amoebe
16.09.2003, 15:20 |
Wie lang ist eigentlich die Spekulationsfrist? Thread gesperrt |
-->Und wieviel Steuern muss man auf Spekulationsgewinne zahlen? Normale Einkommenssteuer? Wo findet man genaue Infos hierzu?
Danke für Hinweise
amoebe
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amoebe
16.09.2003, 15:23
@ amoebe
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Nochwas: Wer ist schon mal nachbesteuert worden? Strafverfahren? |
-->Machen die Banken bei großen Wertpapiervekäufen Meldung ans Finanzamt?
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LOMITAS
16.09.2003, 15:52
@ amoebe
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Re:speku wurde ausgesetzt |
-->hallo,
die speku aus wertpapiergewinne wurde ausgesetzt ( BGH ) bis zur endgültigen klärung durch Bundesverfassungsgericht
LOMITAS
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André
16.09.2003, 18:24
@ LOMITAS
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Re:speku wurde ausgesetzt - Gültigkeit von Finanzbehörden bestritten |
-->>hallo,
>die speku aus wertpapiergewinne wurde ausgesetzt ( BGH ) bis zur endgültigen klärung durch Bundesverfassungsgericht
>LOMITAS
Deshalb wird nach wie vor mit Spekufrist von 1 Jahr Steuer veranlagt,
aber Steuerpflichtiger kann mit Hinweis auf Urteil Einspruch einlegen.
Siehe: EStG § 23"Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften"
vgl. heutige Presse: Grüne und Teile der SPD wollen Frist aufheben,
habgierige, verschwendungssüchtige Politiker erhoffen sich zusätzliche Steuereinnahmen.
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Euklid
16.09.2003, 18:31
@ André
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Re:speku wurde ausgesetzt - Gültigkeit von Finanzbehörden bestritten |
-->Ist ja klar wie Juristen beim höchsten deutschen Gericht entscheiden werden wenn man ihnen sanft mitteilt daß ihre Gehälter und Pensionen anders nicht zu finanzieren sind [img][/img]
Der Oberrucker der Nation hat ein Modell zur Versteuerung des AG-Anteils entwickelt das dem Staat eine zusätzliche Einnahme in Höhe von 17 Mrd Euro verschafft.
Diese Einnahme ist dem Staat sicher da ja eine Zwangsversicherung besteht.
Vielleicht will er sich auch nur für die"Immer im Dienst Subvention des Dienstwagens" revanchieren die mit Hilfe der BILD-Zeitung so lange lanciert wurde bis das gebildete Volk fast zu Tränen gerührt war ob der unzumutbaren Besteuerung des zumutbaren Dienstwagengeschosses.
Gruß EUKLID
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LenzHannover
17.09.2003, 00:48
@ LOMITAS
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Nix ausgesetzt, auspassen, |
-->Verluste unbedingt erklären, damit diese nicht verfallen.
Wie ich Karlsruhe kenne, heißt es wieder: muß ab irgendwann geändert werden.
Als Fiskus würde ich argumentieren:
- Wir wissen aktuell, wer Dividende kassiert
- damit"schnappen" wir alle nachträglich.
Bei Consors gibt es gegen Entgelt eine Abrechnung der Speku Ergebnisse, tät mich nicht wundern, wenn die vom Fiskus erklären:
- mit einem kleinen Sondergesetz müssen alle Banken diese Daten ab? rückwirkend abliefern.
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Pudelbirne
17.09.2003, 04:19
@ LenzHannover
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Re: Sondergesetz kommt nicht |
-->>- mit einem kleinen Sondergesetz müssen alle Banken diese Daten ab? rückwirkend abliefern. >
Es gibt in Deutschland nicht eine Bank, die diese Aufstellungen ohne Einsatz von Experten korrekt erstellen kann. Alle automatischen Loesungen liefern katastrophale Ergebnisse. Jedem Anleger ab einem gewissen Vermoegen sei dringend geraten diese Berechnungen mit einem Experten selber durchzugehen - auch wenn es einen Tausender kostet.
Also bezweifele ich, dass so ein Gesetz kommt. Die Bankenlobby wird es nicht zulassen, weil da eine enorme Kostenlawine auf sie zukommt. Alleine die Datenversorgung ist ein Problem. WM-Datenservice liefert zwar ein Grundgeruest, doch das ist nur fuer umsatzstarke Wertpapiere gut gepflegt... Also, wenn so ein Gestz kommt dann in win paar Jahre,
Gruss
P
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