PATMAN1
27.10.2003, 21:16 |
OT: Frage an das geballte Forumswissen:... (mwT) Thread gesperrt |
-->... in Sachen Presseveröffentlichungen. Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die die Presse dazu verpflichtet, wahrheitsgemäße Informationen zu veröffentlichen?
Ist das veröffentlichende Medium (i.e. die Redaktion bzw. der Chefredakteur) auch dann verantwortlich, wenn der Lieferant der Information explizit genannt wird?
Vielen Dank vorab bereits für die Antworten.
Patman
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-- Elli --
27.10.2003, 21:40
@ PATMAN1
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Re: das interessiert auch mich.... |
-->>... in Sachen Presseveröffentlichungen. Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die die Presse dazu verpflichtet, wahrheitsgemäße Informationen zu veröffentlichen?
>Ist das veröffentlichende Medium (i.e. die Redaktion bzw. der Chefredakteur) auch dann verantwortlich, wenn der Lieferant der Information explizit genannt wird?
>Vielen Dank vorab bereits für die Antworten.
>Patman
... deshalb hoffe auch ich auf das geballte Forumswissen ;-)
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PATMAN1
27.10.2003, 22:07
@ -- Elli --
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Nur unsere Gründe sind unterschiedlich,.... ;-) - meine sind beruflich (owT) |
-->
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PATMAN1
27.10.2003, 23:18
@ PATMAN1
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NACHTRAG: die Gesetzestexte kenne ich - die Anwendung interessiert mich (owT) |
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stocksorcerer
28.10.2003, 09:23
@ PATMAN1
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Re: OT: Frage an das geballte Forumswissen:... (mwT) |
-->Hallo zusammen,
welche Region ist denn wichtig für Dich? Pressegesetze sind im allgemeinen Ländersache. Mußt schauen. www.justiz.bayern.de/olgn/presse/info/ziv/prziv025.htm - 14k - Im Cache - Ähnliche Seiten
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presserecht.de: Pressegesetz Rheinland
... Die Presse hat alle Nachrichten vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit, Inhalt und... (2) Die Pflicht zum Abdruck einer...
www.presserecht.de/gesetze/rheinland.html - 31k - Im Cache - Ähnliche Seiten
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einfach mal weiter-googeln [img]" alt="[image]" style="margin: 5px 0px 5px 0px" /> Presserecht + Pflicht + Wahrheit oder ähnliche Schlagworte....
winkääää
stocksorcerer
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dottore
28.10.2003, 09:59
@ PATMAN1
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Re: OT: Frage an das geballte Forumswissen:... (mwT) |
-->>... in Sachen Presseveröffentlichungen. Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die die Presse dazu verpflichtet, wahrheitsgemäße Informationen zu veröffentlichen?
Die bekannten Pressegetze (Länderrecht).
>Ist das veröffentlichende Medium (i.e. die Redaktion bzw. der Chefredakteur) auch dann verantwortlich, wenn der Lieferant der Information explizit genannt wird?
Verantworlich"im Sinne des Pressegesetzes" ist der Chefredakteur, bzw. der"i.S.d.P." Genannte.
Möglichkeiten:
1. Gegendarstellung (gilt im Saarland auch für Kommentare).
2. Einstweilige Verfügung (kann die Veröffentlichugn verhindern oder deren Wiederholung; läuft mit Hilfe einschlägiger Kanzleien jeden Tag).
3. Widerruf (nach Prozess).
5. Schadensersatz (dito).
Darüber hinaus hat der Presserat die Möglichkeit (auf Antrag) Rügen usw. auszusprechen.
Ansonsten gitlt"Informantenschutz", d.h. die Info-Quelle darf, sofern vereinbart, nicht preisgegeben werden, auch nicht vor Gericht. Geschieht das doch, ist Klage auf Schadensersatz angeraten, wobei der Schaden nachgewiesen werden muss.
Zu Details gern mehr.
Gruß!
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fridolin
28.10.2003, 12:06
@ dottore
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Nachgefragt... |
-->Ansonsten gitlt"Informantenschutz", d.h. die Info-Quelle darf, sofern vereinbart, nicht preisgegeben werden, auch nicht vor Gericht. Geschieht das doch, ist Klage auf Schadensersatz angeraten, wobei der Schaden nachgewiesen werden muss.
<font color=#0000FF>Hallo,
jetzt habe ich mal interessehalber eine Nachfrage zum Zusammenhang von Informantenschutz einerseits und den presserechtlichen Sorgfaltspflichten andererseits.
Folgender Fall angenommen: Die Zeitung A bringt einen Bericht, wonach Herr X sich in irgendeiner Weise unehrenhaft verhalten oder sogar strafbar gemacht haben könnte. Zeitung und Redakteur berufen sich zum Beweis auf Angaben eines anonym bleibenden wollenden Informanten, der das genau wisse.
1) Darf eine Zeitung allein aufgrund der Angaben eines Informanten einen entsprechenden Bericht bringen, oder welche Sorgfaltspflichten hat die Presse? Beispielsweise Verlangen einer Eidesstattlichen Versicherung des Informanten über den Sachverhalt, eigene Recherchen, Befragung des Belasteten zu dem Vorfall?
2) Angenommen, der Belastete betrachtet die Aussage als Lüge und will dagegen gerichtlich vorgehen. Einerseits strafrechtlich (Verleumdung, falsche Beschuldigung, etc.), andererseits zivilrechtlich (Widerruf durch Zeitung, Untersagung der Weiterverbreitung, etc.). Wer trägt da die Beweislast, wenn die Zeitung einen anonymen Informanten als Quelle ins Spiel bringt, der aber nicht genannt werden kann und deshalb auch keine Aussagen machen kann?
Danke.
</font>
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dottore
28.10.2003, 13:00
@ fridolin
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Re: Nachgefragt... |
-->Hi,
>Folgender Fall angenommen: Die Zeitung A bringt einen Bericht, wonach Herr X sich in irgendeiner Weise unehrenhaft verhalten oder sogar strafbar gemacht haben könnte.
Was konkret?
>Zeitung und Redakteur berufen sich zum Beweis auf Angaben eines anonym bleibenden wollenden Informanten, der das genau wisse.
Das reicht auf keinen Fall. Der X muss dazu befragt werden.
>1) Darf eine Zeitung allein aufgrund der Angaben eines Informanten einen entsprechenden Bericht bringen, oder welche Sorgfaltspflichten hat die Presse?
Nein, das muss sauber ausrecherchiert werden.
>Beispielsweise Verlangen einer Eidesstattlichen Versicherung des Informanten über den Sachverhalt, eigene Recherchen, Befragung des Belasteten zu dem Vorfall?
Mit der Eidesstattliche geht's überhaupt erst los. Der Betroffene muss auf jden Fall mit der Eidesstattlichen konfrontiert werden - danach geht's weiter.
>2) Angenommen, der Belastete betrachtet die Aussage als Lüge und will dagegen gerichtlich vorgehen. Einerseits strafrechtlich (Verleumdung, falsche Beschuldigung, etc.), andererseits zivilrechtlich (Widerruf durch Zeitung, Untersagung der Weiterverbreitung, etc.).
Ja, das volle Programm.
>Wer trägt da die Beweislast, wenn die Zeitung einen anonymen Informanten als Quelle ins Spiel bringt, der aber nicht genannt werden kann und deshalb auch keine Aussagen machen kann?
Die Zeitung.
Gruß!
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