R.Deutsch
28.10.2000, 18:46 |
Falschgeld Thread gesperrt |
Lieber Dottore und alle Falschgelddisputanten,
Da es mit dem Falschgeldforum nicht klappt, schreibe ich einfach mal alle Beiträge unter der headline"Falschgeld". Dann läßt es sich später über die Suchmaschine leichter zusammenstellen. Ich würde Euch bitten auch alle Beiträge zum Thema einfach unter diese headline zu stellen.
Der folgende Beitrag bezieht sich auf eine ältere Stellungnahme von dottore und lag schon eine Weile auf meinem Schreibtisch rum, für das Falschgeldforum. Er befasst sich mit einem speziellen Beispiel von dottore und ich stelle ihn jetzt einfach mal rein.
Also lieber dottore, Sie schreiben:
"Wir könnten ja auch sagen, eine Notenbank hat nur Gold zum Start. Aktivseite: Gold, Passivseite Kapital (= was sie dem Einleger des Goldes, z.B. den Inahbern der Notenbank schuldig ist). Dieses Kapital wird in Form nicht von Aktien, sondern von Golddepositenscheinen dokumentiert und als umlauffähiges"Geld" deklariert.
Dann haben wir das Gold in der Notenbank und die Golddepositenscheine sind im Umlauf (statt Gold, egal jetzt in welcher Form, wie Barren oder Münzen).
Jetzt kommt jemand zur Notenbank und sagt: Ich will eine"Banknote" haben, die muss aber durch Gold gedeckt sein. Dann kann ihm die Notenbank (100%-Deckung ist ja vorausgesetzt) nur sagen: Ich kann ihnen eine solche Note nicht geben, weil ich ja selbst nur Gold habe. Ich kann ihnen auch keinen Depositenschein geben, dazu müssten sie Gold einlegen.
Also könnte die Notenbank nur sagen: Ich leihe ihnen Gold. Aber das darf sie nicht, denn dann sind die Depositenscheine nicht mehr zu 100 % gedeckt.
Und wie geht's nun weiter?
Gar nicht. Ende."
Ja, sehr schön, genau hier liegt der Knoten.
Natürlich kann der Mann nicht zur Notenbank gehen und sagen,"ich will eine Banknote haben, die muss aber durch Gold gedeckt sein." Warum sollte ihm die Bank daraufhin eine Banknote aushändigen, macht ja sonst auch niemand. Er müßte dafür schon eine Leistung erbringen, z.B. Gold einlegen, oder er gibt ihr einen Wechsel und sie händigt ihm dafür eine Banknote aus, oder sie gibt ihm die Note als Darlehen, gegen ein Pfand. Ob sie dafür Gold im Keller hat, spielt keine Rolle. Sie ist auf alle Fälle verpflichtet, jederzeit gegen Vorlage ihrer Banknote Gold auszuhändigen, anders als bei fiat money, da muß sie bei Vorlage der Note nur neues fiat money aushändigen, kein Gold.
Der Trick bei den (echten) Banknoten war schon immer (auch im Goldstandard), daß sie beides zugleich sind, Depositenschein und Zahlungsversprechen (Lagerschein und Wechsel) und man ihnen nicht ansieht, was sie gerade sind. Ich gehe also einmal mit meinem"Depositenschein" hin und sage, ich will"mein" hier gelagertes Gold abholen. Ein andernmal gehe ich mit dem Zahlungsversprechen hin und sage, ich will das versprochene Gold abholen. Beide Noten sehen gleich aus. Die Banknoten waren immer wie ein Wechsel gestaltet (gegen Vorlage dieser Note usw. -wer schuldet, was wird geschuldet, wann und wo), obwohl sie auch Depositenscheine waren. Das spielte aber keine Rolle, denn in beiden Fällen mußte die Zentralbank konkret Gold aushändigen, für jede Note, die sie ausgab. Zur Zeit der banking/currency Debatte hat man diese Vermischung noch abgelehnt, wohl weil man sah, was daraus entstehen könnte und es wäre auch gut gewesen, wenn diese Vermischung nicht statt gefunden hätte, wenn man also klar ein"Bankformular" für den Lagerschein und ein anderes für den Wechsel gewählt hätte. Aber auch die Vermischung ist nicht tragisch, solange in beiden Fällen die Bank konkret gegen Vorlage der Note Gold liefern muß.
Es ist also garnichts zu Ende, wie Sie schreiben. Im Gegenteil, das Kreditgeld auf dieser Basis hat über Jahrhunderte hervorragend funktioniert und es wurde die größte industrielle Entwicklung mit gewaltigen internationalen Krediten finanziert (19.Jh). Warum sollte denn eine Bank nicht, wie jeder Privatmann auch, Kreditgeld erzeugen können, indem sie einen Wechsel unterschreibt? Nur muß sie für ihr Kreditgeld auch selbst einstehen, es muß gesagt werden, was die Bank selbst für ihre Noten schuldig ist und nicht was andere dafür schuldig sind.
Ihr Knoten ist offenbar, daß Sie glauben, bei 100% Deckung sei kein Kreditgeld möglich.
R.Deutsch
<center>
<HR>
</center> |
Jochen
28.10.2000, 20:37
@ R.Deutsch
|
Re: Falschgeld |
Hallo R. Deutsch
>Also lieber dottore, Sie schreiben:
>"Wir könnten ja auch sagen, eine Notenbank hat nur Gold zum Start. Aktivseite: Gold, Passivseite Kapital (= was sie dem Einleger des Goldes, z.B. den Inahbern der Notenbank schuldig ist). Dieses Kapital wird in Form nicht von Aktien, sondern von Golddepositenscheinen dokumentiert und als umlauffähiges"Geld" deklariert.
>Dann haben wir das Gold in der Notenbank und die Golddepositenscheine sind im Umlauf (statt Gold, egal jetzt in welcher Form, wie Barren oder Münzen).
>Jetzt kommt jemand zur Notenbank und sagt: Ich will eine"Banknote" haben, die muss aber durch Gold gedeckt sein. Dann kann ihm die Notenbank (100%-Deckung ist ja vorausgesetzt) nur sagen: Ich kann ihnen eine solche Note nicht geben, weil ich ja selbst nur Gold habe. Ich kann ihnen auch keinen Depositenschein geben, dazu müssten sie Gold einlegen.
>Also könnte die Notenbank nur sagen: Ich leihe ihnen Gold. Aber das darf sie nicht, denn dann sind die Depositenscheine nicht mehr zu 100 % gedeckt.
>Und wie geht's nun weiter?
>Gar nicht. Ende."
>Ja, sehr schön, genau hier liegt der Knoten.
>Natürlich kann der Mann nicht zur Notenbank gehen und sagen,"ich will eine Banknote haben, die muss aber durch Gold gedeckt sein." Warum sollte ihm die Bank daraufhin eine Banknote aushändigen, macht ja sonst auch niemand. Er müßte dafür schon eine Leistung erbringen, z.B. Gold einlegen, oder er gibt ihr einen Wechsel und sie händigt ihm dafür eine Banknote aus, oder sie gibt ihm die Note als Darlehen, gegen ein Pfand. Ob sie dafür Gold im Keller hat, spielt keine Rolle.
Das scheint mir aber bei dir die entscheidende Rolle zu spielen.
>Sie ist auf alle Fälle verpflichtet, jederzeit gegen Vorlage ihrer Banknote Gold auszuhändigen,
Wie kann sie das, wenn sie, wie du oben sagst"Oder er gibt ihr (der Bank) einen Wechsel und sie (die Bank) händigt ihm dafür eine Banknote aus.. Ob sie dafür Gold im Keller hat, spielt keine Rolle"?
Wenn du sagst, das eben beschriebene Beispiel sei kein Falschgeld, wo ist dann der Dissens?
>anders als bei fiat money, da muß sie bei Vorlage der Note nur neues fiat money aushändigen, kein Gold.
Gemäß deinem obigen Beispiel kann die obige Bank das auch nicht, da sie nur einen Wechsel hat?
>Der Trick bei den (echten) Banknoten war schon immer (auch im Goldstandard), daß sie beides zugleich sind, Depositenschein und Zahlungsversprechen (Lagerschein und Wechsel) und man ihnen nicht ansieht, was sie gerade sind.
Richtig!
>Ich gehe also einmal mit meinem"Depositenschein" hin und sage, ich will"mein" hier gelagertes Gold abholen. Ein andernmal gehe ich mit dem Zahlungsversprechen hin und sage, ich will das versprochene Gold abholen.
Meiner Meinung nach ist es egal, ob ich das versprochene Gold oder einen wie auch immer gearteten Handelswechsel abholen will.
>Es ist also garnichts zu Ende, wie Sie schreiben. Im Gegenteil, das Kreditgeld auf dieser Basis hat über Jahrhunderte hervorragend funktioniert und es wurde die größte industrielle Entwicklung mit gewaltigen internationalen Krediten finanziert (19.Jh). Warum sollte denn eine Bank nicht, wie jeder Privatmann auch, Kreditgeld erzeugen können, indem sie einen Wechsel unterschreibt? Nur muß sie für ihr Kreditgeld auch selbst einstehen, es muß gesagt werden, was die Bank selbst für ihre Noten schuldig ist und nicht was andere dafür schuldig sind.
Sie bietet als Deckung eben den Handelswechsel an.
Mein Beispiel: Ich bekomme als Bezahlung für irgendwas einen Wechsel über 100. Wenn ich nun woanders Schulden von 100 habe, dann gebe ich diesem Gläubiger den Wechsel. Ich leiste also nicht, sondern reiche nur den Wechsel weiter. Der Wechselschuldner muß nun also nicht mir, sondern meinem Gläubiger leisten.
Gebe ich nun nicht den Wechsel direkt weiter, sondern emittiere Geld gegen diesen Wechsel und gebe das dem Gläubiger, dann sind wir doch da, wo wir hinwollen?
Läuft der Wechsel ab, bekomme ich die Leistung daraus, die ich dann im Eventualfall meinem Geldgläubiger weitergebe.
Fazit: Der Geldschein ist jederzeit gedeckt, ohne Gold.
Wenn das Beispiel Nonsens ist, kein Problem. Einfach draufhauen, das entspannt:-)
Gruß
Jochen
<center>
<HR>
</center> |
dottore
28.10.2000, 21:04
@ R.Deutsch
|
Re: Falschgeld Die Edelmetallbewahranstalt und anderes: |
Lieber R.Deutsch,
dazu meine Antwort:
>Also lieber dottore, Sie schreiben:
>"Wir könnten ja auch sagen, eine Notenbank hat nur Gold zum Start. Aktivseite: Gold, Passivseite Kapital (= was sie dem Einleger des Goldes, z.B. den Inahbern der Notenbank schuldig ist). Dieses Kapital wird in Form nicht von Aktien, sondern von Golddepositenscheinen dokumentiert und als umlauffähiges"Geld" deklariert.
>Dann haben wir das Gold in der Notenbank und die Golddepositenscheine sind im Umlauf (statt Gold, egal jetzt in welcher Form, wie Barren oder Münzen).
Da ist richtig. Nur handelt es sich nicht um eine"Notenbank", sondern um eine Edelmetallbewahranstalt. Also eine Depositenkasse.
>Jetzt kommt jemand zur Notenbank und sagt: Ich will eine"Banknote" haben, die muss aber durch Gold gedeckt sein. Dann kann ihm die Notenbank (100%-Deckung ist ja vorausgesetzt) nur sagen: Ich kann ihnen eine solche Note nicht geben, weil ich ja selbst nur Gold habe. Ich kann ihnen auch keinen Depositenschein geben, dazu müssten sie Gold einlegen.
>Also könnte die Notenbank nur sagen: Ich leihe ihnen Gold. Aber das darf sie nicht, denn dann sind die Depositenscheine nicht mehr zu 100 % gedeckt.
>Und wie geht's nun weiter?
>Gar nicht. Ende."
>Ja, sehr schön, genau hier liegt der Knoten.
>Natürlich kann der Mann nicht zur Notenbank gehen und sagen:"Ich will eine Banknote haben, die muss aber durch Gold gedeckt sein."
Der Mann k a n n gar nicht sagen, dass ihm der Sinn nach einer Banknote stehe. Denn eine"Note" (lat. ="nota") ist immer ein Schuldschein bzw. ein Schuldversprechen. Und mit diesem Wunsch kann er n i e zu einer Golddepositenkasse gehen.
>Warum sollte ihm die Bank daraufhin eine Banknote aushändigen, macht ja sonst auch niemand. Er müßte dafür schon eine Leistung erbringen, z.B. Gold einlegen,
Legt er Gold ein, kriegt er den üblichen Depositenschein. Wie jemand, der an der Garderobe einen Mantel abgibt und dafür eine Garderobenmarke erhält.
>oder er gibt ihr einen Wechsel und sie händigt ihm dafür eine Banknote aus, oder sie gibt ihm die Note als Darlehen, gegen ein Pfand.
Das genau ist der Punkt, das"oder". Wenn er der Depositenkasse einen Wechsel gibt, dann darf sie ihm dafür keinen Depositenschein aushändigen, weil der Wechseleinreicher ja kein Depositum (lat. = das Hinterlegte) hinterlegt hat.
Die Depositenkasse würde also in Ihrem Fall zu einer Leihkasse mutieren und das ist etwas ganz anderes als eine Depositenkasse.
>Ob sie dafür Gold im Keller hat, spielt keine Rolle.
Die Depositenkasse hat nun aber Gold im Keller, sonst wäre der Prozess so wie von Ihnen beschrieben nicht in Gang gekommen. Ich darf noch Mal an den von Ihnen bereits ins Feld geführte (und leider gänzlich mißverstandenen) Hamburger Banco erinnern. Der war zunächst eine reine Depositenkasse (mit Giralabwicklungen, also Zu-und Abbuchungen der einzelnen Konten), dann versuchte der Banco Mal vorübergehend, auch eine Leihkasse zu werden - und das ging sofort schief (die Literatur dazu ist Ihnen sicher geläufig).
>Sie ist auf alle Fälle verpflichtet, jederzeit gegen Vorlage ihrer Banknote Gold auszuhändigen,
Sobald eine Depositenkasse zur Leihkasse (oder"Bank" in herkömmlichem Sinne) mutiert ist, also Bankoten ausgibt, tut sie das - so jedenfalls in der Geschichte geschehen - mit Hilfe von Banknoten auf denen das berühmte"Gegen Vorlage dieser Note... gibts Gold" steht.
Dann muss sie allerdings mit Hilfe des Zinses dafür sorgen, dass sie immer liquide bleibt, sprich immer die geforderte Menge Gold aushändigen kann. Wird Gold abgefordert also Zins rauf und vice versa.
>anders als bei fiat money, da muß sie bei Vorlage der Note nur neues fiat money aushändigen, kein Gold.
Wann und wo gab es denn diese Form von Fiat Money konkret? Im Goldstandard bis 1914 ganz sicher nicht. Ein Beispiel wäre hilfreich, aber ich vermute, sie werden keins bringen können.
Abgesehen davon ist die Prolongation eines Wechsels, denn darum geht's letztlich auch ein ganz normaler wirtschaftliche Vorgang (schuldrechtlicher Kontrakt in beiderseitigem Einverständnis).
>Der Trick bei den (echten) Banknoten war schon immer (auch im Goldstandard), daß sie beides zugleich sind, Depositenschein und Zahlungsversprechen (Lagerschein und Wechsel) und man ihnen nicht ansieht, was sie gerade sind.
Völlig richtig. Wie von mir bereits geschildert. Beim GS waren die damaligen Banknoten dies in der Tat. Gesteuert wurde die Chose - wie gesagt - durch den Goldautomatismus (Gold fließt ab = Zinsen werden raufgesetzt). Am Ende hätte jeder sein Gold zurück bekommen (bzw. die letzten Wechsel, die noch umliefen, wären durch Leistung aus der Welt geschafft worden bzw. durch Schuldnerbankrott und aus der Leihkasse wäre wieder eine schlichte Depositenkasse geworden - mit dem restlichen ihr noch verbliebenen Gold).
>Ich gehe also einmal mit meinem"Depositenschein" hin und sage, ich will"mein" hier gelagertes Gold abholen. Ein andernmal gehe ich mit dem Zahlungsversprechen hin und sage, ich will das versprochene Gold abholen. Beide Noten sehen gleich aus. Die Banknoten waren immer wie ein Wechsel gestaltet (gegen Vorlage dieser Note usw. -wer schuldet, was wird geschuldet, wann und wo), obwohl sie auch Depositenscheine waren.
Sie waren keine Depositenscheine (oder anderes: in Höhe des Goldbestandes waren es Depositenscheine, in Höhe der darüber hinaus emittierten"Banknoten" waren es Schuldscheine). Übrigens waren sie nicht wie Wechsel ausgesatltet, sondern es waren Schuldscheine. Zum Wechsel fehlte der berühmte"dritte Mann" (ist aber nicht so wichtig).
Der Trick beim GS, und da haben Sie Recht, bestand darin, dies beides zu vermengen.
>Das spielte aber keine Rolle, denn in beiden Fällen mußte die Zentralbank konkret Gold aushändigen, für jede Note, die sie ausgab. Zur Zeit der banking/currency Debatte hat man diese Vermischung noch abgelehnt, wohl weil man sah, was daraus entstehen könnte und es wäre auch gut gewesen, wenn diese Vermischung nicht statt gefunden hätte, wenn man also klar ein"Bankformular" für den Lagerschein und ein anderes für den Wechsel gewählt hätte. Aber auch die Vermischung ist nicht tragisch, solange in beiden Fällen die Bank konkret gegen Vorlage der Note Gold liefern muß.
Absolut einverstanden, der Goldmeschanismus hat das Problem auch nie virulent werden lassen (ein paar Extremkrisen Mal beiseite, die aber außerökonomisch bedingt waren, z.B. bei der Aufhebung der Einlösepflicht der Bank von England in den Napoleonischen Kriegen; Krieg ist halt etwas anderes als normales Wirtschaften).
>Es ist also garnichts zu Ende, wie Sie schreiben. Im Gegenteil, das Kreditgeld auf dieser Basis hat über Jahrhunderte hervorragend funktioniert und es wurde die größte industrielle Entwicklung mit gewaltigen internationalen Krediten finanziert (19.Jh). Warum sollte denn eine Bank nicht, wie jeder Privatmann auch, Kreditgeld erzeugen können, indem sie einen Wechsel unterschreibt?
Komplett einverstanden, wenn Sie das mit dem Wechsel gerade rücken. Die Bank nahm Wechsel herein und begab dafür Schuldscheine (Banknoten). Oder welche Bank hat da quergeschrieben? Die Notenbank in Ihrem Beispiel ja sicherlich nicht.
>Nur muß sie für ihr Kreditgeld auch selbst einstehen, es muß gesagt werden, was die Bank selbst für ihre Noten schuldig ist und nicht was andere dafür schuldig sind.
Die private Bank ja, denn sie kann ja auch ihre Schuldner unter Druck setzen. Die Notenbank im GS auch, denn sie operiert ja wie eine Privtbank und kann in Schulnder und Gläubiger der bei ihr liegenden Wechsel vollstrecken. Deshalb gab's damals ja auch zahlreiche Notenbanken in Deutschland (Preußische, Ritterschaftliche in Stettin, Leizpiger, Bayerische usw. usw.).
Dass die Bank, und das ist Ihr Knoten, selbst (!) leisten muss (eben Gold zum Schluss) ist doch durch nichts beweisbar. Denn - wie mein Beispiel mit der Goldmine zeigt, die einen Wechsel ausschreibt - kann jeder private Schuldner leisten. Warum denn die Bank? Die Notenbank leistet in Gold (kein Falschgeld) und die Goldmine leistet auch in Gold (zeitversetzt und deshalb Falschgeld?).
Es bleibt also dabei: Falschgeld kann nur sein, was weder durch bereits erbrachte Leistung unterlegt ist noch durch den Zugriff auf noch zu erbringende Leistung.
>Ihr Knoten ist offenbar, daß Sie glauben, bei 100% Deckung sei kein Kreditgeld möglich.
Bei 100% Deckung ist seitens der Depositenkasse kein Kreditgeld emittierbar. Das wäre so als würden für einen Mantel zwei Garderobenmarken ausgegeben. Die anschließende Balgerei kann sich jeder unschwer ausmalen.
So weit so klar?
Besten Gruß
d.
<center>
<HR>
</center>
|
dottore
28.10.2000, 21:32
@ Jochen
|
Re: Falschgeld |
>Fazit: Der Geldschein ist jederzeit gedeckt, ohne Gold.
Ganz genau so ist es, Jochen, ich hatte das eben nur etwas ausführlicher gepostet, sorry.
>Wenn das Beispiel Nonsens ist, kein Problem. Einfach draufhauen, das entspannt:-)
Es ist absoluter No-Nonsense. Danke.
Gruß
d.
<center>
<HR>
</center>
|
R.Deutsch
28.10.2000, 21:55
@ dottore
|
Es ist absoluter No-Nonsense. Danke. |
seit wann stottern Sie denn dottore?:-)
<center>
<HR>
</center> |
R.Deutsch
28.10.2000, 22:15
@ R.Deutsch
|
No Nonsens Jochen |
Hallo Jochen,
Dein Beispiel:
Ich bekomme als Bezahlung für irgendwas einen Wechsel über 100. Wenn ich nun woanders
Schulden von 100 habe, dann gebe ich diesem Gläubiger den Wechsel. Ich leiste also nicht, sondern reiche nur
den Wechsel weiter. Der Wechselschuldner muß nun also nicht mir, sondern meinem Gläubiger leisten.
Gebe ich nun nicht den Wechsel direkt weiter, sondern emittiere Geld gegen diesen Wechsel und gebe das dem
Gläubiger, dann sind wir doch da, wo wir hinwollen?
Läuft der Wechsel ab, bekomme ich die Leistung daraus, die ich dann im Eventualfall meinem Geldgläubiger
weitergebe.
Fazit: Der Geldschein ist jederzeit gedeckt, ohne Gold."
Dein Beispiel ist in der Tat kein Nonsense. Allerdings besteht ein kleiner, sehr wichtiger Unterschied. Du sagst ja, Du willst für das Geld, das Du emittierst selbst etwas leisten, im Zweifel die Leistung, die Du für den Wechsel bekommst weiterreichen. Der Gläubiger kann also mit dem Geld immer zu Dir kommen und sagen, ich bitte um Leistung. Das kann er bei der BuBa nicht. Mit deren Geld muß er zu anderen gehen und sagen ich bitte um Leistung, wie bei echtem Falschgeld.
Gruß
Reinhard
<center>
<HR>
</center> |
Rudow
28.10.2000, 22:17
@ R.Deutsch
|
Falschgeld |
Lieber R.Deutsch,
ich verfolge mit großer Spannung die Disputation und versuche verzweifelt auch eine eigene Geldtheorie zurechtzubasteln; aber es ist schwierig...
Also seit gestern habe ich 212,38* DM Bargeld in der Hosentasche; auf meinem Gehaltskonto liegt noch das halbe Gehalt vom vorigen Monat, also 63 126, 34* DM.
Hier auf meinem Schreibtisch fliegend dauernd Münzen rum, aus dem Schulranzen meiner Jüngsten hat gestern meine Frau noch die Schulspende vom September aus der Griffeldose geholt...
Es interessiert mich nicht die Bohne, ob dieses Geld gedeckt ist, ob es irgendwo Waren in Form von Kartoffeln oder Russenriegel hat oder nicht.
Aber wenn ich Morgen in der Früh an meinem Kiosk die Morgenzeitung kaufen will, dann will ich wenigstens, dass der Zeitungsmensch glaubt, dass meine Zweimark dazu taugen, dass er seinen Lieferanten bezahlen kann, weil der nämlich glaubt, dass der Verlag glaubt dass die Kreditbank glaubt usw. usw.
Das gilt wohlgemerkt! nur für meine Zweimark - nicht für den ganzen Schrott der da sonst auf meinem Konto, meinem Schreibtisch, meiner Hosentasche oder in der Griffeldose meiner Tochter rumfliegt.
Und genau hier sehe ich eine Möglichkeit, die Kontroverse zwischen der Currency-Theorie (Deckung des Geldes über einen Warenkorb (Sozialprodukt))und der Banking-Theorie (Sicherung der Salden durch Eigentumstitel bzw. Wechsel) sozusagen für meinen ganz privaten Geldgebrauch zu versöhnen.
Während also für mich alles Geld, das irgendwo rumschwirrt völlig Wurst ist, und demnach auch, ob es dafür auch eine entsprechende Warenmenge gibt, ist es für den Banker, der dieses Geld irgendwanneinmal als Darlehen in Folge eines Kreditvertrages ausgezahlt hat, auch egal, ob dieses Geld mit Waren gedeckt ist - er will es nur wieder haben. Und den dazugehörenden Zins. Darum braucht der Banker erst recht keine Deckung für das Geld, sondern Sicherheiten (idealerweise 1 Kg Fleich aus dem Körper des Schuldners - und das, obwohl kein Kanibalist!).
Aber mit dem Geld, das ich morgen Früh zum Kauf meiner Zeitung einzusetzen gewillt bin, möchte ich auch wirklich meine Zeitung bekommen. Und das wird dann der Fall sein, wenn jemand mein Geld braucht - und zwar als Geld! Wenns auf die Warendeckung ankäme, könnte ja der kreditverschuldete Verlag der Bank einen Haufen Zeitungen vor die Tür werfen. Wollen die aber nicht. Die wollen Geld.
Und da können die mich gut gebrauchen, denn ich will kein Geld, sondern Zeitung. Und ich habe Geld. Jedenfalls genug für die Zeitung.
-------schnipp---------
Beim Kreditgeld gleichen sich Forderung und Schuld aus (Gläubiger-Schuldner-Beziehung), Zentralbankgeld hingegen ist idealiter die (anonyme) Verbriefung der Erstausstattung Eigentumsbeziehung), also bloß die Homogenisierung bzw. Fungibilisierung des ultimativen Zahlungsmittelbestands (der bereits produzierten Güter, keineswegs der zukünftigen oder der Produktionsmittelbestände). Damit ist das Zentralbankgeld vorzugsweise auf die Tauschfunktion, das Kreditgeld auf die intertemporale Zahlungsmittelfunktion gerichtet. Die beiden Beziehungen, die Gläubiger-Schuldner-Beziehung als Grundlage des Bankgeldes und die Eigentumsbeziehung als Grundlage des Zentralbankgeldes sind beide simultan notwendig zur Fundierung der Geldtheorie, sie sind je einer anderen Geldfunktion zuzuordnen.
Dies ist auch die Ratio des zweistufigen Bankensystems. Bankgeld ist bloß die Vermittlung eines zinstragenden Kredits zwischen Privaten; die Budgetrestriktiofl muß eingehalten werden, soll die Kreditforderung erfiüllbar bleiben. Die im Zentralbankgeld implizierte Forderung gegen die Zentralbank ist hingegen systematisch eine leere Forderung, weil damit nur die Erstausstattung an Gütern verbrieft wird; die Gegenbuchung ist also die Forderung der Zentralbank auf Rückgabe des Geldscheins, jeweils nach dem Vollzug der Tauschvorgänge; es darf kein false trade vorliegen, wenn diese Rückgabe möglich sein soll. In der Realität ist natürlich eine Verquickung der beiden Funktionen festzustellen, die leider auch den Blick auf die prinzipiell notwendige Trennung der beiden Geldfunktionen in zwei Medien und dementsprechend zwei notwendige geldpolitische Instrumente verstellt.
(Bernd Prior: Grundelemente einer noeklassischen Geldtheorie in der Arrow-Debreu-Welt. in: Herausforderung der Geldwirtschaft. Theorie und Praxis währungspolitischer Ereignisse. Herausgegeben von Hans-Joachim Stadermann und Otto Steiger. 1999. ISBN 3-89518-231-1-)
-----schnapp---------
Grüße
von Rudow
Und so schließt sich der Kreis.
(* Das Komma in dem Betrag wurde vom Autor geändert.)
<center>
<HR>
</center>
|
dottore
28.10.2000, 22:42
@ R.Deutsch
|
Re: No Nonsens Jochen |
>Dein Beispiel ist in der Tat kein Nonsense. Allerdings besteht ein kleiner, sehr wichtiger Unterschied. Du sagst ja, Du willst für das Geld, das Du emittierst selbst etwas leisten, im Zweifel die Leistung, die Du für den Wechsel bekommst weiterreichen. Der Gläubiger kann also mit dem Geld immer zu Dir kommen und sagen, ich bitte um Leistung. Das kann er bei der BuBa nicht. Mit deren Geld muß er zu anderen gehen und sagen ich bitte um Leistung, wie bei echtem Falschgeld.
Das kann er bei der Buba nicht, weil die von ihr emittierten Banknoten eben keine Wechsel sind. Er kann aber bei der Buba den Wechsel gegen Banknoten abholen und selbst vollstrecken. Dies ist in der Tat ein Unterschied und zwar im Zeit- (= Vollstreckungsablauf), aber das ändert doch an der Grundaussage nichts: Bargeld ist jederzeit über den Umweg des Sich-Dafür-Kaufens-eines-Wechsels vollstreckbar. Der Wechsel dagegen ist direkt vollstreckbar.
Das ist jedoch kein prinzipieller Unterschied. Jeden Tag kann ich gegen Notenbankgeld irgendeinen Wechsel kaufen, überall in der Welt. Weshalb sollte denn solches Notenbankgeld, mit dem ich Wechsel kaufen oder auslösen kann,"Falschgeld" sein?
Notenbankgeld ist ein umlauffähig gemachter Wechsel, nicht mehr und nicht weniger. Umlauffähig, weil dieses Notenbankgeld"gesetzliches Zahlungsmittel" ist und von jedermann angenommen werden muss. Für dieses Geldmonopol (!) wird die Notenbank ja auch"bezahlt" - eben mit der Rediskontprämie, deren"Vergeldlichung" (= Ausschüttung an den Finanzminister) Produktion von Falschgeld ist (wie bei mir nach zu lesen).
Der Notenbankgewinn und seine Ausschüttung an den Finanzminister ist genau das, was Sie suchen: ein Monopolaufschlag, der gesamtwirtschaftlich genau so wirkt (nämlich tendenziell preissteigernd) wie das in Umlaufsetzen (und permanentes Akzeptieren) von kriminellem Falschgeld.
Der Notenbankgewinn (grosso modo), der nicht durch einen"Zins" in die Welt kommt, sondern als Monopolprämie ist gesetzlich erlaubte Fabrikation von Falschgeld. Nicht mehr und nicht weniger.
Dies ist der Trick, logisch doch. Aber solange ich gegen Notenbankgeld jederzeit vollstreckbare Wechsel kaufen kann, ist doch die Welt in Ordnung. Das Obige selbstverständlich ausgenommen.
Grüße an Reinhard und R.Deutsch,
d.
<center>
<HR>
</center>
|
Jochen
29.10.2000, 00:20
@ dottore
|
Re: Falschgeld |
>>Fazit: Der Geldschein ist jederzeit gedeckt, ohne Gold.
>Ganz genau so ist es, Jochen, ich hatte das eben nur etwas ausführlicher gepostet, sorry.
Ich schreibs halt immer so, daß ich es verstehe. Reiner Egoismus:-)
>>Wenn das Beispiel Nonsens ist, kein Problem. Einfach draufhauen, das entspannt:-)
>Es ist absoluter No-Nonsense. Danke.
Dank zurück
>Gruß
>d.
Grüßle
Jochen
<center>
<HR>
</center> |