-->Kennt sich da jemand aus? Nachfolgend der Text von der ZDF-Homepage.
Ein wenig gekürzt. Gestern abend lief eine Sendung u.a. mit diesem Thema:
"Lieber selber fürs Alter sparen, als sich auf die gesetzliche Rentenversicherung zu verlassen? Viele würden angesichts steigender Rentenbeiträge und sinkender Rentenauszahlungen am liebsten aus dem Rentenversicherungssystem aussteigen.
Der Ausstieg ist möglich. Der leitende Angestellt Roland Geppert wagte ihn:"Ich habe mich dazu entschlossen, da ich die Beiträge momentan am freien Kapitalmarkt wesentlich gewinnbringender anlegen kann, als in der gesetzlichen Rentenversicherung und damit eine sichere Altersvorsorge aufbauen kann."
Geholfen haben ihm dabei findige Steuerberater: Die Mülheimer Sozietät Jahnel, Wirtz, Krämer, Klee, von der Ohe bietet für Angestellte mit genügend Eigenkapital ein ganz besonderes Schlupfloch aus ihrer Rentenversicherungspflicht:
Man gründe zu zweit eine kleine Aktiengesellschaft in Form einer Vermögensverwaltung und mache sich zu deren Vorstand.
Bisher sind laut Sozialgesetzbuch Vorstandsmitglieder einer AG nicht rentenversicherungspflichtig. Das gilt auch für alle anderen Beschäftigungen, die das Vorstandsmitglied ausübt - und auch wenn die Vorstandstätigkeit nicht vergütet wird."Wir haben eine Anfrage an die Grundsatzabteilung der BfA gestellt. Uns wurde bestätigt, dass er Vorstand einer Aktiengesellschaft in all seinen Tätigkeiten Rentenversicherungsbefreit ist", gibt Manfrad Elvermann von der Kanzlei Auskunft. Angestellte, die das Schlupfloch noch nutzen wollen, müssen sich jedoch beeilen. Denn Sozialministerium und die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) arbeiten schon daran, diese Gesetzeslücke zu schließen.
Die kleinstmögliche Form einer Aktiengesellschaft besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern und drei Aufsichtsratsmitgliedern. Bei zwei Gründern sind 12.500 Euro Startkapital erforderlich. Die AG haftet allerdings im Außenverhältnis trotzdem gemäß Handelsregister mit 50.000 Euro.
"Die AG darf nicht zur Befreiung aus der gesetzlichen Rentenversicherung gegründet werden, sie muss auch tatsächlich Vermögen verwalten," betont der Steuerberater Harald Wirtz. Die Kanzleien berechnen für Gründung und Verwaltung ebenfalls Gebühren, die Mühlheimer Kanzlei zum Beispiel 5000 Euro einmalig für die Gründung und 350 Euro im Jahr für die regelmäßige Verwaltung der AG.
Wer sich als Angestellter von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, muss mit seinem Arbeitgeber aushandeln, ob dieser ihm neben dem Arbeitnehmeranteil auch den Arbeitgeberanteil der Rentenversicherung auszahlt. Die Anlage der ausgezahlten Beiträge sollte dann der privaten Altersvorsorge dienen. Arbeitslosen- und Krankenversicherung bleiben im Angestelltenverhältnis unverändert."
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