Bär
07.03.2003, 12:20 |
Brutale Einschnitte bei der Arbeitslosenhilfe Thread gesperrt |
-->Brutale Einschnitte bei der Arbeitslosenhilfe:
Einkommen und Vermögen werden seit dem 1. Januar 2003 viel stärker zur Kürzung der Arbeitslosenhilfe herangezogen!!
Im Unterschied zum Arbeitslosengeld erhalten Sie Arbeitslosenhilfe nur, wenn Sie"bedürf-tig" sind. Das Arbeitsamt prüft also, ob Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Ihrem Anspruch auf Arbeitslosenhilfe werden Einnahmen und Vermögen von Ihnen selbst und vom Partner (das betrifft eheähnliche Gemeinschaften, Lebenspartnerschaften und nicht dauernd getrennt lebende Ehepaare) gegenübergestellt und die Arbeitslosenhilfe gegebenen-falls gekürzt oder ganz versagt.
(Immerhin: Einkommen und Vermögen von Kindern, Großeltern, Enkeln, Geschwistern und Schwiegereltern von Arbeitslosen sowie der Eltern von volljährigen oder verheirateten Arbeitslosen sind noch anrechnungsfrei.)
Die Anrechnungsregelungen sind aber zum 1. Januar 2003 dramatisch verschärft worden!
Teil 1: Die Anrechnung vom Vermögen:
Zum Vermögen zählen z.B. Bargeld, Sparguthaben, Wertpapiere, kapitalbildende Lebens-versicherungen, Häuser.
Bestimmte Arten von Vermögen werden nachwievor generell nicht berücksichtigt. Dazu gehören z.B. angemessener Hausrat, ein angemessener PKW oder ein angemessenes selbst-genutztes Haus.
Aber der allgemeine Vermögensfreibetrag (Schonvermögen) liegt für neue Anträge (ab 1. Januar 2003) nur noch bei 200 EURO pro Lebensjahr (bisher 520 EURO!) des Arbeits-losen und des Partners. Maximal bleibt nunmehr bei Paaren ein Vermögen von 26000 EURO anrechnungsfrei.
Beispiel: Der 40jährige Peter ist arbeitslos. Er hat zusammen mit seiner 35jährigen Frau Sigrun einen Freibetrag von 15000 EURO.
(35 + 40 = 75 Lebensjahre. 75 x 200 EURO = 15000 EURO
vorher: 35 + 40 = 75 Lebensjahre. 75 x 520 EURO = 39000 EURO)
Das verbleibende Schonvermögen ist erst Recht ein Witz, wenn man berücksichtigt, dass z.B. auch mittlerweile notwendige private Rentenversicherungen hier mit einbezogen werden. Armut im Alter durch Langzeitarbeitslosigkeit wird zu einer zwangsläufigen und regel-mäßigen Folge.
Dies wohlwissend hat die Regierung auch ein kleines Zugeständnis gemacht:
Für ältere Arbeitslose, die bis zum 31.12.2002 55 Jahre alt geworden sind, gilt weiterhin der alte Freibetrag mit 520 EURO pro Lebensjahr und maximal mit dem Partner zusammen 67600 EURO.
Solange Sie (gemeinsam mit Ihrem Partner) anrechenbares Vermögen über dem allgemeinen Freibetrag besitzen, haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe. Das Vermögen muss erst verbraucht und auf den Freibetrag herunter"abgeschmolzen" werden.
Teil 2: Die Anrechnung vom Einkommen:
Bis auf wenige Ausnahmen wie z.B. Wohngeld und Kindergeld wird eigenes Einkommen von Arbeitslosen wie z.B. Einkünfte aus Vermietung oder Vermögen (unter Berücksichtigung eventueller damit verbundener notwendiger Ausgaben) vom Arbeitslosenhilfeanspruch abgezogen.
Einkünfte aus einer Nebenbeschäftigung von Arbeitslosen werden nicht im Rahmen der Be-dürftigkeitsprüfung sondern wie beim Arbeitslosengeld als Nebenverdienst berücksichtigt (siehe Extra-Infoblatt).
Angerechnet wird aber das Einkommen des Partners/der Partnerin bei nicht getrennt le-benden Ehepaaren, eheähnlichen Gemeinschaften und eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Wenn Sie arbeitslos sind und Ihr Partner weiter erwerbstätig, dann wird dessen Erwerbs-einkommen gemäß folgender Berechnung teilweise von Ihrem Arbeitslosenhilfeanspruch abgezogen:
1) Vom Partner-Einkommen werden Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Wer-bungskosten abgezogen. Z.B. werden dabei für die anfallenden Fahrtkosten Pauschal-beträge wie im Einkommensteuerrecht berücksichtigt (für die ersten 10 Entfernungs-kilometer 0,36 € und für jeden weiteren Entfernungskilometer 0,40 €). Für ange-messene weitere Versicherungsbeiträge (z.B. Hausrat-, Haftpflicht- u./o. Lebensver-sicherung) wird nur eine Pauschale von 3% des anzurechnenden Einkommens berück-sichtigt.
2) Von diesem so bereinigten Einkommen wird ein Freibetrag abgezogen, der dem An-spruch auf Arbeitslosenhilfe entspricht, wenn der erwerbstätige Partner selbst arbeits-los wäre. Diese „hypothetische Arbeitslosenhilfe“ beträgt, vereinfacht gerechnet, 53% (mit Kind 57%) vom letzten Nettolohn. Dabei gilt ein Mindestfreibetrag in Höhe von 80% des steuerfreien Existenzminimums, das sind 482,34 € im Monat. Bis Dezember 2002 wurden als Mindestfreibetrag noch 100% des steuerfreien Existenzminimums, also 602,92 € anerkannt. Eine brutale Kürzung gerade für Haushalte, die mit ihrem Gesamteinkommen knapp über der Sozialhilfeschwelle gelebt haben! Liegt die „hypothetische Arbeitslosenhilfe“ unter den 482,34 €, dann wird dieser Betrag als Mindestsatz berücksichtigt.
3) Bis Dezember 2002 konnte noch ein zusätzlicher Freibetrag bei Erwerbstätigkeit in Höhe von 150,73 € in Abzug gebracht werden. Mit folgender haarsträubender Begrün-dung des Gesetzgebers - „Ein Arbeitsplatz ist an sich bereits ein sehr wertvolles Gut. Es bedarf daher keines zusätzlichen finanziellen Anreizes, damit der Partner des Arbeitslosen eine Beschäftigung aufnimmt oder beibehält.“ - ist dieser Freibetrag auf 0 € gesetzt worden.
4) Wer unterhaltsberechtigte Kinder hat, kann pro Kind einen zusätzlichen Freibetrag geltend machen. Dieser liegt mindestens bei 188 € und ist vom Alter der Kinder und vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abhängig.
5) Wenn jetzt vom Partner-Einkommen noch etwas übrig bleibt, dann wird die Arbeits-losenhilfe um diesen verbleibenden Betrag gekürzt.
Beispiel: Peter ist arbeitslos und beantragt Arbeitslosenhilfe. Seine Partnerin Sigrun verdient brutto 1400 € monatlich und ist in Steuerklasse IV.
Einkommensanrechnung:
1400 € minus Steuern - 136,15 €
minus Sozialversicherung - 295,40 €
minus Werbungskosten - 30,00 €
minus sonstige Versicherungsbeiträge (3%-Pauschale) - 42,00 €
minus Freibetrag (Sigruns „hypothetische Arbeitslosenhilfe“) - 520,73 €
anrechenbares Einkommen 375,72 €
Peters Arbeitslosenhilfe von 567,58 € (Er hatte vorher einen Job mit 1600 € brutto.) wird monatlich um 375,72 € gekürzt!
Gemeinsam hat dieses Paar noch monatlich 1088,31 € zum Leben zur Verfügung. Das ist gerade so ein bisschen mehr als die Sozialhilfeschwelle (für 2 Personen: 1013 €).
Wegen der hier dargestellten Kürzungen zum 1. Januar 2003 sind das 232,92 € weniger als noch im Dezember 2002 im Rahmen dieser Einkommensanrechnung den beiden verblieben wären!!
Soviel nur zum wahren Verhältnis vom Wahlkampfgerede zur nachfolgenden Realität.
Sozialberatung
im Arbeitslosenzentrum Brake in der Hafenstraße 2
(Tel. 04401/4746)
ANHANG
Am Beispiel des Paares Sigrun und Peter aus den Beispielen soll der extreme Verarmungs-prozess verdeutlicht werden, der ausgelöst wird, wenn nur ein Partner arbeitslos wird.
Januar 2000: Beide sind erwerbstätig und haben die Steuerklasse IV.
Sigrun: 1400,00 € brutto Peter: 1600,00 € brutto
- 156,90 € Steuer - 231,53 € Steuer
- ca. 289,00 € Sozialvers. - ca. 330,00 € Sozialvers.
- 30,00 € Werbungskosten - 30,00 € Werbungskosten
- 42,00 € Versicherung (3%) - 48,00 € Versicherung (3%)
verbleiben ca. 882,10 € verbleiben ca. 960,47 €
Gemeinsames verfügbares Einkommen: 1842 €
Januar 2001: Sigrun bleibt erwerbstätig und Peter muss Arbeitslosengeld beantragen.
Sigrun verbleiben ca. 903,00 € Peter: 644,47 € Arbeitslosengeld
(wg. Steuerreform)
Gemeinsames verfügbares Einkommen: 1547 €
Januar 2002: Sigrun bleibt erwerbstätig und Peter muss Arbeitslosenhilfe beantragen.
Sigrun: verbleiben ca. 900,00 € Peter:..570,92 € ALHI-Anspruch
422,57 € gekürzte ALHI
(nach ALHI-V 2002)
Gemeinsames verfügbares Einkommen: 1322 €
Januar 2003: Sigrun bleibt erwerbstätig und Peter muss ALHI-Folgeantrag stellen.
Sigrun: verbleiben ca. 896,00 € Peter: 557,23 € ALHI-Anspruch
(wg. jährl. Herabbemessung 3%)
181,51 € gekürzte ALHI
(Regelung ab 1.1.2003)
Gemeinsames verfügbares Einkommen: 1077 €
Zum Vergleich: Die seit Juli 2002 gültige Sozialhilfeschwelle liegt für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen nach ISG (Köln) bei monatlich 1013 €.
Innerhalb von nur 25 Monaten muss diese Lebenspartnerschaft eine Kürzung ihres monat-lichen Einkommens von 765 € (41,5 %!) über sich ergehen lassen.
Allein die Verschärfung der Bedürftigkeitsprüfung von Dezember 2002 auf Januar 2003 bedeutet für Sigrun einen weiteren Abzug von ihrem Erwerbseinkommen in Höhe von - auf das Jahr gerechnet - über 2700 €; sogar mit der Folge, dass sie nun vom Existenzminimum ihr Leben fristen muss.
Einzig und allein aus dem Grund, dass sie mit einer erwerbslosen Person zusammen lebt.
Soll nur ein Bruchteil eines solchen Einkommensverlustes z.B. im Rahmen einer Vermögensteuer einem Millionär genommen werden, geht ein Aufschrei der Empörung durch die Republik.
Diese extreme Verschärfung der Bedürftigkeitsprüfung lässt den Schluss zu, dass diese Regierung keine Probleme damit hat, gerade in den unteren Einkommensgruppen eine Zerstörung von Lebensgemeinschaften zu betreiben.
Und die Regierung hat noch nicht genug:
In der AG Arbeitslosenhilfe/Sozialhilfe bei der Kommission zur Reform der Gemeinde-finanzen werden gewaltige weitere Kürzungen vorbereitet
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Dieter
07.03.2003, 12:40
@ Bär
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hast Du"brutal" mit"gut" verwechselt? (owT) |
-->
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Bär
07.03.2003, 13:10
@ Dieter
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Point of view vergessen? |
-->Hoffentlich bist DU bald arbeitslos.
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Ecki1
07.03.2003, 13:24
@ Bär
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Re: Point of view immer sehr interessant. |
-->Hoffentlich bist DU bald arbeitslos.
Jetzt aber halblang. 1995 endete mein befristeter Arbeitsvertrag nach nur 11 Monaten, und auf Arbeitslosenhilfe hatte ich schon damals keinen Anspruch. Also habe ich mich aus dem Staub gemacht und meine Lage durch meinen Stellen- und Ortswechsel verbessern können.
Macht`s doch ähnlich,
empfiehlt Ecki1
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Bär
07.03.2003, 13:29
@ Ecki1
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Ich bin nicht arbeitslos. Aber eins musst Du mir noch erklären: |
-->>Hoffentlich bist DU bald arbeitslos.
>Jetzt aber halblang. 1995 endete mein befristeter Arbeitsvertrag nach nur 11 Monaten, und auf Arbeitslosenhilfe hatte ich schon damals keinen Anspruch. Also habe ich mich aus dem Staub gemacht und meine Lage durch meinen Stellen- und Ortswechsel verbessern können.
4,7 Millionen Menschen ziehen wo hin?
>Macht`s doch ähnlich,
>empfiehlt Ecki1
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Zardoz
07.03.2003, 13:47
@ Ecki1
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Erst lesen, danach denken - und dann vielleicht schreiben. |
-->Vielleicht hättest Du dann verstanden, worum es in dem Beitrag geht. Nämlich nicht darum, ob"Sozialleistungen" zu hoch oder zu niedrig sind. Sondern um den Wahsinn, in diesen von unseren Politikern"nachhaltig gestalteten" Zeiten die wirtschaftliche Verantwortung für einen anderen Menschen zu übernehmen.
Die"vernünftige" Variante sieht doch nun so aus: Das Paar trennt sich. Der arbeitende Partner behält die bisherige Wohnung. Der Bezieher der"Sozialleistungen" zieht in eine Gegend mit hohem Freizeitwert. Schon dürften sie gemeinsam wieder bei einem auskömmlichen Einkommen liegen.
Grundsätzlich natürlich verständlich, daß die Zwangsgemeinschaft"Staat" jede Art einer freiwilligen Gemeinschaft abstrafen möchte...
Nice day,
Zardoz
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MC Muffin
07.03.2003, 13:58
@ Bär
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Re: Ich bin nicht arbeitslos. Aber eins musst Du mir noch erklären: |
-->>>Hoffentlich bist DU bald arbeitslos.
>>Jetzt aber halblang. 1995 endete mein befristeter Arbeitsvertrag nach nur 11 Monaten, und auf Arbeitslosenhilfe hatte ich schon damals keinen Anspruch. Also habe ich mich aus dem Staub gemacht und meine Lage durch meinen Stellen- und Ortswechsel verbessern können.
>4,7 Millionen Menschen ziehen wo hin?
>>Macht`s doch ähnlich,
>>empfiehlt Ecki1
In den Osten Wohnungen wie Sand am Meer die fangen hier jetzt schon an mit abreißen weil leer zu teuer.
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orwell
07.03.2003, 14:09
@ MC Muffin
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Re: Ich bin nicht arbeitslos. Aber eins musst Du mir noch erklären: |
-->>>>Hoffentlich bist DU bald arbeitslos.
>>>Jetzt aber halblang. 1995 endete mein befristeter Arbeitsvertrag nach nur 11 Monaten, und auf Arbeitslosenhilfe hatte ich schon damals keinen Anspruch. Also habe ich mich aus dem Staub gemacht und meine Lage durch meinen Stellen- und Ortswechsel verbessern können.
>>4,7 Millionen Menschen ziehen wo hin?
>>>Macht`s doch ähnlich,
>>>empfiehlt Ecki1
>In den Osten Wohnungen wie Sand am Meer die fangen hier jetzt schon an mit abreißen weil leer zu teuer.
aber keine arbeit,mein guter.gruss orwell
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Dieter
07.03.2003, 14:09
@ Bär
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Re: Point of view vergessen? |
-->>Hoffentlich bist DU bald arbeitslos.
Wenn ich es bin, bekomme ich keine Zahlungen, sondern muß von der Substanz leben (die vorhanden ist, weil ich immer extrem wenig konsumiert habe), wenn die aufgezehrt ist, bleibt Sozialhilfe, wenn es die nicht mehr geben sollte (Staat pleite) muß ich spätestens dann meinen menschl. Verstand gebrauchen, um überleben zu können.
- und wenn meine Partnerin nichts verdient und nichts hat, komme ich für sie auf, schließlich sind wir gegenseitig füreinander verantwortlich.
- Da wird kein Staat gebraucht -
Gruß Dieter
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Ecki1
07.03.2003, 14:25
@ Zardoz
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Erst lesen, danach denken - und dann vielleicht schreiben. Machst Du`s denn vor? |
-->Vielleicht hättest Du dann verstanden, worum es in dem Beitrag geht. Nämlich nicht darum, ob"Sozialleistungen" zu hoch oder zu niedrig sind.
Ein Verständnisproblem bestand zu keiner Zeit. Bär schrieb:"Hoffentlich wirst DU bald arbeitslos."
Ich versuchte aufzuzeigen, was man vernünftigerweise tun kann, falls man nicht zu denen gehört, die das Verhalten und die Entscheidungen von Politikern direkt beeinflussen: Nämlich den eigenen Entscheidungsspielraum optimal zu nutzen.
Sondern um den Wahnsinn, in diesen von unseren Politikern"nachhaltig gestalteten" Zeiten die wirtschaftliche Verantwortung für einen anderen Menschen zu übernehmen.
Ja.
Die"vernünftige" Variante sieht doch nun so aus: Das Paar trennt sich. Der arbeitende Partner behält die bisherige Wohnung. Der Bezieher der"Sozialleistungen" zieht in eine Gegend mit hohem Freizeitwert. Schon dürften sie gemeinsam wieder bei einem auskömmlichen Einkommen liegen.
Grundsätzlich natürlich verständlich, daß die Zwangsgemeinschaft"Staat" jede Art einer freiwilligen Gemeinschaft abstrafen möchte...
Auch richtig. Aber ändern wir`s auf die Schnelle? Eine Haurucklösung fällt mir momentan nicht ein, also versuche ich, mich möglichst wenig auf den Staat zu verlassen.
Nice day,
Indeed!
Ecki
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MC Muffin
07.03.2003, 15:55
@ orwell
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Re: Ich bin nicht arbeitslos. Aber eins musst Du mir noch erklären: |
-->>>>>Hoffentlich bist DU bald arbeitslos.
>>>>Jetzt aber halblang. 1995 endete mein befristeter Arbeitsvertrag nach nur 11 Monaten, und auf Arbeitslosenhilfe hatte ich schon damals keinen Anspruch. Also habe ich mich aus dem Staub gemacht und meine Lage durch meinen Stellen- und Ortswechsel verbessern können.
>>>4,7 Millionen Menschen ziehen wo hin?
>>>>Macht`s doch ähnlich,
>>>>empfiehlt Ecki1
>>In den Osten Wohnungen wie Sand am Meer die fangen hier jetzt schon an mit abreißen weil leer zu teuer.
>aber keine arbeit,mein guter.gruss orwell
Es ging nur darum wenn 4,7 arbeitslos, das können Sie auch im osten sein und weil hier viele Wohnungen frei sind, sind sie billig usw.. Die Antwort bezog sich mehr darauf wo die Leute alle hin ziehen können. Das, das nicht ganz hinhaut ist auch klar. Ich habe wohl den hir vergessen[img][/img]
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Sascha
07.03.2003, 16:56
@ Bär
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Riesen Schweinerei! mkT |
--> Ich finde diese Kürzung eine riesen Sauerei!
Immerhin zahlt man ja nicht gerade wenig von seinem Lohn monatlich für diese sog. Versicherung die sich Arbeitslosenversicherung nennt. Wenn ich dann Sprüche aus dem Munde von Politiker höre wie"man bekäme noch 10% mehr als die Sozialhilfe" wird mir schlecht.
Da stelle ich mir kurz und knapp die Frage: Warum schaffen wir diese komische Versicherung - die praktisch fast keine mehr ist - nicht gleich ganz ab. Für das das ich im Falle der Arbeitslosigkeit noch einen Apfel und ein Ei mehr habe als das Existenzminimum der Sozialhilfe soll ich wenn ich arbeite jahrelang hunderte von Euros abdrücken.
Verarschung pur!
Sicher gibt es diese sog. Arbeitslosen die nicht arbeiten wollen. Aber ein Großteil der Arbeitslosen will arbeiten und zeigt Engagement. Außerdem ist ein Arbeitsloser in meinen Augen etwas ganz anderes als ein Sozialhilfeempfänger. Es gibt Arbeitslose die haben jahrelang und Jahrzehntelang in die Arbeitlosenversicherung einbezahlt und dann will man sie so derb abspeißen wenn sie dann mit 45, 50 oder 55 arbeitslos werden.
Liebe Regierung, es bringt nichts wenn ihr diejenigen die so und so schon Arbeiten wollen knüppelt und knüppelt und ihnen die Arbeitslosenhilfe und das Arbeitslosengeld kürzt. Das einzige was ihr damit erreicht ist, daß sich diejenigen die Arbeiten wollen mehr und mehr die"Köpfe einschlagen" um die paar Arbeitsplätze die da sind zu ergattern.
Dsa Problem liegt nicht primär darin die Leute zur Arbeit zu motivieren sondern die Problemlösung liegt darin mehr Arbeitsplätze zu schaffen! Das Problem wird nicht gelöst wenn man die noch vorhandenen Stellen mit Leuten besetzt die man zwingt 100 km und mehr zu Arbeit zu fahren und mit Leuten besetzt die gänzlich andere Berufe erlernt haben und viel mehr könnten.
Nebenbei finde ich auch die Vorschläge des degressiven Arbeitslosengeldes bzw. Arbeitslosenhilfe eine Schweinerei! Vom Grundgedanken her mag es ja gut sein aber die Geschwindigkeit der Degression ist bei manchen Vorschlägen so enorm, daß man sich auch hier wieder die Frage stellen muß ob man das ganze nicht eher"Staatsumlageabgabe" denn"Arbeitslosenversicherung" nennen sollte.
Viele Grüße
Sascha
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Bär
07.03.2003, 17:07
@ Sascha
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Danke Sascha! |
-->kann ich so 100%ig unterschreiben.
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Zardoz
07.03.2003, 17:43
@ Sascha
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Kleine aber wichtige Korrektur. |
-->Es geht hier um die Arbeitslosenhilfe, nicht das Arbeitslosengeld! Ersteres wird über Steuern finanziert, letzteres ist eine über Beiträge finanzierte Versicherung.
Das eigentlich unverständliche ist die - jedenfalls finanzielle - Benachteilung sogenannter"Partnerschaften".
Nice day,
Zardoz
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Zardoz
07.03.2003, 17:45
@ Ecki1
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Wohl leider nicht... ;-)... |
-->>Ein Verständnisproblem bestand zu keiner Zeit. Bär schrieb:"Hoffentlich wirst DU bald arbeitslos."
... sonst wäre mir nicht entgangen, worauf sich Dein Beitrag lediglich bezog.
Nice evening,
Zardoz
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Luigi
07.03.2003, 17:50
@ Zardoz
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Re: Das ist ja das Kranke 6,5% Arbeitslosenversicherung für unsinnige Verwaltung |
-->
Hallo,
Das ist ja das Kranke 6,5% Arbeitslosenversicherung für unsinnige Verwaltung und unsinnige Weiterbildungen!
MFG
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JLL
07.03.2003, 17:58
@ Sascha
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Re: ALV ist nur eine andere Bezeichnung für Steuer |
-->Die Psychologie dahinter ist die gleiche wie beim Kfz-Handel. Der Gesamtpreis wird in Grundpreis und zahlreiche Extras zerlegt. So kommen bei den Steuern die"Extras" unter den absurdesten Titeln daher. Hier ein Prozentchen, da ein Prozentchen. Diese Aufteilung hat neben der zwanglosen Anknüpfung an verschiedenste Steuertatbestände für die Vertreter des Staates auch noch den Vorteil, dass man argumentativ immer wieder den einen oder anderen Titel herausgreifen kann mit dem Hinweis, dass dieser doch vergleichsweise niedrig wäre. Eines der jüngeren Beispiele war der drollige Herr Gabriel mit seiner Vermögensteuer, der ja mittlerweile verdientermaßen in der Versenkung verschwunden ist. Entscheidend sind nur die Staatsquote bzw. die GESAMTbelastung der Bürger. Und je fetter ein Staat, desto weniger bleibt dem Volke.
Schönen Abend
JLL
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Euklid
07.03.2003, 18:35
@ Zardoz
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Re: Kleine aber wichtige Korrektur. |
-->>Es geht hier um die Arbeitslosenhilfe, nicht das Arbeitslosengeld! Ersteres wird über Steuern finanziert, letzteres ist eine über Beiträge finanzierte Versicherung.
>Das eigentlich unverständliche ist die - jedenfalls finanzielle - Benachteilung sogenannter"Partnerschaften".
>Nice day,
>Zardoz
Partnerschaften kann man nicht prüfen,Heiratsscheine aber sehr wohl.
Es ist alles nur noch auf lose Verbindlichkeit aufzubauen.
Ich kenne Partnerschaften die ganz großartig den Staat schröpfen.
Bestes Schröpfmodell:Kein Heiratsschein und Frau auf Sozialhilfe mit Wohnung.
Partner hat damit eine vollwertige Sekretärin umsonst im Büro.
Den tatsächlich Verheirateten jetzt noch das Splitting wegnehmen damit das Modell auch flächendeckend eingeführt werden kann;-)
Gruß EUKLID
PS Am besten alles einstampfen und nur noch Crash-Krankenversicherung.
Beiträge knallhart runter auf Minimum
7% würden dafür reichen als Pflichtversicherung von jedem zu zahlen.
Die Zutaten soll sich dann jeder selbst holen.
Damit müßten die Ärzte sich die restlichen 70 Mrd in der Tat verdienen.
Gute Ärzte verdienen viel,weniger gute schaut keiner mehr an.
Das ist das Leistungsprinzip und nicht der Griff in die staatlich gefüllte Kasse wo einer den anderen über den Tisch zieht.
Momentan werden sogar Plastik-Titten bezahlt wenn man nur lange genug zum Psychiater rennt;-)Der Fall ging ja letztens durch die Presse.
Das kann doch alles nicht wahr sein.
Wer seine Titten braucht um Persönlichkeit auszustrahlen sollte besser in den Puff gehen denn da braucht man keine Persönlichkeit.
Gruß EUKLID
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Euklid
07.03.2003, 18:45
@ Luigi
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Re: Das ist ja das Kranke 6,5% Arbeitslosenversicherung für unsinnige Verwaltung |
-->>
>Hallo, > Das ist ja das Kranke 6,5% Arbeitslosenversicherung für unsinnige Verwaltung und unsinnige Weiterbildungen!
>MFG
Die Gewerkschaften drängen auf die Ablösung Gersters.
Selbstverständlich kann man das Arbeitsamt ersatzlos auflösen.
Es gibt keine Arbeitsplätze zu verteilen.
Jeder sucht sich im Normalfall seine Arbeit ohne Arbeitsamt.
Ich habe das noch nie von innen gesehen.
Normalerweise würde die Kasse zum Austeilen des Arbeitslosengeldes genügen.
Das könnte das Finanzamt erledigen.
Die Einsparung der mehr als 100 000 Beschäftigten des Arbeitsamtes würde niemand auffallen sofern das Finanzamt die Auszahlung der Arbeitslosengelder übernimmt.
Vorschlag: 3 Monate ALG ohne große Formalitäten danach sofort Sozialhilfe,sofern notwendig und noch keine Arbeit.Damit ist das Thema abgehakt.
Dabei wäre ein minimaler Prozentsatz an Arbeitslosenversicherung auf die Löhne zu erheben.
Gruß EUKLID
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Euklid
07.03.2003, 18:50
@ JLL
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Re: ALV ist nur eine andere Bezeichnung für Steuer |
-->Ich Kann Dir nur voll zustimmen.Das trifft den Nagel auf den Kopf.
Nur daher ist es möglich daß Eichel unverfroren behauptet daß die Bundesrepublik die niedrigsten Steuern hat.
Vergleichen wir die Abgaben an das Staatswesen sind wir wahrscheinlich nicht zu toppen.
Das ist aber auch kein Wunder wenn man Leute die noch nie irgend etwas in diesen Staat einbezahlt haben und hier Zuflucht suchen jeden Wunsch erfüllen möchte.
Deutschland war immer gutte Staat.
Und jetzt ist die Kasse leer.
Gruß EUKLID
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Sascha
07.03.2003, 21:49
@ Euklid
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Krankenversicherung |
--> > PS Am besten alles einstampfen und nur noch Crash-Krankenversicherung. > Beiträge knallhart runter auf Minimum > 7% würden dafür reichen als Pflichtversicherung von jedem zu zahlen.
Ja, die Krankenversicherung verkommt auch immer mehr von einer universellen Versicherung hin zu einer Crash-Versicherung. Am Ende wird es wohl so kommen, daß die Beiträge immer noch relativ hoch sind aber nur noch Operationen und wirklich teure Dinge bezahlt werden. Den ganzen Rest vom Arztbesuch, Zahnbehandlung bis hin zu Medikamenten kannste dann selbst zahlen.
Ich erinnere mich noch genau an die Zeit vor der Bundestagswahl. Da war ein Junge (vielleicht 10, 11, 12 Jahre) mit einer Zahnlücke darauf abgebildet und darunter stand"Mit uns nicht! / SPD). Heute schlagen die gleichen Leute aus dem Gesundheitsministerium vor alle Zahnbehandlungen auszugliedern.
Dabei wird einem noch erzählt viele würden günstiger abschneiden. Naja das mag vielleicht für einige Junge Leute tatsächlich zutreffen aber jeder der ein gewisses Alter erreicht hat wird ordentlich draufzahlen bei der Privaten. Die privaten sind ja nicht dumm und wollen ihren Gewinn draus schöpfen.
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Tassie Devil
07.03.2003, 22:15
@ Sascha
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Re: Krakenversicherung |
-->>Ich erinnere mich noch genau an die Zeit vor der Bundestagswahl. Da war ein Junge (vielleicht 10, 11, 12 Jahre) mit einer Zahnlücke darauf abgebildet und darunter stand"Mit uns nicht! / SPD). Heute schlagen die gleichen Leute aus dem Gesundheitsministerium vor alle Zahnbehandlungen auszugliedern.
Siehste, die SPD hat nicht die Zahnluecke des Jungen gemeint, sondern dessen Zaehne!
Der Wahlslogan war der SPD halt mal wieder, wie so vieles, missraten, kurz und praegnant haette er lauten muessen:"Wir ziehen bereits dem Jungvolk alle Zaehne - SPD".
Gruss
TD
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Zardoz
07.03.2003, 22:20
@ Sascha
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Verteilung der Gesundheitskosten über die Lebensdauer. |
-->Kürzlich wurde dieser Kurvenverlauf in einer TV-Sendung wie folgt beschrieben:
Die Kosten sind anfangs sehr gering und steigen viele Jahre auch nur langsam. Dann steiler Anstieg zum Maximum elf Jahre unterhalb der statistischen Lebenserwartung. Anschließend wieder relativ steiler Abfall bis zum Exitus.
Nun, statistische Lebenserwartung minus elf Jahren entspricht etwa dem derzeitigen tatsächlichen Renteneintrittsalter. Womit zu vermuten ist, daß ein Teil dieser Kostenspitze durch entsprechende"Übergangsbeihilfen zur Frühverrentung" verursacht sein dürfte.
Nice night,
Zardoz
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