BB
18.03.2003, 22:56 |
Festgeld ohne Freistellungsauftrag - keine Zinsen ans FA??? Thread gesperrt |
-->habe gerade folgendes Angebot aus dem Netz gefischt:
4% Verzinsung hört sich ja gar nicht mal schlecht an.
Hab gerade die kostenlose Hotline angerufen, um mich zu erkundigen, ob das Konto wirklich nur für Kunden ist. Aussage: Um das Konto online zu eröffnen, ist die Kundennummer erforderlich. Sie kann mir aber auch die Unterlagen per Post zu schicken und ich könnte das Konto dann auch als Nichtkunde abschließen. Auf meine Frage nach einem Freistellungsauftrag wurde mir erklärt, dass die KQV keine Zinsen ans Finanzamt abführt und ich dies in meiner Steuererklärung angeben müsse, wenn ich mehr als die per Freistellungsantrag erlaubten Zinsen erhalten habe. Wird wohl daran liegen, dass es sich um eine Versicherung handelt und nicht um eine Bank.
Werd jetzt erst mal abwarten, was die mir für Unterlagen schicken. Bis jetzt hab ich allerdings noch keinen Haken entdeckt:
- monatliche Zinszahlung
- garantierter Zinssatz (4% bis 30.06.03)
- Zinssatz wird zum Ende des Quartals neu kalkuliert, den Kunden mitgeteilt und für das nächste Quartal garantiert
Eventuell negativ:
- Einzahlungen nur zum Monatsersten möglich (wenn später, dann werden die erst ab dem nächsten Monatsersten verzinst). das könnte natürlich problematisch mit dem eingangsnachweis werden.
ohne Freistellungsauftrag [img][/img] geht so was überhaupt?
stehen die (Karstadt-Quelle-Versicherungen) schon so mit dem Rücken an der Wand, daß die solche Angebote machen??? Vielleicht sollte man das noch schnell ausnutzen...
Grüße
BB
unter >Festgeld-vergleich.de 1Monat KQV Meinungen 4%auch_für_Nichtkunden
<ul> ~ Festgeld</ul>
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- Elli -
18.03.2003, 23:01
@ BB
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Re: Festgeld ohne Freistellungsauftrag - keine Zinsen ans FA??? |
-->ohne Freistellungsauftrag [img][/img] geht so was überhaupt?
>stehen die (Karstadt-Quelle-Versicherungen) schon so mit dem Rücken an der Wand, daß die solche Angebote machen??? Vielleicht sollte man das noch schnell ausnutzen...
>Grüße
>BB
>
>unter >Festgeld-vergleich.de 1Monat KQV Meinungen 4%auch_für_Nichtkunden
Interessant; habe da gerade eine kostenlose (!) Kreditkarte beantragt.
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Luigi
18.03.2003, 23:25
@ BB
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Re: Natürlich geht das!!1 |
-->>Auf meine Frage nach einem Freistellungsauftrag wurde mir erklärt, dass die KQV keine Zinsen ans Finanzamt abführt und ich dies in meiner Steuererklärung angeben müsse, wenn ich mehr als die per Freistellungsantrag erlaubten Zinsen erhalten habe. >
ohne Freistellungsauftrag [img][/img] geht so was überhaupt?
Natürlich geht das. Du kannst auch jederzeit deinen Freistellungsauftrag bei deiner Bank auflösen.
Den Freistellungsauftrag musst du dir so ungefähr vorstellen, als wenn du ein Kind auf deiner Lohnsteuerkarte eingetragen hättest:-)
Das musst du auch nicht eintragen lassen.
Also, beide Dinge Kind auf der Lohnsteuerkarte, Freistellungsauftrag haben nur einen Zweck: Deine Steuervorauszahlungen zu mindern und damit zu vermeiden, dass du Steuern zahlst, die du bei der Einkommenssteuererklärung wieder zurück bekommen würdest!
Beispiel: Gesamt-Zinsen im Jahr unter Freibetrag. Kein Freistellungsauftrag.
Bank ziht dir automatisch die Steuern ab. Die du dann aber wieder bei der Einkommenssteuer wieder zurück bekommst.
[b] Jetzt kommt aber der Clou. Wenn du aber über den Freibetrag kommst und von deinem Tagesgeldkonto nicht automatisch Steuern abgezogen werden, hast du diese Freude nur bis zur nächsten Steuererklärung:-)
Denn dann sagt dir das Finanzamt:
Vierteljährliche Steuervorauszahlung auf deine Zinsen!!!!!!!!!
Und diese Vorauszahlung ändert sich erst wieder bei der nächsten Steuererklärung: Damit meine wenn die Zinsen fallen, zahlst du trotzdem immer noch gleich viel Steuervorauszahlung!!!!
Ich gehe schon davon aus,dass du deine Zinsen beim Finanzamt angibst:-)
MFG
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JüKü
18.03.2003, 23:36
@ Luigi
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Re: Natürlich geht das!! / darum ging´s nicht..... |
-->>>Auf meine Frage nach einem Freistellungsauftrag wurde mir erklärt, dass die KQV keine Zinsen ans Finanzamt abführt und ich dies in meiner Steuererklärung angeben müsse, wenn ich mehr als die per Freistellungsantrag erlaubten Zinsen erhalten habe. >
>ohne Freistellungsauftrag [img][/img] geht so was überhaupt?
>Natürlich geht das. Du kannst auch jederzeit deinen Freistellungsauftrag bei deiner Bank auflösen.
Es ging darum, dass keine Zinsen ans Finanzamt abgeführt werden. Darf die KarstadtQuelle-Bank das?
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Luigi
18.03.2003, 23:36
@ Luigi
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Re: PS: Paar Buchstaben Wörter zuviel oder vergesen: Kurz zusammengefasst! |
-->Paar Buchstaben Wörter zuviel oder vergesen: Kurz zusammengefasst!
Der ganze Summs Freistellungsauftrag ZAST etc etc etc!
Ist nicht mehr als eine Regelung zur Steuervorauszahlung. Und natürlich auch für die Leute die bis 1993 in ihrer Steuerklärung max. 600/700 Mark Zinsen angegeben haben.
Falls du Zinsen(>Freibetrag) bei der Steuer angibst zahlst du Steuervorauszahlung: Entweder erledigt dass deine Bank automatisch oder das Finanzamt verdonnert dich zur Vierteljährlichen Vorauszahlung!
MFG
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zucchero
18.03.2003, 23:43
@ BB
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Re: Festgeld ohne Freistellungsauftrag - keine Zinsen ans FA??? |
-->Irgendwann will Dein Finanzamt wissen wieviel Guthaben Du auf Deinen Konten hast. Das kommt so sicher wie nochwas. Um dem Vaterland den Zugriff auf dein Vermögen etwas schwieriger zu machen, kann ich nur empfehlen die 30% zu zahlen, und die Kontonummer für Dich zu behalten.
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Luigi
19.03.2003, 00:22
@ JüKü
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Re: darum ging´s nicht..... Ich hab schon verstanden. Aber ich hab auf der Ho |
-->Hallo,
darum ging´s nicht..... Ich hab schon verstanden. Aber ich hab auf der Homepage vergeblich nach solch unwichtigen Sachen wie Einlagensicherung, Steuern und vor allem ausländische Finanztöchter gesucht!!!!
Wenn es über eine Drittbank im Ausland läuft ist das kein Problem.
Ich find aber nix!
http://www.optimusbank.de/pdf/online_dailyplus.pdf
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf Wunsch zugesandt:-)
Ich wollte BB einfach davor warnen, einen komplizierten Weg zu gehen:-)
Übrigens glaube ich nicht jedes Wort, was Call-Center-Angestellte von sich geben. Die sitzen wahrscheinlich alle in Holland.
MFG
<ul> ~ http://www.optimusbank.de/</ul>
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Luigi
19.03.2003, 00:26
@ Luigi
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Re: Übrigens BB verwirrt mich mit KQV(Karstadt-Quelle-Versicherung) und KQ-BANK! (owT) |
-->
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Tierfreund
19.03.2003, 09:20
@ BB
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.........gilt nur bis 20.000 € max.....:-(( (owT) |
-->
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BB
19.03.2003, 11:19
@ Luigi
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hab noch was dazu gefunden... |
-->warum Verwirrung? Bin jetzt direkt auf diese Website gegangen:
http://www.karstadtquelle-versicherungen.de/content/finanzen/produkte/f42/vb/index.html?id=1396
Ist eine Versicherung. Deswegen greift wohl der ZaSt-Zwang nicht..
Aber die Bedingungen sind dubios:
Vertrags-Bedingungen
MaxiZins-Monatsgeldanlage nach Tarif F42
Allgemeine Bedingungen für einen Kapitalisierungsvertrag mit Zu- und Auszahlungsoption (Monatsgeldanlage)
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Hinweise zu den steuerlichen Regelungen für einen Kapitalisierungsvertrag mit Zu- und Auszahlungsoption (Monatsgeldanlage)
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Merkblatt zur Datenverarbeitung
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Allgemeine Bedingungen für einen Kapitalisierungsvertrag mit Zu- und Auszahlungsoption (Monatsgeldanlage)
1 Um welche Vertragsart handelt es sich?
Ihre Monatsgeldanlage ist ein Kapitalisierungsvertrag nach §1 Absatz 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, und somit eine versicherungsförmige Geldanlage. Pro Person kann nur ein Vertrag abgeschlossen werden.
2 Welche Leistung erbringen wir aus dem Vertrag?
2.1 Ihren Anlagebetrag legen wir für Sie besonders sicher nach den Richtlinien der Versicherungsaufsicht an. Dadurch können wir Ihnen den Erhalt Ihres Anlagebetrages einschließlich der gutgeschriebenen Zinsen und etwaiger Zuzahlungen (Vertrags-Guthaben) jederzeit garantieren (Guthabenerhaltungs-Garantie).
2.2 Für Ihren Anlagebetrag garantieren wir Ihnen bis zum Quartalsende den für das jeweilige Quartal zugesagten Zinssatz (Zins-Garantie). Die Zinsen werden anteilig monatlich berechnet, Ihrem Vertrag zum Ende eines Monats gutgeschrieben und dann mitverzinst.
Der Zinssatz kann von uns quartalsweise im Voraus neu festgelegt werden. Vor Ende jedes Quartals werden wir Sie über die Höhe des Zinssatzes für das folgende Quartal informieren.
2.3 Ihr Vertrags-Guthaben können Sie sich jeweils zum Monatsende ganz oder teilweise auszahlen lassen (Flexibilitäts-Garantie).
3 Können Sie Zuzahlungen oder Auszahlungen vornehmen?
3.1 Zuzahlungsoption
Zuzahlungen sind jeweils zum Monatsersten möglich. Die Zuzahlung muss mindestens 100 Euro betragen. Die Höchstsumme aller Einzahlungen beträgt 100.000 Euro.
3.2 Auszahlungsoption
Auszahlungen sind jeweils zum Schluss eines Monats möglich. Das verbleibende Vertrags-Guthaben muss jedoch mindestens 500 Euro betragen. Mit der Auszahlung des gesamten Vertrags-Guthabens erlischt der Vertrag. Ansonsten wird der Vertrag mit dem verbleibenden Vertrags-Guthaben fortgeführt.
4 Was haben Sie bei Ein- und Auszahlungen zu beachten?
4.1 Einzahlungen im Lastschrifteinzugsverfahren sowie Auszahlungen sind nur über ein Referenzkonto möglich. Das Referenzkonto muss ein Girokonto sein, das bei einem inländischen Kreditinstitut geführt wird und auf Ihren Namen lautet.
4.2 Einzahlungen werden ab dem Monatsersten verzinst, zu dem sie eingehen. Einzahlungen, die nach dem Monatsersten eingehen, werden erst ab dem auf den Zahlungseingang folgenden Monatsersten verzinst.
4.3 Bei Auszahlungen endet die Verzinsung des Auszahlungsbetrages mit dem Ende des Monats, zu dem die Auszahlung gewünscht wird. Die Überweisung auf das Referenzkonto nehmen wir am ersten Bankarbeitstag des nächsten Monats vor.
4.4 Die Übermittlung der Zahlungen erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten.
5 Wann endet Ihr Vertrag?
Ihr Kapitalisierungsvertrag ist zunächst bis zum in der Vertrags-Bestätigung genannten Vertragsablauf abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch bis zum nächsten Quartalsende, sofern das Vertrags-Guthaben mindestens 500 Euro beträgt. Mit der Auszahlung des gesamten Vertrags-Guthabens erlischt der Vertrag.
6 Wie informieren wir Sie über den Stand Ihres Vertrags-Guthabens?
Sie erhalten vor Ende des Quartals eine Übersicht, die Sie über die Entwicklung Ihres Vertrags-Guthabens sowie über den für das folgende Quartal neu garantierten Zinssatz informiert.
7 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Vertragsverhältnis beziehen?
7.1 Ihre das Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen können unter Angabe des gültigen Sicherheitskennwortes mündlich erfolgen, sofern wir nicht ausdrücklich die Schriftform verlangen. Telefonische Auskünfte werden nur unter Angabe des gültigen Sicherheitskennwortes erteilt.
7.2 Die Benennung und Änderung des Referenzkontos sowie des Sicherheitskennwortes muss stets schriftlich erfolgen. Sie werden nur und erst dann wirksam, wenn sie uns zugehen.
8 Wie beteiligen wir Sie an den Kapitalerträgen?
Ihr Vertrag gehört zur Bestandsgruppe Kapitalisierungsgeschäfte. Entsprechend den Richtlinien des Versicherungsaufsichtsgesetzes beteiligen wir Sie und die anderen Vertragspartner zu mindestens 90 % an den Kapitalerträgen dieser Bestandsgruppe.
Die Ermittlung der verteilbaren Kapitalerträge erfolgt quartalsweise. Ihr Vertrag erhält Anteile an diesen Erträgen, die wir in Form eines Zinssatzes quartalsweise festlegen (deklarierte Zins-Gewinnbeteiligung). Von der deklarierten Zins-Gewinnbeteiligung werden wir einen Prozentpunkt zur Deckung unserer Kosten für den Vertragsabschluss und die Vertragsführung abziehen (garantierter Zinssatz). Den nach Kostenabzug verbleibenden und auf Ihren Vertrag entfallenden, anteilig monatlich berechneten Kapitalertrag werden wir Ihrem Vertrags-Guthaben jeweils am Ende eines jeden Monats gutschreiben. In dem quartalsweise garantierten Zinssatz sind die anfallenden Kosten also bereits berücksichtigt, so dass darüber hinaus keine zusätzlichen Gebühren für Sie anfallen.
9 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht. Danach können Sie Ansprüche aus dem Vertrag bei dem für unseren Geschäftssitz örtlich zuständigen Gericht geltend machen, sofern nicht nach §48 des Versicherungsvertragsgesetzes auch ein anderes Gericht zuständig ist.
10 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen?
Sollten einzelne Bestimmungen in den Vertragsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Geltung der übrigen Regelungen in Vertragsbedingungen und vertraglichen Vereinbarungen nicht berührt.
11 Können Sie dem Vertragsabschluss widersprechen?
Ihr Vertrag gilt auf der Grundlage der Vertragsbestätigung, der Bedingungen und der weiteren für den Vertragsinhalt maßgeblichen Information als abgeschlossen, wenn Sie nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Vertragsunterlagen widersprechen.
Die Widerspruchsfrist beginnt, sobald Ihnen die Vertragsbestätigung und die Vertragsunterlagen vollständig vorliegen und Sie über Ihr Widerspruchsrecht, den Fristbeginn und die Dauer belehrt worden sind. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerspruchserklärung. Wurde Ihr Anlagebetrag per Lastschrift eingezogen, müssen Sie den abgebuchten Betrag durch Ihre Bank rückbuchen lassen.
12 Wer ist Ihr Ansprechpartner?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns als Ihren Vertragspartner. Wir unterstehen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.
zurück
Hinweise zu den steuerlichen Regelungen für einen Kapitalisierungsvertrag mit Zu- und Auszahlungsoption (Monatsgeldanlage)
Mit diesen Hinweisen geben wir Ihnen einen Überblick über die derzeit für Ihren Vertrag geltenden steuerlichen Bestimmungen. Künftige Änderungen der Steuergesetze oder sonstiger Bestimmungen der Finanzverwaltung, die zu einer anderen steuerlichen Behandlung Ihres Vertrages führen können, sind hier nicht berücksichtigt.
Steuerpflichtige Erträge aus Kapitalisierungsverträgen
Die im Vertrags-Guthaben enthaltenen Erträge aus Kapitalisierungsverträgen sind gemäß Â§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG einkommensteuerpflichtig. Diese Erträge sind vom Vertragspartner im Rahmen seiner Einkommensteuererkläung zu berücksichtigen. Die Höhe teilen wir quartalsweise in einer Vertragsübersicht mit.
Bei Fragen zu diesen steuerlichen Bestimmungen wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Stand: März 2003
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BB
19.03.2003, 11:40
@ Tierfreund
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Erstanlagebetrag, aber |
-->man kann aber im nächsten Monat bis zu 100000 Euro nachzahlen!
BB
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BB
19.03.2003, 11:44
@ Luigi
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Re: darum ging´s nicht..... Ich hab schon verstanden. Aber ich hab auf der Ho |
-->>Hallo,
>darum ging´s nicht..... Ich hab schon verstanden. Aber ich hab auf der Homepage vergeblich nach solch unwichtigen Sachen wie Einlagensicherung, Steuern und vor allem ausländische Finanztöchter gesucht!!!!
>Wenn es über eine Drittbank im Ausland läuft ist das kein Problem.
>Ich find aber nix!
Einlagensicherung über die Protector GmbH, wäre so üblich bei Vericherungen??? Eine GmbH??? Die haftet doch nur bis 25000€, oder sehe ich das falsch?
>http://www.optimusbank.de/pdf/online_dailyplus.pdf
>Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf Wunsch zugesandt:-)
>Ich wollte BB einfach davor warnen, einen komplizierten Weg zu gehen:-)
> Übrigens glaube ich nicht jedes Wort, was Call-Center-Angestellte von sich geben. Die sitzen wahrscheinlich alle in Holland.
Wie kommst Du auf die Optimusbank? Und was könnte schiefgehen?
BB
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BB
19.03.2003, 11:55
@ BB
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gehört zur ERGO Versicherungsgruppe AG (owT) |
-->
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Luigi
19.03.2003, 12:02
@ BB
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Re: LOL So ein Konstrukt habe ich noch nie gesehen LOL |
-->Hallo,
Jetzt mal zur Verwirrung!
Nicht nur ich war verwirrt auch ein Herr Küssner! Die kostenlose Kreditkarte findet man nur bei der Karstadt Quelle Bank:-)
Dein Link war:
http://www.termingeld-vergleich.de/Festgeld/Festgeld.htm
Ich habe dort nichts gefunden, was auf eine Versicherung hinweist!
Aber dieses Konstrukt ist doch für einen Finanzbeamten eine Kapitallebensversicherung:-)
Und die ist nur steuerfrei nach 12 JAHREN!
Muss ich meinem Banker und Steuerberater zeigen:-)
Das ist wirklich witzig gemacht.
Ob es dubios ist weiss ich wirklich nicht!
Aber rein von der steuerlichen Seite ist es wirklich tricky gemacht:-)
MFG
> > Allgemeine Bedingungen für einen Kapitalisierungsvertrag mit Zu- und Auszahlungsoption (Monatsgeldanlage) > lesen
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>Hinweise zu den steuerlichen Regelungen für einen Kapitalisierungsvertrag mit Zu- und Auszahlungsoption (Monatsgeldanlage) > lesen
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>Allgemeine Bedingungen für einen Kapitalisierungsvertrag mit Zu- und Auszahlungsoption (Monatsgeldanlage) > >
>1 Um welche Vertragsart handelt es sich? > Ihre Monatsgeldanlage ist ein Kapitalisierungsvertrag nach §1 Absatz 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, und somit eine versicherungsförmige Geldanlage. Pro Person kann nur ein Vertrag abgeschlossen werden. >
>2 Welche Leistung erbringen wir aus dem Vertrag?
>2.1 Ihren Anlagebetrag legen wir für Sie besonders sicher nach den Richtlinien der Versicherungsaufsicht an. Dadurch können wir Ihnen den Erhalt Ihres Anlagebetrages einschließlich der gutgeschriebenen Zinsen und etwaiger Zuzahlungen (Vertrags-Guthaben) jederzeit garantieren (Guthabenerhaltungs-Garantie).
>2.2 Für Ihren Anlagebetrag garantieren wir Ihnen bis zum Quartalsende den für das jeweilige Quartal zugesagten Zinssatz (Zins-Garantie). Die Zinsen werden anteilig monatlich berechnet, Ihrem Vertrag zum Ende eines Monats gutgeschrieben und dann mitverzinst.
>Der Zinssatz kann von uns quartalsweise im Voraus neu festgelegt werden. Vor Ende jedes Quartals werden wir Sie über die Höhe des Zinssatzes für das folgende Quartal informieren.
>2.3 Ihr Vertrags-Guthaben können Sie sich jeweils zum Monatsende ganz oder teilweise auszahlen lassen (Flexibilitäts-Garantie). >
>3 Können Sie Zuzahlungen oder Auszahlungen vornehmen?
>3.1 Zuzahlungsoption > Zuzahlungen sind jeweils zum Monatsersten möglich. Die Zuzahlung muss mindestens 100 Euro betragen. Die Höchstsumme aller Einzahlungen beträgt 100.000 Euro.
>3.2 Auszahlungsoption > Auszahlungen sind jeweils zum Schluss eines Monats möglich. Das verbleibende Vertrags-Guthaben muss jedoch mindestens 500 Euro betragen. Mit der Auszahlung des gesamten Vertrags-Guthabens erlischt der Vertrag. Ansonsten wird der Vertrag mit dem verbleibenden Vertrags-Guthaben fortgeführt. >
>4 Was haben Sie bei Ein- und Auszahlungen zu beachten?
>4.1 Einzahlungen im Lastschrifteinzugsverfahren sowie Auszahlungen sind nur über ein Referenzkonto möglich. Das Referenzkonto muss ein Girokonto sein, das bei einem inländischen Kreditinstitut geführt wird und auf Ihren Namen lautet.
>4.2 Einzahlungen werden ab dem Monatsersten verzinst, zu dem sie eingehen. Einzahlungen, die nach dem Monatsersten eingehen, werden erst ab dem auf den Zahlungseingang folgenden Monatsersten verzinst.
>4.3 Bei Auszahlungen endet die Verzinsung des Auszahlungsbetrages mit dem Ende des Monats, zu dem die Auszahlung gewünscht wird. Die Überweisung auf das Referenzkonto nehmen wir am ersten Bankarbeitstag des nächsten Monats vor.
>4.4 Die Übermittlung der Zahlungen erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten. >
>5 Wann endet Ihr Vertrag? > Ihr Kapitalisierungsvertrag ist zunächst bis zum in der Vertrags-Bestätigung genannten Vertragsablauf abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch bis zum nächsten Quartalsende, sofern das Vertrags-Guthaben mindestens 500 Euro beträgt. Mit der Auszahlung des gesamten Vertrags-Guthabens erlischt der Vertrag. >
>6 Wie informieren wir Sie über den Stand Ihres Vertrags-Guthabens? > Sie erhalten vor Ende des Quartals eine Übersicht, die Sie über die Entwicklung Ihres Vertrags-Guthabens sowie über den für das folgende Quartal neu garantierten Zinssatz informiert. >
>7 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Vertragsverhältnis beziehen?
>7.1 Ihre das Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen können unter Angabe des gültigen Sicherheitskennwortes mündlich erfolgen, sofern wir nicht ausdrücklich die Schriftform verlangen. Telefonische Auskünfte werden nur unter Angabe des gültigen Sicherheitskennwortes erteilt.
>7.2 Die Benennung und Änderung des Referenzkontos sowie des Sicherheitskennwortes muss stets schriftlich erfolgen. Sie werden nur und erst dann wirksam, wenn sie uns zugehen. >
>8 Wie beteiligen wir Sie an den Kapitalerträgen? > Ihr Vertrag gehört zur Bestandsgruppe Kapitalisierungsgeschäfte. Entsprechend den Richtlinien des Versicherungsaufsichtsgesetzes beteiligen wir Sie und die anderen Vertragspartner zu mindestens 90 % an den Kapitalerträgen dieser Bestandsgruppe.
>Die Ermittlung der verteilbaren Kapitalerträge erfolgt quartalsweise. Ihr Vertrag erhält Anteile an diesen Erträgen, die wir in Form eines Zinssatzes quartalsweise festlegen (deklarierte Zins-Gewinnbeteiligung). Von der deklarierten Zins-Gewinnbeteiligung werden wir einen Prozentpunkt zur Deckung unserer Kosten für den Vertragsabschluss und die Vertragsführung abziehen (garantierter Zinssatz). Den nach Kostenabzug verbleibenden und auf Ihren Vertrag entfallenden, anteilig monatlich berechneten Kapitalertrag werden wir Ihrem Vertrags-Guthaben jeweils am Ende eines jeden Monats gutschreiben. In dem quartalsweise garantierten Zinssatz sind die anfallenden Kosten also bereits berücksichtigt, so dass darüber hinaus keine zusätzlichen Gebühren für Sie anfallen. >
>9 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? > Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht. Danach können Sie Ansprüche aus dem Vertrag bei dem für unseren Geschäftssitz örtlich zuständigen Gericht geltend machen, sofern nicht nach §48 des Versicherungsvertragsgesetzes auch ein anderes Gericht zuständig ist. >
>10 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen? > Sollten einzelne Bestimmungen in den Vertragsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Geltung der übrigen Regelungen in Vertragsbedingungen und vertraglichen Vereinbarungen nicht berührt. >
>11 Können Sie dem Vertragsabschluss widersprechen? > Ihr Vertrag gilt auf der Grundlage der Vertragsbestätigung, der Bedingungen und der weiteren für den Vertragsinhalt maßgeblichen Information als abgeschlossen, wenn Sie nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Vertragsunterlagen widersprechen.
>Die Widerspruchsfrist beginnt, sobald Ihnen die Vertragsbestätigung und die Vertragsunterlagen vollständig vorliegen und Sie über Ihr Widerspruchsrecht, den Fristbeginn und die Dauer belehrt worden sind. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerspruchserklärung. Wurde Ihr Anlagebetrag per Lastschrift eingezogen, müssen Sie den abgebuchten Betrag durch Ihre Bank rückbuchen lassen. >
>12 Wer ist Ihr Ansprechpartner? > Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns als Ihren Vertragspartner. Wir unterstehen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. > > > zurück > > >
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>Hinweise zu den steuerlichen Regelungen für einen Kapitalisierungsvertrag mit Zu- und Auszahlungsoption (Monatsgeldanlage)
>
>Mit diesen Hinweisen geben wir Ihnen einen Überblick über die derzeit für Ihren Vertrag geltenden steuerlichen Bestimmungen. Künftige Änderungen der Steuergesetze oder sonstiger Bestimmungen der Finanzverwaltung, die zu einer anderen steuerlichen Behandlung Ihres Vertrages führen können, sind hier nicht berücksichtigt. >
>Steuerpflichtige Erträge aus Kapitalisierungsverträgen
>Die im Vertrags-Guthaben enthaltenen Erträge aus Kapitalisierungsverträgen sind gemäß Â§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG einkommensteuerpflichtig. Diese Erträge sind vom Vertragspartner im Rahmen seiner Einkommensteuererkläung zu berücksichtigen. Die Höhe teilen wir quartalsweise in einer Vertragsübersicht mit.
>Bei Fragen zu diesen steuerlichen Bestimmungen wenden Sie sich bitte direkt an uns.
>Stand: März 2003 > >
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