--> Prima, nur weiter so!
Weil Studenten ja so reich sind. Fahren alle drei Autos, haben ne 150 Quadratmeter Wohnung und am Wochenende machen sie immer einen drauf und schmeißen mit den Hundertern ja gerade so um sich...
Was mit Studenten in diesem Land gemacht wird ist eine Frechheit.
Erst wird man bei den späteren STUNDENnettolöhnen abgezockt (Fakt: Es springt ja sowieso noch kaum was raus). Dann wird man als möglicher Terrorist gerastert.
Und dann das beste. Die Rückmeldegebühr-Geschichte. So geschehen in einem Ländle im Südwesten im Jahre 2003, genannt: Baden-Württemberg.
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[b]27.03.03 Das Land bittet die Studenten erneut zur Kasse
Vom Wintersemester an beträgt Verwaltungsbeitrag 75 Euro - Verfahren zur Rückzahlung verfassungswidriger Gebühr noch unklar
STUTTGART. Die zu Unrecht kassierten Rückmeldegebühren sind noch nicht zurückgezahlt, schon will das Land neue erheben. 75 Euro Verwaltungsgebühr sollen Studenten vom Herbst an entrichten. Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen läuft.
Von Renate Allgöwer
Für Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) ist die Sache relativ einfach."Wir brauchen das Geld", sagte er gestern am Rande der Plenarsitzung des Landtags. Die Regierungsfraktionen aus CDU und FDP haben einen Gesetzesantrag eingebracht, nach dem Studenten an den Hochschulen des Landes künftig pro Semester 75 Euro Verwaltungsgebühr bezahlen sollen. Frankenberg erwartet, dass das entsprechende Gesetz schon zum Wintersemester 2003/2004 in Kraft sein wird. Das soll 16,5 Millionen Euro in die Landeskasse bringen. Das Wissenschaftsministerium hat sich verpflichtet, 20 Millionen Euro in den Nachtragshaushalt einzubringen. Die restlichen 3,5 Millionen sollen laut Frankenberg für 2003 als globale Minderausgabe ausgewiesen werden. Frankenberg begrüßte den Gesetzesantrag ausdrücklich. Denn ohne diese Einnahmen müssten Angebote der Hochschulen eingeschränkt werden.
Frankenberg hält die Höhe der neuen Kostenbeteiligung für"absolut vertretbar". Die Kosten für Immatrikulation, Studienberatung, Prüfungsorganisation oder Studentenaustausch lägen wesentlich höher als 75 Euro. Nach wie vor bezahlen müssen Studenten die Langzeitstudiengebühr und die Beiträge für das Studentenwerk.
Carla Bregenzer und Theresia Bauer, die hochschulpolitischen Sprecherinnen der oppositionellen SPD und der Grünen haben gegenüber der Stuttgarter Zeitung bereits angekündigt, dass sie den geplanten Verwaltungskostenbeitrag als versteckte Studiengebühr ablehnen werden. Bregenzer bezeichnete die Gebühr als Krücke, um das von der Bundesregierung erlassene Verbot von allgemeinen Studiengebühren zu umgehen. Bauer nannte die Gebühr einen Etikettenschwindel und ein einfallsloses Instrument, um die Finanzen der Hochschulen zu verbessern. Es sei zu befürchten, dass das Geld vor allem dem Staatssäckel zugute komme. Auch Hans-Wolfgang Arndt, der Rektor die Universität Mannheim, bezeichnete die Gebühr als falschen Weg. Das Geld bleibe nicht an den Hochschulen sondern diene zum Stopfen von Haushaltslöchern. Er verlangt eine Studiengebühr, die die Hochschulen für jeden einzelnen Studiengang definieren können.
Vor einer Woche hatte das Bundesverfassungsgericht die frühere Regelung des Landes zu Rückmeldegebühren für verfassungswidrig erklärt. 1997 und 1998 mussten die Studenten im Land pro Semester hundert Mark für die Rückmeldung bezahlen. Die Gebühr wurde 1998 ausgesetzt. Die Richter haben aber eine Verwaltungsgebühr für verfassungsmäßig angesehen.
Jetzt fehlen nicht nur die Einnahmen, das Land muss die zu Unrecht kassierten Gebühren möglicherweise zurückzahlen. Der Ministerrat muss über die Rückzahlung noch entscheiden. 32 Millionen Euro sind im Gespräch. Wie viel es wirklich wird, und in welchem Zeitraum das Geld zurückbezahlt werden muss, ist laut Frankenberg noch unklar. Der Wissenschaftsminister sagte aber zu, das Land werde"unabweisbare Forderungen erfüllen". Wer sich nicht meldet, bekommt nichts. Frankenberg sagte gegenüber der StZ, die ehemaligen Studenten müssten ihre Forderungen bei ihren jeweiligen Hochschulen geltend machen. Das Ministerium will mit den Universitäten ein einheitliches Verfahren für die Rückzahlung erarbeiten.
Woher das Geld kommen soll, ist noch offen. Frankenberg deutete an, die Einnahmen aus den Rückmeldegebühren seien vor sechs Jahren in den Gesamthaushalt eingeflossen. Das Wissenschaftsministerium jedenfalls habe das Geld nicht auf der Seite. Theresia Bauer und Carla Bregenzer merkten an, das Ministerium habe schon 1998, als die Gebühr ausgesetzt worden sei, mit Rückforderungen rechnen müssen. Dann werde das Geld ja wohl angespart worden sein, das jedenfalls hätte die haushälterische Sorgfaltspflicht geboten. Die SPD besteht darauf, dass alle Studenten, die die Gebühr bezahlt haben, Anspruch auf Rückzahlung haben, auch wenn sie keinen Widerspruch eingelegt haben.
Langfristig deutet alles auf die Einführung von allgemeinen Studiengebühren hin. Frankenberg sagte, die Verfassungsklage gegen das bundesweite Verbot werde in wenigen Monaten eingereicht. Der Klage schließen sich Bayern und Sachsen an.
Stuttgarter Zeitung, 27.03.2003
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So eine Handlung ist sehr frech. Erst eine verfassungswidrige Gebühr jahrelang in Höhe von 100 DM (rund 50 Euro) erheben und als sie für verfassungswidrig erklärt wird führt man fast zeitgleich die neue Gebühr unter anderem Namen ein und nutzt das nebenbei für eine Erhöhung von 100 DM auf 75 Euro.
Prima: Ein Applaus an die Landesregierung in Baden-Württemberg!!!! Super gemacht! Weiter so! Ihr seid auf dem richtigen Weg!
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