FRANZ
31.10.2003, 12:55 |
OT: HILFE!!! Wasserversorgung Anschlußzwang Thread gesperrt |
-->Hallo zusammen,
ich wohne im ländlichen Gebiet u. habe seit jeher eine eigene Wasserversorgung.
Nun werde ich gezwungen, an die Fernwasserversorgung anzuschließen. Wer hat brauchbare Infos, dem Anschlußzwang zu entgehen, vor allem bei diesen Voraussetzungen (siehe Link).
Gruß Franz
<ul> ~ BETRUG_ein Mittel kommunaler Selbstfinanzierung?</ul>
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Karl52
31.10.2003, 13:08
@ FRANZ
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Re: OT: HILFE!!! Wasserversorgung Anschlußzwang |
-->>Hallo zusammen,
>ich wohne im ländlichen Gebiet u. habe seit jeher eine eigene Wasserversorgung.
>Nun werde ich gezwungen, an die Fernwasserversorgung anzuschließen. Wer hat brauchbare Infos, dem Anschlußzwang zu entgehen, vor allem bei diesen Voraussetzungen (siehe Link).
>
>Gruß Franz
Hallo Franz,
die Diskussion hatte meine Mutter vor Jahren auch mal. Per Nachweis der Wasserqualität durch ein UNABHÄNGIGES Institut konnte sie dem entgehen. Scheint auf Bestandsschutz oder sowas hinauszulaufen.
Son Gutachten ist zwar nicht ganz billig, ist aber eine Einmalausgabe
Das Haus meiner Eltern ist Baujahr 1952, hat 'nen Brunnen, weil damals eigens über mehr als zwei Kilometer eine Wasserleitung hätte gebaut werden müssen.
Allerdings muß im Fall, daß das Haus nach dem Tod meiner Mutter verkauft wird, der Zwangsanschluß dann doch erfolgen, sagt jedenfalls das örtliche Wasserwerk Schaumermal!
Gruß Karl
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LOMITAS
31.10.2003, 13:12
@ FRANZ
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Re: OT: HILFE!!! Wasserversorgung Anschlußzwang |
-->>Hallo zusammen,
>ich wohne im ländlichen Gebiet u. habe seit jeher eine eigene Wasserversorgung.
>Nun werde ich gezwungen, an die Fernwasserversorgung anzuschließen. Wer hat brauchbare Infos, dem Anschlußzwang zu entgehen, vor allem bei diesen Voraussetzungen (siehe Link).
>
>Gruß Franz
hallo franz,
vorher noch eine frage; ist die fernwasserleitung neu verlegt worden und wo ( erschließungsstrasse oder weg )
wohin fliesst das abwasser
LOMITAS
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LOMITAS
31.10.2003, 13:16
@ Karl52
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Re: OT: HILFE!!! Wasserversorgung Anschlußzwang |
-->>>Hallo zusammen,
>>ich wohne im ländlichen Gebiet u. habe seit jeher eine eigene Wasserversorgung.
>>Nun werde ich gezwungen, an die Fernwasserversorgung anzuschließen. Wer hat brauchbare Infos, dem Anschlußzwang zu entgehen, vor allem bei diesen Voraussetzungen (siehe Link).
>>
>>Gruß Franz
>Hallo Franz,
>die Diskussion hatte meine Mutter vor Jahren auch mal. Per Nachweis der Wasserqualität durch ein UNABHÄNGIGES Institut konnte sie dem entgehen. Scheint auf Bestandsschutz oder sowas hinauszulaufen.
>Son Gutachten ist zwar nicht ganz billig, ist aber eine Einmalausgabe
>Das Haus meiner Eltern ist Baujahr 1952, hat 'nen Brunnen, weil damals eigens über mehr als zwei Kilometer eine Wasserleitung hätte gebaut werden müssen.
>Allerdings muß im Fall, daß das Haus nach dem Tod meiner Mutter verkauft wird, der Zwangsanschluß dann doch erfolgen, sagt jedenfalls das örtliche Wasserwerk Schaumermal!
>Gruß Karl
hall karl,
wie du schreibst liegt das haus deiner mutter im außenbereich (§ 35 BauGB ) da genießt die nutzung natürlich den überwirkenden Bestandsschutz. auch die kosten wären imn keinem verhältnis zum nutzen gestanden
LOMITAS
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FRANZ
31.10.2003, 13:22
@ Karl52
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Re: OT: HILFE!!! Wasserversorgung Anschlußzwang |
-->Hallo Karl,
man kann heute selber beste Wasserqualität haben, das interessiert niemanden mehr, der Zwangsanschluß bleibt trotzdem, klare Aussage der Behörden.
Gruß Franz
>Hallo Franz,
>die Diskussion hatte meine Mutter vor Jahren auch mal. Per Nachweis der Wasserqualität durch ein UNABHÄNGIGES Institut konnte sie dem entgehen. Scheint auf Bestandsschutz oder sowas hinauszulaufen.
>Son Gutachten ist zwar nicht ganz billig, ist aber eine Einmalausgabe
>Das Haus meiner Eltern ist Baujahr 1952, hat 'nen Brunnen, weil damals eigens über mehr als zwei Kilometer eine Wasserleitung hätte gebaut werden müssen.
>Allerdings muß im Fall, daß das Haus nach dem Tod meiner Mutter verkauft wird, der Zwangsanschluß dann doch erfolgen, sagt jedenfalls das örtliche Wasserwerk Schaumermal!
>Gruß Karl
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FRANZ
31.10.2003, 13:27
@ LOMITAS
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Re: OT: HILFE!!! Wasserversorgung Anschlußzwang |
-->Hallo Lomitas,
Baubeginn in 14 Tagen (in der freien Prärie), Abwasser wird das nächste Thema, bisher Selbstausbringung.
Mir gehts darum, ob es überhaupt zu schaffen ist, den Anschlußzwang zu umgehen, die Aussichten scheinen nicht besonders toll zu sein.
Gruß Franz
>hallo franz,
>vorher noch eine frage; ist die fernwasserleitung neu verlegt worden und wo ( erschließungsstrasse oder weg )
>wohin fliesst das abwasser
>LOMITAS
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LOMITAS
31.10.2003, 13:39
@ FRANZ
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Re: OT: HILFE!!! Wasserversorgung Anschlußzwang |
-->>Hallo Lomitas,
>Baubeginn in 14 Tagen (in der freien Prärie), Abwasser wird das nächste Thema, bisher Selbstausbringung.
>Mir gehts darum, ob es überhaupt zu schaffen ist, den Anschlußzwang zu umgehen, die Aussichten scheinen nicht besonders toll zu sein.
>Gruß Franz
>>hallo franz,
hallo franz,
erst mal was vorab. kosten für ver- und entsorgungseinrichtungen sieht das BauGB trotz ihrer zugehörigkeit zur erschließung nicht beitragsfähig sondern nur umlagefähig.
geh davon aus das ein B-Plan aufgestellt wurde ( bau der leitung in der freien natur ) hat die gemeinde die erschließungsmasnahmen an einen bauträger im sinne von einem vorhaben- und erschließungsplan vergeben? wenn ja stellt sich sofort die frage ob du mit diesem unternehmen einen vertrag abgeschlossen hast. wenn nicht bleibt das unternehmnen auf seine kosten sitzen.
ist aber nur eine ferndiagnose da viel zu wenig information.
LOMITAS
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FRANZ
31.10.2003, 13:51
@ LOMITAS
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Re: OT: HILFE!!! Wasserversorgung Anschlußzwang |
-->Hallo Lomitas,
du hast richtig getippt, Auftrag wurde an Baufirma vergeben, gefragt hat mich keiner.
Hast du den Link angeschaut in meinem ersten Posting, wäre da ein Angriffspunkt?
Gruß Franz
Danke vorerst, ich muß dann weg
>hallo franz,
>erst mal was vorab. kosten für ver- und entsorgungseinrichtungen sieht das BauGB trotz ihrer zugehörigkeit zur erschließung nicht beitragsfähig sondern nur umlagefähig.
>geh davon aus das ein B-Plan aufgestellt wurde ( bau der leitung in der freien natur ) hat die gemeinde die erschließungsmasnahmen an einen bauträger im sinne von einem vorhaben- und erschließungsplan vergeben? wenn ja stellt sich sofort die frage ob du mit diesem unternehmen einen vertrag abgeschlossen hast. wenn nicht bleibt das unternehmnen auf seine kosten sitzen.
>ist aber nur eine ferndiagnose da viel zu wenig information.
>LOMITAS
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Karl52
31.10.2003, 14:25
@ LOMITAS
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Re: OT: HILFE!!! Wasserversorgung Anschlußzwang |
-->hall karl,
wie du schreibst liegt das haus deiner mutter im außenbereich (§ 35 BauGB ) da genießt die nutzung natürlich den überwirkenden Bestandsschutz. auch die kosten wären imn keinem verhältnis zum nutzen gestanden
LOMITAS
Lag, Lomitas. Zu der Zeit, als der Zwangsanschluß gefordert wurde, war das Gebiet längst zugebaut (Mitte der Siebziger).
In der Bauphase hat mein Vater gegen das Wasserwerk übrigens prozessiert und mit genau Deinen Argumenten gewonnen.
In der Ecke gibt's übrigens noch mehr Häuser, die immer noch ihren eigenen Brunnen haben.
Wenn Franz also"schon immer" sein Wasser aus dem Brunnen holt, sollte er sich mit der Wasserprobe evtl. mal mit 'nem RA zusammensetzen, der sich in Kommunalrecht auskennt. Ich halte die Sache nicht für aussichtslos, weil einerseits ein in der Gewohnheit begründetes Entnahmerecht für Wasser besteht, andererseits auch der Verzehr eigenen Wasser auf wahrscheinlich langjähriger Gepflogenheit beruht.
Vorausetzung ist natürlich die bakteriologische Reinheit des Wassers, klaro.
Gruß Karl
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