wheely
24.09.2003, 18:01 |
Frage zum Halbeinkünfteverfahren Thread gesperrt |
-->kann man Gewinne in Aktien 1: 1 mit Verlusten aus OS-Geschäften verrechnen? Auf der Steuererklärung - Anlage SO - muß man das ja in verschiedenen Zeilen eintragen. Ab 02 gilt ja bei allen Aktien das Halbeinkünfteverfahren, rechnet man das bei OS = Termingeschäften genauso? Wäre für ne kurze Erklärung dankbar,
Gruß
wheely
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MC Muffin
24.09.2003, 18:21
@ wheely
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Re: Frage zum Halbeinkünfteverfahren |
-->>kann man Gewinne in Aktien 1: 1 mit Verlusten aus OS-Geschäften verrechnen? Auf der Steuererklärung - Anlage SO - muß man das ja in verschiedenen Zeilen eintragen. Ab 02 gilt ja bei allen Aktien das Halbeinkünfteverfahren, rechnet man das bei OS = Termingeschäften genauso? Wäre für ne kurze Erklärung dankbar,
>Gruß
>wheely
Leider kann ich dir keine Garantie geben, aber so weit ich weis laufen Optionen nicht unter dem Halbeinkünfteverfahren.
Mit anderen Worten es ist besser wenn du in Aktien die Gewinne machst und in OS die Verluste. Allerdings bezweifel ich, das dein Finanzamt da selber durchsieht.
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Digedag
24.09.2003, 19:23
@ wheely
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Re: Frage zum Halbeinkünfteverfahren - Vorsicht!!! |
-->>kann man Gewinne in Aktien 1: 1 mit Verlusten aus OS-Geschäften verrechnen? Auf der Steuererklärung - Anlage SO - muß man das ja in verschiedenen Zeilen eintragen. Ab 02 gilt ja bei allen Aktien das Halbeinkünfteverfahren, rechnet man das bei OS = Termingeschäften genauso? Wäre für ne kurze Erklärung dankbar,
>Gruß
>wheely
1.)
Ab 02 gilt noch nicht bei allen Aktien das Halbeinkünfteverfahren.
Das Halbeinkünfteverfahren gilt bei deutschen Aktien erst ab dem Abschluss des 2001 begonnenen Geschäftsjahres.
Wenn also Firma"A" ein Geschäftsjahr vom 1.1.2001-31.12.2001 hatte, dann gilt ab 2002 das Halbeinkünfteverfahren.
Wenn aber eine Firma"B" ein Geschäftsjahr vom 1.10.2001-30.9.2002 hatte, dann gilt das Halbeinkünfteverfahren erst für Aktienverkäufe ab dem 1.10.2002.
Wenn Du also solche Aktien"B" zum Beispiel im Juli 2002 verkauft hast, dann unterliegt der Gewinn/Verlust noch NICHT dem Halbeinkünfteverfahren.
Dafür gibt es ja auf der Steuererklärung in Zeile 51/(SO) zwei Felder, ("Dem Halbeinkünfteverfahren unterliegend" und"Nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterliegend").
2.)
Die Gewinne/Verluste aus OS-Geschäften gelten als"Termingeschäfte" und werden dementsprechend in Zeile 59/(OS) eingetragen.
3.)
Das Finanzamt nimmt die Zahl aus
-[Zeile 51/(SO), Spalte"Dem Halbeinkünfteverfahren unterliegend"]-
dividiert diese Zahl durch 2 (... halbe Einkunft...)
und summiert sie mit den anderen Zahlen (... volle Einkunft...).
Im Ergebnis erhält man dann den Jahres-Gewinn/-Verlust.
---> Das heißt also, selbst kann man die Gewinne/Verluste dieser 3 Positionen nicht gegenrechnen beim Ausfüllen der Formulare.
Aber im Steuerbescheid (bzw. im"Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages") wird diese Gegenrechnung entsprechend (3.) vom Finanzamt berücksichtigt.
Bei meinem Finanzamt hat das für die Steuer 2002 auf den Cent genau gestimmt.
Digedag
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wheely
24.09.2003, 20:36
@ Digedag
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Nachfrage @Digedag oder andere.... |
-->zu deinem Punkt 1....das ist ja ein ziemlicher Sch... Naja, hab hauptsächlich Minen getradet, kaum dt. Aktien.
Gilt nun für OS sprich Termingeschäfte auch das Halbeinkünfteverfahren oder nicht? Somit würden dann nur die halben Aktiengewinne aber die ganzen OS-Verluste angerechnet?
Letztes Jahr wußte der Typ auf dem Finanzamt überhaupt nicht Bescheid mußte ich feststellen.....
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Digedag
24.09.2003, 22:24
@ wheely
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Re:... Wiederholung ist die Mutter der Wissenschaft... |
-->>zu deinem Punkt 1....das ist ja ein ziemlicher Sch... Naja, hab hauptsächlich Minen getradet, kaum dt. Aktien.
<font color=#0000FF>Ja, ein ziemlicher Schei...
Also, mit Blick auf Deinen letzten Satz (... Typ vom Finanzamt...) würde ich empfehlen, die deutschen Aktien-Geschäfte schön sauber in 2 Listen getrennt nach Halbeinkünfte/nicht_Halbeinkünfte zu erfassen. Dabei für jede Aktie das zutreffende Geschäftsjahr"2002" bzw"von-bis" nennen.
Es macht einige Mühe, die Geschäftsjahre im Internet zusammenzusuchen, aber dafür kommt der"...Typ..." dann nicht auf abwegige Gedanken.</font>
>Gilt nun für OS sprich Termingeschäfte auch das Halbeinkünfteverfahren oder nicht?
<font color=#0000FF>So, nun wiederholen wir mal schön...
2.)
Die Gewinne/Verluste aus OS-Geschäften gelten als"Termingeschäfte" und werden dementsprechend in Zeile 59/(OS) eingetragen.
Also, nochmal zum Mitdenken:
Alle Termingeschäfte werden voll versteuert, also auch alle OS-Geschäfte auf egal was für einen Basiswert.
Beweis:
In Zeile 59 gibt es keine Unterscheidung nach"Halbeinkünfte...".
</font>
>Somit würden dann nur die halben Aktiengewinne aber die ganzen OS-Verluste angerechnet?
<font color=#0000FF>Auch hier wieder eine kleine Wiederholungsübung:
3.)
Das Finanzamt nimmt die Zahl aus
-[Zeile 51/(SO), Spalte"Dem Halbeinkünfteverfahren unterliegend"]-
dividiert diese Zahl durch 2 (... halbe Einkunft...)
und summiert sie mit den anderen Zahlen (... volle Einkunft...).
Im Ergebnis erhält man dann den Jahres-Gewinn/-Verlust.
Also, nochmal speziell zum Mitverstehen:
Angerechnet werden
.... --- aus Zeile 51 ---
- die halben Aktiengewinne/-verluste der"Halbeinkünfte-Aktien"
- die ganzen Aktiengewinne/-verluste der"Nicht-Halbeinkünfte-Aktien"
- die ganzen Gewinne/Verluste aus Fondsverkäufen (nach Abzug Stückzinsen)
- die ganzen Gewinne/Verluste sonstiger spekulativer Verkäufe (Immobilien, Gold, Münzen, Briefmarken, Antiquitäten, Kunstwerke, Autos, Schiffe, Panzer, Raumfähren, Atombomben, Hehlerware, Haschisch, Heroin, und was es sonst noch so auf Ebay zu traden gibt [img][/img] )
.... --- aus Zeile 59 ---
- die ganzen OS-, Zertifikate- und sonstigen Termingeschäfte</font>
>Letztes Jahr wußte der Typ auf dem Finanzamt überhaupt nicht Bescheid mußte ich feststellen.....
<font color=#0000FF>Nichts dem Typen überlassen, alles schön vorkauen.
Dann klappts auch mit diesem ungeliebten Nachbarn.
Digedag</font>
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wheely
24.09.2003, 23:00
@ Digedag
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thanks ;-) (owT) |
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