-->Hallo zusammen,
die Frage ist eigentlich Quatsch, weil das für jeden offensichtlich ist.
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DER SPIEGEL 43/2003 - 20. Oktober 2003
URL: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,270419,00.html
Maut
17 000 Seiten offene Fragen
Die Geheimnistuerei um die Toll-Collect-Verträge scheint einen tieferen Sinn zu haben: Wurden die deutschen Vorzeigekonzerne bevorzugt?
Manfred Stolpe spürte so etwas wie Auftrieb. Nach Wochen der Demütigung durch Opposition und Ã-ffentlichkeit in Sachen Maut-Theater kam dem Bundesverkehrsminister der Rausschmiss von Toll-Collect-Chef Michael Rummel gerade recht. Erstmals hatte die kleine Firma mit den großen Müttern DaimlerChrysler und Deutsche Telekom eine Schwäche gezeigt und gravierende Fehler im eigenen Management eingestanden.
Entsprechend trumpfte Stolpe vergangenen Mittwoch im Verkehrsausschuss auf: Die Verhandlungsposition gegenüber Toll- Collect sei deutlich besser als bisher angenommen, behauptete der Minister. Von den Einnahmeausfällen in Höhe von rund 156 Millionen Euro werde das Konsortium wohl einen Teil erstatten müssen. Auch die vom Parlament geforderte"Offenlegung" der Verträge sagte Stolpe zu. Bis nächste Woche, so sein Versprechen, werde er die Betreiber überredet haben, das rund 17 000 Seiten umfassende Werk vorzulegen.
Die ungewohnte Härte des bislang eher lustlosen Maut-Ministers zeigte Wirkung. Bereits einen Tag später stimmte das Konsortium unter der neuen Leitung von Ex- Mannesmann-Vorstand Peter Mihatsch dem Stolpe-Plan zu. Das sei zwar gegen alle Absprachen, so ein hochrangiger Konzernjurist. Andererseits habe Toll-Collect auch nichts zu befürchten.
<font color=#FF0000>Wie kommt ein solcher Passus eigentlich überhaupt in Verträge, die zuvor öffentlich ausgeschrieben werden müssen?</font>
Ganz anders das Verkehrsministerium. Der kurzfristige Triumph könnte für die Ministerialen in Berlin sogar ein juristisches Nachspiel haben. Denn die Verträge, die Stolpes Vorgänger Kurt Bodewig weiland mit DaimlerChrysler und der Telekom abgeschlossen hat, weichen in zentralen Punkten gravierend von den ursprünglich harten Ausschreibungsbedingungen für das milliardenschwere Maut-System ab.
<font color=#FF0000>Ach was, tatsächlich? Ist ja erstaunlich. [img][/img] </font>
Von den im Jahr 2001 angetretenen Konzernen wie dem Schweizer Verkehrstechnikspezialisten Fela oder der von der britischen Handy-Gesellschaft Vodafone und einigen Mineralölkonzernen ins Rennen geschickten Firma Ages hatte das Ministerium noch viel weiter reichende Haftungen gefordert.
Die geheimen Unterlagen sahen vor, dass die Betreiber des Systems bei Verspätungen oder Ausfällen in voller Höhe für die entgangenen Maut-Einnahmen des Bundes geradestehen sollten. Gefordert wurden 7,5 Millionen Euro - täglich.
Und damit das Geld im Fall der Fälle auch wirklich zur Verfügung steht, mussten die Mutterkonzerne der Betreiber schon während der Ausschreibung eine äußerst rigide"Kapitalerhalterklärung" abgeben.
Mit dieser Bürgschaft sollte sichergestellt werden, dass die notwendigen Mittel für Investitionen oder Schadensersatzansprüche durch den Bund jederzeit griffbereit wären.
Von solchen Klauseln ist in den Verträgen mit Toll-Collect seltsamerweise nichts mehr zu finden. Im Gegenteil: Die dort verankerte Haftung fiel für die Konzerne äußerst günstig aus. Drei Monate lang müssen sie gar kein Geld bezahlen, wenn das System nicht läuft. Weitere sechs Monate werden gestaffelt zwischen 250 000 und 500 000 Euro pro Tag fällig.
Die Sonderkonditionen für die deutschen Vorzeigekonzerne könnten für das Ministerium nun zu einem Problem werden. Immerhin waren Konkurrenten wie Fela und Ages wegen vermeintlich fehlender Bürgschaften und Haftungsversprechen während der Bieterschlacht ausgeschlossen worden.
Schadensersatzansprüche oder gar Anfechtungsklagen gegen das damalige Bieterverfahren wollen einige unterlegene Konzerne deshalb nicht mehr ausschließen. Inzwischen sind mehrere Anwaltskanzleien mit der Prüfung des Falls beschäftigt.
Für Stolpe und seine Ministerialen gehen die Vorwürfe an der Realität vorbei. Die damals vorgesehenen Strafen, heißt es in Berlin, seien in den Verhandlungen einfach nicht durchsetzbar gewesen. Außerdem sei man zuversichtlich, DaimlerChrysler und die Telekom auf dem Verhandlungsweg zu höheren Schadensersatzleistungen für den immer weiter verschobenen Maut-Start zu bewegen. Doch auch hier könnte der Minister irren.
<font color=#FF0000>Ach ja? Falsch! Bei nicht durchsetzbaren Forderungen muß nach schiefgegangenen Verhandlungen erneut ausgeschrieben werden mit neuen Premissen. Das heißt: neben DaimlerChrysler/Telekom hätten auch die Konkurrenten Vela, Vodafone oder Ages nach eigenem Ermessen wieder im Bieterverfahren mit dabei sein können!
Dass dies bei den reduzierten vertraglichen Sicherheiten nicht passiert ist, kann nur auf folgenden logischen Schluß deduktiviert werden: man wollte den Vertrag den deutschen Firmen zuschanzen. Und aus welchem Grund man das wollte - obwohl das eigentlich für das Verfahren selbst schon nebensächlich ist - kann sich jeder selbst zurecht legen.</font>
Nach zahlreichen erfolglosen Versuchen einer stillen Einigung geht es inzwischen weniger um die Frage, ob die beiden Konzerne gewillt sind, einen Teil der Ausfälle von 156 Millionen Euro pro Monat zu übernehmen. Fraglich ist vielmehr, ob sie es überhaupt dürften und könnten.
Grund: Die Aktionäre beider Konzerne werden wenig Verständnis dafür haben, dass die Unternehmen Millionenbeträge an den Bund zahlen, obwohl die Verträge derlei gar nicht vorsehen.
Klagen und Proteststürme auf den Hauptversammlungen, glaubt man in den Konzernzentralen, wären die fast zwangsläufige Folge. Besonders brisant wäre das zu erwartende Spektakel im Fall der Telekom. An der nämlich ist der Bund noch mit über 40 Prozent beteiligt.
Zahlungen ohne Rechtsgrundlage kämen einer"verdeckten Gewinnausschüttung" gleich. Und die, heißt es bei der Telekom, ist nach Aktienrecht verboten.
PETRA BORNHÃ-FT, FRANK DOHMEN
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Meines Erachtens müßten alle am Verfahren Beteiligten von Seiten des Verkehrsministeriums und andere Politiker, die womöglich Einfluß genommen haben, zur Rechenschaft gezogen werden. Die Aktionäre der Konzerne sind nämlich im Recht. Was vertraglich nicht eingefordert wurde, ist ein Versäumnis des Vertragspartners und nicht des Toll-Collect-Konsortiums. Daher müßte festgestellt werden, auf welche Vertragsstrafen andere Unternehmen sich eingelassen hätten und danach müßten genau diejenigen Entscheidungsträger, die das öffentliche Bieterverfahren in letzter Konsequenz nicht eingehalten haben, auf Schadensersatz in genau dieser Höhe verklagt werden. Und zwar im Namen des Staates, bzw. des Steuerzahlers.
winkääää
stocksorcerer
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