-->Hallo,
aus aktuellem Anlaß nochmals ein Rückblick auf alte Fragen im Lichte der heutigen Entscheidung - wer hat warum die Notbremse gezogen?
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Pressemitteilung der NPD
Hier hat jemand die Notbremse gezogen!
Wer und warum?
Berlin - Die drei Antragsteller - und die Dienste - wußten spätestens nach Vorlage der schriftlichen Stellungnahmen der Prozeßvertreter der Partei, was mit diesem Verfahren auf sie zukommt. Bereits im Sommer hatten die Anwälte der Partei anläßlich der Affäre Tino Brandt und im Hinblick auf die fragwürdige Durchsuchung des Büros sowie der Wohnung des Hauptprozeßvertreters, des Rechtsanwalts Horst Mahler, Grund zu der Annahme, das Verfahren schon vor der Eröffnung zum Scheitern zu bringen, um die Erörterung der Rolle der Geheimdienste in einer öffentlichen Verhandlung zu vermeiden. Durch den neuerlichen Geheimdienstskandal ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der hier angedeutete Hintergrund anzunehmen. Dafür spricht auch das absolut ungewöhnliche Vorgehen des Bundesinnenministeriums. Für dieses bestand überhaupt keine Veranlassung, dem Bundesverfassungsgericht mitzuteilen, daß eine der geladenen Auskunftspersonen eine behördliche Aussagegenehmigung vorlegen werde. Es wäre ausreichend gewesen, diese Genehmigung gegenüber dem betreffenden Mitarbeiter der Dienste zu erklären.
Nach der deutlichen Reaktion des Bundesverfassungsgerichts im Falle der Durchsuchung und Beschlagnahme von Prozeßunterlagen bei Rechtsanwalt Mahler konnte für das Bundesinnenministerium kein Zweifel bestehen, daß jenes ominöse Telefonat, mit dem eine Aussagegenehmigung angekündigt worden ist, das Verfahren in eine ernste Krise stürzen würde.
Die Partei bedauert diese Entwicklung. Sie hatte sich schon in den sechziger Jahren unter der Regierung Kiesinger um einen Verbotsprozeß bemüht, um dem jahrelangen Verbotsgerede durch Darlegung der Tatsachen vor Gericht den Boden entziehen zu können.
Nach Bekanntwerden der Verhandlungsplanung des Bundesverfassungsgerichts sind die Prozeßbevollmächtigten daran gegangen, die vom Gericht kenntlich gemachten Schwerpunkte durch schriftsätzliche Aufbereitung aktueller Dokumente zu akzentuieren. Es ist davon auszugehen, daß die Gegenseite aufgrund abgehörter Telefonate von diesen Vorbereitungen inhaltlich Kenntnis bekommen und daraufhin beschlossen hat, die Flucht nach vorn anzutreten und den Prozeß platzen zu lassen. Die Partei wird dieses Material aber unter allen Umständen der Ã-ffentlichkeit zugänglich machen.
Was die Tätigkeit der Geheimdienstmitarbeiter in den Führungsebenen der Partei betrifft, so sind einige „Maulwürfe“ der Partei bekannt. Sie kann aber nicht sicher sein, alle Spitzel enttarnt zu haben. Sie fordert daher das Bundesinnenministerium auf, schriftlich Auskunft zu geben, welche der für das Verfahren Benannten diesem Personenkreis zuzurechnen sind. Erst dann wird durch einen Abgleich der Informationen einzuschätzen sein, ob und inwieweit die Regierung bereit ist, den skandalösen Sachverhalt rückhaltlos aufzuklären.
Der Tagesspiegel hat den Bundesschatzmeister der Partei, Erwin Kemna, verdächtigt, der vom Bundesinnenministerium enttarnte Geheimdienstler zu sein. Dazu stellen wird fest, daß Erwin Kemna in den Verbotsanträgen nicht mit belastenden Äußerungen oder anderweitigen Aktivitäten erwähnt ist, also nicht die Person sein kann, von der in dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts die Rede ist. Der Tagesspiegel wird sich für diese Fehlinformation verantworten müssen.
Berlin, den 22.01.2002
Ausführliche Informationen zum NPD-Verbotsverfahren finden Sie unter www.npdverbotsprozess.de.
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tja, hat sich irgendwie so entwickelt......Bananenrepublik Affistan
beste Grüße vom Baldur
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