Praxedis
05.09.2003, 10:58 |
Viel Geld für nichts (CBL in der Sächs. Zeitung) Thread gesperrt |
-->Viel Geld für nichts
Experten diskutieren Steuersparmodelle zwischen Kommunen und US-Investoren
Millionen Euro praktisch ohne Gegenleistung - immer mehr sächsische Kommunen gehen so genannte Cross-Border-Leasing-Geschäfte ein. Experten warnen indes vor erheblichen Risiken.
So könnte ein Witz beginnen oder auch eine neue Masche aus dem Bereich „Nepper, Schlepper, Bauernfänger“: Steht ein Mann vor der Tür und sagt: „Vermieten Sie mir doch Ihr Auto für 100 Euro pro Monat - ich vermiete es Ihnen auch gleich für 50 Euro monatlich zurück.“ Der Durchschnittsbürger würde dem Herrn gleich die Tür vor der Nase zuknallen. Viele sächsische Kommunen würden sie dagegen sperrangelweit aufreißen.
Rund 150 Kommunen oder deren Betriebe sind seit Mitte der 90er Jahre deutschlandweit bereits ein so genanntes Cross-Border-Leasing (CBL) mit US-Investoren eingegangen. Auch sächsische Gemeinden entdecken immer mehr die Möglichkeit, praktisch aus nichts Kapital zu schlagen. Ohne wirkliche Gegenleistung können Millionen Euro verdient werden (siehe Kasten).
Das sächsische Innenministerium hat kürzlich eine Verwaltungsrichtlinie für den Abschluss vorgelegt. Der Tenor: Grundsätzlich sind die CBL-Geschäfte erlaubt. Wenn es schief geht, sind die Kommunen aber auch allein verantwortlich. Und die Risiken sind nach Ansicht von Experten enorm.
„Bei leistungslosen Entgelten ohne Wertschöpfung gehen bei mir immer die Warnlampen an“, sagte Professor Wolfgang Löwer, Wissenschaftsrechtler von der Universität Bonn gestern bei einer Anhörung des Innenausschusses im Landtag. „So etwas gibt es in der richtigen Welt nicht.“ Obwohl die CBL-Modelle zweifellos rechtmäßig seien, stehe dies für die Zukunft in den Sternen: So hat die oberste Steuerbehörde der USA ähnlichen Konstruktionen bereits die steuerliche Anerkennung versagt. Auch die Tatsache, dass Vermögen deutscher Kommunen unter US-Gerichtsbarkeit gestellt wird, sieht Löwer skeptisch. Immerhin: „Alle Verträge sind bisher störungsfrei verlaufen.“
Der Hallenser Rechtsanwalt Christian Möller warnte vor erheblichen Finanzrisiken: „Die Stilllegung der vermieteten Anlagen von über 90 Tagen oder die völlige Stilllegung könnten immense Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.“ Ein gar nicht abwegiger Fall: Bei der Augustflut 2002 waren drei CBL-vermietete Anlagen in Dresden betroffen, konnten aber rechtzeitig wieder in Betrieb gesetzt werden.
Gemeinden wollen Geld frei ausgeben können
Die kommunalen Spitzenverbände sehen das neue Finanzierungsmodell mit gemischten Gefühlen. „Wir bezweifeln, dass die Kommunen alle Risiken ausschließen können“, sagte Anke Hamann vom Sächsischen Landkreistag: „Es ist fraglich, ob der finanzielle Vorteil die Risiken rechtfertigt.“ Zurückhaltend äußerte sich auch Ralf Leimkühler vom Sächsischen Städte- und Gemeindetag: „Im Einzelfall kann ein CBL-Geschäft sinnvoll sein.“
Entschiedenen Protest der Kommunalvertreter erntete das Innenministerium mit der Vorschrift, dass mindestens mit der Hälfte der erzielten Erlöse zweckgebundene Rückstellungen angelegt oder Schulden getilgt werden müssen. Der Rest darf nur für Investitionen eingesetzt werden - also praktisch keine Chance, ihre Haushalte mit CBL-Geschäften zu sanieren.
Wenn also alle Gewinne der verleasten Einrichtung zu Gute kommen müssen, sind die Kommunen möglicherweise sogar verpflichtet, dies über Gebührensenkungen weiterzugeben. Die Rechtsaufsicht hat die Kommunen sogar auf das Risiko von entsprechenden Klagen von Gebührenzahlern hingewiesen.
<ul> ~ Klick zur Sächsischen Zeitung</ul>
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Euklid
05.09.2003, 11:38
@ Praxedis
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Re: Viel Geld für nichts (CBL in der Sächs. Zeitung) |
-->Das ist nichts anderes als von den Steuerzahlern bezahltes Gut weiterzuverhökern und dem Steuerzahler diese Investition nochmals mit Zins und Zinseszins aufs Auge zu drücken.
Gewisse Kreise geben ihr Geld eben nur gegen ganz handfeste Dinge raus.
Das hat damit zu tun daß der Staat (bzw Kommune) ohne diese Sicherheiten praktisch nicht mehr beleihungsfähig wäre.
Im Prinzip vergleichbar mit einem Unternehmer der am Bankschalter nach Kredit fragt und diesen im Hinterzimmer beim Direktor nur gegen das Pfand seines Privatbesitzes bekommt.
Der Privatbesitz wäre weg im Konkursfall.
Machtder Staat die Grätsche werden die Bürger abermals für Infrastruktur zur Kasse gebeten werden und zahlen dann den Spuk das dritte Mal.
Gruß EUKLID
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fridolin
05.09.2003, 12:20
@ Praxedis
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CBL-Modell? |
-->So könnte ein Witz beginnen oder auch eine neue Masche aus dem Bereich „Nepper, Schlepper, Bauernfänger“: Steht ein Mann vor der Tür und sagt: „Vermieten Sie mir doch Ihr Auto für 100 Euro pro Monat - ich vermiete es Ihnen auch gleich für 50 Euro monatlich zurück.“ Der Durchschnittsbürger würde dem Herrn gleich die Tür vor der Nase zuknallen. Viele sächsische Kommunen würden sie dagegen sperrangelweit aufreißen.
>Rund 150 Kommunen oder deren Betriebe sind seit Mitte der 90er Jahre deutschlandweit bereits ein so genanntes Cross-Border-Leasing (CBL) mit US-Investoren eingegangen. Auch sächsische Gemeinden entdecken immer mehr die Möglichkeit, praktisch aus nichts Kapital zu schlagen. Ohne wirkliche Gegenleistung können Millionen Euro verdient werden (siehe Kasten).
>Das sächsische Innenministerium hat kürzlich eine Verwaltungsrichtlinie für den Abschluss vorgelegt. Der Tenor: Grundsätzlich sind die CBL-Geschäfte erlaubt. Wenn es schief geht, sind die Kommunen aber auch allein verantwortlich. Und die Risiken sind nach Ansicht von Experten enorm.
>„Bei leistungslosen Entgelten ohne Wertschöpfung gehen bei mir immer die Warnlampen an“, sagte Professor Wolfgang Löwer, Wissenschaftsrechtler von der Universität Bonn gestern bei einer Anhörung des Innenausschusses im Landtag. „So etwas gibt es in der richtigen Welt nicht.“ Obwohl die CBL-Modelle zweifellos rechtmäßig seien, stehe dies für die Zukunft in den Sternen: So hat die oberste Steuerbehörde der USA ähnlichen Konstruktionen bereits die steuerliche Anerkennung versagt. Auch die Tatsache, dass Vermögen deutscher Kommunen unter US-Gerichtsbarkeit gestellt wird, sieht Löwer skeptisch. Immerhin: „Alle Verträge sind bisher störungsfrei verlaufen.“
Wieso macht der US-Investor bei diesem Modell - wenn es so läuft wie beschrieben - überhaupt nach Steuern einen Gewinn? Wenn der US-Investor eine Anlage für den Betrag X anmietet und für die Hälfte davon sofort zurückvermietet, bleibt ihm ein steuerwirksamer Verlust aus Geschäften in Deutschland. Wieso macht er wirtschaftlich dabei einen Gewinn, so daß er an diesen Geschäften interessiert ist?
Wieso wird das Vermögen deutscher Kommunen unter US-Gerichtsbarkeit gestellt? Es ist nach wie vor physisch in Deutschland belegen, der US-Investor müßte sich an deutsche Gerichte halten, zumindest wenn er irgendwie Forderungen vollstrecken will.
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Euklid
05.09.2003, 13:49
@ fridolin
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Re: CBL-Modell? |
-->Du irrst:
Der Gerichtsstand wird in Verträgen festgelegt zwischen den Vetragspartnern.
Steht da Gerichtsstand USA dann kann man sich nicht plötzlich auf einen anderen berufen.
Man hat doch unterschrieben.Was soll dann noch unklar sein?
Man kann doch nicht nach Vertragsunterzeichnung rumhampeln über den Gerichtsstand wenn man ihn durch Unterschrift schon im Voraus abgesegnet hat.
Diese Sache ist eindeutig.
Gruß EUKLID
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fridolin
05.09.2003, 15:24
@ Euklid
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Re: CBL-Modell? |
-->>Du irrst:
>Der Gerichtsstand wird in Verträgen festgelegt zwischen den Vetragspartnern.
>Steht da Gerichtsstand USA dann kann man sich nicht plötzlich auf einen anderen berufen.
>Man hat doch unterschrieben.Was soll dann noch unklar sein?
>Man kann doch nicht nach Vertragsunterzeichnung rumhampeln über den Gerichtsstand wenn man ihn durch Unterschrift schon im Voraus abgesegnet hat.
>Diese Sache ist eindeutig.
>Gruß EUKLID
Das ist mir schon klar. Ich habe auch gar nicht vom Gerichtsstand gesprochen, den man vereinbaren kann, sondern von der Vollstreckung von Gerichtsurteilen oder sonstiger Entscheidungen in das Vermögen des Betreffenden. Vollstreckt werden kann logischerweise nur dort, wo sich die Vermögenswerte tatsächlich befinden, und das geht nur mit Hilfe der Behörden/Gerichte des betreffenden Staates sowie auf der Basis der dort herrschenden Rechtsordnung. Das Land des Gerichtsstandes kann schließlich nicht einfach einen Gerichtsvollzieher oder Polizisten ins Ausland schicken.
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Euklid
05.09.2003, 17:11
@ fridolin
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Re: CBL-Modell? |
-->Die Vollstreckungsmaßnahmen der Amerikaner sind sehr rigoros.
Es gibt da ganz sicher viele Möglichkeiten:Konfiszierung der Vermögensteile von deutschen Unternehmen in Amerika.
Reicht das nicht um abzudecken kommt eben irgendwann der Flugzeugträger in Bewegung.
Eigentlich das Ur-Motiv jeden Krieges da sich dann wohl jeder selbst der Nächste ist.
Gruß EUKLID
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