-->Hi,
habe heute morgen erst im Radio von der Bankschließung gehört - Baldur hatte Anfang April dazu schon gepostet. Dennoch: Hier der Text der Bundesanstalt sowie Link zur BFI-Bank - mal zum Lesen und ggf. zur Entscheidungsunterstützung (Zocken in Forderungen versus cash):
Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht
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Informationen für Kunden der BFI Bank AG
Die Bundesanstalt hofft, mit den nachfolgenden Informationen zumindest einige aufkommende Fragen beantworten zu können:
Wird die Bank für den Geschäftsverkehr nochmals geöffnet?
Das Moratorium soll der Bank ermöglichen, ihre Sanierungsbemühungen fortzusetzen. Bei einem Erfolg dieser Bemühungen kann grundsätzlich eine Wiedereröffnung der Bank erfolgen.
Was passiert mit den Vermögenswerten der Kunden?
Kundeneinlagen (z.B. Sparbriefe, Termingelder und Kontoguthaben), die auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates oder auf Euro lauten, sind pro Kunde bis zu einer Höhe von 90% der Einlage, höchstens jedoch 20.000 Euro, durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) abgesichert. D.h. ein Kunde mit Einlagen in Höhe von 25.000 Euro würde zum Beispiel mit 20.000 Euro, eine Kunde mit Einlagen in Höhe von 15.000 Euro mit 13.500 Euro entschädigt.
Inhaberschuldverschreibungen und Genussrechte unterliegen nicht der Einlagensicherung.
Wertpapiere stehen im Eigentum des Kunden und werden für diesen nur von der Bank verwahrt. Wertpapierdepots können daher weiterhin auf andere Institute übertragen werden, wenn sie nicht als Sicherheit für Forderungen der BFI Bank AG gegen den Kunden dienen.
Wie kommen die Anleger an ihr Geld?
Bevor es zu einer Auszahlung der Kundengelder kommt, muß durch die Bundesanstalt der sog. Entschädigungsfall festgestellt werden. Dies ist dann der Fall, wenn ein Institut nicht mehr in der Lage ist, die Einlagen zurückzuzahlen. Das Bundesanstaltt wird in einer gesonderten Presseerklärung über eine mögliche Feststellung des Entschädigungsfalles informieren. Nach Feststellung des Entschädigungsfalls wird sich die Entschädigungseinrichtung wegen der Entschädigung direkt an die Einleger der BFI Bank AG wenden. Anträge und Anfragen der Kunden sind nicht erforderlich und auch nicht sachdienlich, da sie das Verfahren verzögern. [Anm.: Wie lang das wohl dauert??]
Können in besonderen Fällen Ausnahmen von dem Veräußerungs- und Zahlungsverbot erfolgen?
Ausnahmen vom Veräußerungs- und Zahlungsverbot können gemäß Â§ 46a KWG nur erteilt werden, soweit diese für die Durchführung der Verwaltung des Instituts notwendig sind. Ausnahmen auf besonderen Wunsch von Kunden sind - auch in sozialen Härtefällen - nicht zulässig.
Was muss der Kunde tun, damit sein Wertpapierdepot übertragen wird?
Zur Übertragung der Wertpapierdepots muss der Kunde der BFI Bank AG einen entsprechenden Auftrag erteilen und dabei unbedingt seine genaue neue Bankverbindung angeben, auf die er sein Depot übertragen haben will.
Was passiert, wenn Kunden der BFI Bank AG Vermögenswerte als Sicherheiten übertragen haben?
Diese Sicherheiten können erst frei gegeben werden, wenn der der Sicherung zu Grunde liegende Kredit abgelöst wurde.
Was passiert mit Kreditzusagen der BFI Bank AG (z.B. Kontokorrentkredite, noch nicht ausgezahlte Baufinanzierungen)?
Diese können während der Fortdauer des Moratoriums nicht erfüllt werden. Die weitere Vorgehensweise ist vom Fortgang der Sanierungsbemühungen abhängig.
Bestehen die Verpflichtungen von Kunden (z.B. Tilgungszahlungen auf Darlehen) gegenüber der Bank weiter?
Die Verpflichtungen bestehen im vollen Umfang weiter. Besondere Zahlungsaufforderungen gegenüber dem Kunden sind nicht erforderlich.
Zur Pressemitteilung der BaFin vom 07.04.2003
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Wenn ich das also richtig lese, dann kommt eventuell (!) irgendwann (!) ein Teil (!) der Forderungen wieder zurück an den Kunden, während die Kunden-Verbindlichkeiten nicht aufgerechnet werden können.
Schaut doch mal auf die Homepage (Link unten)... who's next?... und wie isses mit Deiner Bank ;-)?
Gruß
Tobias
<ul> ~ BFI-Bank</ul>
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