thomas
04.08.2003, 23:52 |
Null ZB-Gebühr bedeutet NICHT Geschenk Thread gesperrt |
-->Wenn die ZB Gebührenkonstante"Leitzins" auf Null herabsetzt, wird Geld <em>nicht</em> zum"Geschenk".
Gebührenfreiheit impliziert nämlich weder unbefristete Ausgabe von ZB, noch pfandlose Ausgabe von ZB.
Pfändbares Eigentum ist endlich, und somit auch die zu jedem Zeitpunkt maximal auszugebende Menge GZ, <em>und zwar unabhängig von der Fälligkeit der zugrundeliegenden Titel</em>. (Wenn Eigentum mehrfach verpfändet würde, ist das Kind schon im Brunnen, da dann tatsächlich unendlich viel ZB erzeugt werden könnte.)
Die ZB ist in Wirklichkeit eine Behörde, die Gläubigern Bescheinigungen ("Geldnoten") über noch nicht erfüllte, aber mit Pfändern gesicherte Schuldverhältnisse ausstellt. Die Bescheinigungen sind anonymisiert, und die Fälligkeit der Schuldrelation geht aus der Bescheinigung nicht hervor. Die Bescheinigung wird eingezogen, bevor das Schuldverhältnis durch Erfüllung endet.
Solch eine Behörde ist zwar hochgradig suspekt, aber nicht a-priori korrupt. Die Korruption entsteht durch zweierlei:
<ul>
~ Die ZB stellt nur Banken die Bescheinigungen aus (Privileg)</li>
~ Bei den Pfändern werden regelmäßig beide Augen zugedrückt</li>
</ul>
Gruß,
Thomas
<ul> ~ Zur ursprünglichen Diskussion von Tassie Devil und dottore</ul>
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dottore
05.08.2003, 10:06
@ thomas
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Re: ZB-Geld = Quittung für noch nicht geleistete Steuerzahlungen |
-->>Wenn die ZB Gebührenkonstante"Leitzins" auf Null herabsetzt, wird Geld <em>nicht</em> zum"Geschenk".
>Gebührenfreiheit impliziert nämlich weder unbefristete Ausgabe von ZB, noch pfandlose Ausgabe von ZB.
Warum nicht unbefristet? Wird es befristet ausgegeben (Rückgabe in 3 Monaten), erhält es automatisch einen Zins. Dann nämlich, wenn Bank A die 1000 Euro von der ZB auf drei Monate befristet bekommen hat, aber Bank B, die keine bekommen hat, die 1000 von A zur Verfügung gestellt bekommen will. Dafür muss B etwas anbieten, sonst macht das Ganze keinen Sinn.
Wenn Bank B auch jeden gewünschten Betrag von der ZB erhalten kann, macht es auch keinen Sinn, da dann alle auf 3 Monate Geld von der ZB bekommen müssen. Dann wiederum macht ZB-Geld keinen Sinn. Jede Bank kann unverszinsliche Sola-Wechsel schreiben, die dann kursieren. Dies wiederholen sie alle drei Monate.
ZB-Geld wird nur benötigt, wenn das GZ auf ZB-Geld lautet. Und GZ muss es geben, weil darin die Steuern zu bezahlen sind. Diese müssen auf irgendetwas lauten bzw. in irgendeiner Sache oder Leistung definiert sein.
>Pfändbares Eigentum ist endlich,
Das hängt ganz von der Beschaffenheit des Pfandes ab. Wird Edelmetall verpfändet, kann es nicht endlich sein. Ist Edelmetall GZ, hat es eine Parität, damit es als Steuerzahlungsmittel verwendet werden kann.
Außerdem wird die ZB alle drei Monate eine Liste der verpfändbaren Titel herausgeben, so dass von einem Pfand zum nächsten geswitcht werden kann. Gibt sie keine Liste heraus, kann nichts verpfändet werden. Die Titel müssen jeweils einen Kurs haben, sonst sind sie keine.
Nimmt die ZB z.B. Metall nach Gewicht, ist sie keine ZB, sondern eine Depositenkasse. Das"ZB-Geld" sind dann Depositenscheine. Für solche Depositenkassen braucht man ohnehin keine ZB. Die kann jeder aufmachen: Jeder Depotschein ist dann durch hinterlegtes Metall nach Gewicht gedeckt. Auf dem Schein steht dann das Gewicht des Depots.
>und somit auch die zu jedem Zeitpunkt maximal auszugebende Menge GZ, <em>und zwar unabhängig von der Fälligkeit der zugrundeliegenden Titel</em>. (Wenn Eigentum mehrfach verpfändet würde, ist das Kind schon im Brunnen, da dann tatsächlich unendlich viel ZB erzeugt werden könnte.)
Wir haben entweder eine Depositenkasse (oder viele davon) oder eine ZB, die Titel als Sicherheit hereinnimmt. Titel sind keine Forderungen der ZB, sondern Forderungen und Verbindlichkeiten, die außerhalb der ZB entstanden sein müssen. Die ZB kann dann so viele Titel in ZB-Geld verwandelt wie überhaupt existieren.
Sollte sie einen Titelauswahl treffen, muss sie sagen, welche sie hereinnimmt und welche nicht. Da sie als Staatsbank Staatstitel nicht ausschließen kann, wird sie mindestens so viel ZB-Geld herausgeben wie Staatstitel draußen sind. Mit dem von ihr gegen Staatstitel herausgegebenen ZB-Geld können die draußen bereits existierenden Titel nicht bezahlt werden, da die Titel, die ja"Pfand" sind nach Ablauf ihrer Fristigkeit nicht mehr Titel sind, also auch nicht mehr als Pfand dienen können. Also muss das ZB-Geld, das sonst unbesichert unterwegs wäre, immer vor dem Ablauf des betreffenden Titels, der als Pfanmd gedient hatte, an die ZB zurück.
>Die ZB ist in Wirklichkeit eine Behörde, die Gläubigern Bescheinigungen ("Geldnoten") über noch nicht erfüllte, aber mit Pfändern gesicherte Schuldverhältnisse ausstellt.
Die Schuldverhältnisse selbst sind mit Pfändern besichert, soweit es sich um private Titel handelt. Sind es Staatstitel sind sie nur durch erwartete künftige Steuerzahlungen besichert.
Die Titel selbst sind dann Pfand, das der ZB hinterlegt wird. Nimmt die ZB z.B. einen privaten Pfandbrief, um ihre"Bescheinigung" auszustellen, sind zwei Pfänder im Spiel: Einmal der Grund und Boden, der den Pfandbrief besichert (was inzwischen nicht mehr der Fall ist, da die Pfandbriefemittenten ihre Pfandbriefe zunehmend durch Staatspapiere besichern, die ihrerseits kein (dingliches) Pfand haben (sondern nur die erwarteten Steuern) und zum zweiten ist der Pfandbrief, also der Titel selbst ein Pfand, das bei der ZB liegt.
>Die Bescheinigungen sind anonymisiert, und die Fälligkeit der Schuldrelation geht aus der Bescheinigung nicht hervor.
Die Fälligkeit geht aus der einzelnen"Bescheinigung" selbst nicht hervor. Aber diejenigen, die sich ZB-Geld über 1000 für die drei Monate beschafft haben, müssen ZB-Geld über 1000 nach 3 Monaten wieder abliefern (bei Nullsatz der ZB, sonst mehr).
>Die Bescheinigung wird eingezogen, bevor das Schuldverhältnis durch Erfüllung endet.
Richtig. Das Schuldverhältnis ist der Titel (siehe oben), den die ZB als Pfand akzeptiert hat.
>Solch eine Behörde ist zwar hochgradig suspekt, aber nicht a-priori korrupt. Die Korruption entsteht durch zweierlei:
><ul> > ~ Die ZB stellt nur Banken die Bescheinigungen aus (Privileg)</li> > ~ Bei den Pfändern werden regelmäßig beide Augen zugedrückt</li>
></ul>
Das Privileg ist Ausfluss des Geldmonopols des Staates, das wiederum Ausfluss des Steuermonopols ist, das wiederum Ausfluss des Machtmonopols des Staates ist.
Staatstitel sind Pfänder für die ZB, aber als Titel selbst sind sie durch keinerlei bereits dinglich existierendes Pfand besichert. Der Staatstitel (Staat Schuldner, also passiv) ist durch einen nicht erklärten zweiten Staatstitel (Staat ist künftiger Steuergläubiger, aktiv) besichert.
Die"Bescheinigung" von der Du sprichst, also das ZB-Geld, ist also bei Licht besehen und sub summa aller nichts anderes als eine Quittung für eine Steuerzahlung, die Du (bzw. alle) noch nicht geleistet hast bzw. geleistet haben.
Das genau ist ZB-Geld heute und nichts anderes: Schau Dir eine Euro-Note an und Du weißt, das in genau dieser Höhe eine Steuerzahlung auf Dich oder andere zukommt. Ist doch schön - oder nicht?
Gruß!
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Tassie Devil
17.08.2003, 20:44
@ dottore
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Re: @Dottore - sorry for delay |
-->Hi dottore,
an unseren Dissens"zinsloses ZB-Geld ist ein Geschenk" wieder anknuepfend hier ein kurzer Ausschnitt zu einem von Dir kommentierten Beitrag von Thomas, der schreibt:
>>Wenn die ZB Gebührenkonstante"Leitzins" auf Null herabsetzt, wird Geld <em>nicht</em> zum"Geschenk".
>>Gebührenfreiheit impliziert nämlich weder unbefristete Ausgabe von ZB, noch pfandlose Ausgabe von ZB.
Darauf Deine Statements:
>Warum nicht unbefristet?
Eine unbefristete Ausgabe der ZB waere in der Tat ein Geschenk, weil nie mehr rueckzahlbar.
>Wird es befristet ausgegeben (Rückgabe in 3 Monaten), erhält es automatisch einen Zins. Dann nämlich, wenn Bank A die 1000 Euro von der ZB auf drei Monate befristet bekommen hat, aber Bank B, die keine bekommen hat, die 1000 von A zur Verfügung gestellt bekommen will. Dafür muss B etwas anbieten, sonst macht das Ganze keinen Sinn.
Das ist schon richtig, es muss jedoch einen Grund dafuer geben, warum Bank B statt bei der ZB die 1000 EURO"zinsfrei" auf drei Monate zu holen dies gegen den Aufpreis"Zins" bei der Bank A macht, letztere wiederum hat die 1000 EURO"zinsfrei" von der ZB.
>Wenn Bank B auch jeden gewünschten Betrag von der ZB erhalten kann, macht es auch keinen Sinn, da dann alle auf 3 Monate Geld von der ZB bekommen müssen.
Hier liegt der Hase im Pfeffer:
1. Die Pfaender muessen wertmaessig im GZ gemessen immer hoeher sein wie das ausgegebene GZ, naemlich fuer den Fall, dass Bank B zum Ablauf der Fristigkeit GZ ueberhaupt nicht oder nur teilweise zurueck bezahlt, fuer diesen Zeitverzug verbleibt alle oder ein Bruchteil der Pfaender in der ZB. Will Bank B jemals wieder"zinsfreies" und somit kostenguenstigeres GZ von der ZB, dann muss sie zuerst mal ihre Pfandreste bei der ZB mit GZ, das sie sich ueber den Markt erwirtschaftet, ausloesen, ansonsten kann sie sich nur teurer ueber den Markt refinanzieren, das kostet sie zusaetzlich Leistung.
>Dann wiederum macht ZB-Geld keinen Sinn. Jede Bank kann unverszinsliche Sola-Wechsel schreiben, die dann kursieren. Dies wiederholen sie alle drei Monate.
Mit Solawechseln kann aber niemand, gerade auch keine Bank, seine/ihre Steuern bezahlen, Steuern koennen nur mit GZ bezahlt werden, es sei denn der Staat akzeptiert als Steuerzahlung auch etwas zusaetzlich anderes als GZ, wie z.B. VERSPRECHEN auf GZ (Giralgeld).
>ZB-Geld wird nur benötigt, wenn das GZ auf ZB-Geld lautet.
Richtig.
>Und GZ muss es geben, weil darin die Steuern zu bezahlen sind.
Nochmals d'accord.
>Diese müssen auf irgendetwas lauten bzw. in irgendeiner Sache oder Leistung definiert sein.
Ja, die Steuern lauten auf GZ und in noch viel groesserem Umfang auf Versprechen auf GZ.
Versprechen auf GZ, die eigentlich nur die Geschaeftsbanken schaffen koennen, lieber dottore, das hat in meinen Ohren einen stark zeitlosen Klang mit einem fristigkeitslosem Beigeschmack, ganz im Gegensatz zu den knallharten Dreimonatsterminen der ZB mit ihrem GZ.
Darueber hinaus hat Versprechen auf GZ den"Vorteil", dass es z.Zt. nur noch marginal der ZB mit ihrem GZ und diesen Pfaenderzwaengen bedarf, wann kommt das Geschenk der voelligen Freiheit infolge Fristlosigkeit fuer die Geschaeftsbanken, weil sowohl der Staat wie auch das restliche Publikum nur noch und ausschliesslich in Versprechen auf GZ involviert sind?
DAS, werter dottore, naemlich die Fristlosigkeit des Versprechens auf GZ ist das Geschenk, weil letztendlich alles nach Salamiart platzt, jedes Scheibchen wird zum Geschenk.
Ob in jedem Raedchen Salami auch noch ein wenig Monopolsteuer der ZB mit drin enthalten ist oder nicht, das sind in meinen Augen Marginalien, die nicht dafuer herhalten koennen, dass ein Kredit ohne Zins ein Geschenk sei.
>Gruß!
Gruss zurueck
TD
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dottore
19.08.2003, 17:12
@ Tassie Devil
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Re: @Dottore - sorry for delay |
-->Hi Tassie,
>>Warum nicht unbefristet?
>Eine unbefristete Ausgabe der ZB waere in der Tat ein Geschenk, weil nie mehr rueckzahlbar.
Das ist es nicht, sondern: Warum sollte es befristet sein? Ist es befristet, hat es immer einen Zins, der sich so ergibt:
A holt sich auf 3 Monate von der ZB 1000 zum Nullzins. Er muss in 3 Monaten 1000 zurück geben. Jetzt kommt B und sagt: Gib mir die 1000 und ich gebe sie Dir in 2 Monaten zurück. Ich brauche die 1000 jetzt, die ZB erst in 3 Monaten. A kann B auf die ZB verweisen. Wenn er B auf die ZB verweisen kann, kann jeder andere auch zur ZB. Und dies nicht nur auf 3 Monate, sondern anschließend immer weiter. Die ZB verschenkt also das Geld.
Können B und andere nicht zur ZB, müssen sie A etwas dafür bieten, dass er ihnen das Geld überlässt. A kann also eine Monopolprämie kassieren - und das ist der Zins.
>>Wird es befristet ausgegeben (Rückgabe in 3 Monaten), erhält es automatisch einen Zins. Dann nämlich, wenn Bank A die 1000 Euro von der ZB auf drei Monate befristet bekommen hat, aber Bank B, die keine bekommen hat, die 1000 von A zur Verfügung gestellt bekommen will. Dafür muss B etwas anbieten, sonst macht das Ganze keinen Sinn.
>Das ist schon richtig, es muss jedoch einen Grund dafuer geben, warum Bank B statt bei der ZB die 1000 EURO"zinsfrei" auf drei Monate zu holen dies gegen den Aufpreis"Zins" bei der Bank A macht, letztere wiederum hat die 1000 EURO"zinsfrei" von der ZB.
Entweder alle bekommen die 1000 zinsfrei oder nicht alle. Dann ist die Differenz zwischen beiden die"Sicherheit". Die einen haben sie (so wie die ZB sie vorschreibt), die anderen nicht. Dann können jene, die die passenden Sicherheiten haben, eine Monopolprämie für das Haben der Sicherheit verlangen = wieder Zins.
>
>>Wenn Bank B auch jeden gewünschten Betrag von der ZB erhalten kann, macht es auch keinen Sinn, da dann alle auf 3 Monate Geld von der ZB bekommen müssen.
>Hier liegt der Hase im Pfeffer:
>1. Die Pfaender muessen wertmaessig im GZ gemessen immer hoeher sein wie das ausgegebene GZ,
Das stimmt just nicht. Die Pfänder werden zum aktuellen Kurswert von der ZB in GZ verwandelt. Von wegen, Bank will 1000 ZB-Geld haben und muss dafür 1100 Kurswert von Staatspapieren verpfänden. Nein, 1: 1. Du verwechselst die ZB mit einer Geschäftsbank.
>naemlich fuer den Fall, dass Bank B zum Ablauf der Fristigkeit GZ ueberhaupt nicht oder nur teilweise zurueck bezahlt, fuer diesen Zeitverzug verbleibt alle oder ein Bruchteil der Pfaender in der ZB. Will Bank B jemals wieder"zinsfreies" und somit kostenguenstigeres GZ von der ZB, dann muss sie zuerst mal ihre Pfandreste bei der ZB mit GZ, das sie sich ueber den Markt erwirtschaftet, ausloesen, ansonsten kann sie sich nur teurer ueber den Markt refinanzieren, das kostet sie zusaetzlich Leistung.
Entfällt. Die GB gibt 1000 ZB-Geld zurück und erhält das Pfand, egal welchen Kurswert es inzwischen haben sollte. Gibt sie die 1000 nicht zurück, ist sie in Konkurs.
>>Dann wiederum macht ZB-Geld keinen Sinn. Jede Bank kann unverszinsliche Sola-Wechsel schreiben, die dann kursieren. Dies wiederholen sie alle drei Monate.
>Mit Solawechseln kann aber niemand, gerade auch keine Bank, seine/ihre Steuern bezahlen, Steuern koennen nur mit GZ bezahlt werden, es sei denn der Staat akzeptiert als Steuerzahlung auch etwas zusaetzlich anderes als GZ, wie z.B. VERSPRECHEN auf GZ (Giralgeld).
Solawechsel 1000 = ZB-Geld abzgl. Diskont, also 980 (aufs Jahr gerechnet). Mit 980 können 980 sonstige Steuern bezahlt werden, die 20 ZB-Steuer können nur bezahlt werden, wenn der nächste Solawechsel in die ZB schneit. Kleine Wechselreiterei ad Kalendas Graecas, deshalb nicht mit einer ZB zu machen.
>>ZB-Geld wird nur benötigt, wenn das GZ auf ZB-Geld lautet.
>Richtig.
>>Und GZ muss es geben, weil darin die Steuern zu bezahlen sind.
>Nochmals d'accord.
>>Diese müssen auf irgendetwas lauten bzw. in irgendeiner Sache oder Leistung definiert sein.
>Ja, die Steuern lauten auf GZ und in noch viel groesserem Umfang auf Versprechen auf GZ.
Nein, sie lauten schlicht auf GZ. GZ ist täglich fällig, egal ob als Note oder als Tagesgeld, das im Augenblick der Umbuchung auf das Konto Staat auf pari zum GZ steht (also kein Geld- und Briefkurs).
>Versprechen auf GZ, die eigentlich nur die Geschaeftsbanken schaffen koennen, lieber dottore, das hat in meinen Ohren einen stark zeitlosen Klang mit einem fristigkeitslosem Beigeschmack, ganz im Gegensatz zu den knallharten Dreimonatsterminen der ZB mit ihrem GZ.
Ohne Frist kein Zins. Mit Frist immer Zins, lässt sich auf Sekunden herunter brechen.
>Darueber hinaus hat Versprechen auf GZ den"Vorteil", dass es z.Zt. nur noch marginal der ZB mit ihrem GZ und diesen Pfaenderzwaengen bedarf, wann kommt das Geschenk der voelligen Freiheit infolge Fristlosigkeit fuer die Geschaeftsbanken, weil sowohl der Staat wie auch das restliche Publikum nur noch und ausschliesslich in Versprechen auf GZ involviert sind?
>DAS, werter dottore, naemlich die Fristlosigkeit des Versprechens auf GZ ist das Geschenk, weil letztendlich alles nach Salamiart platzt, jedes Scheibchen wird zum Geschenk.
Dein"Versprechen auf GZ" hat eine Frist: Täglich fällig. Zahlst Du Deine Steuern um 0.00 Uhr sparst Du gegen Zahlung um 24.00 Uhr (das ist der Termin, den der Staat setzt) den Tageszins.
>Ob in jedem Raedchen Salami auch noch ein wenig Monopolsteuer der ZB mit drin enthalten ist oder nicht, das sind in meinen Augen Marginalien, die nicht dafuer herhalten koennen, dass ein Kredit ohne Zins ein Geschenk sei.
Den Kredit definiert nicht der Zins, sondern die Fälligkeit. Gibt es keine, ist es ein Geschenk. Gibt es eine, erscheint, siehe oben, immer ein Zins - es sei denn jeder darf sich direkt bei der ZB bedienen.
Nochmals Gruß!
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Silberfuchs
19.08.2003, 18:46
@ dottore
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Randfrage |
-->
>Dein"Versprechen auf GZ" hat eine Frist: Täglich fällig. Zahlst Du Deine Steuern um 0.00 Uhr sparst Du gegen Zahlung um 24.00 Uhr (das ist der Termin, den der Staat setzt) den Tageszins.
Wo liegt der Unterschied zwischen um 00:00 Uhr und um 24:00?
Dank im voraus
Gruß
Silberfuchs
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Jagg
19.08.2003, 18:51
@ Silberfuchs
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Re:Randfrage - eins ist"normal", das andere ist das"military" time"system" (owT) |
-->
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Silberfuchs
19.08.2003, 19:26
@ Jagg
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Also beides Mitternacht, keine Fälligkeitsunterschiede da keine Zeitunterschie (owT) |
-->
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Euklid
19.08.2003, 19:43
@ Silberfuchs
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Re: Randfrage |
-->Ganz einfach in der Mitternachtslösung für den Fall Flick.
Das solltest Du dir mal anschauen [img][/img]
Ist in der Literatur bestimmt verzeichnet.
Damals gabs bestimmt Backschich für solche grandiosen Einfälle.
Bezog sich glaube ich auf den letzten Tag des Jahres.Dadurch konnte der Gewinn auf 2 Jahre verteilt werden 24 Uhr war glaube ich der 31.Dezember und 0 Uhr der 1.Januar
Ja solch feine Mäzchen hat man damals gemacht und keinen hats erregt.
Gruß EUKLID
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Firmian
19.08.2003, 20:11
@ Silberfuchs
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Re: gemeint ist der selbe Tag |
-->Also 19.8.2003 0:00 Uhr
und 19.8.2003 24:00 Uhr
Gruß
Firmian
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dottore
20.08.2003, 10:06
@ Silberfuchs
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Re: Randfrage |
-->>
>>Dein"Versprechen auf GZ" hat eine Frist: Täglich fällig. Zahlst Du Deine Steuern um 0.00 Uhr sparst Du gegen Zahlung um 24.00 Uhr (das ist der Termin, den der Staat setzt) den Tageszins.
>Wo liegt der Unterschied zwischen um 00:00 Uhr und um 24:00?
Der Satz für Tagesgeld geteilt durch 360 bzw. 365, je nach Usancen.
Gruß!
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Tassie Devil
20.08.2003, 12:22
@ dottore
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Re: @Dottore - sorry for delay - Page unavailable gegen 05.00 MESZ |
-->Hi dottore,
sorry, tut mir leid, wenn ich mich bei diesem etwas komplexeren Thema schwer tue, teilweise deshalb, weil ich mich unklar ausgedrueckt habe und Du argumentativ voellig richtig konterst, teilweise auch deshalb, weil ich es versaeumt habe zu erwaehnen, dass allein durch die Wegnahme der Monopolsteuer,
des"Zinses", ausschliesslich bei den Emissionen der ZB noch kein Schuh daraus wird, konkret heisst letzteres, dass zusaetzliche Regelaenderungen den"zinslosen Kredit" der ZB begleiten muessen oder muessten, wollte man die Monopolsteuer der ZB fallen lassen.
Die letzten drei Saetze Deines Postings scheinen mir sehr geeignet dazu zu sein, unseren Dissens beiseite zu raeumen:
>Den Kredit definiert nicht der Zins, sondern die Fälligkeit.
Voellige Uebereinstimmung meinerseits.
>Gibt es keine, ist es ein Geschenk.
Und nochmals 100% Kongruenz. Damit sagst Du genau das, worin urspruenglich der Dissens bestand, naemlich dass der Zeitfaktor in Form einer Faelligkeit immer der primaere Grund dafuer ist, ob es sich bei einem Kredit um ein Geschenk handelt oder nicht, weil der Zins in dieser Hinsicht nicht immer und ewig ein absolutes Muss bei allen Beteiligten in kredittechnischer Hinsicht sein muss, wie Du ja auch bereits in Deinem nachfolgenden Statement feststellst, und folglich der Zins nicht der primaer massgebliche Grund zu der Entscheidung sein kann, ob ein Kredit nun ein Geschenk ist oder nicht.
>Gibt es eine, erscheint, siehe oben, immer ein Zins - es sei denn jeder darf sich direkt bei der ZB bedienen.
Es geht mir nur um den zinsfreien Kredit der ZB an ihre Kreditnehmer, nur der ist auch ueberhaupt moeglich, will man nicht in sozialistische Diktatur par excellance abgleiten, denn es ist voellig klar, dass alle potentiellen Kreditnehmer bei der ZB, sobald sie sich selbst untereinander direkt kreditieren, einen Zins als freiwillige Motivation zur Geldverleihe vereinbaren muessen, weil ansonsten fuer den Kreditgeber keinerlei Anlass dazu bestehen wuerde, das Risiko des Geldverleihens ueberhaupt einzugehen. Vice versa kommt jeden Kreditnehmer infolge dieses Zinses ein Kredit immer teurer, wenn er ihn nicht bei der ZB nimmt.
Jeder potentielle Kreditnehmer darf sich solange bei der ZB bedienen, und er wird dies auch tun, weil ihn andere Kredite unter seinesgleichen immer teurer zu gestehen kommen, wie er akzeptable Pfaender bei der ZB im Gegenzug einzureichen vermag, kein akzeptables Pfand mehr, keinen zinsfreien Kredit von der ZB mehr.
Setzen wir nun voraus, dass in diesem ZB-steuerfreien Geldsystem jeder ZB-Kredit eine feste Laufzeit von 3 Monaten hat, d.h. die Faelligkeit eines jeden Kredites bei der ZB ist genau 3 Monate nach seinem Beginn. Zu diesem Zeitpunkt muss der Kreditnehmer das Pfand bei der ZB durch Rueckzahlung der vollen Kreditsumme ausloesen, Zeitmanipulationen wie Prolongiation des zinsfreien Kredites bei der ZB muessen verboten sein, weil, wie oben festgestellt, keine Faelligkeiten bzw. zeitlich immer wieder verschobene Faelligkeiten bis zum St. Nimmerleinstag Geschenke generieren, die ZB soll und darf aber ihr Geld auch nicht auf diese Art und Weise verschenken.
Die zwingend feste Einhaltung der Faelligkeit des Kredites waere einer der Pfeiler in diesem zinslosen ZB-Geldsystem, um Misswirtschaft eines oder ggf. mehrerer potentieller Kreditnehmer bei der ZB zu kontrollieren und in gewissem Masse vorzubeugen, weil deren Misswirtschaft sie immer teurer zu gestehen kommen soll und letztendlich, falls keine Besserung sich hierbei abzeichnet, den Bankrott nach sich ziehen muss.
Vielen Dank fuer Deine unermessliche Geduld.
>Nochmals Gruß!
Gruss zurueck
TD
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