kizkalesi
23.05.2003, 09:56 |
Erbitterter Streit um Eigenheimzulage:''Das sei gar keine Subvention, da Thread gesperrt |
-->..der Staat sich anders als Private kaum noch weiter verschulden könne", meinen die Befürworter.
<font size="5">Erbitterter Streit um die Eigenheimzulage </font>
Opposition und Eigentümerverbände wehren sich gegen Kürzungen
von Robert Ummen
Berlin - Der Streit um geplante Kürzungen oder sogar Abschaffung der Eigenheimzulage nimmt an Schärfe weiter zu.
Während Politiker von SPD und Grünen erneut massive Einschnitte bei der Wohneigentumsförderung als einem der größten Subventionsposten in Deutschland verlangten, wiesen Opposition und Eigentümerverbände die Pläne als sinnlose Streichorgie strikt zurück.
Der CDU-Abgeordnete Klaus Minkel, Berichterstatter der Unionsfraktion für die Eigenheimzulage im Bundestagsbauausschuss, warf Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) vor, die Bürger zu täuschen. Die Eigenheimzulage sei keine Subvention von zehn Mrd. Euro jährlich, wie ständig behauptet, sondern eine Investitionsförderung, die dem Staat viel Geld einbringe."Da der Staat sich anders als Private kaum noch verschulden kann, müsste daher die Eigenheimförderung eher noch ausgebaut werden, um die Talfahrt der Bauwirtschaft, des Handwerks und der Beschäftigung zu stoppen und die Staatseinnahmen wieder fließen zu lassen", sagte Minkel der WELT. Nur so komme man aus der Rezession heraus."Ist die Bauwirtschaft todkrank, ist es unser Land auch", erklärte Minkel."Das scheint der Bundesregierung nicht bewusst zu sein, sonst würde sie sie nicht so misshandeln."
Rüdiger Dorn, Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund, warnte ebenfalls vor einer kompletten Beseitigung der Eigenheimzulage. Deutschland drohe nun auch beim Wohnungsbau auf einen der letzten Plätze in Europa zu fallen."Schlusslicht in Europa wird allmählich zum traurigen Markenzeichen", sagte Dorn. Diese Entwicklung würde durch eine Abschaffung der Eigenheimzulage nur noch beschleunigt.
Einer stärkeren Berücksichtigung der Erwerbsförderung aus dem Wohnungsbestand verschließe sich Haus & Grund aber nicht grundsätzlich, sagte Dorn. Angesichts von Bevölkerungsrückgang und anhaltender Abwanderung aus den Städten ins Umland sei es überlegenswert, ob die bestehende Begünstigung der Neubauförderung gegenüber der Bestandsförderung noch zeitgemäß sei.
Unterdessen betonte Eichel gestern erneut seine Absicht, die Eigenheimzulage zu"überprüfen". Die Subventionen müssten in Milliardenhöhe gekürzt werden. Auch gehe es um den Abbau von Steuervergünstigungen."Das wird noch viel Geschrei geben", sagte Eichel in Berlin.
Der Ministerpräsident Sachsen-Anhalts, Wolfgang Böhmer (CDU), sprach sich für eine Neuordnung der Eigenheimzulage aus. Die Länder sollten das Recht bekommen, über die Verwendung dieser Finanzmittel im Landesinteresse selbst entscheiden zu können, sagte Böhmer im Deutschlandfunk. Die neuen Länder mit einem Wohnungsleerstand von bis zu 20 Prozent bräuchten andere Prioritäten als im Westen. Die ostdeutschen Länder müssten das Geld auch zum Stadtumbau nutzen können.
<ul> ~ hier Original</ul>
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Euklid
23.05.2003, 10:42
@ kizkalesi
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Re: Erbitterter Streit um Eigenheimzulage:''Das sei gar keine Subvention, da |
-->Wo er Recht hat,hat er Recht.
Rechnen wir mal nach Herr Obersparerfinanzminister.
Beim Kauf einer Wohnung oder Haus fallen 3,5% Grunderwerbsteuern an.
Mittlerer EFH-Hauswert ca 250 000 EURO.
Das ergibt 8750 Euro als Sofortzahlung an die Kasse des Finanzamts.
Laufende Grundsteuern können im Mittel je Jahr der Immobilie mit ca 750 Euro geschätzt werden.
Bei hundert Jahren an Laufzeit und ohne jede weitere Erhöhung (ja ich will auch mal den großen Optimisten wie Aldibroker spielen;-)) ergibt das 75000 Euro an Grundsteuern.
An Mehrwertsteuern werden in etwa 34400 EURO sofort bis Übergabe fällig während der Bauzeit.Dies zahlt natürlich der Bauherr ohne daß er dies auf der Rechnung sieht wenn er vor den Notar tritt.
Läßt er selbst bauen sieht er bei der Bezahlung der Bauunternehmerrechnungen aber den Anteil der MWST ganz offen ausgewiesen.
Sofort fällige Anteile also noch vor dem Einzug 43150 Euro.
Die 75000 Euro kommen noch hinterher.
Kennen sie irgend jemand der diese Summe als Eigenheimzulage kassiert?
Es sind noch gar nicht Rückflüsse eingerechnet die in die Sozialkassen und über die Lohnsteuer zurückfließen.
Wenn es je irgend eines Beweises bedarf daß Sozen nicht rechnen können dann liefert der Obersparer der Nation hier den Beweis.
Die Eigenheimzulage als Subvention zu verkaufen grenzt schon an Frechheit.
Er kann sie ja nur deswegen als Subvention (Geschenk) verkaufen weil er das Mehrfache dessen kassiert was er nachher als Subvention anbietet.
Und dazu betrachte man dann noch so Feinheiten wie die kommende Erbschaftssteuer.
Im Grunde genommen zahlt der Erwerber bis zu seinem Tode in etwa das gesamte Haus noch einmal an den Staat.
Also hat er gleich zweimal das Haus bezahlt.
Das dritte Mal zahlt er das Haus an die Bank über Zinsen sofern er nicht über die Eigenmittel verfügt.
Und da beim Eigenheim der Zins aus dem versteuerten Einkommen resultiert steckt auch hier eine enorme Abschöpfungsrate an Steuern heimlich im System.
Das Eigenheim ist geradezu eine Geldmaschine für den Staat.
Gruß EUKLID
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Tierfreund
23.05.2003, 12:11
@ Euklid
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Du hast noch was vergessen |
-->Lieber Euklid,
hierzu noch ein netter Text von"Haus & Grund" speziell zum Thema Vermieter,trifft natürlich bzgl.der kommunalen Abgaben auch auf den gewöhnlichen Eigenheimbesitzer ( Oma's klein Häuschen ) zu.
Nette Grüße + ein schönes Wochenende
Tierfreund
Die von den Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümern an die Städte und Gemeinden zu zahlenden Abgaben sind in jüngster Zeit explosionsartig gestiegen. Dies hat nicht mehr zu vertretende finanzielle Belastungen der privaten Vermieter zur Folge.
Insbesondere die Beiträge, die für die Instandsetzung und Verbesserung des Straßen- und Kanalnetzes anfallen, stellen eine enorme Belastung der Haus- und Grundeigentümer dar. Die Eigentümer haben keine Möglichkeit, die Kosten ganz oder auch nur teilweise über die Miete auf ihre Mieter umzulegen. Die aus der Vermietung erzielten Mieteinnahmen reichen i. d. R. nicht aus, um die anfallenden Beiträge zu decken.
Dies erweist sich gerade in den neuen Bundesländern als ein besonderes Problem. Es ist zwar nicht zu leugnen, dass die 40-jährige kommunistische Misswirtschaft zu einer Infrastruktur in den Kommunen geführt hat, die Instandsetzungs- und Verbesserungsmaßnahmen insbesondere am Straßen- und Wegenetz, aber in zunehmenden Maße auch am Kanalnetz erforderlich macht. Andererseits darf aber nicht übersehen werden, dass derartige Arbeiten wegen der damit verbundenen Kostenbelastungen für die Eigentümer nicht in kurzer Zeit durchgeführt werden dürfen.
Soweit die Kommunen nicht in der Lage sind, von einer Beitragserhebung abzusehen, müssen sie zumindest von ihrem Recht Gebrauch machen, den Beitrag zu stunden. Soweit wie möglich sollten die Gemeinden jedoch auf die Erhebung der zum Teil untragbaren Beiträge verzichten und auf Gebühren zurückgreifen. Dies entspricht auch dem viel beschworenen Verursacherprinzip, da alle Nutzer der kommunalen Einrichtung zur Finanzierung herangezogen werden und nicht nur die Eigentümer bzw. Vermieter. Hierzu eignen sich in erster Linie die Abwasser- und Abfallbeseitigungsgebühren. Doch auch sie sind in der jüngsten Zeit oft sprunghaft um ein Vielfaches gestiegen.
Insbesondere die Abwasser- und Abfallgebühren führt der Eigentümer für seine Mieter ab, wobei er wirtschaftlich nur als ein"Inkassobeamter" der Kommunen handelt. Allerdings können die Gebühren entsprechend der bundesgesetzlichen Regelungen auch direkt von den Mietern erhoben werden. Dazu ist jedoch eine entsprechende Regelung in den kommunalen Satzungen nötig.
Bei der Feststellung der Gebühren ist von den Gemeinden das Kostendeckungsprinzip zu beachten. Das bedeutet, dass die Einnahmen lediglich dazu bestimmt sind, die entstehenden Kosten zu decken. Die Kommunalgebühren dürfen also nicht dazu verwendet werden, Lücken im allgemeinen städtischen Finanzhaushalt zu schließen. Bei der Ermittlung der Gebühren ist sodann der Wirklichkeitsmaßstab zu beachten. Das heißt, die Gebühren berechnen sich nach dem tatsächlichen Umfang der Nutzung. Die Anwendung dieses Maßstabes kann jedoch technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar sein, wenn die ziffernmäßige Feststellung der Nutzung nicht oder nur mit hohen Aufwendungen ermittelt werden kann. In diesen Fällen ist die Bemessung nach der wahrscheinlichen Inanspruchnahme zulässig - in der Praxis die am häufigsten angewandte Methode. Allerdings muss der Wahrscheinlichkeitsmaßstab dazu führen, dass alle Benutzer, die gleich hohen Nutzen aus der Einrichtung haben, auch zu gleich hohen Gebühren herangezogen werden.
Die Bescheide, mit denen die Heranziehung der Eigentümer zur Zahlung von kommunalen Beiträge oder Gebühren erfolgt, sind im Wege des Widerspruchs und der anschließenden Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht angreifbar. Voraussetzung ist allerdings, dass ein Bescheid fehlerhaft ist. Ob dies zutrifft, lässt sich nur nach sorgfältiger rechtlicher Prüfung im Einzelfall beantworten.
<ul> ~ Quelle: Haus & Grund</ul>
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Shakur
23.05.2003, 14:33
@ Euklid
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Bestechend, klar und wahr, sooooo Recht hast Du leider (owT) |
-->im ist geradezu eine Geldmaschine für den Staat.
>Gruß EUKLID
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Sascha
24.05.2003, 03:00
@ Euklid
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Einkünfte nach § 21 EStG beachten mkT |
--> Hallo Euklid!
Deiner Rechnung stimme ich insoweit zu. Aber du hast dennoch was vergessen:
Wer in der eigenen Bude wohnt zahlt keine Miete mehr. Und das häufig auf DAUER. D.h. auf der anderen Seite ist da kein Vermieter mehr welcher häufig Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG zu versteuern hat.
Viele Grüße
Sascha
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Euklid
24.05.2003, 10:17
@ Sascha
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Re: Einkünfte nach § 21 EStG beachten mkT |
-->> Hallo Euklid!
> Deiner Rechnung stimme ich insoweit zu. Aber du hast dennoch was vergessen:
>Wer in der eigenen Bude wohnt zahlt keine Miete mehr. Und das häufig auf DAUER. D.h. auf der anderen Seite ist da kein Vermieter mehr welcher häufig Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG zu versteuern hat.
>Viele Grüße
>Sascha
Gesamtwirtschaftlich nicht interressant da der Eigennutzer stärker in die Pedale treten muß um den Schuldendienst zu meistern.Er zahlt auch Miete und zwar als Zins an die Bank.
Vielleicht ist der Zinsbezieher bei der Bank der vorherige Vermieter des neuen Eigentümers;-)))))
Gruß EUKLID
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