Langlume
30.09.2003, 10:34 |
FAZ von heute. Das deutsche Watergate das niemanden interessiert. Thread gesperrt |
-->Der Restitutionsausschluß im Prozeß der Wiedervereinigung
Vieles braucht seine Zeit. Vieles läßt sich kundiger und zuverlässiger im zeitlichen Abstand bewerten. Das zeigen besonders auffällig die auch heute immer noch zahlreichen Betrachtungen, Untersuchungen, Abhandlungen und Bücher über die Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft, die bereits über ein halbes Jahrhundert zurückliegt. Nicht anders geschieht es mit den Vorgängen in Deutschland für die Zeit danach. Und auch die Geschehnisse um die deutsche Wiedervereinigung von 1989/90 werden mit der Zeit historisch, politisch und rechtlich mehr und mehr aufgearbeitet werden. So ist jetzt nach dreizehn Jahren immerhin das (vermeintliche) Rückgabeverbot von Vermögenswerten erstmals unter eine wissenschaftliche Lupe genommen worden, bekannt auch unter der Bezeichnung „Restitutionsausschluß".
Was die kommunistischen Machthaber in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands von 1945 bis 1949 den dort von ihnen politisch verfolgten Menschen unter anderem auch an Hab und Gut entrissen haben, sollte diesen Ünrechtsopfern oder ihren Erben nach der Wiedervereinigung nicht zurückgegeben werden dürfen; ohne diese Bedingung sei die deutsche Einheit nicht zu haben gewesen. Diese Lesart wird in den Politik-Etagen und in der Ã-ffentlichkeit nach wie vor aufrechterhalten, als wahr verteidigt und als unabänderlich hingestellt. Wie unabänderlich, wird sich zeigen, wenn als Buch gedruckt für alle vorliegt, was die junge Politikwissenschaftlerin Constanze Paffrath auf 612 DIN-A4-Seiten zusammengetragen und gefolgert hat. Wie unwahr, wie falsch, steht schon jetzt fest, denn das hat sie Punkt für Punkt belegt. Im Juli ist sie mit ihrer Untersuchung an der Universität Duisburg-Essen „summa cum laude" promoviert worden. Beide Gutachter, die Professoren Claus-E. Barsch und Karl-Rudolf Körte vom Institut für Politikwissenschaft der Universität, bescheinigen ihr eine „ausgezeichnete Beweisführung".
Die Untersuchung trägt den Titel „Der,Restitutionsausschluß’ im Prozeß der Wiedervereinigung". Ihr Ergebnis lautet: Jene an der Wiedervereinigung maßgeblich beteiligten westdeutschen Politiker haben, da sie das Rückgabeverbot sogar selbst betrieben, gegen ihren verfassungsrechtlichen Auftrag gehandelt. Mit diesem Ergebnis, stellt die Autorin fest, stehe die Untersuchung im Widerspruch zur Urteilsfindung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte der damaligen Bundesregierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl 1991 und 1996 in zwei Urteilen zu den „Enteignungen auf besatzungsrechtlicher beziehungsweise besatzungshoheitlicher Grundlage" attestiert, sie habe in der Abwägung, die Wiedervereinigung sei nur mit diesem Verbot und nicht ohne es zu haben gewesen, nicht verfassungswidrig gehandelt.
Paffrath dagegen führt den Nachweis, daß beide Urteile auf falschen Tatsachenvoraussetzungen beruhen und deshalb zu falschen Konsequenzen führen. Die Urteile unterstellten, die Bundesrepublik habe sich an ihren Verfassungsauftrag gehalten und in den Verhandlungen mit der Sowjetunion und der DDR pflichtgemäß gehandelt. Diese Unterstellung widerlegt sie als falsch. Das Gericht habe es versäumt, die beklagte Bundesregierung genau zu befragen. Es habe die beantragte Vorladung der wichtigsten Tatzeugen (Wolfgang Schäuble, Günther Krause) abgelehnt. Es habe den der Bundesregierung nahestehenden Zeugen (Dieter Kastrup, Klaus Kinkel) einen bloßen Berichterstatter-Status eingeräumt und sie dadurch gegen etwaige Strafverfolgung wegen Falschaussagen immunisiert. Es habe sich in seinem ersten Urteil auf ein Argumentationsmodell gestützt, das Monate zuvor vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages formuliert und vom Gericht teilweise wörtlich übernommen worden sei.
Mit ihrer Untersuchung bringt die Autorin zusätzliches Licht in die noch nicht genug erhellten Teile dieses schweren Politik- und Rechtsskandals und untermauert, was schon vor Jahren von anderer Seite ans Licht gebracht worden ist. Dabei erörtert sie auch, ob die deutsche Einheit herzustellen höher zu bewerten sei als die im Grundgesetz festgelegten Maßstäbe der freiheitlich-demokratischen Ordnung. Und auf vielen Seiten begründet sie, warum dem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat der höhere Wert zukommt. Die drei belegten Hauptthesen der Untersuchung lauten:
Erstens: Die Sowjetunion hat jenes Rückgabeverbot nachweislich an keinem Verhandlungstag und auf keiner Verhandlungsebene verlangt.
Zweitens: Die maßgeblichen Vertreter der Bundesregierung haben mit dem behaupteten Rückgabeverbot die Ã-ffentlichkeit und den Bundestag absichtlich und wider besseres Wissen getäuscht. Die Bundesregierung hat das Verbot schon vor den offiziellen internationalen Verhandlungen selbst geplant. Daher konnte es eine Fehlschätzung der Verhandlungslage durch die Bundesregierung gar nicht geben.
Drittens: Selbst dann, wenn.Sowjetunion und DDR das Rückgabeverbot als unabdingbar gefordert hätten, hätte die Bundesregierung dieser Forderung weder gemessen am Grundgesetz noch an vorausgegangenen höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts entsprechen dürfen - selbst um den Preis der Wiedervereinigung nicht.
Beweise enthält die Untersuchung auch für etliche andere Thesen, darunter diese: Die von der Bundesregierung vorgetäuschte Zwangslage - Wiedervereinigung nur mit Rückgabeverbot oder sonst keine Wiedervereinigung - hat es nicht gegeben. Damit stand die Regierung auch nicht in einem Konflikt zwischen staatspolitischer Notwendigkeit und verfassungsrechtlicher Wertentscheidung. Ein wesentlicher Teil der Täuschungsstrategie bestand darin, das sowjetische Verlangen nach Indemnität, also für die Rechtswidrigkeiten in ihrer Besatzungszeit nicht belangt zu werden, als Verlangen nach einem „Restitutionsverbot" zu verschleiern. Die DDR hatte überdies zu keiner Zeit die politische Macht, in den deutsch-deutschen Verhandlungen eigene Forderungen durchzusetzen. Die Nichtrückgabe des Eigentums, das dem politisch verfolgten Bürgertum in der Besatzungszeit als Teil dieser Verfolgung genommen wurde, stand für maßgebliche Vertreter der Bundesrepublik bereits im März 1990 vor der ersten frei gewählten DDR-Regierung fest. Die Terminierung des Einigungsvertrages, zu verantworten auch von der Bundesregierung, ließ den Bundestagsabgeordneten keine Möglichkeit, die von der Regierung ausgehandelten Verträge sorgfältig zu prüfen. Die Gründe, die die Bundesregierung dem Bundestag dargelegt hat, um seine Zustimmung zu den von ihr vorgeblich ausgehandelten Eigentumsregelungen zu erreichen, entsprachen nicht der Wahrheit. Nur durch die Täuschung des Parlaments also gelang es der Regierung, außer dem Einigungs- und dem Zwei-plus-vier-Vertrag einen verfassungsändernden Beschluß herbeizuführen, den sie ohne Täuschung nie hätte erreichen können.
Gutachter Barsch schreibt: „Ohne die Täuschung der Ã-ffentlichkeit, des Bundestages und des Bundesverfassungsgerichts hätte das Rückgabeverbot nicht den Status der Rechtmäßigkeit erhalten." Daß sich aber alle drei haben täuschen lassen, wirft die Frage auf, ob und wie sehr ihnen diese Täuschung willkommen war und noch ist. Ob sie sich dieser Frage stellen oder noch immer nicht, wird sich daraus erhellen, wie die Getäuschten mit der Untersuchung von Constanze Paffrath umgehen: sie totschweigen, wie bisher geschwiegen wurde, oder den Skandal aufarbeiten und für die Opfer das Recht wiederherstellen. In seiner Dimension und in der Schwere der Verletzung von Grundrechten und von Pflichten stellt er den amerikanischen Watergate-Skandal von 1974 weit in den Schatten. Der Unterschied zu Deutschland: Watergate beherrschte zwei Jahre lang die Medien, und die Verantwortlichen wurden zur Rechenschaft gezogen.
Das bisherige Schweigen zeigt, was auch die Auseinandersetzung um ein Zentrum gegen Vertreibungen auf eine erschreckende Weise deutlich zutage treten läßt: Vertreibung soll nicht gleich Vertreibung, nicht jede Vertreibung gleichermaßen geächtet sein, nicht jeder Vertreibung soll gleichermaßen gedacht und nachgetrauert werden dürfen. So jedenfalls wollen es jene, die das Schicksal der deutschen Vertriebenen aus Ostmitteleuropa und aus dem ehemals deutschen Osten mit anderen, mit gefühlloseren, mit weniger menschlichen Maßstäben zu messen sich herausnehmen, als seien alle diese Vertriebenen mit persönlicher Schuld für die Verbrechen der nationalsozialistischen Herrschaft beladen und hätten diese aufoktroyierte Schuld gerechterweisc nicht nur mit dem Verlust von Heimat, Vermögen, Gesundheit sowie häufig auch mit dem Leben abzubüßen, sondern zusätzlich und für immer auch noch damit zu begleichen, daß ihrer.Vertreibung, ihrer politischen Verfolgung, ihres Leides, des ihnen angetanen Unrechts und ihrer Unschuld daran nicht ebenso öffentlich gedacht werden dürfe und diese mit Totschweigen zu bedenken sei. Ebenso spielte und spielt es sich ab bei der Auseinandersetzung darüber, wie das heutige Tschechien mit den Benes-Dekreten und dem politischen Vertreibungsverbrechen an den Sudetendeutschen umgeht. KLAUS PETER KRAUSE
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dottore
30.09.2003, 11:03
@ Langlume
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Re: Freut mich! Dann kriege ich ja viel Land usw. zurück, vielleicht (owT) |
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YooBee
30.09.2003, 11:12
@ dottore
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Bring es einfach auf Seite 1 der BILD, das funktioniert grad sehr gut ;-) (owT) |
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Langlume
30.09.2003, 11:21
@ dottore
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In unserem Hehlerstaat wird das schwer... |
-->...aber eine angemessene Entschädigung gilt es zu erstreiten.
Und gegen diese Zustände anzugehen:
http://www.rupic.de/pressea/spiegel/sp250803.htm
Gar nicht aktiv in dieser Angelegenheit?
Meine Familie ist an der Sammelklage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beteiligt.
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Tassie Devil
30.09.2003, 12:01
@ Langlume
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Re: Und warum interessiert es niemand? (mkT) |
-->Ganz einfach: weil die gesamte Staatsmafia der BRDDR unter einer Decke steckt.
Und die gesteuerten Systemmedien der BRDDR liegen darunter.
Natuerlich war Sultan Kohl eines der ganz grossen Korruptionsmonster, aber alle anderen, unbesehen ihrer Parteifarben, stehen ihm teilweise gaaanz nahe, das hat sich bis zum heutigen Tage nicht geaendert.
Danke fuer das Posting, aber mir persoenlich sind die Details des FAZ Artikels seit 6-7 Jahren bestens bekannt.
Soweit ich mich erinnere hat sich Gorbatschow vor etwa 10 Jahren eindeutig geaeussert, danach auch noch andere aus der russischen Ecke, sodass bereits seit dieser Zeit die korrupten Tricksereien mit den Spitzen Kohl/Genscher dieses Thema betreffend bekannt sind.
Dass sich die FAZ, und offensichtlich nur die FAZ, mit diesem Thema anlaesslich einer Schrift, die seit Jahren bekanntes"aufarbeitet", jetzt erst auseinandersetzt, zeigt, wie marode und korrupt das gesamte BRDDR-System ist.
Gruss
TD
P.S. Dass mir hier kein Leser meines Beitrages auf die Idee kommt, ich waere zu den Benachteiligten bei diesem Thema zu zaehlen: auf dem gesamten europaeischen Kontinent habe ich seit dem Jahre 1994 keinerlei behoerdlich registriertes Eigentum mehr belassen, die Korruption der Staatsmafia lauert ueberall, qualitativ hoechstwertig natuerlich vor allem in der BRDDR. Die einzige Ausnahme bzgl. meines Eigentumes sind Rentenansprueche gegen die BRDDR-Staatsmafia aus insgesamt 27 Arbeitsjahren und ca. 4 Jahren aus gymnasialer Schulausbildung.
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LOMITAS
30.09.2003, 12:21
@ YooBee
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Re: das traut sich dottore nicht; vielleicht aber das |
-->gleiches beispiel, nur andere namen und verbrecher
Das schöne Starnberg; Gemeinde Berg
Legende; Antrag auf Bebauung von Doppelhaus.- Gemeinde kann es planungsrechtlich nicht verhindern da klassisch § 34 BauGB ( incl. § 19 Abs, 2 BauGB a.F. ). Einzige Chance, einen Bebauungsplan aufzustellen, dessen einziger Zweck ist Doppelhausbebaung zu verhindern.
Gesagt getan. Plötzlich merken die Gesalbten von der Gemeinde, daß man zu einem Bebauungsplan auch die Erschließung braucht. Mist, die haben Sie nicht, Einen Plan, aber keine Straße zum erschließen; die liegt nämlich in Privathand.
Der Inhaber der Straße und zugleich Anstragsteller der Bebaung für ein DH nutzt die Gunst der Stunde und enteignet sich selbst ( § 40 Abs.2 BauGB ) zuzüglich eine Klage wegen Herabzonung der Baugrunds auf EFH und die Kosten wegen dem Vertrauensschaden auf eine DH-Bebaung ( Kauf, Zinsen etc. )
Dann Gefälligkeitsgutachten des Gutachterausschußes Starnberg, dem nachfolgend selbst die interne Enteignungsbehörde Starnberg nicht folgen kann.
Beschluß; DM 70.000,-- muß die Gemeinde zahlen. Zahlt Sie aber nicht. Trotzdem wird Sie in den vorzeigigen Besitz eingewiesen. Gemeinde verlangt von allen Anliegern Erschließungsbeiträge, unternimmt aber nichts um die Straße fertigzustellen. Widmung nicht vorhanden, Häuser wurden genehmigt und gebaut - alles rein rechtlich Schwarzbauten
Mittlerweile beim LG München 1 für Baulandsachen ; Eingeholtes richterliche Gutachten beziffert jetzt den Verkehrswert der Straße auf DM 100.000,-- plus die Kosten für Wertverlust von Baugrund und Vertrauensschaden ( BVerwG BRS. 49, Nr.118 ) in Höhe von schlappen EURO 117.000.--
Gesamtsumme ergo knapp ; EURO 165.000,--. Streit seit 1997. Anspruch muß seit 1997 mit 2 % über Discount bzw. EZB. verzinst werden.
Und noch eins obendrauf. Da die Strasse nur einseitig bebaubar ist ( laut Plan ), bleibt Gemeinde Berg auf der Hälfte der Kosten sitzen, wenn nicht auf 100% da Erschließungsbeiträge für die erstmalige Erschließung nur einmal bezahlt werden müssen. Und die hat Sie schon.
Jetzt kommt der RA der Gemeinde ins Spiel. Greift das Gutachten an. Wegen einem Wert von DM 2000,--. Folglich: Ergänzungsgutachten. Vorschußnote pro Nase EURO 1000,--. Es wird auf Zeit gespielt. Und der Inhaber der Strasse muß als Bank fungieren. Sitzt auf einem Berg von Guthaben und kommt nicht ran, im gegensatz muß er jeden Monat Hypotheken abdrücken.
Wieso ich alles so gut weiß. Weil ich der Gelackmeierte bin. Aber letztendlich zahlt der Steuerzahler also wir alle weil dann das Land Bayern einspringen muß. Die Gemeinde Berg ist klamm, Sie erlaubte sich ja Ihren Müll nach Frankreich zu karren.
Aber wen juckt das schon??
LOMITAS
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Herbi, dem Bremser
30.09.2003, 13:49
@ Langlume
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Re: FAZ von heute. Das deutsche Watergate ** Cui bono die Ländereien und Häuser |
-->Moin,
ich gehe davon aus, dass der Doktorantin eine brilliante Arbeit gelungen ist, ihr selbst hingegen wohl kaum eine sinnvolle Tätigkeit in Deutschland angeboten werden wird.
Die Argumentation mit dem Zeitfenster, dass die von 1945 bis 1949 Enteigneten keine (Rück-)Forderungen anmelden können, später geschädigte jedoch", habe ich schon damals geistig nicht auf meine Höhe gekriegt.
Wem sind denn aktuell diese enteigneten Stücke - Länder als auch Hütten?
Dem Staat, uns, oder sind sie Mitgliedern interessierter Gruppen verfügt worden - gar zum Zwecke einer Entschädigung?
Wer sind die heutigen Nutzer und Nießer dieser Stücke?
Fragen über Fragen.
Gruß
Herb-i
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Langlume
30.09.2003, 14:54
@ Herbi, dem Bremser
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Re: FAZ von heute. Das deutsche Watergate ** Cui bono die Ländereien und Häuser |
-->Ländereien werden von der http://www.bvvg.de
Häuser von der http://www.tlg.de
beides Immobilien-Dienstleister des Bundes, hervorgegangen aus der ehem. Treuhand „verwertet“ um den Staatssäckel zu füllen. Erträge reduzieren sich aufgrund der Verwaltungskosten jedoch um über die Hälfte! Es sind aber immer noch viele Milliarden.
<ul> ~ http://www.staatshehlerei.com</ul>
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Tassie Devil
30.09.2003, 16:25
@ Herbi, dem Bremser
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Re: Cui bono |
-->>Moin,
Mahlzeit Herbi,
>ich gehe davon aus, dass der Doktorantin eine brilliante Arbeit gelungen ist, ihr selbst hingegen wohl kaum eine sinnvolle Tätigkeit in Deutschland angeboten werden wird.
Davon ist auszugehen.
>Die Argumentation mit dem Zeitfenster, dass die von 1945 bis 1949 Enteigneten keine (Rück-)Forderungen anmelden können, später geschädigte jedoch", habe ich schon damals geistig nicht auf meine Höhe gekriegt.
Also, dann pass mal schoen auf, Herbi.
Kurz nach der Kapitulation 1945 und dem Ende des WKII wurde von den Kommunisten unter der Oberherrschaft der Russen als kriegsgewinnlerische Besatzungsmacht Enteignung von Immobilien in grossem Stile betrieben. Die Lokationen der Gebiete, auf denen dieses kommunistische Enteignungseldorado etabliert wurde, war das gesamte Staatsgebiet der spaeteren DDR. Dieses Eldorado dauerte bis ins Jahr 1949 an, zu diesem Zeitpunkt hatten die Kommunisten alles unter Dach und Fach und die Gruendung der DDR fand statt.
Zwar hatte die russische Besatzungsmacht im Eldoradozeitraum angeordnet, dass nur diejenigen kommunistisch enteignet werden duerften, die sich im Kriegszeitraum zuvor Dreck an Beine und Stecken gebunden haetten, aber ganz offensichtlich waren das die allermeisten Eigentuemer an Land und Gebaeuden.
Wer sucht, der findet halt immer.
Im Umkehrschluss: Eigentuemer, die sich waehrend der Kriegszeit nichts hatten zu Schulden kommen lassen, die durften nach russischer Diktion waehrend der Eldoradozeit nicht enteignet werden.
Selbstverstaendlich wurde nach Gruendung der DDR weiterhin"enteignet", besser"entbesitzert", aber das waren im Verhaeltnis zur Eldoradozeit Peanuts.
So, und wenn Du Dir jetzt Deinen obigen Satz nochmals durchliest, dann wirst Du zunaechst feststellen, dass Enteignete, die waehrend des Bestehens des Staates DDR auf dessen Staatsgebiet gerupft wurden, Ansprueche auf Entschaedigung gegen den Staat BRDDR stellen duerfen, volumenmaessig ist das Enteignete die absolute Minderheit.
Weiterhin wirst Du feststellen, dass Enteignete, die nach 1945 und vor der Staatsgruendung der DDR 1949 in deren Staatsgebiet in spe gerupft wurden, Anspruch auf Entschaedigung nicht zusteht, und das ist die grosse Masse.
Die DDR war also bei ihrer Gruendung 1949 immobilientechnisch wohl bestallt.
Die Staatshehlerei der BRDDR in grossem Stile bestand/besteht nun darin, dass die unrechtmaessigen kommunistischen Enteignungen vor Gruendung der DDR weder reversibel noch zu entschaedigen seien, weil dies ja alles"Eigentum" des Staates DDR bei dessen Gruendung gewesen sei, und der Staatseinigungsvertrag ja mit der DDR abgeschlossen wurde. Auch habe die russische Siegermacht auf der Abwicklung dieser Version bestanden, so die Beteuerungen der BRDDR-Staatsmafioso Kohl, Genscher u.a., was selbstverstaendlich als Blaues vom Himmel gelogen war, wie auch Gorbatschow spaeter richtig stellte, in dem er sagte, dass eine solche Auflage seitens der russischen Siegermacht nie bestanden habe.
Und so kam es, dass der Staat BRDDR als hehlender"Eigentuemer" sehr viele Immos auf den Gebieten der Ex-DDR ueber seine"Treuhand"abteilung (schoener Name, gell!) zu Geld machten konnte.
Hast Du das jetzt, Herbi?
>Wem sind denn aktuell diese enteigneten Stücke - Länder als auch Hütten?
Die allermeisten sind heute in irgendeiner privaten Hand, die"Treuhand" ist doch schon seit Jahren aufgeloest, nachdem sie die grosse Masse verhoekert hatte!
>Dem Staat, uns, oder sind sie Mitgliedern interessierter Gruppen verfügt worden - gar zum Zwecke einer Entschädigung?
Der Staat BRDDR als hehlender"Eigentuemer" verfuegt meines Wissens nach nur noch ueber ganz wenige Immos.
Bei den Entschaedigungen der zu Entschaedigenden tat und tut er sich naturgemaess schwer, der Stand der Dinge in Sachen der Nichtzuentschaedigenden ist an Skurrilitaet fast nicht mehr zu ueberbieten.
>Wer sind die heutigen Nutzer und Nießer dieser Stücke?
>Fragen über Fragen.
Du hast diese Frage falsch formuliert, Du haettest danach fragen muessen, wer den grossen Reibach gemacht hat.
Den haben alle jene Privaten gemacht, denen die Treuhand fuer Appel und Ei Immos verkloppt hat, zum Teil wurden sogar noch Subventionen aus Steuertoepfen dazu gelegt ("Restaurationen","Sanierungen","Auflagen" etc.), und die ihr preisguenstigst erstandenes Eigentum wieder teuer verkauft haben, bevor die euphoriesierten Marktpreise wieder abzusinken begannen, oder die noch heute Eigentuemer bei anerkannt hohem Marktwert sind.
Dass unter dem Begriff"Privaten" auch erkleckliche Mengen an Staatsmafia in ihrer privaten Erscheinungsform mit dabei ist, das haettest Du Dir sicher auch ohne diesen meinen Hinweis gedacht, gelle!
>Gruß
>Herb-i
Gruss
TD
P.S. Die gehehlten Immos waren teilweise mit kommunistischen Betrieben besaeht, diese gingen natuerlich auch ueber die"Treuhand".
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fridolin
30.09.2003, 16:39
@ Tassie Devil
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@TD: Fortbildungsfrage |
-->Hallo TD,
ich habe in diesem Zusammenhang (Enteignung bzw. Aneignung von Grundbesitz) mal eine Fortbildungsfrage an Dich als Kenner dortiger Verhältnisse.
In welcher Form und in welchem Umfang sind eigentlich in Australien die Aborigines vom Staat dafür entschädigt worden, daß ihr Land erst von der britischen Kolonialmacht und dann von deren Rechtsnachfolger, dem Staat Australien, in Beschlag genommen wurde?
Danke und Gruß
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Tassie Devil
30.09.2003, 20:24
@ fridolin
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Re: @fridolin - Fortbildungsantwort |
-->>Hallo TD,
>ich habe in diesem Zusammenhang (Enteignung bzw. Aneignung von Grundbesitz) mal eine Fortbildungsfrage an Dich als Kenner dortiger Verhältnisse.
>In welcher Form und in welchem Umfang sind eigentlich in Australien die Aborigines vom Staat dafür entschädigt worden, daß ihr Land erst von der britischen Kolonialmacht und dann von deren Rechtsnachfolger, dem Staat Australien, in Beschlag genommen wurde?
>Danke und Gruß
Hi Fridolin,
noch in den 50-ger Jahren wurde den Aboriginees ziemlich uebel mitgespielt, in den 60-ger Jahren fand zurecht ein voelliges Umdenken statt, sodass es seit den 70-ger Jahren bis dato seitens des australischen Staates zu Lasten der Taxpayer Entschaedigungen in verschiedenen Formen und Formaten gibt.
Gruppen der Aboriginees, die ausdruecklich auf eigenen Wunsch nicht den Lebenstil des weissen Mannes haben wollen, sondern ihre eigene jahrtausende alte Kultur leben wollen, sie tun das in sogenannten Reservaten, die ihnen nach ihren eigenen Ansichten ausreichend Lebensraum bieten.
Das Betreten solcher Reservate, die nicht eingefriedet/eingezaeunt sind, wird Unbefugten (das sind grundsaetzlich mal alle Nichtbewohner der Reservate) mit aufgestellten Warntafeln bei Strafe verboten. Ausnahmen hiervon sind nur staendig beauftragte externe Dienstleister wie z.B. Aerzte oder Regierungsbeauftragte, darueber hinaus bedarf es bei anderen der Genehmigung seitens der Aboriginees.
Die Aboriginees in solchen Reservaten werden staatlicherseits mit aerztlichen Leistungen kostenlos versorgt, es gibt Hilfen und Beihilfen in Form von Naturalien (z.B. Nahrungsmittel, Kleider, Werkzeuge, Baumaterial, etc.), wobei seitens der Regierung darauf geachtet wird, dass die von den Aboriginee-Vorleuten vorgebrachten Forderungen nicht bis ins unermessliche erfuellt werden.
Das Mass aller Dinge wird so bemessen, die Aboriginees durch extern eingebrachte kostenlose Staatshilfe nicht ihrer gelebten Kultur stark oder voellig zu entfremden, andererseits werden sie alle keine Hungersnot oder Wassermangel dann fuerchten muessen, wenn sie ihren tradierten Wirtschaftsweisen in normalen Umfaengen nachkommen.
Dann gibt es Aboriginees, die auf dem Land in Doerfern und Kleinstaedten der Weissen mit diesen zusammenleben. In aller Regel verdienen sie sich ihren Unterhalt durch Hilfsarbeiten jeder Art und/oder durch kuenstlerisches Handwerk selbst, wobei sie zum System der social security (Sozialhilfe) und anderen sozialen Einrichtungen (Kindergeld, Hilfe bei Arbeitslosigkeit, kostenlose medizinische Grundversorgung, etc.) vollen Zugang haben. Ihr Status entspricht dem der weissen Bevoelkerung in allen Belangen.
Die naechste Gruppe der Aborigenees lebt in den groesseren und grossen Staedten, die Australien zu bieten hat. Es gelten gleiche Regeln wie zuvor, zusaetzlich unterhaelt der australische Staat sog. Aborigenees-Zentren, die ausschliesslich fuer deren Belange jeder Art zustaendig sind. Der Grossteil der Aborigenees lebt in manchmal ziemlich bescheidenen aber durchaus noch akzeptablen Verhaeltnissen, ein kleiner Anteil hat sich seinen Status als voller Sozialfall per Alkohol- und Drogengenuss/-missbrauch selbst beigebracht.
Alles wie bei der weissen Bevoelkerung selbst.
Einer weiteren kleinen Gruppe Aboriginees ist es gelungen, ihre Herkunft voellig ueber Bord zu werfen, sie sind erfolgreiche Geschaeftsleute, ihr gesamter Habitus ist von gleichgestellten Weissen nicht zu unterscheiden.
Und dann gibt es noch einige wenige ganz spezielle Aboriginees. Diese sind vor 30-40 Jahren waehrend des Ablaufes des generellen Ansichtswechsels rechtzeitig als Aboriginee-Generals zur Stelle gewesen. Sie haben die Verhandlungen mit der Regierung gefuehrt und wurden dadurch zu Dollarmillionaeren. Diese Leute haben auch heute noch ueberall ihre Finger stark dort mit drin, wo Tourismus und orginale Kultur der Aboriginees aufeinander (zu) treffen (haben).
Die Versuche der australischen Regierung in den 70-ger Jahren, durch hoehere finanzielle Entschaedigungsleistungen das begangene Unrecht an den Aboriginees wenigstens finanziell auszugleichen, hat schon fast regelmaessig dazu gefuehrt, dass die Beguenstigten letztendlich durch Kriminalitaet, Alkohol und Drogen unter die Raeder kamen, bis auf die kleine Gruppe der Aboriginees, die die Gunst der Stunde nutzten und sich integrierend ihre Herkunft voellig ueber Bord warfen.
Gruss
TD
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Herbi, dem Bremser
03.10.2003, 20:09
@ Tassie Devil
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Re: @TD,Staatshehl** Dank f.d. Ausführungen, wenn auch erst 3 Nächte später ;-) (owT) |
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