Jesse
29.10.2000, 11:22 |
Spekulationsgewinne bei Studenten ohne weitere Einkünfte Thread gesperrt |
Hallo,Steuerexperten oder Betroffene!
Wie ist das eigentlich bei Studenten und Schülern,die Einkünfte nur aus Spekulationsgewinnen bei einer Frist von weniger als 6 Monaten haben? Dürfen die für das Jahr 2000 bis 13499 DM gehen? Ab 13500 beginnt ja die Besteuerung.Müssen die trotzdem in der Steuererklärung die Spekulationsgewinne angeben?Welche Fallstricke sind zu beachten?(Ich lasse jetzt mal die Frage des Abzugs von Werbungskosten etc.weg)
Danke für kompetente Antwort
Gruß Jesse P.S.Normlerweise müssen ja Spekugewinne unter 6 Mon.schon ab 1000 DM versteuert werden.
<center>
<HR>
</center> |
dottore
29.10.2000, 12:23
@ Jesse
|
Re: Spekulationsgewinne bei Studenten ohne weitere Einkünfte |
>Hallo,Steuerexperten oder Betroffene!
>Wie ist das eigentlich bei Studenten und Schülern,die Einkünfte nur aus Spekulationsgewinnen bei einer Frist von weniger als 6 Monaten haben? Dürfen die für das Jahr 2000 bis 13499 DM gehen? Ab 13500 beginnt ja die Besteuerung.Müssen die trotzdem in der Steuererklärung die Spekulationsgewinne angeben?Welche Fallstricke sind zu beachten?(Ich lasse jetzt mal die Frage des Abzugs von Werbungskosten etc.weg)
Spekulatuoinsgewinne gehören zu den Einkunftsarten und müssen angegeben werden. Steuer greift erst ab der Summe wie beschrieben. Sofern keine Einkünfte aus anderen Einkunftsartne dazu kommen.
>Danke für kompetente Antwort
>Gruß Jesse P.S.Normlerweise müssen ja Spekugewinne unter 6 Mon.schon ab 1000 DM versteuert werden.
Die DM 1000 sind eine Freigrenze, kein Freibetrag. Liegen die Spekueinkünfte höher müssen auch die 1000 DM angegeben werden.
Fallstricke sind da nicht drin.
Gruß
d.
<center>
<HR>
</center> |
Dukat
29.10.2000, 12:27
@ Jesse
|
Re: Spekulationsgewinne bei Studenten ohne weitere Einkünfte |
Grundsätzlich zählen Speku Gewinne zu den Einkünften, wie jede andere Einkunftsart auch.
Insofern werden sie entsprechend behandelt.
Es gelten demnach die üblichen Grundfreibeträge. Soweit mir bislang bekannt ist auch nach neuem Recht.
Für die Deklaration in 2000 sind allerdings neue Formulare geplant.
Anlage KSO wird gesplittet in Anlage Kap (Kapitalerträge) und Anlage SO (Sonstige Einkünfte).
Hier mußt Du die Speku Einkünfte angeben. Wenn Du allerdings unter dem Grundfreibetrag bleibst, zahlst Du keine Steuern, bzw. bekommst gezahlte erstattet.
Zur abgabe einer ESt-Erklärung ist grundsätzlich jeder verpflichtet, auch wenn er unter dem Grundfreibetrag liegt.
Hoffe Dir weitergeholfen zu haben
Gruss
du
<center>
<HR>
</center> |
Dukat
29.10.2000, 12:30
@ Jesse
|
Re: Spekulationsgewinne bei Studenten ohne weitere Einkünfte |
Hab ich doch vergessen, dass die Spekulationsfrist seit 1999 auf 1 Jahr erhöht wurde....
Als nicht vergessen!!!!!!
Zwischen dem Erwerb (auch Erbe) und dem Verkauf müssen 1 Jahr vergangen sein, ansonsten fallen Spekulationsgewinne/ -verluste an.
Dottore hat natürlich recht mit der Freigrenze. Wenn drüber, dann volle Steuerpflicht aller Speku Gewinne
du
<center>
<HR>
</center> |
Jesse
29.10.2000, 12:49
@ Dukat
|
Re: Spekulationsgewinne bei Studenten ohne weitere Einkünfte |
>Hab ich doch vergessen, dass die Spekulationsfrist seit 1999 auf 1 Jahr erhöht wurde....
>Als nicht vergessen!!!!!!
>Zwischen dem Erwerb (auch Erbe) und dem Verkauf müssen 1 Jahr vergangen sein, ansonsten fallen Spekulationsgewinne/ -verluste an.
>Dottore hat natürlich recht mit der Freigrenze. Wenn drüber, dann volle Steuerpflicht aller Speku Gewinne
>du
Danke,das mit dem 1 Jahr Spekufrist wußte ich schon,6 Mon.war ein Versehen.Aber es ist also sicher,daß im Fall des Studenten/Schülers erst ab 13500 DM Steuerabzug entsteht.Ich gehe davon aus,daß die Zuwendungen,die er von den Eltern bekommt(für das Studium),nicht als Einkommen zählen.Vielleicht kommt Vater Staat bald auch auf diese Idee,wo er doch so scharf auf Spekugewinne ist.
Gruß Jesse
<center>
<HR>
</center> |
Dukat
29.10.2000, 13:18
@ Jesse
|
Zuwendungen |
Zuwendungen von deinen Eltern zählen nicht zu den 7 Einkunftsarten.
Wen Du noch keine 27 bist, sind deine Eltern sogar verpflichtet dir etwas zuzuwenden ;)
du
<center>
<HR>
</center> |
Dukat
29.10.2000, 13:18
@ Jesse
|
Zuwendungen |
Zuwendungen von deinen Eltern zählen nicht zu den 7 Einkunftsarten.
Wen Du noch keine 27 bist, sind deine Eltern sogar verpflichtet dir etwas zuzuwenden ;)
du
<center>
<HR>
</center> |
Jesse
29.10.2000, 13:58
@ Dukat
|
Re: Zuwendungen |
>Zuwendungen von deinen Eltern zählen nicht zu den 7 Einkunftsarten.
>Wen Du noch keine 27 bist, sind deine Eltern sogar verpflichtet dir etwas zuzuwenden ;)
>du
Danke,ich bin der Vater!
Jesse
<center>
<HR>
</center> |
Obelix
29.10.2000, 16:22
@ Jesse
|
Re: Spekulationsgewinne |
Hierzu ein aelterer Text von mir.
Da kann man sich dranhaengen.
Gruss, obelix
<ul> ~ Klick</ul>
<center>
<HR>
</center> |