dottore
31.10.2003, 15:23 |
Macht, Staat, Eigentum - ein appetizerThread gesperrt |
-->Hi,
wie zugesagt, hier die einleitenden Passagen aus der aktuellen Fassung des Papers, das auf dem Bremer porperty-Symposium Urständ feiern soll (29-30 November):
Macht, der Staat und die Institution des Eigentums
(Vorläufige Fassung)
Das Paper hebt auf Entstehung und Sicherung von Eigentum, seine Funktion als Titel sowie die Ãœbertragung von Eigentum und Titel gegen Geld ab, das seinerseits in seiner Funktion als Titel untersucht wird.
Dazu wird der Ursprung öffentlich-rechtlicher ("legaler") und privatwirtschaftlicher ("kontraktlicher") Erscheinungen in Beziehung auf die Institution Macht (Staat) untersucht, worunter als für die property-Theorie besonders relevant gelten: rechtsfeste Übertragung von Eigentum sowie Vollstreckung in Eigentum.
Problem des"intangible act"
Ohne Macht und Machtausübung sind weder die Institution Eigentum noch dessen wirtschaftlicher Einsatz definierbar. Identisch mit der Möglichkeit, Macht auszuüben, ist die Abgabe (Besteuerung), die das (fremd)machtfreie Eigentum als"Mythos" enttarnt (Murphy / Nagel 2002; Kursive, Unterstreichung, Fettungen und Ausrufzeichen in den Zitaten von mir):
"Private property is a legal convention, defined in part by the tax system; therefore, the tax system cannot be evaluated by its impact on private property, conceived as something that has independent existence and validity. Taxes must be evaluated as part of the overall system of property rights that they help to create." (8)
Der Gedanke, Macht, Staat, Eigentum, Abgaben, Geld und Zins zu verbinden, ohne dabei zunächst auf Ursachen und Folgen, zeitliches Hintereinander oder gar subtilere Analyse gesonderten Wert zu legen, findet sich in der sog."anarchistischen" Literatur am schärfsten bei Benjamin Tucker (Eltzbacher 1908, 191):
"In the first place, all the acts of governments [Staat] are indirectly invasive [Macht], because dependent upon the primary invasion called taxation. (...) The very first act of the State, the compulsory assessment and collection of taxes [Abgaben], is itself an aggression, a violation of equal liberty, and as such vitiates every subsequent act, even those acts which would be purely defensive if paid for out of a treasury [Geld] filled by voluntary contributions [Zins]."
Eigentum wird von Tucker, wenn auch etwas verschwommen, als"Monopol" gedeutet, wobei er auf zwei Monopole abhebt (ibid. 202 f.): Neben dem Geld- auf das Land-Monopol:"This monopoly consists in the enforcement by government of land-titles... (...) Ground-rent exists only because the State stands by to collect it and to protect land-titles..." - womit sich der Kreis zur Macht wieder schließt, den wir genauer abschreiten wollen.
Nach dem Ansatz von Heinsohn und Steiger gilt:"Property rights in the correct sense are de jure rights... Property rights take possessional rights de facto into their service, thereby making them de iure too." (Steiger 2003 a, 7).
Dabei fehlt die Untersuchung der Frage, wie es um die Macht und die sie finanzierenden Steuern steht, ohne die property rights ihrerseits weder de facto noch de iure vorstellbar sind. Die Antwort würde lauten: Ohne Steuern, also einem Macht- und Zwangssystem sind property rights nicht zu konstruieren. Mehr noch: Ohne die das Macht- und Zwangssystem tragenden Abgaben ist die ökonomische Basis ("foundation of the economy") nicht möglich. Macht, Staat, Zwang und Abgabe und deren Finanzierung muss den property rights und ihren wirtschaftlichen Ergebnissen sowohl historisch als auch theoretisch voraus gehen. Oder schlicht: Macht vor Steuern, Steuern vor Einkommen.
Diese zwangsläufige zeitliche Reihenfolge kann zwar umgedreht werden, indem sich die Macht vorfinanziert, sie muss aber auf Dauer immer wieder scheitern, so ausgeklügelt und dann erfolgreich selbst ein property rights-System auch eine Zeitlang sein mag. Dies sei kurz an einigen Passagen des Vorbereitungs-Papers für diesen Symposium demonstriert (Steiger 2003a, 1):
"Property never comes naturally. It can only be brought by a legal, i.e. an intangible act."
Dass es eines"legal acts" bedarf, ist unbestritten. Nur ergeben sich Gesetze nicht aus sich selbst heraus, sondern müssen von einer, wie auch immer legitimierte Macht"gesetzt" werden. Der unberührbare (intangible) Vorgang setzt voraus: eine Unberührbarkeit im Zeitraum vor der Gesetzgebung, eine Unberührbarkeit zum Zeitpunkt der Gesetzgebung und ebenfalls eine solche für den danach folgenden Zeitraum:
"This act presupposes independent institutions of law to defend and enforce contracts between free citizens, as stressed by Pipes' property theory of commercialization as well as by Bethell's property theory of prosperity." (ibid.)
Die"independent instistutions of law" mag es zwar geben, aber da sie Macht ausüben ("defend and enforce") muss die Finanzierung von"Defence" und"Force" untersucht werde, womit sich das Phänomen der"free citizens" verflüchtigt: Sie sind zumindest bezogen auf diese Finanzierung ganz und gar"unfrei", da sie entsprechende Abgaben leisten müssen und seien sie zunächst auch noch so winzig. An dieser Unumgänglichkeit von defence und force ist bereits Tucker gescheitert (Eltzbacher 1908, 198):
"The abolition of the State will leave in existence a defensive association" [which will give protection (!) against those]"who violate the social law by invading their neighbors. (...)"We look forward to the ultimate disappearance of the necessity of force (!) even for the purpose of repressing crime."
Ein"machtfreier" Zustand ist weder nach dem Ende des Staats (Anarchismus) vorstellbar noch unmittelbar vor dessen Beginn, schon gar nicht während seiner Existenz, definiert als einem von ihm beherrschten Areal, in dem"friedlich" gewirtschaftet wird.
Es bleibt der Grundirrtum aller ökonomischen Theorien, dass sie ihre Modelle in einen staats- und machtfreien Raum stellen und dann sich selbst überlassen. Der Staat wird zur Besicherung des Idealzustands oder auch als"Reparaturbetrieb" nur hereingebeten, falls das Modell nicht so"läuft" wie man es sich vorgestellt hatte. Die Staatsmacht ist aber kein Handwerker, die je nach Bedarf oder auf Wunsch bestellt werden kann, sondern sie ist von Beginn des Wirtschaftens an vorhanden und ist allgegenwärtig, während gewirtschaftet wird.
Schon die simpelste Produktionsfunktion, die von einer"Kombination" der Produktionsfaktoren Kapital, Arbeit und technischem Wissen ausgeht ist komplett falsch, da sie nicht erklärt, was denn das Kapital als Eigentum selbst schützt und verteidigt, nicht erklärt, was das Zusammengehen von Kapital mit Arbeit, das nur auf Verträgen beruhen kann, besichert, und nicht erklärt, was das technische Wissen, zumal in seiner Form als Wissensvorsprung schützt.
Die Macht muss ihrerseits vor dem Kapital und vor der Vollstreckung von Kontrakten existieren, da Kapital sonst Nicht-Kapital wäre und Kontrakte nicht erst eingegangen würden also ebenfalls Nicht-Kontrakte wären. Daher steht ein solches System, das über Mittel zur Ermöglichung von rechtsfestem Kapital und zur Ermöglichung von Vollstreckung vor der Vollstreckung bereits verfügen und diese ergo vorfinanziert haben muss, vor einem unlösbaren Problem: Es müssten Leistungen, in welcher Form auch immer, an die Machthalter erfolgen (dort Einnahmen), die Leistungen der Nicht-Machthalter bedingen (dort Ausgaben) noch bevor diese selbst mit Hilfe von gesichertem Eigentum und vollstreckbaren Kontrakten wirtschaften können, da die Nicht-Machthalter selbst noch nicht über Möglichkeiten zur Erwirtschaftung mit anschließender Weitergabe bzw. Verausgabung von in Frage kommender Leistungen verfügen.
Um sich ein property-System sozusagen leisten zu können, muss sich die Macht, die sich qua Macht immer über Zwangsabgaben finanziert und auch nur so finanzieren kann (und sei sie mit noch so kleinen Zwangsabgaben etwa in ihrem"engsten Zirkel" gestartet), Vorgriff auf diese Abgaben nehmen, also Abgaben diskontieren, d.h. an jene abtreten, welche die Vorfinanzierung ermöglichen. Dies ist in sog."entwickelten" (recte:"demokratischen") Volkswirtschaften die Ursache des Phänomens der Staatsverschuldung, die schneller steigen muss und tatsächlich heute weltweit schneller steigt als das BIP, auf das die Staatsmacht (alle Staaten) letztlich als Besteuerungsbasis zugreifen kann (können). Das endet unweigerlich im Bankrott (Lüftl/Martin 1984), wie es in der Geschichte und in allen"Staatsformen" auch durchgehend der Fall war.
Census, kurantes Geld und Eigentum
Wie wir sehen werden, ist die Abgabe (Steuer) der eigentliche Zins (census). Das Geld entwickelt sich aus dem Abgabenmittel, sobald dieses kurant gemacht werden kann, und bleibt dann Steuerzahlungsmittel bis heute ("legal tender"). Das Abgabenmittel, das zunächst alles Mögliche sein kann bis hin zu leicht verderblichen Ware, erhält schließlich Eigenschaften, die es zum"Umlauf" befähigen. Oder platt: Eier können nicht kurant werden, Edelmetall und die heutigen Banknoten als vertretbare unverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen, die jederzeit materiell ersetzt und erneuert werden können, dagegen schon. Sobald das Abgabenmittel also"kurant" werden kann, haben wir es erst mit Geld ("genuine money") zu tun, dessen entscheidende Eigenschaft seine Zirkulationsfähigkeit ist.
Der Diskont der zu kurantem Geld mutierten Abgabe und danach ihre teilweise Zession an die jeweiligen Financiers ist der erste Zinssatz. Dabei darf dieser niemals auf etwas hinauf gerechnet werden, wobei sich also irgendein Gut"vermehrt". Sondern der Zinssatz muss immer als Abschlag auf spätere (erzwungene oder erwartete) Zahlungen gerechnet werden.
Immer muss irgendwer die Rechnung der Macht (defend and enforce) bezahlen. Ebenso wenig wie es einen machtfreien Zustand gibt, wo gewirtschaftet wird, kann es eine finanzierungsfreie Macht geben.
Im Anschluss an Max Weber sieht auch die Soziologie das Macht- und Herrschaftssystem grundsätzlich als"finanzierungsfrei" an, auch wenn inzwischen realistischere Ansätze zu beachten sind wie z.B. bei Anter (2001, 125 f.):
"Kaum Beachtung schenkt Weber indessen der Rolle des Steuermonopols für die Etablierung und Aufrechterhaltung des Gewaltmonopols, obwohl beide Monopole einander bedingen: Erst die Steuern schaffen die materielle Grundlage (!) für das Gewaltmonopol, das wiederum das Abgabenmonopol garantiert, so daß der Staat auf beide Schlüsselmonopole angewiesen ist."
Allerdings vermissen wir auch in dieser Aussage eine Zeitenfolge: Das"einander bedingen" wird als zeitgleich und nicht in seiner zwangsläufigen zeitlichen Folge (Gewalt vor Steuern) dargestellt. Es sind nur wenige, die ein grosso modo in sich schlüssiges Modell des Staates bzw. der Staatsbildung präsentieren. Zu nennen wäre vielleicht Franz Oppenheimer (1912, 33 ff.), der als erstes Stadium"Raub und Mord im Grenzkrieg" etabliert, das in der"Bewirtschaftung" des Besiegten ("Tribut") in verschiedenen Formen mündet und schließlich beim"fertigen Staat" endet. Dass zwischendurch so etwas wie der klassische Feudalstaat erscheint, ist unerheblich. Denn die auf den"primitiven" Feudalismus folgende Staatsmacht mit ihren"de iure property rights" (im praekolumbianischen Mittel- und Südamerika in der Regel - noch - nicht) legt nicht die Waffen ab, nur weil sie jetzt sog."freie" Bürger als Untertanen hat. An der bekannten Definition Georg Jellineks führt nirgends ein Weg vorbei (1914, 183):
"Der Staat ist die mit ursprünglicher Herrschermacht ausgerüstete Verbandseinheit seßhafter Menschen." Seit ihrem Ursprung ist die Macht nicht mehr verschwunden...
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So richtig spannend wird's dann, wenn es um die Waffe geht, vor der sich alle Ã-konomen bisher gedrückt haben.
Sobald das ganze Paper zur Präsentation ansteht, werde ich es gern komplett posten (ca. 80 Seiten, ca. 170 Fußnoten, ca. 70 Bilder, technisch kriegen wir das schon irgendwie hin). Und natürlich auch den Verriss. Schließlich sind einige Talare und bestens ausgewiesene property-Ã-konomen anwesend.
Also dies nur als appetizer für unverbesserliche Macht-Freaks und -Foes.
Schönes Wochenende wünschend + Gruß!
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Galiani
31.10.2003, 15:43
@ dottore
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Re: Macht, Staat, Eigentum - ein appetizer |
-->Hallo
Ich muß jetzt verreisen. Bitte geben Sie mir (evtl. über JüKü) Ihre e-mail Adresse. Ich möchte Ihnen (evtl. am Sonntag) gerne einige Gedanken zu einzelnen Passagen Ihres Papers übermitteln, die Sie vielleicht interessieren.
Gruß
G.
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dottore
31.10.2003, 16:13
@ Galiani
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Re: Macht, Staat, Eigentum - ein appetizer |
-->>Hallo
>Ich muß jetzt verreisen. Bitte geben Sie mir (evtl. über JüKü) Ihre e-mail Adresse. Ich möchte Ihnen (evtl. am Sonntag) gerne einige Gedanken zu einzelnen Passagen Ihres Papers übermitteln, die Sie vielleicht interessieren.
>Gruß
>G.
Lieber Galiani,
ich schlage vor, unsere Diskussion zu vertagen, da Sie nicht das ganze Paper kennen. Wir verkeilen uns sonst immer wieder an derselben Stelle, nämlich der Frage, was der Unterschied zwischen Produktion und Wirtschaften ist, ob es"Eigentum" vor Eintritt der Macht und des bewaffneten Zwangs in die Geschichte gegeben hat, und wie es, wiewohl nicht betitelt und daher nicht zum Einschlagen von"Produktionsumwegen" zu verwenden, dann zu bezeichnen wäre und vor allem, wie Kontrakte definiert werden sollen, wenn über und vor ihnen keine Macht steht, die sie zur Vollstreckung bringen kann und die sich überdies aus den Kontrakten bedient, wie Zöllen, Akzisen usw.
In dem Paper geht es zunächst um die property-Theorie selbst und wie eine solche über"defence and force" oder als"intangible act" (wer wäre wohl der Tangierer?), usw. schlüssig ist, wenn nicht eine Theorie und Geschichte der Macht (force) ihr vorgeschaltet wird.
Mir sind ihre Argumente absolut klar und geläufig, da ich sie (bis zu dem Aha-Effekt, den ich außer Oswald den Diskussionen im Forum hier und zahlreichen Literaturhinweisen vor allem von Popeye kommend verdanke) selbst, wie Sie wissen, mit größter Verve vertreten habe.
Ich hatte unmissverständlich erklärt, dass mir meine früheren Versuche, den wirtschaftlichen Ablauf in Geschichte und Gegenwart zu deuten, dann doch nicht genügt haben, woraus halt inzwischen das entstanden ist, was entstanden ist. Vielleicht liegt das Ganze in vier Wochen eh auf dem Müll. Dann war's halt nichts und ich habe jedem, der sich damit beschäftigt hat, nur Zeit gestohlen, mir inklusive.
Falls, werde ich mich dann in aller Form und öffentlich entschuldigen. Noch freilich bin ich bester Dinge.
Gruß!
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beni
31.10.2003, 16:16
@ dottore
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Ojeoje - noch 30 mal schlafen.... (owT) |
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Heller
31.10.2003, 18:05
@ dottore
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@dottore und andere Literateure: kennst du folgends HANDBUCH |
-->Gestern im Radio (Deutschlandfunk) habe ich von einem neuen 46-bändigen Handbuch gehört (Leider alzheimernd den Titel vergessen), das für 1.500 deutsche, viele österreichische und einige internationale Bibliotheken jeweils beschreibt, was wo an deutschsprachigen Werken zu welchem Thema angeboten wird.
Es werden nicht Einzeltitel aufgelistet, sondern Themen, zu denen die jeweilige Bibliothek nennenswerte Bestände führt.
Das Ding ist auch auf CD gebrannt, aber wohl nur in den Bibliotheken selbst vorhanden. Die Sisiphos-Arbeit wurde von Volkswagenstiftung mit Millionenbeträgen gesponsort.
Ich dachte sofort an deine Forschungsarbeiten. Könnte eine Erleichterung sein.
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dottore
31.10.2003, 18:29
@ Heller
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Re: Herzlichen Dank, hatte noch nichts davon gehört (owT) |
-->
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Digedag
31.10.2003, 19:51
@ dottore
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Re: Hallo, siehe Posting von Popeye um 19:01 'Ãœberall ist Wunderland' |
-->---> http://f17.parsimony.net/forum30434/messages/230313.htm
Darin der Verweis auf den Artikel "Die Schrift der deutschen Schriften - Das komplette Handbuch der historischen Buchbestände auf CD-ROM"
Digedag
<hr>
Campus & Karriere • Magazin für Hochschule und Karriere
30.10.2003
Die Schrift der deutschen Schriften
Das komplette Handbuch der historischen Buchbestände auf CD-ROM
Karsten Heckmann
Die Leipziger Universitätsbibliothek ist sehr groß und sehr alt. Ein passender Rahmen, um ein Werk zu präsentieren, dass als voluminös und historisch wertvoll erachtet werden kann. Das"Handbuch der historischen Buchbestände" ist kein Handbuch im Wortsinne. Es besteht aus 47 Bänden. Was drin steht, erzählt der Herausgeber Professor Bernhard Fabian:
Das Handbuch der historischen Buchbestände bietet deskriptive Übersichten über die Bestände von deutschen und österreichischen Bibliotheken und darüber hinaus von europäischen Bibliotheken mit besonders wichtigen deutschen Beständen. Es dokumentiert die Bestände von ungefähr 1000 deutschen Bibliotheken, 300 österreichischen Bibliotheken und nahezu 600 Bibliotheken im europäischen Ausland.
Kurzum: Ein Inventar zum deutsprachigen Schrifttum vom Beginn des Buchdrucks bis zum Ausgang des 19. Jahrhunderts - soweit es denn in Bibliotheken aufbewahrt wird. Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Musikdrucke, Karten und mehr. Ein besonderes Werk, dessen Zweck Bernhard Fabian gern umschreibt:
Diese Gesamtübersicht ist kein Katalog, das heißt wir weisen keine einzelnen Bücher nach, sondern wir weisen Bestandskomplexe in einer deskriptiven Übersicht in einzelnen Bibliotheken nach. Das heißt, wenn jemand nach historischer Wirtschaftsliteratur sucht, nach historischer Reiseliteratur, nach historischer technischer oder naturkundlicher Literatur, dann wird er diese Bestandskomplexe in verschiedenen Bibliotheken im Handbuch der historischen Buchbestände finden.
1600 Wissenschaftler und Bibliothekare haben die Informationen zusammengetragen. Das Problem, mit dem sie konfrontiert waren, ist vielen Forschern wohl bekannt: Der historische deutsche Buchbestand ist weit zerstreut, denn bis 1912 gab es keine Bibliothek wie heute die Deutsche Bibliothek in Frankfurt am Main und Leipzig, die schlicht alles sammelt, was auf deutsch erscheint. Die Arbeit am Bestandshandbuch zog sich denn auch zwei Jahrzehnte hin. Der Anglist und Buchwissenschaftler Bernhard Fabian, bis zu seiner Emeritierung 1996 an der Universität in Münster beschäftigt, behielt die Fäden die ganze Zeit über in der Hand. Bis zum offiziellen Projektende vor fast zwei Jahren."Ein wenig ernüchternd" sei es für ihn, das Gesamtwerk jetzt auf einer kleinen Scheibe wiederzufinden, erklärte er in Leipzig. Die gestern präsentierte CD-ROM-Version erleichtert aber natürlich das Forscherleben ungemein, nicht zuletzt dank der nun möglichen Volltextsuche. Dr. Wilhelm Krull, Geschäftsführer der Geld gebenden Volkswagenstiftung, weiß um den Mehrwert:
Eine ganz neue Recherchemöglichkeit, von der ich ziemlich sicher bin, dass sie gerade auch von den kommenden Studentengenerationen, sprich vor allem auch von Magister-, Master und Doktoranden-Studierenden genutzt wird, um ihre Forschungsfragestellungen in sehr viel effizienterer Weise dann auch tatsächlich recherchieren, aufbereiten und in entsprechende Texte umsetzen zu können.
Die Volkswagenstiftung hat 5,5 Millionen Euro für das gesamte Vorhaben bereit gestellt. Als komplementäre Maßnahme spendierte sie 12,8 Millionen Euro für die Sammlung deutscher Drucke. Mit dem Ziel, damit eine"dezentrale Nationalbibliothek" aufzubauen. Die Werke sollen in Göttingen, Wolfenbüttel, München, Frankfurt am Main, Berlin und Leipzig zu Hause sein.
Eines wurde gestern überdeutlich: Die Buchrecherche ist erleichtert, den Weg in die Bibliothek erspart aber nicht mal die beste CD-ROM. Vor allem dann nicht, wenn sie, wie die CD mit dem"Handbuch der historischen Buchbestände", genau dort zu finden ist, wo auch die guten alten Bücher stehen.
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André
31.10.2003, 20:02
@ dottore
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Re: Macht, Staat, Eigentum - einige Korrekturvorschläge |
-->Nachfolgend, lieber dottore, einige Änderungsvorschläge,
die dazu beitragen könnten, die Ausführungen besser verständlich zu machen.
Der Sache nach bin ich bekanntlich bezüglich der Richtigkeit der Machtthese
von keinerlei Zweifeln geplagt.
Das zeitweise benutzte denglisch erscheint absolut überflüssig und verschleiert mehr als es klärt. Also der eigene Text sollte konsequent in deutsch (die wesentlich eindeutigere Sprache) oder aber durchgängig in englisch sein, am besten, sofern erforderlich, den englischen Ausdruck in Klammern. Zitate selbstverständlich in der Originalsprache. Zweitens ist der Sinn einiger Sätze selbst nach mehrmaligem Lesen nur zu erahnen. Habe jeweis meine Kommentare in den Text als Anm. fett eingefügt, freilich einige Mal"Anm." vergessen.
Hoffe, dass die Ausführungen nicht als unnütz gesehen werden.:-)
MfG
A.
>Hi,
>wie zugesagt, hier die einleitenden Passagen aus der aktuellen Fassung des Papers Anm. nix deutsch, ggf. Diskussionsbeitrags (, das auf dem Bremer porperty-Symposium Urständ feiern soll (29-30 November):
>
>Macht, der Staat und die Institution des Eigentums
>(Vorläufige Fassung)
>Das Paper (Anm. s.o.) hebt auf Entstehung und Sicherung von Eigentum, seine Funktion als Titel sowie die Ãœbertragung von Eigentum und Titel gegen Geld ab, das seinerseits in seiner Funktion als Titel untersucht wird.
>Dazu wird der Ursprung öffentlich-rechtlicher ("legaler") und privatwirtschaftlicher ("kontraktlicher") Erscheinungen in Beziehung auf die Institution Macht (Staat) untersucht, worunter als für die property-Theorie Anm. Eigentums-Theoriebesonders relevant gelten: rechtsfeste Übertragung von Eigentum sowie Vollstreckung in Eigentum.
>Problem des"intangible act"
Anm. unberührbarer Akt??? es geht um Probleme des Immateriellen, s. weiter unten
>Ohne Macht und Machtausübung sind weder die Institution Eigentum noch dessen wirtschaftlicher Einsatz definierbar. Identisch mit der Möglichkeit, Macht auszuüben, ist die Abgabe (Besteuerung), die das (fremd)machtfreies Anm. nicht das, sondern ein fremd)machtfreies Eigentum als"Mythos" enttarnt (Murphy / Nagel 2002; Kursive, Unterstreichung, Fettungen und Ausrufzeichen in den Zitaten von mir):
>"Private property is a legal convention, defined in part by the tax system; therefore, the tax system cannot be evaluated by its impact on private property, conceived as something that has independent existence and validity. Taxes must be evaluated as part of the overall system of property rights that they help to create." (8)
>Der Gedanke, Macht, Staat, Eigentum, Abgaben, Geld und Zins zu verbinden, ohne dabei zunächst auf Ursachen und Folgen, zeitliches Hintereinander oder gar subtilere Analyse gesonderten Wert zu legen, findet sich in der sog."anarchistischen" Literatur am schärfsten bei Benjamin Tucker (Eltzbacher 1908, 191):
>"In the first place, all the acts of governments [Staat] are indirectly invasive [Macht], because dependent upon the primary invasion called taxation. (...) The very first act of the State, the compulsory assessment and collection of taxes [Abgaben] Anm. Abgaben sind nach"normalem" Verständnis Bürgerleistungen, denen eine konkrete hoheitliche Leistung gegenübersteht, also besser übersetzen mit Steuern, is itself an aggression, a violation of equal liberty, and as such vitiates every subsequent act, even those acts which would be purely defensive if paid for out of a treasury [Geld]Anm. treasury hier besser mit Guthaben umrissen werden filled by voluntary contributions [Zins]."
>Eigentum wird von Tucker, wenn auch etwas verschwommen, als"Monopol" gedeutet, wobei er auf zwei Monopole abhebt (ibid. 202 f.): Neben dem Geld- auf das Land-Monopol:"This monopoly consists in the enforcement by government of land-titles... (...) Ground-rent exists only because the State stands by to collect it and to protect land-titles..." - womit sich der Kreis zur Macht wieder schließt, den wir genauer abschreiten wollen.
>Nach dem Ansatz von Heinsohn und Steiger gilt:"Property rights in the correct sense are de jure rights... Property rights take possessional rights de facto into their service, thereby making them de iure too." (Steiger 2003 a, 7).
>Dabei fehlt die Untersuchung der Frage, wie es um die Macht und die sie finanzierenden Steuern steht, ohne die property rights Eigentumsrechte ihrerseits weder de facto noch de iure vorstellbar sind. Die Antwort würde lauten: Ohne Steuern, also einem Macht- und Zwangssystem sind property rightsAnm. Eigentümerrechte nicht zu konstruieren. Mehr noch: Ohne die das Macht- und Zwangssystem tragenden Abgaben ist die ökonomische Basis ("foundation of the economy") nicht möglich. Macht, Staat, Zwang und Abgabe und deren Finanzierung muss den property rights und ihren wirtschaftlichen Ergebnissen sowohl historisch als auch theoretisch voraus gehen. Oder schlicht: Macht vor Steuern, Steuern vor Einkommen.
>Diese zwangsläufige zeitliche Reihenfolge kann zwar umgedreht werden, indem sich die Macht vorfinanziert, sie muss aber auf Dauer immer wieder scheitern, so ausgeklügelt und dann erfolgreich selbst ein property rights-System Anm. Eigentümer-Rechtssystemauch eine Zeitlang sein mag. Dies sei kurz an einigen Passagen des Vorbereitungs-Papers für diesen Symposium demonstriert (Steiger 2003a, 1):
>"Property never comes naturally. It can only be brought by a legal, i.e. an intangible act."
>Dass es eines"legal acts", eines Gesetzes bedarf, ist unbestritten. Nur ergeben sich Gesetze nicht aus sich selbst heraus, sondern müssen von einer, wie auch immer legitimierte Macht"gesetzt" werden. Der unberührbare diese m.E. immaterielle Handlung (intangible) Vorgang setzt voraus: eine Unberührbarkeit nicht Unberührbarkeit, sondern Abstraktion im Zeitraum vor der Gesetzgebung, eine Unberührbarkeit Abstraktion zum Zeitpunkt der Gesetzgebung und ebenfalls eine solche für den danach folgenden Zeitraum:
>"This act presupposes independent institutions of law to defend and enforce contracts between free citizens, as stressed by Pipes' property theory of commercialization as well as by Bethell's property theory of prosperity." (ibid.)
>Die"independent instistutions of law" mag es zwar geben, aber da sie Macht ausüben ("defend and enforce") muss die Finanzierung von"Defence" und"Force" Finanzierung der Verteidigung (defence) und der Vollzugs-Gewalt (force)untersucht werde, womit sich das Phänomen der"free citizens" Anm.das Phänomen des"freien Bürgers"verflüchtigt: Sie sind zumindest bezogen auf diese Finanzierung ganz und gar"unfrei", da sie entsprechende Abgaben leisten müssen und seien sie zunächst auch noch so winzig. An dieser Unumgänglichkeit von defence und force ist bereits Tucker gescheitert (Eltzbacher 1908, 198):
>"The abolition of the State will leave in existence a defensive association" [which will give protection (!) against those]"who violate the social law by invading their neighbors. (...)"We look forward to the ultimate disappearance of the necessity of force (!) even for the purpose of repressing crime."
>Ein"machtfreier" Zustand ist weder nach dem Ende des Staats (Anarchismus) vorstellbar noch unmittelbar vor dessen Beginn, schon gar nicht während seiner Existenz, definiert als einem von ihm beherrschten Areal, in dem"friedlich" gewirtschaftet wird.
>Es bleibt der Grundirrtum aller ökonomischen Theorien, dass sie ihre Modelle in einen staats- und machtfreien Raum stellen und dann sich selbst überlassen. Der Staat wird zur Besicherung des Idealzustands oder auch als"Reparaturbetrieb" nur hereingebeten, falls das Modell nicht so"läuft" wie man es sich vorgestellt hatte. Die Staatsmacht ist aber kein Handwerker, die je nach Bedarf oder auf Wunsch bestellt werden kann, sondern sie ist von Beginn des Wirtschaftens an vorhanden und ist allgegenwärtig, während gewirtschaftet wird.
>Schon die simpelste Produktionsfunktion, die von einer"Kombination" der Produktionsfaktoren Kapital, Arbeit und technischem Wissen ausgeht Anm. Komma hinter ausgeht setzen ist komplett falsch, da sie nicht erklärt, was denn das Kapital als Eigentum selbst schützt und verteidigt, Anm. statt Komma hinter verteidigt, Punkt setzen und neuer Satz:Sie erklärt nicht, was... nicht erklärt, was das Zusammengehen von Kapital mit Arbeit, das nur auf Verträgen beruhen kann, besichert, und nicht erklärt, was das technische Wissen, zumal in seiner Form als Wissensvorsprung, schützt.
Anm. Jetzt kommen zwei schwer verständliche Sätze, zumal der Begriff Kapital, der hier erstmals auftaucht, nicht erklärt wird. Klingt schwer nach weißem Schimmel
>Die Macht muss ihrerseits vor dem Kapital und vor der Vollstreckung von Kontrakten existieren, da Kapital sonst Nicht-Kapital wäre und Kontrakte nicht erst eingegangen würden also ebenfalls Nicht-Kontrakte wären. Daher steht ein solches System, das über Mittel zur Ermöglichung von rechtsfestem Kapital und zur Ermöglichung von Vollstreckung vor der Vollstreckung bereits verfügen und diese ergo vorfinanziert haben muss, vor einem unlösbaren Problem: Es müssten Leistungen, in welcher Form auch immer, an die Machthalter erfolgen (dort Einnahmen), die Leistungen der Nicht-Machthalter bedingen (dort Ausgaben) noch bevor diese selbst mit Hilfe von gesichertem Eigentum und vollstreckbaren Kontrakten wirtschaften können, da die Nicht-Machthalter selbst noch nicht über Möglichkeiten zur Erwirtschaftung mit anschließender Weitergabe bzw. Verausgabung von in Frage kommender Leistungen verfügen.
>Um sich ein Eigentumssystem>property-System sozusagen leisten zu können, muss sich Anm. das Wort sich ist hier grammatisch fehl am Platz, streichendie Macht, die sich qua Macht immer über Zwangsabgaben finanziert und auch nur so finanzieren kann (und sei sie mit noch so kleinen Zwangsabgaben etwa in ihrem"engsten Zirkel" gestartet), Vorgriff auf diese Abgaben nehmen, also Abgaben diskontieren, d.h. an jene abtreten, welche die Vorfinanzierung ermöglichen. Anm. Diese Aussage halte ich für sachlich unrichtig, denn die Macht kann und wird sehr wohl die Erringung der Position einer ersten Tributforderung aus eigenen Resourcen bestreiten. Nur durch die Maßlosigkeit der Macht und die permanente Sucht der Ausweitung dieser Macht führt historisch (nicht jedoch logisch) zwingend früher oder später zur Staatsverschuldung Dies ist in sog."entwickelten" (recte:"demokratischen") Volkswirtschaften die Ursache des Phänomens der Staatsverschuldung, die schneller steigen muss und tatsächlich heute weltweit schneller steigt als das BIP, auf das die Staatsmacht (alle Staaten) letztlich als Besteuerungsbasis zugreifen kann (können). Das endet unweigerlich im Bankrott (Lüftl/Martin 1984), wie es in der Geschichte und in allen"Staatsformen" auch durchgehend der Fall war. Anm. besonders eben in allen indirekten Demokratien, da in diesen die Verschwendungssucht der Politiker immanent ins System eingebaut ist.
>Census, kurantes Geld und Eigentum
>Wie wir sehen werden, ist die Abgabe (Steuer) der eigentliche Zins (census). Das Geld entwickelt sich aus dem Abgabenmittel, sobald dieses kurant gemacht werden kann, und bleibt dann Steuerzahlungsmittel bis heute gesetzliches Zahlungsmittel("legal tender"). Das Abgabenmittel, das zunächst alles Mögliche sein kann bis hin zu r fehlt, richtig: zur leicht verderblichen Ware, erhält schließlich Eigenschaften, die es zum"Umlauf" befähigen. Oder platt: Eier können nicht kurant werden, Edelmetall und die heutigen Banknoten als vertretbare unverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen, die jederzeit materiell ersetzt und erneuert werden können, dagegen schon. Sobald das Abgabenmittel also"kurant" werden kann, haben wir es erst mit Geld ("genuine money") zu tun, dessen entscheidende Eigenschaft seine Zirkulationsfähigkeit ist.
>Der Diskont der zu kurantem Geld mutierten Abgabe und danach ihre teilweise Zession an die jeweiligen Financiers ist der erste Zinssatz. Dabei darf dieser niemals auf etwas hinauf gerechnet werden, wobei sich also irgendein Gut"vermehrt". Sondern der Zinssatz muss immer als Abschlag auf spätere Anm. vom Staat(Fiskus) oder der Zentralbank(erzwungene oder erwartete) Zahlungen gerechnet werden.
>Immer muss irgendwer die Rechnung der Macht (defend and enforce) bezahlen. Ebenso wenig wie es einen machtfreien Zustand gibt, wo gewirtschaftet wird, kann es eine finanzierungsfreie Macht geben.
>Im Anschluss an Max Weber sieht auch die Soziologie das Macht- und Herrschaftssystem grundsätzlich als"finanzierungsfrei" an, auch wenn inzwischen realistischere Ansätze zu beachten sind wie z.B. bei Anter (2001, 125 f.):
>"Kaum Beachtung schenkt Weber indessen der Rolle des Steuermonopols für die Etablierung und Aufrechterhaltung des Gewaltmonopols, obwohl beide Monopole einander bedingen: Erst die Steuern schaffen die materielle Grundlage (!) für das Gewaltmonopol, das wiederum das Abgabenmonopol garantiert, so daß der Staat auf beide Schlüsselmonopole angewiesen ist."
Anm. Zeitlich zuerst ist immer das Gewaltmonopol. Vom zweiten Monopol, das das erste alimentiert, wurde in der Geschichte oft Teile"privatisiert", was letztendlich das erste Monopol schwächte.
>Allerdings vermissen wir auch in dieser Aussage eine Zeitenfolge: Das"einander bedingen" wird als zeitgleich und nicht in seiner zwangsläufigen zeitlichen Folge (Gewalt vor Steuern) dargestellt. Es sind nur wenige, die ein grosso modo in sich schlüssiges Modell des Staates bzw. der Staatsbildung präsentieren. Zu nennen wäre vielleicht Franz Oppenheimer (1912, 33 ff.), der als erstes Stadium"Raub und Mord im Grenzkrieg" etabliert, das in der"Bewirtschaftung" des Besiegten ("Tribut") in verschiedenen Formen mündet und schließlich beim"fertigen Staat" endet. Dass zwischendurch so etwas wie der klassische Feudalstaat erscheint, ist unerheblich. Denn die auf den"primitiven" Feudalismus folgende Staatsmacht mit ihren"de iure property rights" (im praekolumbianischen Mittel- und Südamerika in der Regel - noch - nicht) legt nicht die Waffen ab, nur weil sie jetzt sog."freie" Bürger als Untertanen hat. An der bekannten Definition Georg Jellineks führt nirgends ein Weg vorbei (1914, 183):
>"Der Staat ist die mit ursprünglicher Herrschermacht ausgerüstete Verbandseinheit seßhafter Menschen." Seit ihrem Ursprung ist die Macht nicht mehr verschwunden...
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>So richtig spannend wird's dann, wenn es um die Waffe geht, vor der sich alle Ã-konomen bisher gedrückt haben.
>Sobald das ganze Paper zur Präsentation ansteht, werde ich es gern komplett posten (ca. 80 Seiten, ca. 170 Fußnoten, ca. 70 Bilder, technisch kriegen wir das schon irgendwie hin). Und natürlich auch den Verriss. Schließlich sind einige Talare und bestens ausgewiesene property-Ã-konomen anwesend.
>Also dies nur als appetizer für unverbesserliche Macht-Freaks und -Foes.
>Schönes Wochenende wünschend + Gruß!
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dottore
31.10.2003, 20:47
@ André
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Re: Hi, André, Danke und.. |
-->... das denglisch kommt daher, dass die Unterlagen und die Seminarsprache englisch sind.
Ich hab's nicht gepackt, es auch noch in Englisch zu schreiben (die ühe lohnt sich erst, wenn eine Endfassung (nach Diskussion usw.) vorzulegen ist (wenn's gar nicht stimmt - Müll), trage aber englisch vor. Natürlich ganz straff - die Zitate habe ich for memory (sorry!) im Text erstmal belassen.
Deine anderen Anmerkungen schaue ich mir in Ruhe an.
Erstmal herzlichen Dank und beste Grüße!
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Bärentöter
31.10.2003, 21:37
@ dottore
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Re: Macht, Staat, Eigentum - ein appetizer |
-->>Ein"machtfreier" Zustand ist weder nach dem Ende des Staats (Anarchismus) vorstellbar noch unmittelbar vor dessen Beginn, schon gar nicht während seiner Existenz, definiert als einem von ihm beherrschten Areal, in dem"friedlich" gewirtschaftet wird.
Warum soll vorher/nachher ein Unterschied sein? Vor dem Spiel ist nach dem Spiel wie unsere Fußballer sagen:))))))))
Aber mal ernsthaft, warum nicht vorstellbar?
MFG
p.s. Danke für den Appetizer, warte auf die Hauptmahlzeit
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Heller
31.10.2003, 21:40
@ Digedag
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Genau, das war's. Vielen Dank! (owT) |
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Galiani
01.11.2003, 22:40
@ dottore
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@dottore: EINVERSTANDEN! (owT) |
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