stocksorcerer
05.10.2003, 12:01 |
Rechtsgrundlage Postzugang durch e-mail?? Thread gesperrt |
-->Hallo zusammen,
vielleicht weiß hier ja jemand bescheid über dieses Thema.
Ich frage mich, ob ein e-mail-Eingang juristisch gesehen den gleichen Stellenwert hat wie normal zugestellte Post. Sehe ich das richtig, dass der Erhalt einer e-mail keinesfalls den gleichen juristischen Stellenwert wie ein zugestellter Brief mit Original-Unterschrift hat?
Also: Gilt ein Schreiben per e-mail dann als zugestellt? Ich denke, dass es nicht denselben Stellenwert hat und ich die e-mail auch getrost vergessen oder löschen könnte. Ich hätte nur gerne eine Bestätigung. [img][/img]
danke und winkääää
stocksorcerer
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Frank
05.10.2003, 15:29
@ stocksorcerer
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Re: Rechtsgrundlage Postzugang durch e-mail?? |
-->>Hallo zusammen,
>vielleicht weiß hier ja jemand bescheid über dieses Thema.
>Ich frage mich, ob ein e-mail-Eingang juristisch gesehen den gleichen Stellenwert hat wie normal zugestellte Post. Sehe ich das richtig, dass der Erhalt einer e-mail keinesfalls den gleichen juristischen Stellenwert wie ein zugestellter Brief mit Original-Unterschrift hat?
>Also: Gilt ein Schreiben per e-mail dann als zugestellt? Ich denke, dass es nicht denselben Stellenwert hat und ich die e-mail auch getrost vergessen oder löschen könnte. Ich hätte nur gerne eine Bestätigung. [img][/img]
>
>danke und winkääää
>stocksorcerer
Mail heißt Post. Die Kontrollierbarkeit ist hierbei sogar noch besser, denn ein Brief kann schnell aus dem Briefkasten verschwinden, eine E-Mail hinterlässt aber elektronische Spuren. Eine gesetzliche Regelung gibt es m.W. nicht, also dann"Im Zweifelsfalle..."
F
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stocksorcerer
05.10.2003, 16:51
@ Frank
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Danke, leider offenbar keine Juristen unterwegs heute |
-->Ich frage mich also noch immer mit Restzweifel, ob ein e-mail-Eingang juristisch gesehen den gleichen Stellenwert hat wie normal zugestellte Post.
winkääää
stocksorcerer
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wavianer
07.10.2003, 09:06
@ stocksorcerer
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evtl. hilft dir das hier |
-->Auszug aus einem Anwaltsbrief...
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Eine Berufung auf einen angeblich durch die e-Mails zustande gekommenen Vertrag entspricht daher nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass e-Mails außerhalb qualifizierter elektronischer Signaturen nicht einmal ein Beweiswert i.S. eines Anscheinsbeweises nach bisheriger Rechtsprechung zukommt. Ein lesenswerter Beitrag dementsprechend in NJW 2003, 1209.
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Habe leider keine Referenz aus dem Internet parat.
Gruss,
wavianer
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