dottore
31.10.2003, 18:24 |
Berliner Haushalt verfassungwidrig Thread gesperrt |
-->Ob Gysi es geahnt hatte, der Schlaue?
Berlin, 31. Okt (Reuters) - Der Berliner Doppelhaushalt für die Jahre 2002 und 2003 ist rechtswidrig und nichtig. Ab sofort gilt eine Haushaltssperre.
Der Haushalt der Koalition aus SPD und PDS mit einer erheblichen Neuverschuldung sei mit der Landesverfassung unvereinbar, urteilten die Richter des Landesverfassungsgerichts am Freitag. Der Etat sei ab der Verkündung des Urteils auch nichtig. Damit setzten sich die Oppositionsfraktionen von CDU, FDP und Grünen mit einem Normenkontrollantrag durch. Sie hatten kritisiert, die Summe der Neuverschuldung Berlins im laufenden Doppelhaushalt liege mit rund zehn Milliarden Euro in unzulässigem Ausmaß über der Höhe der Investitionen von rund 3,9 Milliarden Euro. (AZ: VerfGH 125/02)
Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) erklärte, aus der Verfassung ergebe sich, dass mit dem Urteil eine Haushaltssperre bis zum Jahresende gelte. Sie müsse nicht eigens vom Senat beschlossen werden. Einstellungen oder Beförderungen seien jetzt beispielsweise nicht möglich."Alles, was zur ordnungsgemäßen Durchführung der Verwaltungstätigkeit notwendig ist, kann gemacht werden", sagte Wowereit. Er kündigte an, der Haushaltsplan 2004/2005 werde nach den Kriterien des Landesverfassungsgerichts überarbeitet.
Insbesondere werde deutlich gemacht werden, wie die Neuverschuldung zur Abwendung [wie bitte?] der wirtschaftlichen Notlage eingesetzt werden sollten. Eine Alternative zum Konsolidierungskurs gebe es nicht.
Der Regierungschef wertete das Urteil als hilfreich bei der Klage Berlins auf Finanzhilfen des Bundes. Die Richter hätten auch eine finanzielle Notlage Berlins gesehen. Der rot-rote Senat hatte für das mit mehr als 50 Milliarden Euro verschuldete Land eine extreme Haushaltsnotlage festgestellt und klagt vor dem Bundesverfassungsgericht auf Entschuldungshilfen des Bundes.
[Wieder was gelernt:"Entschuldungshilfe", die jemand leisten muss, der seinerseits damit seine Verfassung verletzt, siehe 114 GG]
"SENAT HÄTTE SICH FRÜHZEITIG AUF NOTLAGE BERUFEN MÜSSEN"
Die Richter akzeptierten zwar das Argument des Senats, das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht sei gestört. Gründe dafür seien vor allem die hohe Arbeitslosigkeit und das fehlende Wirtschaftswachstum.
[Wäre Berlin nicht überschuldet, könnten die Berliner Vollbeschäftigung und Wachstum haben - nur so halt nicht mehr]
Zur Rechtfertigung der überhöhten Kredite hätte sich Senat aber schon im Gesetzgebungsverfahren auf eine extreme Haushaltsnotlage berufen und zudem darlegen müssen, mit welchen konkreten Maßnahmen er diese Punkte hätte verbessern wollen, hieß es in der Urteilsbegründung. Dies sei aber nicht geschehen. Pauschale Absichtsbekundungen reichten nicht aus.
Wegen bereits verzeichneter Steuerausfälle und weiterhin erwarteter Einnahmerückgänge hat nach Bayern inzwischen auch Niedersachsen eine Haushaltssperre verhängt.
[Das mit NS hatte hier schon LOMITAS reingestellt]
bus/rbo
REUTERS
311743 Okt 03
Tja und nun?
Der Bundeshaushalt wird so, wie's ausschaut nicht verfassungskonform sein können - von Maastricht mal ganz abgesehen. Es sei denn Eichel erklärt den berühmten Notstand,"Ungleichgewicht" und so.
Möglich: Jemand aus der Opposition klagt, wie in Berlin. Wird's jemand tun? Der normale Bürger ist nicht klagberechtigt. Ist aber eh schon wurscht.
Und aufmunternden Gruß!
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dottore
31.10.2003, 18:27
@ dottore
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Re: Sorry, muss natürlich 115 GG heißen (owT) |
-->
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monopoly
31.10.2003, 18:34
@ dottore
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Re: Nicht klageberechtigt/Betroffener/Popularklage |
-->>Ob Gysi es geahnt hatte, der Schlaue?
>Berlin, 31. Okt (Reuters) - Der Berliner Doppelhaushalt für die Jahre 2002 und 2003 ist rechtswidrig und nichtig. Ab sofort gilt eine Haushaltssperre.
>Der Haushalt der Koalition aus SPD und PDS mit einer erheblichen Neuverschuldung sei mit der Landesverfassung unvereinbar, urteilten die Richter des Landesverfassungsgerichts am Freitag. Der Etat sei ab der Verkündung des Urteils auch nichtig. Damit setzten sich die Oppositionsfraktionen von CDU, FDP und Grünen mit einem Normenkontrollantrag durch. Sie hatten kritisiert, die Summe der Neuverschuldung Berlins im laufenden Doppelhaushalt liege mit rund zehn Milliarden Euro in unzulässigem Ausmaß über der Höhe der Investitionen von rund 3,9 Milliarden Euro. (AZ: VerfGH 125/02)
>Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) erklärte, aus der Verfassung ergebe sich, dass mit dem Urteil eine Haushaltssperre bis zum Jahresende gelte. Sie müsse nicht eigens vom Senat beschlossen werden. Einstellungen oder Beförderungen seien jetzt beispielsweise nicht möglich."Alles, was zur ordnungsgemäßen Durchführung der Verwaltungstätigkeit notwendig ist, kann gemacht werden", sagte Wowereit. Er kündigte an, der Haushaltsplan 2004/2005 werde nach den Kriterien des Landesverfassungsgerichts überarbeitet.
>Insbesondere werde deutlich gemacht werden, wie die Neuverschuldung zur Abwendung [wie bitte?] der wirtschaftlichen Notlage eingesetzt werden sollten. Eine Alternative zum Konsolidierungskurs gebe es nicht.
>Der Regierungschef wertete das Urteil als hilfreich bei der Klage Berlins auf Finanzhilfen des Bundes. Die Richter hätten auch eine finanzielle Notlage Berlins gesehen. Der rot-rote Senat hatte für das mit mehr als 50 Milliarden Euro verschuldete Land eine extreme Haushaltsnotlage festgestellt und klagt vor dem Bundesverfassungsgericht auf Entschuldungshilfen des Bundes.
>[Wieder was gelernt:"Entschuldungshilfe", die jemand leisten muss, der seinerseits damit seine Verfassung verletzt, siehe 114 GG]
>"SENAT HÄTTE SICH FRÜHZEITIG AUF NOTLAGE BERUFEN MÜSSEN"
>Die Richter akzeptierten zwar das Argument des Senats, das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht sei gestört. Gründe dafür seien vor allem die hohe Arbeitslosigkeit und das fehlende Wirtschaftswachstum.
>[Wäre Berlin nicht überschuldet, könnten die Berliner Vollbeschäftigung und Wachstum haben - nur so halt nicht mehr]
>Zur Rechtfertigung der überhöhten Kredite hätte sich Senat aber schon im Gesetzgebungsverfahren auf eine extreme Haushaltsnotlage berufen und zudem darlegen müssen, mit welchen konkreten Maßnahmen er diese Punkte hätte verbessern wollen, hieß es in der Urteilsbegründung. Dies sei aber nicht geschehen. Pauschale Absichtsbekundungen reichten nicht aus.
>Wegen bereits verzeichneter Steuerausfälle und weiterhin erwarteter Einnahmerückgänge hat nach Bayern inzwischen auch Niedersachsen eine Haushaltssperre verhängt.
>[Das mit NS hatte hier schon LOMITAS reingestellt]
>bus/rbo
>REUTERS
>311743 Okt 03
>Tja und nun?
>Der Bundeshaushalt wird so, wie's ausschaut nicht verfassungskonform sein können - von Maastricht mal ganz abgesehen. Es sei denn Eichel erklärt den berühmten Notstand,"Ungleichgewicht" und so.
>Möglich: Jemand aus der Opposition klagt, wie in Berlin. Wird's jemand tun? Der normale Bürger ist nicht klagberechtigt. Ist aber eh schon wurscht.
>Und aufmunternden Gruß!
Wieso ist der Normalbürger nicht klagebefugt?
Als Betroffener?
Oder wegen Ausschluß einer Popularklage?
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McShorty
31.10.2003, 18:39
@ dottore
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Haushalt(E) verfassungwidrig - juristische Folgen??? - mkF |
-->Hallo,
man hört + liest ja oft, dass die Haushalte diverser Länder bzw. des Bundes gg. Verfassung verstoßen. Nun hatte ich gedacht, dass die Verfassung so in etwa das höchste Gesetz sind. Jeder Ar... klagt + beruft sich darauf, wenn er sich benachteiligt fühlt("Würde des Menschen", blablabla).
Wie sieht das nun bei verfassungswidrigen Haushalten aus - also klarer Verstoß gg. Art. so-und-so?
Wird + kann soetwas nicht juritisch geahndet? Wenn nicht wozu haben wir dann den Paragraphensch... überhaupt? Wieso kann jemand ungeschoren davon kommen, wenn er den Haushalt um zig-Mrd.€ überzieht und gg. die Wand fährt und ich komme in den Knast, wenn ich ´nen Bankding drehe + 100€ klaue?
Was geht hier eigentlich ab?
Gleiches frage ich mich bei der Erpressung von Abgeordneten, die nicht auf Linie sind. Wieso verklagt den Münte.... keiner wg. Nötigung?
Gruß
McShorty, mal wieder viel zu naiv
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monopoly
31.10.2003, 18:47
@ dottore
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Re: Ob Gysi es geahnt hatte, der Schlaue? |
-->>Ob Gysi es geahnt hatte, der Schlaue?
Der hats doch faustdick hinter den Ohren, wie die inoffizielle >Gysibiographie verrät: http://www.ggysi.org/HDGBonn.htm
1971: Gysi wird zum Rechtsanwalt zugelassen, als einer von nur 600 Anwälten in der DDR. Er ist damit der jüngste Anwalt der DDR und beschäftigt sich zuerst mit Scheidungsfällen und Entlassungen von Arbeitnehmern. Später werden es immer mehr Kriminaldelikte. Ab 1978 übernimmt er auch politische Fälle. Damit beginnt auch seine enge Ueberwachung (oder freiwillige Mitarbeit?) durch die STASI. Als Deckname verwendet die STASI die Namen Gregor, Notar und Sputnik. Rudolf Bahro ist sein erster Fall. Er verlangt Freispruch für den Mann mit dessen Thesen sich Gysi selbst identifiziert. Er verliert und sein Klient erhält 8 Jahre.
1989 November: Gysi beteiligt sich an der Vorlage eines Gegenentwurfs der Rechtsanwälte zum Reisegesetzentwurf der DDR-Regierung. Er erwirkt die Genehmigung zur Großdemonstration am 4. November in Berlin, bei der er auch als Redner auftritt und ein neues Wahlrecht sowie ein Verfassungsgericht fordert. Dezember: Gysi ist Mitglied des Arbeitsausschusses zur Vorbereitung des außerordentlichen Parteitages der SED und verantwortlich für die Untersuchung von Amtsmißbrauch und Korruption.
7.12. 1989-1993 Vorsitzender der SED/PDS bzw. der"Partei des Demokratischen Sozialismus" (PDS).
1989/90 Vertreter der PDS am Runden Tisch.
1990 Februar: Er trifft sich mit einflussreichen Vertretern amerikanischer Judenverbände um einen Kredit in Höhe von 15 Milliarden USD für die bankrotte DDR zu erhalten. Er möchte damit die Wiedervereinigung aufhalten. Ferner warnt er das Ausland und insbesondere Israel vor einem starken und wiedervereinigten Deutschland
Während sich der Ostdeutsche Ministerpräsident Hans Modrow für die Vereinigung und sofortigen Gesprächen mit den Allierten ausspricht, arrangiert Gysi mit einigen Genossen ein Treffen mit einem orthodoxen Rabbi, der sich persönlich für die Wiederherstellung jüdischen Lebens in Ostdeutschland einsetzt. Gregor erklärt dem überraschten Zvi Weimann, dass"ein vereinigtes Deutschland schlecht für die ganze Welt und besonders für die Juden" wäre. Er führt aus, dass wegen des Nazismus die Juden die Spitze der Aktivitäten gegen die Wiedervereinigung bilden sollten. Mit einem Kredit von 15 Milliarden US Dollar könnte die DDR ihre Unabhängigkeit behalten. Diese Aufforderungen kommen zu einer Zeit als der israelische Aussenminister Moshe Arens als erster Politiker des Landes erklärt, man habe von einem vereinigten demokratischen Deutschland wenig zu befürchten. Bericht von James M. Dorsey, Washington Times, 21.2.1990
http://www.ggysi.org/Rabbiweinmann.html
>Berlin, 31. Okt (Reuters) - Der Berliner Doppelhaushalt für die Jahre 2002 und 2003 ist rechtswidrig und nichtig. Ab sofort gilt eine Haushaltssperre.
>Der Haushalt der Koalition aus SPD und PDS mit einer erheblichen Neuverschuldung sei mit der Landesverfassung unvereinbar, urteilten die Richter des Landesverfassungsgerichts am Freitag. Der Etat sei ab der Verkündung des Urteils auch nichtig. Damit setzten sich die Oppositionsfraktionen von CDU, FDP und Grünen mit einem Normenkontrollantrag durch. Sie hatten kritisiert, die Summe der Neuverschuldung Berlins im laufenden Doppelhaushalt liege mit rund zehn Milliarden Euro in unzulässigem Ausmaß über der Höhe der Investitionen von rund 3,9 Milliarden Euro. (AZ: VerfGH 125/02)
>Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) erklärte, aus der Verfassung ergebe sich, dass mit dem Urteil eine Haushaltssperre bis zum Jahresende gelte. Sie müsse nicht eigens vom Senat beschlossen werden. Einstellungen oder Beförderungen seien jetzt beispielsweise nicht möglich."Alles, was zur ordnungsgemäßen Durchführung der Verwaltungstätigkeit notwendig ist, kann gemacht werden", sagte Wowereit. Er kündigte an, der Haushaltsplan 2004/2005 werde nach den Kriterien des Landesverfassungsgerichts überarbeitet.
>Insbesondere werde deutlich gemacht werden, wie die Neuverschuldung zur Abwendung [wie bitte?] der wirtschaftlichen Notlage eingesetzt werden sollten. Eine Alternative zum Konsolidierungskurs gebe es nicht.
>Der Regierungschef wertete das Urteil als hilfreich bei der Klage Berlins auf Finanzhilfen des Bundes. Die Richter hätten auch eine finanzielle Notlage Berlins gesehen. Der rot-rote Senat hatte für das mit mehr als 50 Milliarden Euro verschuldete Land eine extreme Haushaltsnotlage festgestellt und klagt vor dem Bundesverfassungsgericht auf Entschuldungshilfen des Bundes.
>[Wieder was gelernt:"Entschuldungshilfe", die jemand leisten muss, der seinerseits damit seine Verfassung verletzt, siehe 114 GG]
>"SENAT HÄTTE SICH FRÜHZEITIG AUF NOTLAGE BERUFEN MÜSSEN"
>Die Richter akzeptierten zwar das Argument des Senats, das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht sei gestört. Gründe dafür seien vor allem die hohe Arbeitslosigkeit und das fehlende Wirtschaftswachstum.
>[Wäre Berlin nicht überschuldet, könnten die Berliner Vollbeschäftigung und Wachstum haben - nur so halt nicht mehr]
>Zur Rechtfertigung der überhöhten Kredite hätte sich Senat aber schon im Gesetzgebungsverfahren auf eine extreme Haushaltsnotlage berufen und zudem darlegen müssen, mit welchen konkreten Maßnahmen er diese Punkte hätte verbessern wollen, hieß es in der Urteilsbegründung. Dies sei aber nicht geschehen. Pauschale Absichtsbekundungen reichten nicht aus.
>Wegen bereits verzeichneter Steuerausfälle und weiterhin erwarteter Einnahmerückgänge hat nach Bayern inzwischen auch Niedersachsen eine Haushaltssperre verhängt.
>[Das mit NS hatte hier schon LOMITAS reingestellt]
>bus/rbo
>REUTERS
>311743 Okt 03
>Tja und nun?
>Der Bundeshaushalt wird so, wie's ausschaut nicht verfassungskonform sein können - von Maastricht mal ganz abgesehen. Es sei denn Eichel erklärt den berühmten Notstand,"Ungleichgewicht" und so.
>Möglich: Jemand aus der Opposition klagt, wie in Berlin. Wird's jemand tun? Der normale Bürger ist nicht klagberechtigt. Ist aber eh schon wurscht.
>Und aufmunternden Gruß!
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Euklid
31.10.2003, 18:50
@ McShorty
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Re: Haushalt(E) verfassungwidrig - juristische Folgen??? - mkF |
-->Ja die ganzen Klagen haben dann keinen Sinn mehr wenn der Staat nacket da steht.
Eigentlich könnte man sich jetzt das BVG sparen da diese sich ja nur noch mit Kopftüchern befassen. [img][/img]
Alle heißen Eisen werden ab jetzt wohl geschoben werden müssen.
Das ganze wird jetzt immer skuriler.
Gruß EUKLID
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dottore
31.10.2003, 19:22
@ monopoly
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Re: Nicht klageberechtigt/Betroffener/Popularklage |
-->Hi,
>Wieso ist der Normalbürger nicht klagebefugt?
>Als Betroffener?
>Oder wegen Ausschluß einer Popularklage?
Gegen Haushalte (Etats) kann der Bürger nicht klagen. Das Recht, Haushaltsgesetze zu verabschieden, ist das Kernrecht des jeweiligen Parlaments. Wir hatten dies schon vor kurzem im S-H-Fall, wo die Abgeordenten sich höhere Diäten genehmigten (was dann allerdings freiwillig zurückgenommen wurde), wogegen auch nicht privat geklagt werden konnte, obwohl es Bruch des verfassten Haushaltsrechts war.
Geklagt werden könnte vielleicht wegen"übermäßiger Steuerbelastung", die das GG in 106 nennt bzw. nichtgleiche Lebensbedingungen im Bundesgebiet.
In Berlin lief die Nummer nur, weil es rückwirkend möglich war und der FinMin vergessen hatte, den Notstand zu erklären. Das kann er (Eichel) aber allemal, und dann sind Kreditaufnahmen ohne Ende möglich.
Was dann Maastricht auf den Plan ruft (das wir inzwischen auch ein für alle Mal vergessen können - wobei allerdings reizvoll wäre, wenn ein Spar-Staat auf die Milliardensanktion klagen würde).
Dennoch bleibt's dabei: Zur Nagelprobe kommt es erst, wenn die Titel (immer kürzer laufend) in die ZB gedrückt werden - und das OHNE Umweg über den Markt.
Aber vielleicht gibt's doch noch ne Möglichkeit. Ich schau mal.
Gruß!
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kingsolomon
31.10.2003, 19:39
@ dottore
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fein da müssen Erwin u. Edmund ihren Bürgern halt tiefer in die Taschen greifen |
-->und, mal ehrlich, die Preussen wollten den Bayern mal wieder eins auswischen, und womit
liesse sich das eleganter und ohne jede Konsequenz bewerkstelligen, als übers
Schuldenmachen?! Täter sind ja bekanntlich immer noch die wahren Opfer.
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prinz_eisenherz
31.10.2003, 20:32
@ monopoly
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Warum schlau? Der war doch selbst beteiligt. (owT) |
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dottore
31.10.2003, 20:48
@ prinz_eisenherz
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Re: Ja, und ist, weil schlau,"zurückgetreten" (owT) |
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