skyweekR
08.07.2003, 21:44 |
Warum zahlen Unternehmen überhaupt noch Steuern in D-Land Thread gesperrt |
-->Habe mal gehört, das die Ladenmieten manchmal nach Gewinn bzw. Umsatz festgesetzt werden, zwischen Mieter und Vermieter und das ist ja wohl legal in D.
Meine Idee: Eine grosse Fabrik verkauft das Gebäude und die Maschinen, an eine, seine eigene Briefkastenfirma in einer Steueroase. Man macht einen Vertrag, das man soviel für die Miete zahlen muss wi man Gewinn macht. lso man hat nie einen Gewinn alles geht ja angepasst an den Vermieter (Ausland) Also Steuern muss man nie mehr zahlen in D und im Ausland ja da hat man dann seinen Gewinn steuerfrei
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Baldur der Ketzer
08.07.2003, 22:08
@ skyweekR
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Re: Warum zahlen Unternehmen überhaupt noch Steuern in D-Land |
-->>Habe mal gehört, das die Ladenmieten manchmal nach Gewinn bzw. Umsatz festgesetzt werden, zwischen Mieter und Vermieter und das ist ja wohl legal in D.
>Meine Idee: Eine grosse Fabrik verkauft das Gebäude und die Maschinen, an eine, seine eigene Briefkastenfirma in einer Steueroase. Man macht einen Vertrag, das man soviel für die Miete zahlen muss wi man Gewinn macht. lso man hat nie einen Gewinn alles geht ja angepasst an den Vermieter (Ausland) Also Steuern muss man nie mehr zahlen in D und im Ausland ja da hat man dann seinen Gewinn steuerfrei
Hallo, skyweekR,
oh, da kräuseln sich meine Fuhuußnägel.
Die deutsche betriebsgesellschaft hat dann keine gewinne mehr zu versteuern, aber die ausländische Vermietgesellschaft hat doch dann Einkünfte in Deutschland, die sie selbstverständlich als Betriebsstättengewinn voll zu inländischen Sätzen versteuern muß.
Der Gewinn ist Mieteinnahmen minus Betriebskosten (sofern nicht überwälzt) und minus Abschreibung für Abnutzung.
Das gilt aber für die ursprüngliche Inlandsfirma genauso.
Fazit: auch Münchhausen konnte sich nicht an den eigenen Haaren aus dem Sompfe ziehen.
Gute Idee, bloß, leider funktioniert sie nicht. So einfach sind die deutschen Fiskalisten dann doch nicht schachmatt zu kriegen.
beste Grüße vom Baldur
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skyweekR
08.07.2003, 23:31
@ Baldur der Ketzer
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Re: Warum zahlen Unternehmen überhaupt noch Steuern in D-Land |
-->>>Habe mal gehört, das die Ladenmieten manchmal nach Gewinn bzw. Umsatz festgesetzt werden, zwischen Mieter und Vermieter und das ist ja wohl legal in D.
>>Meine Idee: Eine grosse Fabrik verkauft das Gebäude und die Maschinen, an eine, seine eigene Briefkastenfirma in einer Steueroase. Man macht einen Vertrag, das man soviel für die Miete zahlen muss wi man Gewinn macht. lso man hat nie einen Gewinn alles geht ja angepasst an den Vermieter (Ausland) Also Steuern muss man nie mehr zahlen in D und im Ausland ja da hat man dann seinen Gewinn steuerfrei
>Hallo, skyweekR,
>oh, da kräuseln sich meine Fuhuußnägel.
>Die deutsche betriebsgesellschaft hat dann keine gewinne mehr zu versteuern, aber die ausländische Vermietgesellschaft hat doch dann Einkünfte in Deutschland, die sie selbstverständlich als Betriebsstättengewinn voll zu inländischen Sätzen versteuern muß.
>Der Gewinn ist Mieteinnahmen minus Betriebskosten (sofern nicht überwälzt) und minus Abschreibung für Abnutzung.
>Das gilt aber für die ursprüngliche Inlandsfirma genauso.
>Fazit: auch Münchhausen konnte sich nicht an den eigenen Haaren aus dem Sompfe ziehen.
>Gute Idee, bloß, leider funktioniert sie nicht. So einfach sind die deutschen Fiskalisten dann doch nicht schachmatt zu kriegen.
>beste Grüße vom Baldur
Ja aber die Deutsche Firma überweiwst die Mieten nach Bermuder hin, wie kommt da die Bermuderische Briefkastenfirma mit dem Dt. FA in Konflikt?
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Baldur der Ketzer
09.07.2003, 08:00
@ skyweekR
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Re: warum toitsche Finanzämter auch Bermuda-Firmen schröpfen |
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>Ja aber die Deutsche Firma überweiwst die Mieten nach Bermuder hin, wie kommt da die Bermuderische Briefkastenfirma mit dem Dt. FA in Konflikt?
Hallo, skyweek,
na, doppelt.
Erstens zahlt die dt. Firma Betriebsausgaben an die Bermuda-Firma, was bei der betriebsprüfung und bei jeder Auslandszahlung (Bu-Amt für Finanzen) auffällt. Aha, Einkünfte aus dem Inland (Vermietung bzw. Gewerbebetrieb, je nach dem).
Zum anderen ist doch die Bermuda-Firma eingetragene Eigentümerin des grundstücks, des Betriebsanwesens, also grundsteuerpflichtig, also beim FA bekannt, und Betriebsgrundstücke haben die Eigenart, entweder gewerbliche Einkünfte zu erzeugen oder vermietet zu werden - beides sind inländische, somit steuerpflichtige Einkünfte.
Ganz trivial und transparent.
Beste Grüße vom Baldur
P.S.: für Steuerschulden haftet natürlich das Anwesen
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