- Elli -
21.10.2003, 23:08 |
Knöllchen können zukünftig nicht mehr bar bezahlt werden... Thread gesperrt |
-->... jedenfalls in NRW, hieß es gerade in einer Meldung. Nur noch per EC- oder Kreditkarte.
Wer das allerdings nicht kann oder will, bekommt einen Zahlschein.
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Ohne die Zahlschein-Option - wäre das überhaupt"rechtmäßig"? Bargeld ist schließlich gesetzliches Zahlungsmittel.
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Gewinnmitnehmer
22.10.2003, 07:59
@ - Elli -
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Dazu passt..... |
-->>... jedenfalls in NRW, hieß es gerade in einer Meldung. Nur noch per EC- oder Kreditkarte.
>Wer das allerdings nicht kann oder will, bekommt einen Zahlschein.
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>Ohne die Zahlschein-Option - wäre das überhaupt"rechtmäßig"? Bargeld ist schließlich gesetzliches Zahlungsmittel.
Gestern gesehen auf Pro7. Dort hat man zwei Teams vom Ordnungsamt (einmal Berlin und einmal Köln) mit der Kamera begleitet. Alle Mann ziemlich dumm und arogant. Aber was wollte ich sagen....achso:
Die Kölner haben einer Autofahrerin das Stadtsiegel vom Nummernschild gekratzt, weil sie die Steuern nicht bezahlt hat. Die Frau hat angeboten an Ort und Stelle zu bezahlen. Angeblich durften sie das Geld nicht annehmen.
In der nächsten Szene haben sie einen Wildgriller zu 35 Euro verdonnert. Der musste sofort bezahlen oder er hätte das alles schriftlich bekommen plus Bearbeitungsgebühr.
Schikane, schikane!
Thomas
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fridolin
22.10.2003, 10:06
@ - Elli -
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Nix Neues... |
-->>... jedenfalls in NRW, hieß es gerade in einer Meldung. Nur noch per EC- oder Kreditkarte.
>Wer das allerdings nicht kann oder will, bekommt einen Zahlschein.
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>Ohne die Zahlschein-Option - wäre das überhaupt"rechtmäßig"? Bargeld ist schließlich gesetzliches Zahlungsmittel.
<font color=#0000FF>Das ist nichts Neues. In einigen Bundesländern war es schon lange so, daß Polizei- und Ordnungsbeamte nur in Ausnahmefällen Verwarnungsgelder bar annehmen durften. In der Regel wurde ein Zahlschein ausgehändigt. Grund war, daß der Beamte von der Verwahrung staatlicher Gelder entlastet werden sollte (vielleicht mag es in einigen Fällen später auch"Probleme" bei der Abrechnung gegeben haben). Woanders bestehen recht detaillierte Vorschriften. Zum Beispiel habe ich gehört, daß in mindestens einem Bundesland bar eingenommene Gelder vom Beamten bis Dienstschluß physisch getrennt von privat mitgeführtem Bargeld aufbewahrt werden müßten.
Bei der EC-Karte würde mich eher interessieren, ob die PIN online überprüft werden kann. Falls nein (Lastschriftverfahren), wie hoch die Zahlungsausfälle bei Nichtdeckung des Kontos sind. Weiterhin, wer bei der Kreditkarte die Provision der Kartenfirmen übernimmt.</font>
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