-->Hier ein interssanter Text von der Homepage des Bundes der Steuerzahler den ich mal unkommentiert hier einstelle:
Quelle: http://www.steuerzahler.de/inhalt/parse.phtml?bereich=Verschuldung#2
<font size=5>Die öffentliche Verschuldung</font>
Die Höhe der Staatsschulden
<font color="#FF0000">Die Schulden des Bundes, der Länder und der Gemeinden wachsen und wachsen</font>. Die Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler beweist dies eindrucksvoll. Seit Anfang 2003 steigen die Staatsschulden mit 1.669 € pro Sekunde und werden am Ende des Jahres die Höhe von 1.325.778.617.721 € erreicht haben. Zur Veranschaulichung dieser Zahl kann folgendes Beispiel dienen: Würden ab sofort keine Schulden mehr aufgenommen und würde die öffentliche Hand gesetzlich verpflichtet, jeden Monat eine Milliarde Euro an Schulden zu tilgen, so würde dieser Prozess mehr als 110 Jahre lang andauern müssen, um den Schuldenberg vollständig abzutragen. <font color="#FF0000">Am höchsten ist der Bund verschuldet; auf ihn entfallen 56,5 Prozent der Staatsschulden. Danach folgen die Länder mit knapp 31,5 Prozent und die Schulden der Gemeinden schlagen mit 7 Prozent zu Buche</font>. Die Schulden des Erblastentilgungsfonds, des Bundeseisenbahnvermögens und des Steinkohlefonds sind seit 1999 in den Bundeshaushalt integriert und werden nicht mehr gesondert ausgewiesen. Das ERP-Sondervermögen, der Fonds"Deutsche Einheit" und der Entschädigungsfonds werden als Sondervermögen des Bundes weiterhin außerhalb des Bundeshaushaltes geführt. Deren Anteil an der öffentlichen Gesamtschuld beträgt 4,5 Prozent.
Der Gesamtschuldenstand der öffentlichen Haushalte in Abgrenzung des Maastricht-Kriteriums erreichte im Jahr 2002 die Höhe von 60 Prozent des Bruttoinlandproduktes. Die Defizitquote lag bei 3,75 Prozent.
Die Gläubiger des Staates
Mitte 2002 war der Staat mit rund 538 Milliarden Euro bei den inländischen Kreditinstituten und <font color="#FF0000">mit über 460 Milliarden Euro im Ausland verschuldet</font>. Daneben haben Privatleute, Sozialversicherungen, Bausparkassen und Versicherungen dem Staat Kapital in Höhe von rund 244 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Nach Ende der jeweiligen Laufzeit der Kredite hat der Staat die Schulden zuzüglich Zinsen zurückgezahlt. Die jährliche Neuverschuldung sorgt allerdings dafür, dass die Staatsschulden weiter anwachsen. <font color="#FF0000">2003 beläuft sich der Schuldenzuwachs des Staates voraussichtlich auf über 52 Milliarden €</font>.
Die Folgen der Verschuldung
Wer Schulden macht, muss Zinsen zahlen. <font color="#FF0000">Der Staat muss heute schon mehr als jede sechste Mark, die er durch Steuern einnimmt, für Schuldzinsen ausgeben; der Bund sogar jede vierte</font>. Dieses Geld fehlt an anderer Stelle, um die eigentlichen Aufgaben des Staates zu erfüllen. Auch wird dadurch der Spielraum für dringend notwendige Entlastungen auf der Steuer- und Abgabenseite eingeschränkt, und zwar erheblich.
Hinzu kommt die zunehmende Empfindlichkeit des Staates gegenüber Zinsänderungen an den Geld- und Kreditmärkten. Erhöhen sich die Zinsen mittelfristig um nur einen Prozentpunkt, steigen die Zinskosten allein des Bundes um 7,7 Milliarden Euro pro Jahr. Und jede zusätzlich aufgenommene Milliarde Euro an neuen Schulden belastet nachfolgende Haushalte - und damit die Steuerzahler - mit 50 Millionen Euro an fällig werdenden Zinszahlungen. Alleine in 2003 muss der Bund für Zinsen über 38 Milliarden Euro ausgeben.
<font color="#FF0000">Die Schulden von heute sind die Steuern von morgen, denn die Schulden, die der Staat heute macht, müssen wir oder uns nachfolgende Generationen später in Form von Steuern zurückzahlen</font>. Auch die spektakuläre Schuldentilgung des Bundes mittels der Erlöse aus der Versteigerung der UMTS-Mobilfunklizenzen in Höhe von 50,8 Milliarden Euro zur Jahreswende 2000/2001 hat an der Dramatik der Verschuldungssituation nichts geändert. Denn bei einer gesamtwirtschaftlichen Nettokreditaufnahme von über 60 Milliarden Euro jährlich ist die Entlastung durch die Schuldentilgung schon nach knapp einem Jahr wieder zunichte gemacht. Geblieben sind nur die dauerhaften Zinsentlastungen von 2,5 bis 3 Milliarden Euro durch die Schuldenreduktion, die allerdings Jahr für Jahr in Ausgabenprogrammen versickern und nicht etwa zum weiteren Schuldenabbau genutzt werden. Damit wird deutlich, dass auch die bestgemeinte Schuldentilgung nicht viel wert ist, solange die Neuverschuldung auf einem hohen Niveau verharrt. Somit ist gerade sie, und nicht nur der Schuldenstand, einer der wichtigsten Indikatoren zur Beurteilung der Entwicklung der Staatsfinanzen.
Besonders zweifelhaft erscheint diese Tatsache unter dem Aspekt, dass der Bund in 2003 rund 90 Prozent seiner Ausgaben für Konsumzwecke verwendete. <font color="#FF0000">Es muss also später für einen Großteil dessen gezahlt werden, was zu diesem Zeitpunkt dann schon längst vom Staat verkonsumiert wurde und somit keinen Nutzen mehr stiften kann, wie dies bei Investitionen der Fall wäre</font>.
Die Ursache der Staatsverschuldung
Für die Entstehung der Schulden verantwortlich sind die von uns gewählten Politiker in den Parlamenten, die über die Einnahmen und Ausgaben des Staates entscheiden. Wenn die Einnahmen, vor allem die Steuern, nicht ausreichen, die Ausgaben zu decken, <font color="#FF0000">entscheiden sich viele Politiker dafür, Schulden zu machen.
Politiker wollen wiedergewählt werden. Viele glauben, sich bei den Wählern beliebt zu machen, wenn sie Wahlgeschenke verteilen, denn die Bürger haben viele Wünsche, deren Erfüllung sie sich vom Staat erhoffen. Dabei vergessen sie jedoch leicht, dass die Erfüllung der Wünsche dazu führt, dass der Staat zuviel Geld ausgibt</font>. Ein Übriges trägt das bestehende Mischsystem im Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern bei, bei dem die Kosten und die Verantwortlichkeiten verschleiert werden. Niemand ist heute in diesem System mehr imstande nachzuvollziehen, ob die gezahlten Steuern und Abgaben auf einer Kommunal- oder Landesebene in Projekte und Investitionen fließen, die dieser Ebene auch zugute kommen. Der Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung wird verwischt und das trägt auch ein großes Stück zum viel beschworenen Steuerunmut bei.
Die Grenzen der Staatsverschuldung
Zwei Grenzen nennt der Vertrag von Maastricht aus dem Jahre 1992: Die jährliche Neuverschuldung darf in der Regel maximal drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) betragen und der Schuldenstand darf sich insgesamt auf höchstens 60 Prozent des BIP belaufen. Die Neuverschuldungs-Grenze wird in 2002 deutlich überschritten, weshalb die EU-Kommission ein Sanktionsverfahren gegen Deutschland auf den Weg gebracht hat.
<font color="#FF0000">Der Artikel 115 Grundgesetz verbietet dem Bund, mehr Kredite als die Höhe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen aufzunehmen</font>. <font color="#FF0000">Eine Überschreitung dieser Grenze ist nur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts gestattet. Was wie eine klare Grenze aussieht, ist in der Praxis aber unscharf, denn der Investitionsbegriff ist längst nicht einheitlich geklärt</font>. Seine Konkretisierung beschäftigt schon seit mehreren Jahren so namhafte Institutionen wie das Bundesverfassungsgericht, den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und den Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium der Finanzen und hat gerade unter ihnen immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten geführt.
Der Hintergedanke dieser Bindung der Kreditaufnahme an möglichst nachhaltige Investitionen ist der, <font color="#FF0000">dass wenn sich der Staat schon zu Lasten künftiger Generationen verschuldet, diese wenigstens auch einen Nutzen daraus ziehen sollen</font>. Die Unwirksamkeit dieser Schuldengrenze ist angesichts des heutigen Schuldenstandes offensichtlich. <font color="#FF0000">Deshalb fordert der Bund der Steuerzahler schon seit Jahren ein verfassungsmäßiges Verbot der Neuverschuldung, das eine Kreditaufnahme bei einer normalen Auslastung des Produktionspotentials untersagt</font>. Nur bei dessen Unterauslastung sollte eine Kreditaufnahme allenfalls in Höhe auslastungsbedingter Mindereinnahmen und Mehrausgaben zulässig sein.
Auch das Gesetz über die Deutsche Bundesbank musste im fortschreitenden Prozess der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion dahingehend geändert werden, dass ihr keine Kreditvergaben an den Staat mehr erlaubt sind.
Nach dem Stabilitäts- und Wachstumsgesetz von 1967 darf der Staat sich nur in wirtschaftlich schlechten Zeiten zusätzlich verschulden, um die Abschwächung der allgemeinen Wirtschaftstätigkeit über höhere Ausgaben zu bekämpfen. Allerdings wurde in der Vergangenheit dabei immer wieder gerne verschwiegen, dass in wirtschaftlichen Aufschwung- und Boomphasen bei hohen Einnahmen entsprechend Rücklagen zu bilden bzw. Minderausgaben zu tätigen sind. Mittel dazu sind in diesem Gesetz sogar ausdrücklich genannt. <font color="#FF0000">Statt dadurch für schlechte Zeiten verantwortungsbewusst vorzusorgen, wurden die fetten Jahre zu einer weiteren Ausdehnung der Staatstätigkeit benutzt. Die Staatsquote in Deutschland beträgt deshalb mittlerweile 48,5 Prozent</font>.
Die Probleme bei den Verschuldungsgrenzen
Es ist nicht einheitlich festgelegt, was unter einer Investition des Staates zu verstehen ist. Ebenso unterschiedlich sind die Auffassungen darüber, wann die wirtschaftliche Lage als so schlecht zu bezeichnen ist, dass eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts vorliegt. Ende 2002 hat der Bundesfinanzminister diese Störung zwar festgestellt, um das Überschreiten der Verschuldungsgrenze laut Grundgesetz rechtfertigen zu können. Tatsächlich kann er dies aber gar nicht alleine, denn er muss sich dazu zusätzlich die Zustimmung der Deutschen Bundesbank und des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung einholen. Zudem muss laut Bundesverfassungsgericht das Überschreiten der Verschuldungsgrenze geeignet sein, um der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beseitigen. In Deutschland ist das 2002 nach Expertenmeinung allerdings nicht der Fall. Problematisch ist es auch, dass Art. 115 des Grundgesetzes nur für den Haushaltsplan gilt. Das heißt, wenn die Neuverschuldung nach Verabschiedung des Haushaltsplanes durch das Parlament später die Investitionssumme übersteigt, hat dies bisher keinerlei Konsequenzen.
Die Politiker haben also die Möglichkeit, in einem gewissen Rahmen die Begriffe Investition und schlechte Wirtschaftslage nach eigenen Vorstellungen und Wünschen auszulegen. <font color="#FF0000">Ein weiteres Problem ist, dass Politiker leicht der Versuchung unterliegen, die Steuereinnahmen bei einem Wirtschaftsaufschwung nicht zur Tilgung von Schulden, sondern für neue Staatsausgaben zu verwenden, um sich die Gunst der Wähler zu erhalten</font>.
Die Tatsache, dass etwa zum Entwurf des Bundeshaushaltes 1999 erst Mitte des Jahres 1999 das entsprechende Gesetz erlassen wurde, ist ein Beleg dafür, wie sehr Anspruch und Wirklichkeit an eine zuverlässige Ausgabenplanung und Ausgabenkontrolle auseinander klaffen. Denn Ausgaben, die ohne bindendes Haushaltsgesetz in der ersten Jahreshälfte getätigt oder vertraglich fixiert wurden, können nicht mehr rückgängig gemacht werden. Somit ist ein Übersteigen der Ausgabengrenze in der zweiten Jahreshälfte nicht mehr weit entfernt.
Die Entwicklung der Staatsausgaben
<font color="#FF0000">Es gibt zwei Ausgabenblöcke, die in fast allen öffentlichen Haushalten bedrohlich anwachsen: Die Schuldzinsen und die Ausgaben für Versorgungsleistungen</font>.
Alle staatlichen Ebenen hatten trotz niedriger Zinsen im Jahr 2002 alleine 72 Milliarden Euro an Zinsen zu zahlen. <font color="#FF0000">Die öffentlichen Haushalte sitzen in einer Verschuldungsfalle! Die Staatsverschuldung droht außer Kontrolle zu geraten, weil die Zinsbelastung für die Schulden der Vergangenheit die heutige Verschuldung in die Höhe treibt. Es müssen nämlich Kredite aufgenommen werden, um Zinsen zu zahlen. Die statistische Pro-Kopf-Verschuldung beträgt 2002 rund 15.500 Euro</font>.
Bund, Länder und Gemeinden beschäftigen etwa 5 Millionen Menschen direkt. Rechnet man die mittelbar Beschäftigten hinzu, so kommt man auf insgesamt 6,432 Millionen im Jahr 1998. Damit ist jeder fünfte abhängig Erwerbstätige beim Staat beschäftigt.
<font color="#FF0000">Die Altersversorgung der über 800.000 Versorgungsempfänger - vor allem pensionierte Beamte - kostete im Jahr 2000 rund 22 Milliarden Euro. Es ist absehbar, dass die Zahlungen für Pensionen in den kommenden Jahren und Jahrzehnten sprunghaft steigen werden, wenn die heutigen Beamten in Pension gehen</font>. So rechnet die Bundesregierung in ihrem Versorgungsbericht damit, dass die Versorgungsausgaben im Jahr 2040 sogar auf 90 Milliarden Euro ansteigen werden. Diese Belastungen werden vor allem die Bundesländer zu schultern haben, da sie die meisten Beamten (Lehrer, Hochschulpersonal, Polizisten, etc.) beschäftigen.
Die Ausgaben und die Verschuldung des Staates müssen verringert werden!
<font color="#FF0000">Viele Experten fordern, eindeutige und zwingende Obergrenzen für die Staatsverschuldung einzuführen</font>. Steuererhöhungen sind nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler keine Lösung, denn die Bürger und die Wirtschaft sind schon heute über Gebühr belastet. <font color="#FF0000">Also bleibt alleine die Senkung die Staatsausgaben</font>. <font color="#FF0000">Der Staat sollte sich auf wichtige Aufgaben beschränken, z.B. auf die Wahrung der äußeren und inneren Sicherheit, Bildung, ein gewisses Maß an sozialem Ausgleich und den Schutz natürlicher Lebensgrundlagen</font>. Viele öffentliche Aufgaben sollten nach einer Verwaltungsreform bürgerfreundlich, sparsam und wirtschaftlich erledigt werden. Das bedeutet mehr Eigenverantwortung der Bürger, weniger Beschäftigte im öffentlichen Dienst und mehr Chancen für private Anbieter von Leistungen, die der Staat heute erbringt.
© Bund der Steuerzahler, Februar 2003
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>Die Gläubiger des Staates
>Mitte 2002 war der Staat mit rund 538 Milliarden Euro bei den inländischen Kreditinstituten und mit über 460 Milliarden Euro im Ausland verschuldet. Daneben haben Privatleute, Sozialversicherungen, Bausparkassen und Versicherungen dem Staat Kapital in Höhe von rund 244 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.
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Sehr schön. Das sagt's mal einer, wer die"Zinsprofiteure" sind, also die mit den erwerbslosen Einkommen, die den Staat und die Wirtschaft zu Fall bringen:
- die Banken
- die Versicherungen
- diejenigen, die eine Lebensversicherung haben
- diejenigen, die eine Rentenversicherung/Pensionskasse haben
- diejenigen Arbeitslosen, die schon mehr bezogen als einbezahlt haben,
- praktisch alle heutigen Rentner und solche, die es werden wollen oder wohl oder übel müssen, etc.
- also eigentlich alle, jedenfalls diejenigen, die bei dem System mitmachen.
Die wenigen sog. Superreichen, die nebst den Unsummen an Steuern beliebig viel mehr einbezahlen als sie je von Sozialwerken beziehen werden und die ihr Geld in Immobilien, Unternehnen, Aktien etc. haben, also überall, ausser in Staatspapieren = erwerbslosen Einkommen, die sind in der Masse wohl vernachlässigbar.
So reime ich mir das jedenfalls seit geraumer Zeit zusammen, eingedenk dessen, dass ich von der Sache nicht viel verstehe.
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