-->hallo,
nach langem hin - und her (und das scheint auch noch immer noch nicht beendet)hat man sich nun in der Regierung auf eine Steueramnestie verständigt.
Das nächste Lager der Regierung erwägt aber schon wieder neue Steuern, die erneute"Ausweichrefelexe" (eine zaghafte Umschreibung von Steuerflucht)nach sich ziehen werden.
Wie gehabt:
Alles hilfloses Stückwerk, Flickschusterei und vollkommen aus dem Ruder gelaufenes regieren.
Katastrophenaussichten pur für unsere Bananenrebublik.
aws.
kiz
<font size="5">Steueramnestie kommt 2004 und soll das ganze Jahr über Gültigkeit besitzen</font>
Berlin - Die geplante Steueramnestie auf Schwarzgeld soll jetzt das gesamte Jahr 2004 gelten und möglicherweise bis in das Jahr 2005 hineinreichen. Dies bestätigte der Sprecher des Finanzministeriums, Jörg Müller, am Montag in Berlin. Das Bundeskabinett will an diesem Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Finanzminister Hans Eichel (SPD) verabschieden. Danach sollen im gesamten nächsten Jahr 25 Prozent auf Schwarzgeld bezahlt werden, um es"steuerehrlich" zu machen. Gleichzeitig sollen die Überprüfungsmöglichkeiten der Finanzverwaltung"maßvoll verbessert" werden. Geprüft werde noch, wie weit diese Regelung auch 2005 gelten soll, sagte Müller.
Bei der Prüfung gehe es um einen"sinnvollen Anschluss" an die Zinsabgeltungsteuer. Diese soll zum 1. Januar 2005 in Kraft treten, spätestens aber im Jahresverlauf, und wiederum in den europäischen Kontext eingepasst werden. Denn parallel dazu startet zum 1. Januar 2005 die einheitliche grenzüberschreitende Zinsbesteuerung in der EU. Nach der EU-Zinssteuerrichtlinie wird in zwölf Mitgliedsstaaten ein automatischer Informationsaustausch über Kapitalerträge von Nichtgebietsansässigen eingeführt. Drei Mitgliedsstaaten erheben dann eine Quellensteuer, die bis 2011 schrittweise von 15 auf 35 Prozent ansteigt. Damit soll der Steuerflucht und der Steuerhinterziehung in der EU Einhalt geboten werden. Unabhängig von diesem Datum wird noch nach Regelungen mit Drittstaaten wie der Schweiz gesucht. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hatte zugesichert, die Rückholung von Kapital aus dem Ausland"so weit es geht zu anonymisieren". Bei der Regelung für die Zinsabgeltung wird auch darüber nachgedacht, diese auf alle Formen von Kapitalerträgen auszudehnen. Dies beträfe dann auch Dividenden und Erträge aus Beteiligungsverkäufen. Zunächst war geplant, die Steueramnestie in der zweiten Jahreshälfte 2003 beginnen zu lassen. dpa
<b< <font size=5">Das Schreckgespenst der Vermögensteuer geht wieder um</font>
Die Forderung der Grünen nach Wiedereinführung der Abgabe trifft bei Kapitalmarktexperten auf Unverständnis -
Enger rechtlicher Spielraum[/b]
Von Thomas Exner
Berlin -"Die anhaltende Diskussion um die steuerliche Belastung von Vermögen in Deutschland ist das Beste, was uns passieren kann." Dieses Zitat stammt nicht von einem Gewerkschafter, sondern von einem Banker - allerdings einem aus Ã-sterreich. Denn Roland Jauch, Leiter Private-Banking bei der Raiffeisenbank Kleinwalsertal, weiß, dass die Anleger kaum etwas so sehr fürchten wie den Zugriff des Fiskus auf ihren Kapitalstamm. So dürfte allein schon der Beschluss des Sonderparteitages der Grünen, die Vermögensteuer schnellstmöglich wieder einzuführen, den Adrenalinspiegel manch eines Anlegers in die Höhe treiben.
Finanzmarktexperten reagieren ebenfalls durchweg mit Unverständnis auf die Positionierung der Grünen."Selbst wenn diese vielleicht nur der Beruhigung parteiinterner Kritiker am Reformkurs dient, ist die Wirkung auf ausländische Investoren fatal", so Jürgen Michels, Stratege bei der Citigroup in London. Und Rolf Elgeti, Europa-Stratege bei Commerzbank Securities stellt fest:"Eine Besteuerung der Substanz ist ökonomisch absolut nicht sinnvoll." Der Fiskus dürfe nur bei der tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, also dem Einkommen oder sonstigen Erträgen ansetzen. Elgeti:"Jede Steuer auf die Substanz von Vermögen führt lediglich dazu, dass dieses nach Möglichkeit ins Ausland geschafft wird."
Dabei reicht nach Meinung aller Beobachter allein schon die Diskussion um eine Besteuerung des Vermögens aus, um entsprechende Ausweich-Reflexe auszulösen."Die Tatsache, dass der Umsetzung solcher Pläne aufgrund der Rechtsprechung enge Grenzen gesetzt wären, wird von den meisten Investoren gar nicht wahrgenommen", so ein Anlagestratege aus Frankfurt.
Tatsächlich wurde die den Ländern zustehende Vermögensteuer 1997 aufgehoben, weil das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 1995 zu dem Ergebnis gekommen war, dass der Fiskus zu heftig zulangte. Die Verfassungsrichter stellten den allerdings auch unter Juristen umstrittenen Halbteilungsgrundsatz auf und erklärten, dass der Staat insgesamt nicht mehr als etwa die Hälfte der Erträge eines Steuerpflichtigen für sich reklamieren dürfe. Da der Spitzensteuersatz einschließlich Solidaritätszuschlag noch immer über 50 Prozent liegt, gibt es damit bisher kaum Raum für eine zusätzliche Vermögensteuer. Das könnte allerdings anders aussehen, wenn der Spitzensteuersatz 2004 oder 2005 im Rahmen der Steuerreform auf 42 Prozent und die gesamte Ertragssteuerlast damit auf etwa 46 Prozent sinkt.
Die Verfassungsrichter hatten ihrerseits allerdings nicht nur die Höhe der Abgabenlast moniert, sondern auch die immensen Unterschiede bei der Bewertung verschiedener Vermögensarten - also der Bemessungsgrundlage für die Steuererhebung. Eine gewisse Begünstigung etwa von Unternehmensvermögen oder Grundbesitz könne zwar vertreten werden, so das BVerfG, doch die tatsächlichen Bewertungsunterschiede seien nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar. Ein Problem, das bis heute nicht gelöst ist und auch das Erschaftsteuerrecht betrifft.
De facto, das zeigen Berechnungen des Bundesverbandes deutscher Banken, würde die Einführung einer Vermögensteuer viele Anlagen schlicht unattraktiv machen. Und in manchen Fällen würde sogar die Substanz aufgezehrt. Und dies gilt nicht nur für Rentenanlagen (siehe Grafik), sondern auch für Aktieninvestments. Nimmt man die Dividendenrendite der 30 Dax-Werte vom Anfang dieses Jahres und zieht neben den Ertragssteuern auch eine einprozentige Vermögensteuer ab, würde selbst bei einem persönlichen Einkommensteuersatz von nur 30 Prozent in vier Fällen eine negative Nachsteuer-Rendite stehen.
Wirklich sorgen muss sich derzeit aber kein Anleger. Denn spätestens im Bundesrat, das hat die Opposition schon deutlich gemacht, würde ein Vorstoß zur Vermögensteuer scheitern.
<ul> ~ Original hier</ul>
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