den Wert des
Hauses vorlegen, denn der NOTARIELL beurkundete Verkaufs-
preis zählt offensichtlich nicht als wirklich BEWIESENER
Verkaufspreis - ich könnte ja heimlich Schwarzgeld annehmen
:_;_:;_:;_?????ßßßßßßßß‘‘‘‘‘‘‘‘‘‘‘##########
Was für ein Unsinn - ein Gutachten kostet mich 1000 EURO,
u das sog. Wischi-Waschi-Wertermittlungsverfahren muß nicht
anerkannt werden u kostet mich ja auch Geld u kann dann sogar
noch abgelehnt werden.???!!!!!!!!!
Ich schlug vor, dafür Goldmünzen zu kaufen u notariell zu hinter-
legen. Dies wurde abgelehnt, da „““Gold im Wert täglich schwanke
u somit ein Spekulationsobjekt sei.
Ich schlug vor, dafür landwirtschaftlichen Grund u Boden zu kaufen,
aber das geht angeblich auch nicht, da meine 7jährige Tochter kein
Landwirt sei. Da ich selbst ein kleines Stückchen Wald besitze, könnte
dies über ein „rechtliches Konstrukt“ evtl. doch gehen,
aber NUR DANN, wenn das VormundschaftsGericht dem
ausdrücklich zustimmt - aber das wollen die Herren offensichtlich
nicht so recht.
Daraufhin versuchte ich eine Anlage in
““““““norwegischen Staatspapieren“““ bzw. norw. Festgeld
schmackhaft zu machen. Auch dies wurde abgelehnt, da
norw.Krone auch im Kurs schwanke u das Geld solle doch
im Inland mündelsicher angelegt werden.!!!!
Alles was ich vorschlug, wurde mit irgendeiner schwachsinnigen
Bemerkung abgelehnt.
Dabei hat offensichtlich das Vormundschaftsgericht, bzw. genauer
gesagt, der ““betreffende Beamte“““ bzgl. der Definition
„mündelsicher“, bzw. noch extremer ausgedrückt, sogar bzgl. der
Entscheidung überhaupt, ob ich überhaupt eine
„“““familienrichterliche Genehmigung“““ für meinen Hausverkauf
benötige, einen sehr großen Ermessensspielraum, denn angeblich
ist der Begriff MÜNDELSICHER nirgends schriftlich genau
definiert u ist somit mehr oder weniger aus früheren Entscheidungen
im Sinne „einer Art Gewohnheitsrecht“ im Laufe der Jahre halt
so GEWACHSEN - oder anderst ausgedrückt --- obliegt der
Willkühr des jeweiligen entscheidenden Beamten.
Bisher habe ich „mit dem Beamten“ nur dbzl. telefoniert - was
soll ich tun - ihn persönlich aufsuchen - ihm meine strahlend
blauen unschuldigen Augen zeigen, meinen guten Leumund
darlegen, mein tadelloses polizeiliches Führungszeugnis vor-
legen - oder ihn mit Familie zum Essen im GrandHotel einladen.
Oder soll ich ihm Charts von DAX u Neuem Markt, von der
Deutschen Staatsverschuldung, oder „Richebächer-Abhandlungen“
oder „Diskussions-Threads“ von Dottore, TheoStuss, Euklid,
WalBuchenberg, Baldur usw. usw. usw.
über die Staatsverschuldung
oder EWT-Abhandlungen v JüKü vorlegen, denn VERMUTLICH
meint es der Beamte in seiner geistigen Unbedarftheit u Unterbelichtetheit
ja sogar gut mit meiner Tochter????????????
Soll ich versuchen IHN „umzudrehen“, von meinem Konzept der
langfristigen „““Werterhaltung“““ zu überzeugen - geht das überhaupt -
Schließlich habe ich doch vermutlich einen geistig-stumpfsinnigen
Behörden-Depp vor mir - ich kenne den Mann ja überhaupt nicht - nur
vom Telefonat her - vermutlich ein geistiger Behörden-Tiefflieger.
Wenn ich überlege, daß ich ca. 5000 EURO für den Makler, 1000
EURO für das Gutachten, dann noch Notar- u GrundbuchGebühren
und sonstiges zu berappen habe, um dann von dem Verbliebenen
meine Schulden bei der Bausparkasse u bei der Bank u bei meiner
Schwester zu begleichen habe u dann noch 20 000 EUROs
MÜNDELSICHER in deutschen Staatsschulden 11 Jahre lang
für mein Kind anlegen muß (also theoretisch als wertlos
abschreiben kann), dann muß ich mir die Frage stellen, ob
dies alles dann noch irgendeinen Sinn macht. Die Wahl zw
Cholera u Pest - die Fast-Enteignung durch die offizielle
Hintertür - oder wollen die mich wahnsinnig machen.
Das Mietshaus halten u entsprechen renovieren, kann ich
Unter den jetzigen wirtschaftlichen Gegebenheiten
jedenfalls auch nicht - der Verkauf der Immobilie ist für
mich beschlossene Sache u evtl. werde ich anschließend
(sofort oder später) sogar noch auswandern, um diesem
Wahnsinn künftig zu entgehen.
Oder soll ich dem Beamten mit „Auswandern nach Paraqai“
drohen - aber dann laufe ich vielleicht sogar Gefahr, daß
er mir das SORGERECHT entzieht u alles noch viel
komplizierter wird.
Wer weiß mir einen sinnvollen Rat, wie ich 20 000 EURO
SINNVOLL mündelsicher anlege, ein billigeres Gutachten
bekomme, bzw. noch sinnvoller,
die sog. „“““familienrichterliche Genehmigung““““,
die ja alles dies erst erzeugt, umgehen kann
oder,
wie ich einen beamteten geistigen Tiefflieger des
Vormundschaftsgerichtes v meinem
Konzept überzeugen kann.
Oder soll ich mein Kind als Miteigentümer über zusätzlich
diese 20 000 EURO notariell in mein JETZIGES eigengebztes
Wohnhaus eintragen lassen - kostet aber auch wieder nur
Gebühren u evtl. bin ich dann später, falls ich wirklich
auswandere oder ähnliches vorhabe, dann wieder dbzgl.
gebunden u gehandykappt - wer weiß sinnvollen Rat.??
Danke u Grüße
In die fröhliche Runde -
Es lebe der Wahnsinn!!!!!!!!
Gruß
OOO
|