Nickelman
06.11.2003, 14:25 |
"Scalping" -Sascha Opel erfülle den Tatbestand der Kursmanipulation....Thread gesperrt |
-->06/11/2003 (14:08)
FOKUS 1-BGH - Börsenjournalist Opel hat Kurse manipuliert
Karlsruhe, 06. Nov (Reuters) - Der frühere Börsenjournalist Sascha Opel hat nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Boomzeit des Neuen Marktes Aktienkurse manipuliert und daraus binnen zwei Wochen mehr als 115.000 Euro Gewinn geschlagen.
Das als"Scalping" bekannte Vorgehen des 30-Jährigen erfülle den Tatbestand der Kursmanipulation, befand der erste Strafsenat des BGH am Donnerstag in Karlsruhe. Opel, der in dieser Zeit als"Börsen-Guru" hofiert wurde, habe für sich und einen von seinem Komplizen initiierten privaten Investmentklub Aktien gekauft, diese danach zwei von ihm beratenen Fonds zum Kauf empfohlen und die Papiere anschließend mit hohen Gewinnen wieder veräußert.
"Das alleinige Ziel war das Scalping, um damit den Kurs zu pushen", sagte der Vorsitzende Richter Armin Nack. Ob Opel die empfohlenen Aktien selbst für gut gehalten habe oder nicht, spiele keine Rolle (Az.: 1 StR 24/03). Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) begrüßte die Entscheidung.
GERICHT - TATSACHEN SELBST GESCHAFFEN
Den Vorwurf des Insiderhandels, für den Opel vom Landgericht Stuttgart zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden war, erfülle seine Masche allerdings nicht, befand der Senat und hob das Urteil auf. Der Journalist habe nicht Informationen Dritter über kursrelevante Tatsachen ausgenutzt, sondern die Tatsachen quasi selbst geschaffen. Opel hatte über seinen Anwalt geltend gemacht, er habe über kein geheimes Wissen verfügt, das er hätte ausnutzen können.
Das Stuttgarter Landgericht muss den Fall unter dem Aspekt der Kursmanipulation nun neu aufrollen. Darauf stehen nach dem zur Tatzeit geltenden Börsengesetz bis zu drei Jahren Haft. Das BGH-Urteil ist die erste höchstrichterliche Entscheidung zum"Scalping". Ähnliche Ermittlungen gegen den Börsenbrief-Herausgeber Egbert Prior waren im Jahr 2000 im Sande verlaufen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) müsse die Grenzen zwischen seriösen Aktienanalysen und daraus folgenden Empfehlungen von Journalisten und Manipulationen definieren, forderte Nack. Die Bonner Finanzaufsicht wollte sich zunächst nicht zu dem BGH-Urteil äußern.
EMPFEHLUNGEN OHNE RÃœCKFRAGEN UMGESETZT
Auf die Spur waren die Behörden Opel und seinem Kompagnon mit der Hilfe verdeckter Ermittler gekommen, denen der Komplize unumwunden den Plan erläuterte: Die Anlage sei völlig sicher, weil Opel durch seine Autorität Kurse beeinflussen könne. Die Aktienfonds, von denen einer zeitweise rund 500 Millionen Euro umfasste, hätten seine Empfehlungen"ohne Rückfragen umgesetzt", sagte Nack. In einem Fall fanden Kauf, Empfehlung und Verkauf innerhalb von 70 Minuten statt.
"Er war einer der großen Experten, mit einem hohen Ansehen am Neuen Markt", charakterisierte das Gericht den Status Opels in der Zeit. Er war stellvertretender Chefredakteur des Magazins"Der Aktionär", trat im Fernsehen auf und betrieb zusammen mit dem ebenfalls als Neuer-Markt-Experte geltenden Bernd Förtsch eine Börsen-Hotline mit Anlagetipps.
Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre begrüßte die Entscheidung als richtiges Signal zum Schutz der Anleger.
SdK-Vorstandsmitglied Reinhild Keitel sagte:"Wir begrüßen das Urteil, da es zur Prävention solcher Methoden beiträgt. Für die Anleger ist es gut zu wissen, dass bei solchen Praktiken eine Strafe droht. In der Wirkung läuft es auf das gleiche hinaus, ob dies als Insiderhandel oder Kursmanipulation gilt." Von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) war zunächst keine Stellungnahme erhältlich.
axh/zap
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off-shore-trader
06.11.2003, 15:00
@ Nickelman
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Re:"Scalping" -Sascha Opel erfülle den Tatbestand der Kursmanipulation.... |
-->Ich glaube er meint"Front-Running".
Scapling profits entstehen aus der regelmäßigen Mitnahme von ein paar wenigen Ticks.
Greets
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ocjm
06.11.2003, 16:29
@ Nickelman
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Re:"Scalping" -Sascha Opel erfülle den Tatbestand der Kursmanipulation.... |
-->hallo nickelmann,
danke für diese info. nach meinen persönlichen erfahrungen mit den beratern der dbk in den jahren 1997 bis 2001, meiner hausbank, führt zu dem schluß, dass diese bank über ihre berater ihre kunden zu aktien geraten haben, die im bankeigenen portfolio waren und zum teil auch heute noch sind.
dies gilt besonders für die konsortialbanken, die speziell das ipo und die neuemissionen der dte begleitet haben.
sollte herr opel also hierzu verurteilt werden und die verjährung für die konsortialbanken noch nicht eingetreten sein, sehe ich schwarz für das haus des herrn ackermann, der ja ab januar schon mal trainieren darf, wie man sich aus der verantwortung stehlen kann.
ocjm
>06/11/2003 (14:08) >
>FOKUS 1-BGH - Börsenjournalist Opel hat Kurse manipuliert > >
>Karlsruhe, 06. Nov (Reuters) - Der frühere Börsenjournalist Sascha Opel hat nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Boomzeit des Neuen Marktes Aktienkurse manipuliert und daraus binnen zwei Wochen mehr als 115.000 Euro Gewinn geschlagen.
>Das als"Scalping" bekannte Vorgehen des 30-Jährigen erfülle den Tatbestand der Kursmanipulation, befand der erste Strafsenat des BGH am Donnerstag in Karlsruhe. Opel, der in dieser Zeit als"Börsen-Guru" hofiert wurde, habe für sich und einen von seinem Komplizen initiierten privaten Investmentklub Aktien gekauft, diese danach zwei von ihm beratenen Fonds zum Kauf empfohlen und die Papiere anschließend mit hohen Gewinnen wieder veräußert.
>"Das alleinige Ziel war das Scalping, um damit den Kurs zu pushen", sagte der Vorsitzende Richter Armin Nack. Ob Opel die empfohlenen Aktien selbst für gut gehalten habe oder nicht, spiele keine Rolle (Az.: 1 StR 24/03). Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) begrüßte die Entscheidung.
>GERICHT - TATSACHEN SELBST GESCHAFFEN
>Den Vorwurf des Insiderhandels, für den Opel vom Landgericht Stuttgart zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden war, erfülle seine Masche allerdings nicht, befand der Senat und hob das Urteil auf. Der Journalist habe nicht Informationen Dritter über kursrelevante Tatsachen ausgenutzt, sondern die Tatsachen quasi selbst geschaffen. Opel hatte über seinen Anwalt geltend gemacht, er habe über kein geheimes Wissen verfügt, das er hätte ausnutzen können.
>Das Stuttgarter Landgericht muss den Fall unter dem Aspekt der Kursmanipulation nun neu aufrollen. Darauf stehen nach dem zur Tatzeit geltenden Börsengesetz bis zu drei Jahren Haft. Das BGH-Urteil ist die erste höchstrichterliche Entscheidung zum"Scalping". Ähnliche Ermittlungen gegen den Börsenbrief-Herausgeber Egbert Prior waren im Jahr 2000 im Sande verlaufen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) müsse die Grenzen zwischen seriösen Aktienanalysen und daraus folgenden Empfehlungen von Journalisten und Manipulationen definieren, forderte Nack. Die Bonner Finanzaufsicht wollte sich zunächst nicht zu dem BGH-Urteil äußern.
>EMPFEHLUNGEN OHNE RÃœCKFRAGEN UMGESETZT
>Auf die Spur waren die Behörden Opel und seinem Kompagnon mit der Hilfe verdeckter Ermittler gekommen, denen der Komplize unumwunden den Plan erläuterte: Die Anlage sei völlig sicher, weil Opel durch seine Autorität Kurse beeinflussen könne. Die Aktienfonds, von denen einer zeitweise rund 500 Millionen Euro umfasste, hätten seine Empfehlungen"ohne Rückfragen umgesetzt", sagte Nack. In einem Fall fanden Kauf, Empfehlung und Verkauf innerhalb von 70 Minuten statt.
>"Er war einer der großen Experten, mit einem hohen Ansehen am Neuen Markt", charakterisierte das Gericht den Status Opels in der Zeit. Er war stellvertretender Chefredakteur des Magazins"Der Aktionär", trat im Fernsehen auf und betrieb zusammen mit dem ebenfalls als Neuer-Markt-Experte geltenden Bernd Förtsch eine Börsen-Hotline mit Anlagetipps.
>Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre begrüßte die Entscheidung als richtiges Signal zum Schutz der Anleger.
>SdK-Vorstandsmitglied Reinhild Keitel sagte:"Wir begrüßen das Urteil, da es zur Prävention solcher Methoden beiträgt. Für die Anleger ist es gut zu wissen, dass bei solchen Praktiken eine Strafe droht. In der Wirkung läuft es auf das gleiche hinaus, ob dies als Insiderhandel oder Kursmanipulation gilt." Von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) war zunächst keine Stellungnahme erhältlich.
>axh/zap >
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-- Elli --
06.11.2003, 17:40
@ ocjm
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@ocjm |
-->Schau bitte mal hier: http://f17.parsimony.net/forum30434/messages/230794.htm
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JoBar
06.11.2003, 18:58
@ off-shore-trader
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Re:"Scalping" - Die Juristen wissen das besser:) |
-->Schau mal ganz unten
J
ftd.de, So, 20.7.2003, 16:38
Finanzministerium konkretisiert Regeln zum Anlegerschutz
Von Heino Reents, Hamburg
Das Bundesfinanzministerium hat Regeln für einen besseren Anlegerschutz vor Kursmanipulationen vorgelegt. Die wichtigsten Sachverhalte finden Sie hier:
Der Verordnungsentwurf, in dem das Verbot der Kursmanipulation nach dem Wertpapierhandelsgesetz ( 20a WpHG) konkretisiert wird, soll nach dem Willen des Ministeriums noch in diesem Jahr vom Bundesrat beschlossen werden. Mit der Verordnung im Rahmen des 4. Finanzmarktförderungsgesetzes sollen Anleger künftig besser vor Manipulationen und falschen Informationen beim Handel mit Wertpapieren geschützt werden. Der Entwurf listet eine ganze Reihe von Tatbeständen auf, die Kursmanipulationen zum Ziel haben könnten. Die Spanne reicht von der Veröffentlichung falscher Unternehmenszahlen bis zu Wertpapiergeschäften mit abgesprochenen Preisen.
Die wichtigsten Sachverhalte verbirgen sich hinter folgenden Fachbegriffen:
Wash Sales
Das sind Geschäfte, bei denen die Vertragspartner identisch sind. Hierunter fallen sowohl die Kursbeeinflussung durch fiktive Scheingeschäfte sowie Geschäfte, mit denen interne Positionen umgeschichtet werden.
Improper matched orders
Hierunter versteht man Geschäfte, bei denen Aufträge und Gegenaufträge aufeinander abgestimmt sind, sowie abgesprochene Geschäfte zwischen mehreren Vertragspartnern, bei denen von vorneherein feststeht, dass Gegenaufträge erteilt werden. Zweck kann hierbei entweder die Herbeiführung eines positiven oder negativen Kursausschlags oder auch die künstliche Beibehaltung des vorhandenen Preises sein.
Pump and dump
Als Täuschungshandlung gelten auch Verhaltensweisen, bei denen Geschäfte vorgenommen werden, um den Kurs eines Vermögenswertes hoch- oder herunterzutreiben oder beizubehalten. Hinzu kommt in der Regel, dass der entsprechende Vermögenswert oder entsprechende Derivate in der Folge einer solchen so genannten"Kurspflege" erworben oder veräußert werden.
Painting The Tape / Advancing The Bid
Über die tatsächliche Geschäftslage täuschen können auch effektive Geschäfte, wenn dadurch der falsche Eindruck erweckt wird, die Kursbewegung sei aufgrund von legitimen, wirtschaftlich motivierten Umsätzen zustande gekommen. Dies ist dann der Fall, wenn nicht eine Investmentidee umgesetzt werden soll, sondern das Marktverhalten anderer Marktteilnehmer beeinflusst werden kann und soll. Die Täuschung liegt darin, dass für Marktteilnehmer nicht erkennbar ist, dass die Transaktionen mit der Absicht, den Preis zu beeinflussen, vorgenommen wurden und damit der zustande gekommene Preis verzerrt ist.
Marking the close
Als weitere Täuschungshandlung ist die Vornahme von Transaktionen und Geschäften anzusehen, wenn hierdurch entweder versucht wird, die Schlussnotierung, den Kassakurs eines Vermögenswertes oder den Abrechnungskurs von Derivatekontrakten zu beeinflussen.
Cornering / Abusive Squeeze
Das sind Täuschungshandlungen, die kein Handelsverhalten an einer Börse bzw. an einem Markt voraussetzen, gleichwohl aber auf die Bildung eines Preises einwirken können. Das bedeutet das Verhalten, bei dem durch bzw. nach Verschaffung der Kontrolle beim Angebot der Kurs eines Derivates oder eines Vermögenswertes selbst beeinflusst wird. Hierunter fällt auch die gezielte Herbeiführung einer künstlichen Verknappung eines Vermögenswertes, insbesondere unter Ausnutzung der eigenen Marktstellung, mit dem Ziel, die Kontrolle über Angebot oder Lieferung zu erhalten.
Scalping
Eine Täuschungshandlung stellt auch das Ausstreuen und die Verbreitung von Gerüchten dar. Dazu zählen Anlageempfehlungen mit dem Ziel, Marktteilnehmer zu entsprechenden Geschäften zu veranlassen, die zu einer Preisbeeinflussung führen.
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